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Die Apotheke und die Arzneimittelversorgung in der Krise von Weltkrieg und Inflation 1914-23

Einführung

Krieg, Revolution, Inflation und Besetzung - in diesem Spannungsbogen kamen auch die Apotheke und die ihr anvertraute Arzneimittelversorgung nicht zur Ruhe. Schaut man sich die historische Entwicklung an, so lassen sich im einzelnen folgende Phasen unterscheiden:

* Der Weltkrieg mit Rohstoffverknappung und zurückgestauter Inflation
* Nach der Novemberrevolution 1918 die erste Preisexplosion
* Die Stabilisierungsphase Febr. 1920 - Mai 1921 mit sinkenden Preisen
* Die Hyperinflation ab Mitte 1921 mit ihrem fulminanten Höhepunkt 1923
* Die Besetzung des Ruhrgebiets und der Ruhrkampf 1923

Im Hinblick auf die Fragestellung der Arzneimittelversorgung sind insbesondere der Weltkrieg, die nachrevolutionäre Phase und der Ruhrkampf von Bedeutung. Die Zeit der Hyperinflation dagegen erscheint eher im Hinblick auf die Standespolitik und die Arzneitaxe interessant, so daß hier auf die Literatur verwiesen wird.

Der erste Weltkrieg

Versorgungslage

Bis Anfang 1916 kam es zu keinen gravierenden Beeinträchtigungen, sondern nur zu einer überschaubaren Zahl von Preiserhöhungen. Als Ursache wurde festgestellt: Von rund 400 verteuerten Arzneimitteln kamen 160 aus dem Ausland, 35 wurden verstärkt zu Kriegszwecken gebraucht (z.B. Salpetersäure), bei 30 Preisänderungen handelte es sich um Nahrungsmittel und die Erhöhung der Spirituspreise wirkte sich bei 140 Präparaten aus. Es blieben nur 35 Stoffe übrig, bei denen keine Ursache für ihre Verteuerung ersichtlich war.

Auch eine Bestandsaufnahme von Arzneimitteln durch das Kriegsministerium im Frühjahr 1916 zeigte, daß es bei zahlreichen wichtigen Stoffen noch ausreichende Vorräte gab.

Richtpreise

Als Reaktion auf die Preissteigerungen wurde das System der Richtpreise mit dem Charakter von Normalpreisen eingeführt. Die Richtpreise wurden von den Hersteller vorgeschlagen und von der Behörde möglichst im Einvernehmen gebilligt. Die Preise besaßen deswegen keinen amtlichen Charakter. Sie wurden nicht veröffentlicht, um dem Ausland keine Preisinformationen zu geben. Eine Kontrolle war damit dem Apotheker nicht möglich.

Die erzielte Einigung über die Höhe der Richtpreise hielt nicht lange an. Entsprach die Behörde nicht den Forderungen nach höheren Preisen, so verschwand die Ware aus dem Handel. Außerdem fanden die Firmen Möglichkeiten, die vereinbarten Preise zu umgehen. So wies die Preisliste der Firma Gehe & Co. in Dresden bei einigen wichtigen Ganzdrogen nur einen Strich auf. Die geschnittenen Drogen, für die keine Richtpreise galten, konnten dagegen bei Zahlung bis zum Fünffachen der Preise erworben werden.

Bewirtschaftung

Als Reaktion auf die immer häufiger kommenden Wünsche nach Erhöhung der Richtpreise griffen die Behörden zu härteren Maßnahmen. Man veranlaßte z.B. die Beschlagnahme der Bestände an Zitronen- und Weinsäure durch die Kriegsrohstoffabteilung des Kriegsministeriums. Für die Belieferung der Apotheken wurde dann jeden Monat eine gewisse Menge freigegeben. Viele wichtige Arznei- und Hilfsstoffe unterlagen einer derartigen Bewirtschaftung, z.B. Fette, Öle, Kakaobutter, Spiritus und Äther.

Mit der weiteren Ausweitung der Richtpreise und der Strafverfolgung von Apothekern bei Überschreiten von Preisen versuchten die Behörden, die Preise der Arzneimittel niedrig zu halten. Ähnlich wie im allgemeinen Wirtschaftsleben war das Ergebnis eine zurückgestaute Inflation.

Nach der Revolution

Mit der Novemberrevolution ging diese in eine echte offene Inflation über. Die wesentlichen Instrumente der Kriegszeit bestanden zwar weiter, jedoch war in der Praxis häufig ein Überschreiten der Preise festzustellen. Einige Beispiele zeigen das ganze Ausmaß:

 

Richtpreis

Berechnet

 

M.

Pf.

M.

Pf.

Folia Sennae conc.

8

-

22

-

(1 kg)
Carrageen

5

50

64

-

(1 kg)
Mentholum

86

-

22

-

(100 g)
"

86

-

27

-

(100 g)
Oleum Menth. pip.

