Marita Alami:

Qualitätsmanagement im Pflegedienst

 

1. Was ist Qualität ?

1.1 Definition

Qualität ist die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung, die sich auf die Eignung zur Erfüllung festgelegter oder vorausgesetzter Erfordernisse beziehen. (ISO 8402)

Das bedeutet, daß Qualität zwar relativ, aber nicht beliebig ist. So kann bei einer Armbanduhr das Merkmal 'vergoldet und mit Edelsteinen besetzt' für das Erfordernis 'Prestigeobjekt' ein Qualitätsmerkmal sein. Dasselbe Merkmal kann jedoch genau gegen einen Kauf sprechen, wenn die/der Interessent/in dazu neigt, Uhren schnell zu verlieren. Die Anforderung, die dann an die neue Uhr gestellt wird, beinhaltete in etwa: möglichst viel Zuverlässigkeit bei möglichst kleinem Preis.

Genau genommen entsteht Qualität erst im Zusammenspiel von Leistungserbringer/in, Leistung und Kund/in, sowie ggf. externen Überwachungsinstanzen.
Abb. 1: Was ist Qualität ?

Dienstleistungen sind Produkte, die im Zusammenwirken zwischen Leistungserbringer/in und Leistungsnehmer/in unmittelbar entstehen.

Wenn wir die Qualität von Dienstleistungen betrachten, dann geht es um

drei Aspekte: zum Beispiel
1. Wie sind die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung ?
Dieser Aspekt wird Strukturqualität genannt.
  • Räumliche und technische Ausstattung, Sachmittelausstattung
  • Organisationsstrukturen und Organisationsziele
  • Aufbau- und Ablauforganisation
  • Vertretungsregelungen, Informationswesen, Besprechungsprotokolle
  • Personalausstattung: Anzahl, Qualifikation, Kompetenz
  • Stellenbeschreibungen
  • Fort- und Weiterbildungspläne, vorgehaltene Fachliteratur
2. Wie wird die Leistung aktuell erbracht und was gehört alles dazu ?
Dieser Aspekt wird Prozeßqualität genannt.
  • Pflegeanamnese, -planung und -dokumentation
  • Leistungsbeschreibungen / -kataloge in allen Bereichen der Leistungserbringung
  • Standards / Richtlinien für die Leistungserbringung
  • Beziehungsaspekt der Leistungserbringung
3. Was hat die Leistung bewirkt ?
Dieser Aspekt wird Ergebnisqualität genannt.
  • Grad der Gesundheit und Zufriedenheit der LeistungsnehmerInnen
  • Erreichung der Pflegeziele
  • Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der erbrachten Leistung

1.2 Gesetzliche Grundlagen

Von den einschlägigen zum Thema Qualität im SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) und SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) sollen hier nur die wichtigsten mit ihren Anforderungen genannt werden:

§ 28 SGB XI
  • nach allgemein anerkanntem Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse
  • Ziel: Aktivierung der Pflegebedürftigen
  • Bedürfnisse nach Kommunikation berücksichtigen
§ 69 SGB XI
  • bedarfsgerechte,
  • gleichmäßige,
  • dem allg. anerkannten Stand med.-pflegerischer Erkenntnisse entsprechende Versorgung
§ 71 SGB XI
  • Ständige Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft
§ 80 SGB XI
  • Verpflichtung zu Maßnahmen der Qualitätssicherung
  • Externe Qualitätsprüfungen
  • Verbindliche gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung
§ 70 SGB V
  • bedarfsgerechte,
  • gleichmäßige,
  • dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung
  • humane Krankenbehandlung

Die in § 80 SGB XI geforderten 'Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung' sind für die ambulante Pflege am 31.05.96 und für vollstationäre Pflegeeinrichtungen am 21.10.1996 beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Hier die wichtigsten Punkte:

