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Big
Brother! 160.000 Überwachungskameras mobilisieren Grundrechtschützer LINZ. Während bei der Telefonüberwachung der Schutz von Unbeteiligten genau geregelt ist, fehle er bei der Videoüberwachung völlig, kritisieren Datenschützer. Dabei wird Österreich bereits von geschätzten 160.000 Video-Augen beschattet. Kameras sind bei Geldinstituten und Bankomaten bereits genauso gang und gäbe wie in U-Bahn-Stationen, vor Juwelieren oder Casinos. Auch auf öffentlichen Plätzen werden immer mehr Videokameras "zur Abschreckung für Kriminelle" installiert. Selbst auf Müllsünder wird bereits mit gar nicht einmal versteckten Kameras Jagd gemacht. Juristisch befindet sich Österreich in dem Bereich aber in einer Grauzone: Laut Datenschutz-Verein "Arge Daten" fehle eine klare Regelung, wer im öffentlichen Raum Videokameras installieren darf, wie die Informationspflicht gegenüber den Betroffenen zu erfüllen ist und wie die erhobenen Daten verwendet werden dürfen. OÖNachrichten-Online vom 16.1.2003 "Big Brother" hat in Österreich bereits 160.000 Augen VIDEOÜBERWACHUNG: Videokameras sehen in immer mehr Winkel ein - der "gläserne Mensch" rückt näher und näher "Big Brother" sieht immer mehr: Schon 160.000 Kameras überwachen laut Schätzungen der "Arge Daten" Österreich. 100.000 Kameras seien in Bereichen wie Sportstätten, Kaufhäuser, Restaurants, Trafiken und Garagen installiert und 10.000 davon in Banken. Dazu kommen etwa 50.000 an Gebäudewänden für die Zutrittskontrolle und den Objektschutz. 5000 Kameras dienen der Überwachung von Fuzos, Parks und Plätzen und mindestens noch einmal soviele für die Straßenverkehrsüberwachung. Trotz des Überwachungsbooms gebe es keine ausreichende gesetzliche Regelung für diesen Bereich, schlägt der Obmann der "Arge Daten", Hans G. Zeger, in der jüngsten Ausgabe der vom Innenministerium herausgegebenen Fachzeitschrift "Öffentliche Sicherheit" Alarm und spricht von "völligem Wildwuchs". In vielen Städten habe die Videoüberwachung öffentlicher Plätze zu einer Verdrängung der Straßenkriminalität geführt, sichtbare Kameras hätten eine abschreckende Wirkung auf Kriminelle, gleichzeitig sollen sich die Bürger sicher fühlen, heißt es von Seiten der Exekutive. Die rechtliche Seite des Problems der ständigen Kontrolle via Kameras werde in Österreich aber "völlig ignoriert", so Zeger. Mit den installierten Videokameras würden, so Zeger, vorwiegend unbeteiligte Personen erfasst, die "in keinem Zusammenhang mit dem angestrebten Zweck der Installation" stünden. Für diese Menschen müssten zum Schutz der Privatsphäre und der Sicherung ihrer Rechte zusätzliche Maßnahmen gesetzt werden, verlangt der Datenschützer. Laut Zeger sei die wichtigste Forderung, dass Klarheit geschaffen werden müsse, "wer im öffentlichen Raum Videokameras installieren darf, wie die Informationspflichten gegenüber den Betroffenen zu erfüllen sind, wie die erhobenen Informationen zu verwenden sind und in welcher Form Aufsichtspflichten wahrzunehmen sind". Derzeit darf auf öffentlichen Plätzen in Österreich grundsätzlich jeder mit Videokameras filmen. Für die Gefilmten besteht aber ein Bildnisschutz gemäß § 78 Urheberrechtsgesetz. Videokameras zur Verkehrsbeobachtung dürfen aufgrund der Straßenverkehrsordnung ("Vorbereitende Verkehrsmaßnahme") eingesetzt werden. Und die Exekutive kann zur Vorbeugung von Ausschreitungen bei Veranstaltungen laut § 54 Sicherheitspolizeigesetz Videokameras einsetzen. Allerdings