55

-

65

-

(100 g)

Die Ursache hierfür waren die niedrigen Preise in Deutschland und der große Bedarf des Auslands. Besonders interessante Schmuggelgüter stellten Salvarsan, Opium, Morphium, Jod und Wismutpräparate dar. Das Ausmaß der Preisunterschiede zeigt ein Vergleich zwischen Holland und Deutschland am Jahreswechsel 1919/20:

Arzneimittel Menge

Holland (Gulden)

Holland (Mark)

Inland (Mark)

Adalin 100 g

8,6

155,-

39,-

Luminal 100 g

13,5

243,-

55,-

Pyramidon 1 kg

45,00

810,-

240,-

Morphin 100 g

36,00

648,-

400,-

Schleich- und Kettenhandel

Die Güterknappheit und die Preisunterschiede förderten Spekulation und die Bildung illegaler Märkte.

Dieser Prozeß äußerte sich insbesondere in der Zunahme des Kettenhandels. Unter Kettenhandel verstand man die unnötige Einschiebung von Zwischenhändlern in den Verteilungsprozeß der Ware. Nach den noch geltenden Kriegsgesetzen gab es klare Verbote für diesen Handel, z.B. für

* Arzneimittelkaufgesuche in Zeitungen ohne Genehmigung,
* Warenangebote in Zeitschriften mit Preisen

Die Bestimmungen hinderten die Spekulanten nicht daran, ihre Geschäfte über die pharmazeutische Presse abzuwickeln. Die Inserate beschränkten sich auf eine kleine Auswahl von Artikeln, wie Alkaloide, Chinin, Jod- und Bismutsalze, Silbernitrat usw. Die Gesuche erfolgten für "jedes Quantum" und zielten oft allgemein auf alle "seltenen Drogen und Chemikalien". Eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung hatten sie augenscheinlich nicht zum Ziel.

Neben dem auch von normalen Handelsunternehmen betriebenen Kettenhandel bildeten sich auch echte Schwarzmärkte, besonders für die Verschiebung ins Ausland.

Fälschungen

Während der Schmuggel ein rein wirtschaftlich bedeutsames Problem darstellte, litt die Bevölkerung unter Fälschungen und Verfälschungen wichtiger Arzneimittel, insbesondere von Salvarsan. Schlemmkreide oder eine Mischung der beiden Scheuerpulver 'Asta' und 'Blitzblank' färbten die Betrüger mit Ocker an und füllten sie wie das Original in zugeschmolzene Glasröhren. Die Etiketten wurden entweder nachgeahmt oder durch Diebstahl beschafft. Mit diesen einfachen Mitteln gelangen Kopien, die oft kaum vom Original unterscheidbar waren.

Der Vertrieb der gefälschten Arzneistoffe erfolgte manchmal über regelrechte Organisationen. Immerhin saßen bei einem Prozeß in Hamburg 86 Personen wegen gemeinschaftlicher Salvarsanfälschung und -schiebung auf der Anklagebank. Für eine Beteiligung an dem lukrativen Geschäft brauchte man keine sonderliche Vorbildung, die Fälscher kamen aus allen möglichen Berufen, z.B. Handelsvertreter, Blumengeschäftsinhaberin, Versicherungsinspektor oder Metzger. Die Apothekenbesitzer dagegen waren in der Regel nicht betroffen, da die üblichen Handelswege weitgehend umgangen wurden.

Die Spekulanten blieben jedoch nicht immer der Gewinner. Die drastisch hochgetriebenen Preise fielen am Beginn der Stabilisierungsphase wieder völlig zusammen. Kostete ein Kilo Acetylsalicylsäure 1920 im Januar noch 950 und im April 1400 Mark, so sank der Preis bis Ende Juni des gleichen Jahres auf lediglich 240 Mark ab.

Die Situation der Apotheker in den besetzten Gebieten

Die politischen Verhältnisse der Nachkriegszeit wirkten sich am stärksten auf die Apotheker in den von den Siegermächten besetzten Gebieten aus. Diese trennten sich im wesentlichen in drei große Gruppen, die seit dem Weltkrieg 'altbesetzten' und die im Ruhrkampf 'neubesetzten' Gebiete, sowie die am 8. März 1921 als Sanktionsmaßnahme eingenomenen rechtsrheinischen Städte Düsseldorf und Duisburg-Ruhrort.

Die Reichsregierung rief als Antwort auf den Einmarsch der Franzosen und Belgier in das Ruhrgebiet im Januar 1923 den Generalstreik der Nation, den sogenannten 'passiven Widerstand' aus. Zu den zentralen Punkten dieser Aktion gehörte die Weigerung der Beamtenschaft, Befehle der Invasoren anzunehmen, und die Blockade des Eisenbahnverkehrs. Die Besatzungsmächte reagierten mit der Verhängung des Ausnahmezustandes, der Einrichtung einer Zollinie und dem Aufbau eigener Eisenbahnlinien. Der Abbruch des passiven Widerstandes am 26. September 1923 durch Gustav Stresemann war allerdings nur eine Frage der Zeit.