Beteiligte:
  • Spitzenverbände der Pflegekassen
  • BAG Überörtliche Träger der Sozialhilfe
  • Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände
  • Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene
Ziele:
  • Im ambulanten Bereich: im Einzelfall eine fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege nach den allg. anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen gewährleisten.
  • Im stationären Bereich: die Pflege und Versorgung der BewohnerInnen an einer menschenwürdigen Lebensqualität und der Zufriedenheit der BewohnerInnen orientieren, eine möglichst selbständige Lebensführung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens der BewohnerInnen anstreben, Hilfestellung bei der Bewältigung von Lebenskrisen geben und die Tages- und Nachtstruktur bewohnerorientiert ausrichten.
  • die individuelle Lebenssituation, die Biographie und die Selbstversorgungskompetenz der Pflegebedürftigen respektieren und fördern.
  • eine Vertrauensbasis zwischen Pflegebedürftigen und LeistungserbringerInnen schaffen
  • flexibel auf die Notwendigkeiten des Einzelfalls reagieren
  • durch Information und Austausch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten ermöglichen
Maßstäbe: Struktur-
qualität
  • Im ambulanten Bereich: MitarbeiterInnen- und Sachmittelbestand müssen eine ausreichende, gleichmäßige und konstante pflegerische Versorgung im Einzugsgebiet gewährleisten, Pflege rund um die Uhr, eigene Geschäftsräume, ständige Erreichbarkeit.
  • Im stationären Bereich: die auf Dauer angelegteZusammenfassung von Personen und Sachmitteln muß in der Lage sein, eine ganzheitliche Pflege und Versorgung der BewohnerInnen zu gewährleisten.
  • Ständige Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft u.a. in Bezug auf Pflegeprozeß, Pflege-Doku, Einsatzplanung, Dienstbesprechungen
  • Gewährleistung einer Vertretung für die verantwortliche Fachkraft
  • Ständiges Aktualisieren des Fachwissens aller MitarbeiterInnen durch Fortbildungen und Fachliteratur
  • Die fachliche Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft wird näher beschrieben.
  • Definition der Eignung von Pflegekräften (Hilfskräfte und angelernte Kräfte nur unter fachlicher Anleitung)
  • Kooperation mit anderen Leistungserbringern
  • Für den stationären Bereich werden räumliche Voraussetzungen (z.B. Einzelzimmer anstreben) und Anforderungen an die Hauwirtschaft (z.B. flexible Essenszeiten) formuliert.
Prozeß-
qualität
  • Schriftliche Selbstdarstellung und Darlegung des Dienstleistungsangebotes
  • Pflegekonzept
  • Pflegeprozeß mit Erstbesuch / Anamnese und Pflegeplanung
  • Pflege-Doku (Aufbewahrung möglichst bei den Pflegebedürftigen)
  • Regelmäßiger Informationsaustausch, Dienstbesprechungen
  • Im stationären Bereiche: überschaubare Pflegeteams, größtmögliche personelle Kontinuität in der Pflege.
  • Im ambulanten Bereich: möglichst wenig Pflegepersonen je Pflegebedürftige/r, Pflegeeinsätze unter Berücksichtigung der Wünsche der Pflegebedürftigen
  • Einbeziehung der Angehörigen bzw. Pflegepersonen
  • Zusammenarbeit und Vernetzung mit behandelnden Ärzten/innen, anderen ambulanten Diensten und stationären / teilstationären Einrichtungen und nach Möglichkeit mit Selbsthilfegruppen
Ergebnis-
qualität
  • Das Ergebnis des Pflegeprozesses ist anhand der festgelegten Pflegeziele regelmäßig zu überprüfen.
  • Aktivierende Pflege, Berücksichtigung der Wünsche der Betroffenen
  • Beteiligung der Pflegebedürftigen und der an der Pflege Beteiligten an der Überprüfung der Pflegezielerreichung
  • Die Pflegeziele werden näher benannt.
Qualitäts-
sicherung:
  • Verpflichtung zur internen Qualitätssicherung (Nachweispflicht)
  • Keine Festlegung auf bestimmte Maßnahmen der Qualitätssicherung
Qualitäts-
prüfungen:
  • Externe Qualitätsprüfungen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen sind bei Bedarf möglich (MDK).