müssen die Videoaufnahmen angekündigt werden, wie der Linzer Kripo-Chef Christian Grufeneder betont. Bei Fußballveranstaltungen erfolge dies durch Lautsprecherdurchsagen des Platzsprechers. Innenminister Ernst Strasser (VP) hat im vergangenen November eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche die rechtlichen Möglichkeiten der Videoüberwachung prüfen und Regeln vorbereiten soll. Eine gesetzliche Änderung werde aber "nur im gesellschaftlichen Konsens" angestrebt, so Strasser. (ro) OÖNachrichten-Online vom 16.1.2003 Keine Regelung, was mit Videomaterial
passieren darf Die Grenze zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft und der Privatsphäre des Einzelnen verschwimmt durch den Wildwuchs an Videoüberwachungsanlagen zusehends. "Das Hauptproblem ist allerdings, dass es keinerlei verbindliche Regelungen gibt, was mit dem aufgenommenen Bildmaterial passieren darf und was nicht, wie lange es gespeichert oder wie weit es weitergegeben werden darf", kritisiert der gebürtige Welser und Österreichs wohl profundester Datenschützer im Bereich Telekommunikation, Erich Moechel, die "elektronischen Augen", die den Menschen nahezu überall hin verfolgen. "Videoüberwachung ist eigentlich eine alte Technologie und kommt noch aus der Analogzeit. Trotzdem ist sie bis heute einzigartig geblieben, weil sie sich auf Leute richtet, die nicht mitspielen wollen. Niemand wird beispielsweise zu einem Fingerabdruck gezwungen. Kameras erkennen dank eigener Programme Gesichter und der Betroffene merkt es nicht einmal", beschreibt der Datenschutzexperte den Vorteil. Moechel befürchtet, dass nicht nur in Zukunft bei Bankomaten mit Gesichtserkennungsprogrammen Personen von Verbrechern mit angesetzter Waffe zum Geldabheben gezwungen werden könnten, sondern, dass auch das Bildmaterial wie schon in den USA üblich bei privaten TV-Sendern landet und dort die Einschaltquoten in die Höhe treibt. Allein mit einem Bild aus einer Überwachungskamera - das gibt auch die Linzer Polizei zu - wurde noch kein einziger Banküberfall geklärt, weil die Täter in der Regel ohnehin maskiert sind. Kameras wirken lediglich abschreckend, erzeugen ein Sicherheitsgefühl und bewirken laut Moechel immerhin, "dass sich die Leute besser benehmen als früher". Britischer Big Brother nimmt alle ins
Visier "Big Brother" muss wohl ein Londoner sein. Jeder Einwohner des Vororts Newham wird schon seit drei Jahren auf Schritt und Tritt von einem Überwachungssystem kontrolliert, das mit seiner lückenlosen Perfektion zum großen Vorbild der Terroristen-Abwehr in aller Welt geworden ist. Den totalen Verlust individueller Freiheit beklagten Bürgerrechtler zunächst angesichts eines dicht gesponnenen Netzes von Videokameras, das George Orwells Vision vom allmächtigen Überwachungsstaat noch in den Schatten stellt. Nirgendwo auf der Welt gab es so früh so viele Monitore wie auf der Insel. Ob an der Verkehrsampel, in der Fußgängerzone oder vor dem Rathaus: Rund 40-mal pro Tag, so schätzt man, wird der britische Bürger, der doch so stolz auf seine Individual-Rechte ist, von den allgegenwärtigen Kameras ins Visier genommen. Perfektioniert hat man diese permanente Überwachung in einem Londoner Vorort. Newham liegt im verarmten Osten der Hauptstadt und galt lange Zeit als Hochburg der Kriminalität. Dreiste Straßenräuber und bewaffnete Einbrecher drohten bereits, das Kommando vollends zu übernehmen, bis sich die Verwaltung zu einer drakonischen Maßnahme entschloss: Die 250.000 Einwohner wurden komplett verkabelt. Tausende von Kameras überwachen nun jeden Schritt. Sie lauern im Kaufhaus, im Lichtmast, vor dem Fußballstadion, und manche wurden sogar in unauffällige Personenwagen eingebaut. