Boßeln in Schleswig-Holstein (7) 7. Neubeginn nach dem Krieg (1945 - 1955)

Nach dem verlorenen Krieg wurde Deutschland von den Siegermächten in vier Besatzungszonen geteilt sowie die östlichen Gebiete Deutschlands jenseits der Oder-Neiße-Linie abgetrennt und unter sowjetische und polnische Verwaltung gestellt. Neben der britischen Besatzungszone zu der auch Schleswig-Holstein gehörte, gab es die sowjetische im Osten, die französische im Südwesten und die amerikanische im Süden Deutschlands. Die Regierungsgewalt wurde vom Alliierten Kontrollrat ausgeübt, dem die vier Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion angehörten. Die Ziele der Siegermächte waren die Entmilitarisierung, Entnazifizierung, Dezentralisierung und Demokratisierung Deutschlands. (Vgl. MÜLLER 1996, 305-328)

Auch oder gerade der Sport, der während der Nazizeit militaristisch instrumentalisiert wurde, war Ziel der Maßnahmen. So wurde mit dem Gesetz Nr. 2 des Alliierten Kontrollrates der sportliche Dachverband NSRL (Nationalsozialistischer Reichsbund für Leibesübungen) 1945 aufgelöst und mit der Direktive Nr. 23 Sportvereine als Unterorganisationen der Partei und als potentielle paramilitärische Einrichtungen verboten. Die möglichen Wieder- und Neugründungen von Vereinen unter Kontrolle der Alliierten waren Mittel der Entnazifizierungs- und Entmilitarisierungspolitik. (Vgl. WEIßPFENNIG 1982, 759-764)

Die schwierigen Lebensbedingungen ließen die Menschen vorerst jedoch nicht an den Sport denken. Viele Aktive und Funktionäre waren aus dem Krieg nicht wieder heimgekehrt. Es herrschten Hunger und Armut. Sportstätten waren zerstört.

Etwas bessere Startbedingungen hatten die Boßler. Es wurden zwar oft die Löcher, die in die Reihen der Aktiven geschlagen wurden, beklagt , aber von zerstörten Sportstätten und nicht zu beschaffender Sportausrüstung waren sie nicht betroffen. Eine Boßelkugel reichte zur Ausübung ihres Sports. Zugute kam ihnen wahrscheinlich auch, dass sie im Dritten Reich nicht dem NSRL angehörten und daher in den Augen der britischen Besatzungsmacht nicht betont militaristisch waren.

So kam es relativ schnell zum Wiederaufleben des Boßelns. 1947 war das Jahr der Vereinswiedergründungen, besonders in den traditionellen Boßelgebieten (z. B. St. Peter-Ording , Tating oder Garding ). Dabei waren besonders die „Alten“ die Initiatoren der Wiederbelebung (vgl. LÜCH OP! 1961c, 2). Schwieriger hatten es die Großstadtvereine. Während die Vereine der traditionellen Boßelgebiete zu Fuß zu den Wettkämpfen mit benachbarten Vereinen gehen konnten, waren die Stadtvereine „abgeschnitten“. Es war weder das Geld noch die Möglichkeit vorhanden, mit den übrigen Vereinen in Kontakt zu treten, deshalb blieben in den Stadtvereinen, sofern sie überhaupt wiedergegründet wurden, nur eine kleine Anzahl alter Boßler zurück.

Die Anordnungen des Alliierten Kontrollrates, die besagten, dass Organisationen, die über das Kreisgebiet hinausgingen, verboten waren, wurden gelockert und so war es möglich, dass sich am 28.11.1948 die wiedergegründeten Boßelvereine sich zum „Verband Schleswig-Holsteinischer Boßler“ zusammenschließen konnten (vgl. FEDDERSEN 1993, 31).

In der Nachkriegszeit übernahmen die Boßelvereine in Schleswig-Holstein hauptsächlich gesellschaftliche und soziale Funktionen, z. B. als Möglichkeit der geselligen Begegnung in der dörflichen Gemeinschaft oder auch als Möglichkeit zur Integration der Flüchtlinge („Auch die Flüchtlingsjugend ist bei uns“ (LÜCH OP! 1959b, 2)). Die Flüchtlingsfrage war die größte Herausforderung der Nachkriegsgesellschaft. Besonders betroffen war davon Schleswig-Holstein als Agrarland, in das der Hauptstrom der Flüchtlinge geleitet wurde (vgl. PETZINA 1982, 743-745).


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