Ruhrkampf 1923

Die zunehmende Isolierung der besetzten Gebiete führte fast zu einem völligen Zusammenbruch der Versorgung mit Medikamenten. Das Chaos verstärkte sich durch die sehr unterschiedliche Handhabung der Arzneimittellieferungen durch die Besatzungsbehörden, die von der Lieferfirma, dem Sitz des Lieferanten, dem benutzten Transportmittel, der Bahnstrecke usw. abhingen. Viele Faktoren beruhten auf der lokalen Situation und waren kaum kalkulierbar. Die Schwierigkeiten erstreckten sich im wesentlichen auf zwei Gebiete, das Transportproblem und die zollrechtliche Behandlung der Sendungen.

Über die aus dieser Situation heraus entstehenden Behinderungen der Arzneimittellieferungen berichtete die Hageda in Essen am 16. Juni 1923 folgendes:

"In einigen Fällen ist es uns gelungen, Sendungen herein zu bekommen, fast immer aber gingen uns von den Lieferfirmen Schreiben zu, daß die Sendungen trotz Beschwerden nicht angenommen werden könnten, weil z.B. Station Altenessen, Essen-Nord, usw. besetzt seien. Wir haben darauf hin andere Instruktionen gegeben und andere Bahnhöfe genannt. Zwischenzeitlich waren aber auch hier Maßnahmen der Franzosen zu verzeichnen, so daß diese Bahnhöfe für den deutschen Verkehr gesperrt waren. Sämtliche für uns und bereitz an uns unterwegs befindlichen Sendungen sind aus diesem Grunde fast immer zurück gegangen."

Mit der Einführung eines Zolles für die Einfuhr vieler Waren ab 25. Juni 1923 verschärften sich die Probleme noch. Nicht der Zoll an sich sondern Mißbräuche führten bei der Postversendung zu der Einstellung der Beförderung jeglicher Arzneistoffe, weil die Versender im unbesetzten Deutschland die Vorschriften vielfach unberücksichtigt ließen und unter falscher Inhaltsangabe zollpflichtige Waren in das besetzte Gebiet zu bringen versuchten. Infolgedessen verschärften die Einbruchsmächte die Kontrollmaßnahmen wesentlich und gingen nach mehrfachen Feststellungen von Zuwiderhandlungen dazu über, die gesamte Postladung, Brief- und Paketpost, soweit es sich nicht um Lebensmittel handelte, mitsamt den Bahnpostwagen zu beschlagnahmen und die Beamten zu verhaften.

Die Situation im Postverkehr besserte sich erst Ende 1923. Eisenbahntransporte dagegen erfolgten bei zollfreien Waren offensichtlich schon im September ohne Probleme.

Die Folgen der schlechten Versorgungsverhältnisse für die Beschaffung der benötigten Waren beschrieb ein Apotheker:

"Nach hier kommt kein Auto, kein Postpaket mit Waren mehr, keine Großhandlung ist vorhanden, so muß ich notgedrungen meine Waren im unbesetzten Gebiet holen. So fuhr ich am Montag nach Elberfeld zu einer Großdrogenhandlung, um unter vielen Schwierigkeiten und Belästigungen (anstrengendste Reise, Zollrevision usw. usw.) einen Handkoffer voll Medikamente zu holen. Alter: 60 Jahre. Gewicht des Koffers: mindestens 20-25 Kilo. Fahrt: teils Bahn, teils elektrisch, mit vielem Aus- und Einsteigen. Fahrtkosten: 3 (drei) Billionen."

Einen besonders kritischen Punkt bildete die Belieferung mit Spiritus. Bereits im März verboten die Besatzungsmächte jegliche Einfuhr aus dem unbesetzten Deutschland. Es trat ein erheblicher Spiritusmangel auf, der neben Apothekern auch die Ärzte und Hebammen traf. Wieder blieben den Behörden kaum Möglichkeiten zur Hilfe.

Fazit

Das Ende des Kaiserreichs brachte Krieg, Revolution, Inflation, Ruhrkampf - ein Jahrzehnt des dramatischen Umbruches begann. Trotz allem muß klar gesagt werden, daß die Apotheker in dieser Zeit ganz wesentlich zur ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln beigetragen haben, und dies häufig in extrem widrigen Situationen. Gelohnt hat sich dies nicht für den Apotheker. Wirtschaftlich ausgeblutet, sein Vermögen aufgefressen, mußte er sich oft mit bürokratischen Vorgaben der Behörden beschäftigen, ohne daß diese ihm bei seinen Nöten helfen konnten.

Quellen und Literatur:

Mentrup, Ludger: Die Apotheke in der Inflation 1914-1923. Stuttgart 1988 (Quellen und Studie zur Geschichte der Pharmazie, Bd. 50)