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, übermitteln sie ihre Bilder in ein Kontrollzentrum, das in einem ehemaligen Bahndepot liegt. Dort steht das Herz der Anlage: ein enormer Computer mit einer einzigartigen Programmierung. Man hat Tausende von Gesetzesbrechern eingespeichert, die in irgendeiner Form schon einmal aufgefallen sind. Ob Taschendieb, Trickbetrüger oder Drogenhändler - wer aktenkundig ist, verfängt sich unweigerlich in einem Kontrollnetz, das bereits im U-Bahnhof aufgespannt wird. Die Kamera übermittelt Bilder aller Fahrgäste ins Kontrollzentrum, wo der Computer die Ankömmlinge mit den gespeicherten Daten abgleicht. Kommt ihm ein Gesicht bekannt vor, schlägt er Alarm. Eine rote Lampe und ein scharfer Sirenenton alarmieren das Sicherheitspersonal, das vor einer riesigen Videowand hockt und sich prompt an die Verfolgung macht. Handelt es sich zum Beispiel um einen notorischen Ladendieb, werden die Detektive im Einkaufszentrum vorgewarnt. Dem Drogenhändler setzt man gleich einen Polizeiwagen auf die Spur. Drei Jahre nach der Einführung kann "Big Brother" auf unbestreitbare Erfolge verweisen. Die Kriminalitätsrate in Newham ist drastisch gesunken, bei manchen Gewaltdelikten um fast 70 Prozent. Das System gilt als fehlerlos. Selbst große Sonnenbrillen oder mächtige Perücken reichen als Tarnung nicht aus. Der Computer verlässt sich auf praktisch unveränderliche Daten der Gesichts-Geometrie. Die Bürger haben sich an die Überwachung gewöhnt: "Lieber gefilmt, als beklaut." Wenn dir der Computer tief in die Augen
schaut MÜNCHEN. Der 11. September 2001 hat eine ganz neue Dimension des Terrorismus eröffnet: Selbstmordanschläge mit Verkehrsmaschinen gehören zum realen Bedrohungsszenario. Ein Team von "SD Industries" in Gundelfingen hat jetzt ein praktikables Gegenmittel gegen diese Art von Luft-Terrorismus entwickelt: Ein Iris-gesteuertes Überwachungssystem könnte zukünftig zuverlässig verhindern, dass Terroristen das Cockpit übernehmen und das Flugzeug auf ein Ziel zum Absturz bringen. Das System basiert auf modernster Erkennung der unverwechselbaren Augen-Iris eines jeden Menschen. Die Iris unterscheidet die Menschen noch zuverlässiger als der Fingerabdruck und bietet die unvorstellbare Zahl von zehn hoch 78 Varianten. Zusätzlich stellt eine Gesichtscode-Überwachung sicher, dass ein Flugzeug nur dem über seine Iris und seine Gesichtszüge identifizierten Piloten gehorcht. Ein Überwachungsprogramm überzeugt sich auch während des Fluges ständig davon, dass nur die Piloten "mit dem richtigen Gesicht" am Steuerknüppel sitzen. Nimmt eine unautorisierte Person ihren Platz ein, wie das bei den Todesflügen in das New Yorker World Trade Center der Fall war, übergibt der elektronische Überwacher die weitere Steuerung der Maschine unwiderruflich dem Autopiloten. Der Autopilot sorgt dafür, dass die Maschine ohne menschliches Zutun auf dem nächsten auf automatisiertes Landen eingerichteten Airport niedergeht. Iris-Überwachungssysteme für simple Türen und andere Schleusen und Kontrolleinrichtungen gibt es inzwischen schon ab 300 Euro. (rm) Der offizielle Echelon-Bericht von Gerhard