 

1.3 Was hat Qualität mit wirtschaftlichem Erfolg zu tun ?

In den Gesetzestexten stehen die Qualitätsanforderungen meist im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz (SGB XI: §§ 69+70, 72 Abs.5, 79+80, SGB V: §§ 70, 132). Auch in dieser Hinsicht ist Qualität relativ und von der Variablen 'Kosten' bestimmt.

Andersherum betrachtet, kann Qualität aber auch Marktvorteile bringen. Über Qualitätssicherungsbemühungen und eingeführte Qualitätsmanagement-Systeme kann mit Fug und Recht breit informiert werden. Die erzielte Qualität der Leistungen wird sich im guten Ruf der Einrichtung und in entsprechend guter Auftragslage / Auslastung niederschlagen.

Hier gilt es, die LeistungsnehmerInnen, KundInnen und VermittlerInnen genauer auszumachen, denen die Leistungen Nutzen bringen sollen. Denn ihrer Zufriedenheit dienen die Qualitätsbestrebungen:
Abb.2: Kunden und Mittler

Negative Wahrnehmungen von einer Einrichtung werden im Schnitt an 20 Personen weitergegeben, diese geben sie wiederum an 20 Personen weiter. Im Schneeballsystem entsteht so ein Ruf, der sich nur schwer korrigieren läßt. Qualitätssicherung hilft, dem vorzubeugen.

 

2. Was hat Qualität mit wirtschaftlichem Erfolg zu tun ?

2.1 Leitbild, Pflegekonzept

Wie gesehen, entsteht die Qualität einer Dienstleistung als Bewertung ihrer Eigenschaften und Merkmale,
gemessen an Anforderungen, Erwartungen und Erfordernissen,
erst im Zusammenwirken von Leistungserbringer/in und Leistungsnehmer/in,
vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen
und im Kontext von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen.

Die Qualitätsanforderungen, die in der Einrichtung für die einzelnen Dienstleistungen gelten, stehen also in einen größeren Zusammenhang von Unternehmensentscheidungen, die eine Einrichtung auf dem Markt positionieren und ihr nach innen wie außen Identität geben. Diese Entscheidungen werden zumeist in Leitbildern oder Grundsatzpapieren formuliert und sind als Corporate Identity oder Trägerphilosophie Bestandteil der Arbeitserträge.

Leitbilder sollten:

Das Leitbild eines Trägers ist die Grundlage für:

Das Pflegeleitbild basiert sowohl auf dem Unternehmensleitbild als auch auf der Pflegetheorie und dem daraus abgeleiteten Pflegemodell, für das sich die Einrichtung entschieden hat. Es wird konkretisiert im Pflegekonzept einer Einrichtung.

Das Pflegekonzept sollte Angaben enthalten über:

Das Pflegekonzept ist die Grundlage für die Pflegestandards einer Einrichtung und die fachliche Ausgestaltung des Qualitätsmanagements im Pflegebereich. Stellenbeschreibungen und Vertragsgestaltung im pflegerischen Bereich sollten darauf abgestimmt sein.

Abb.3: Vom Leitbild zum Pflegekonzept

2.2 Pflegestandards

Pflegestandards beschreiben ein professionell abgestimmtes Qualitätsniveau pflegerischer Leistung. Es sind zu unterscheiden:

Strukturstandards Voraussetzungen zur Durchführung der Pflege (Kompetenz der MitarbeiterInnen, Materialien, Mittel, Raum, Zeit,...)
Prozeßstandards Durchführung der Pflege Schritt für Schritt, wie vielleicht in Pflegerichtlinien schon festgehalten
Ergebnisstandards Erreichung der Pflegeziele, Zufriedenheit der Gepflegten und der Pflegenden, Einhaltung externer und interner Vorgaben

Oft bezieht sich der Begriff 'Pflegestandards' lediglich auf Prozeßstandards.