Schmid an das EU-Parlament Am 5. September 2001 stellte Gerhard Schmid, Berichterstatter des nicht ständigen EU-Untersuchungsausschusses zu Echelon, seinen Bericht im EU-Parlament zur Abstimmung. Seiner Rede, die wir hier ungekürzt wiedergeben, folgte die Abstimmung: Das Parlament segnete den Bericht mit einer satten Zwei-Drittel-Mehrheit ab. Mit dieser Rede wurde die Existenz von Echelon "amtlich". "Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor gut einem Jahr hat das Europäische Parlament einen Sonderausschuss eingesetzt, der aufklären sollte, ob es ein federführend vom amerikanischen Geheimdienst betriebenes System zum Abhören von Kommunikation gibt, das die folgenden Eigenschaften aufweist: Es arbeitet global, mit ihm kann jedes Telefongespräch, jedes Telefax, jede E-Mail in Europa abgehört werden. Es wird von einer Staatengruppe betrieben, zu der auch das Vereinigte Königreich, also ein Mitgliedstaat der EU gehört, und es dient am Ende des Kalten Krieges vor allem der Wirtschaftsspionage. Dieses System, so wurde behauptet, trägt den Code-Namen Echelon. Dies, Herr Präsident, war ein schwieriger Aufklärungsauftrag, weil das Europäische Parlament weder - und zwar unter keinerlei Umständen - Zugang zu Akten von Geheimdiensten der EU-Mitgliedstaaten und schon gar keinen Zugang zu Detailinformationen über die Tätigkeit von amerikanischen Diensten hat. Trotzdem können wir nach einem Jahr sorgfältiger Aufklärungsarbeit dem Plenum ohne jeden Restzweifel folgendes mitteilen: Erstens, es gibt kein von Geheimdiensten gleich welchen Staates betriebenes Abwehrsystem, mit dem jedwede Kommunikation in Europa abgehört werden kann. Diese Behauptung muss in das Reich des kreativen Journalismus verwiesen werden! Die Behauptung wird auch nicht dadurch realitätsnäher, dass sie sich leider Gottes in einer Studie wieder findet, die das Europäische Parlament in Auftrag gegeben hat und der damit eine Art Qualitätssiegel verliehen wurde. Es geht an der Stelle nicht darum, was man glaubt. Die Telekommunikation gehorcht den Gesetzen der Physik, und wo es keinen Zugang zu Trägern der Kommunikation gibt, kann man auch nicht abhören, und es gibt keine magische Sonderphysik für Geheimdienste! Zweitens gibt es aber sehr wohl ein Abhörsystem, das folgende Eigenschaften hat: Es arbeitet global und wird mit einem Abhörverbund der so genannten UK-USA-Staaten - das sind Amerika, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und Neuseeland - realisiert. Dies ist keine zufällige Mixtur, dieser Abwehrverbund hat seine historischen Wurzeln im Zweiten Weltkrieg. Es hat im Wesentlichen nur Zugriff auf interkontinentale Kommunikation, die entweder über Kommunikationssatelliten vermittelt wird oder über Unterwasserkabel läuft, die in den oben genannten Ländern anlanden. Die Kommunikation innerhalb Europas ist deshalb kaum davon betroffen, die Kommunikation zum Beispiel in die afrikanischen Staaten, in arabische Staaten und nach Lateinamerika sehr wohl. Was Botschaften an Funkverkehr in ihrem Nahbereich abhören können, wissen wir nicht, aber es ist klar, dass es dabei nicht um den Hauptanteil des Abwehrgeschäfts geht. Im Unterschied zur Abhöroperation der Polizei, die sich immer auf eine Person oder eine klar definierte Gruppe von Personen richtet, arbeitet das Abhörsystem, mit dem wir es zu tun haben, anders. Es fängt jede Kommunikation, zu der es Zugriff hat, ab und führt sie einer Computersuchmaschine zu. Diese filtert entsprechend einem Suchwortkatalog die Kommunikation aus, die für Nachrichtendienste interessant ist. Das System arbeitet also wie ein Staubsauger, und die Nachrichtendienste stellen den Filter ein. Technisch nennt man das strategische Fernmeldekontrolle. Die Suchmaschine kann Telefonnummern, Stimmen von Topzielen, den Inhalt von E-Mails und von Maschinenschrifttelefaxen erfassen. Handschriftfaxe oder gesprochene Nachrichten können beim Stand der Technik in absehbarer Zeit nicht mit dieser Suchmaschine erfasst werden und sind damit einer geheimdienstlichen Auswertung auch nicht zugänglich. Ansonsten haben wir Hinweise, das das System den Code-Namen Echelon trägt. Es ist aber egal, wie es heißt. Es kann auch Rumpelstilzchen heißen, für uns ist wichtig, was es macht! Das sind die Befunde, und ich füge hinzu, wir behaupten das nicht einfach. Wir können es beweisen mit einer Indizienkette, die so stark ist, dass sie vor einem Schwurgericht standhalten könnte. Wer Genaueres wissen will, kommt nicht darum herum, den Bericht zu lesen. Hier soll nur ein Hinweis genügen: Wenn wir etwas Falsches aufgeschrieben hätten, dann können Sie davon ausgehen, dass uns die Nachrichtendienste der angesprochenen Staaten öffentlich mit Genuss zerlegt hätten! Sie haben das aber nicht getan, und das spricht für sich. Wie bewerten wir diese Befunde? Ein Maßstab der Bewertung muss sein: Was tun denn eigentlich unsere eigenen Dienste? Das ist nicht der alleinige Maßstab, aber es ist auch einer, wenn man ehrlich debattieren will. Die meisten Nachrichtendienste der Mehrheit der EU-Staaten bedienen sich der strategischen Fernmeldekontrolle. Nur Belgien, Griechenland, Irland, Österreich, Portugal und Luxemburg verwenden diese Technik nicht. Zweitens: Der Zweck, zu dem das verwendet wird, spielt bei der Bewertung natürlich auch eine Rolle. Wenn es um den Kampf gegen die internationale organisierte Kriminalität, Drogenhandel, Menschenhandel, Waffenhandel, Terrorismus, Proliferation, um das Einhalten von Embargos oder Fragen der nationalen Sicherheit geht, ist gegen den Zweck als solche nichts zu sagen. Wenn damit Unternehmen ausspioniert werden, um damit der eigenen Wirtschaft Vorteile zu verschaffen, dann muss das anders bewertet werden. Drittens: Der Zweck heiligt aber nicht die Mittel. Es geht also nicht allein um den Zweck, denn jedes Abhören, jeder Einzelfall verletzt die Privatsphäre. Dabei geht es nicht um ein Mengenproblem. Menschenrechte sind Individualrechte, keine Frage der Statistik. Zulässig ist eine solche Verletzung der Privatsphäre nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist in seiner Rechtsprechung glasklar, was das betrifft. Diese Voraussetzungen lauten kurz gefasst so: Ein Eingriff muss eine gesetzliche Grundlage haben, er darf nicht willkürlich sein. Es muss also eine Güterabwägung zwischen Verletzung der Privatsphäre und dem Zweck, um den es geht, stattfinden. Er muss vorhersehbar, d.h. die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, dass es so ein System gibt. Und das Abhören darf nur dann eingesetzt werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Es ist also eine ultima ratio. Es gibt hier im Haus Kollegen, die sagen, wenn es um Strafverfolgung geht, wenn die Polizei dies auf Anordnung eines Richters tut, dann ist das in Ordnung. Bei Geheimdiensten sagen sie, das ist eine Verletzung von Menschenrechten. Ich habe großes Verständnis dafür, wenn jemand sagt, ich will es politisch nicht, dass Dienste dies tun. Das kann ich nachvollziehen. Das ist nicht meine Position, aber das kann ich nachvollziehen. Aber wenn jemand sagt, dies sei illegal, dann trägt er der Rechtsprechung des Gerichtshofes für Menschenrechte hier bei uns nicht Rechnung. Wirtschaftsspionage ist sicher kein erlaubter Zweck. Nun befassen sich alle Nachrichtendienste auch mit wirtschaftlichen Sachverhalten, zum Beispiel mit Entwicklungen auf Finanz- oder auf Rohstoffmärkten. In diesem Sinne betreiben die meisten Dienste Wirtschaftsspionage. Das ist auch nicht der Punkt, der kritisiert wird. Das Problem entsteht dann, wenn nicht allgemeine Sachverhalte aufgeklärt werden, sondern wenn Details der Industrie des eigenen Landes zugespielt werden, damit sie einen Wettbewerbsvorteil bekommt. Zwischen EU-Staaten wäre ein solches Verhalten im übrigen nicht vereinbar mit dem EU-Recht, weil es eine Art verbotener Staatsbeihilfe ist. Im internationalen Bereich ist es mehr als ein unfreundlicher Akt, und zwischen Verbündeten ist es ein Skandal! Im Übrigen, Abhören ist bei Wirtschaftsspionage nicht die Methode der Wahl, das macht man in der Regel mit den klassischen Mitteln. Aber es gibt Einzelfälle, in denen dieses Instrument mit Erfolg eingesetzt werden kann. Nun waren vor allem die Vereinigten Staaten im Kreuzfeuer der Kritik. Die USA haben immer zurückgewiesen, dass sie nachrichtendienstliche Erkenntnisse direkt an US-Firmen weitergeben. Sie haben aber zugegeben, dass sie im Detail abhören, wenn es um international ausgeschriebene Großaufträge geht. Das Argument und die Rechtfertigung dabei ist, die europäischen Firmen würden ja bestechen und man müsste sich dagegen wehren. Dieses Verhalten muss - ich sage das jetzt sehr höflich und vorsichtig - hinterfragt werden. Erstens wissen wir, dass amerikanische Firmen auch bestechen. Bei der Korruptionsanalyse, die weltweit vorliegt, liegen sie im Mittelfeld der Bestechungsaktivitäten. Zweitens: Inzwischen ist so etwas innerhalb der OECD durch Konvention verboten, und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dies in innerstaatliches Recht umgesetzt. Wenn die Vereinigten Staaten von Amerika trotzdem mit Cowboymentalität auf einem Faustrecht bestehen, dann ist das mit der Idee, dass solche Dinge durch internationale Rechtsvereinbarungen geregelt werden, nicht vereinbar. (Beifall) Drittens: Wenn es so ist, dass die amerikanischen Dienste keine Wirtschaftsspionage im Detail betreiben, warum gibt es dann kein Gesetz in den Vereinigten Staaten von Amerika, das es den Diensten verbietet? Warum nicht? Das eigentliche politische Problem ist im Grunde, dass in der öffentlichen Debatte in Europa die Menschen den Vereinigten Staaten von Amerika so etwas zutrauen. Das politische Problem ist ein abgrundtiefes Misstrauen, das da offenkundig wird. Das muss aus der Welt! Wir haben eine Menge von Vorschlägen entwickelt, auch was die Kontrolle der Dienste bei uns betrifft, auch was einen Kodex zwischen den EU-Staaten betrifft und ähnliches. Letztlich landen wir aber bei einem einfachen Hauptproblem. Der Schutz der Privatsphäre wird durch die Rechtsordnungen von Nationalstaaten gewährleistet. Die Kommunikation wird aber zunehmend international. Es gibt keinen Weltstaat, der sie schützt. Wir müssen internationale Rechtsvereinbarungen finden, damit wir - das ist eines der vielen Probleme der Globalisierung - auch da Schutz der Privatsphäre bekommen. Ansonsten bleibt ein zweites Problem, das ich an den Anfang dieses Berichts gestellt habe. Das ist ein lateinischer Satz, der sagt: Sed quis custodiet ipsos custodes, d.h. wer bewacht denn die Wächter? Das bleibt das Dauerproblem!"
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