Pflegestandards helfen dabei, die tatsächliche oder angestrebte Qualität der Pflege zu beschreiben. Sie können Rollenklarheit geben, Leistungen transparent machen und Verantwortungsbereiche klären helfen.

Standards sollten folgenden Anforderungen genügen:

Für die Überprüfung von Qualitätsstandards bedarf es Kriterien.
Kriterien sollten

  • sich jeweils nur auf ein Thema beschränken
  • für alle Beteiligten verständlich sein
  • meßbar sein (z.B. Dauer, Häufigkeit, Anzahl, ...)
  • wahrnehmbares Verhalten ausdrücken
  • an Ort und Stelle umsetzbar sein.

Anhand vorher definierter Kriterien kann der Grad der Qualitätserreichung entweder im vorhinein eingeschätzt werden, zeitgleich beobachtet oder im nachhinein durch mündliche oder schriftliche Befragungen oder Einsicht schriftlicher Unterlagen überprüft werden. Bei internen Qualitätsprüfungen geht es um Verbesserungen, nicht um Aufdeckung !

 

3. Welche Qualitätsmanagementsysteme gibt es ?

3.1 DIN EN ISO 9000 ff

Internationale Standards In der Zeit der Ölkrisen der 70er Jahre begannen in Großbritannien Bemühungen, Qualitätssicherungsstrategien systematisch in die Produktionsabläufe zu integrieren. Es entstanden ablauforientierte Industrienormen, die in den 80er Jahren durch die Organisation für Internationale Standardisierung (ISO) über Großbritannien hinaus Bedeutung erlangten und seit 1987 als ISO 9000 ff schrittweise von der EU verabschiedet wurden. Auf diesem Wege gelangen die internationalen Qualitätsnormen als Europanormen (EN) in das Regelwerk des Deutschen Instituts für Normung (DIN) und heißen in vielen Fällen vollständig z.B. DIN EN ISO 9001.
  • QM-Handbuch
  • Verfahrensanweisungen
  • Qualitätsbeauftragte/r
Das Normenwerk hat zum Ziel, durch die Offenlegung und Zertifizierung der eigenen Qualitätsbestrebungen, das Vertrauen der Kunden zu festigen. Gefordert wird die Beschreibung der internen Prozesse und der Qualitätskriterien, für die sich die Firma entschieden hat. Daher sind Dreh- und Angelpunkt der Zertifizierung das Qualitätsmanagementhandbuch und ggf. die Verfahrensanweisungen einer jeden Firma sowie deren interne Wirksamkeit.
Die ISO-Normen geben im wesentlichen vor, welche Produktionsprozesse auf jeden Fall in Handbuch und Verfahrensanweisungen berücksichtigt werden müssen, und daß ein/e Qualitätsbeauftragte/r aus der Leitungsebene benannt werden muß.
Beschreibung der Abläufe
und Qualitätskriterien
Zur Beschreibung der Prozesse werden in der Praxis die MitarbeiterInnen hinzugezogen. Dies ist eine gute Gelegenheit, die Abläufe zu verbessern. Wenn dann eine verbindliche Regelung in den Büchern steht, ist jedoch die Gefahr der Stagnation groß. Daher sollte nicht die Festschreibung, sondern die ständige Optimierung im Mittelpunkt eines Zertifizierungsprojektes stehen.

Folgende Normen gehören zum 9000er-Regelwerk:

Name Inhalt Zweck Bestandteile
DIN EN ISO 9000 Leitfaden zur Anwendung der Normen: Anleitung zur Auswahl einer der folgenden Normen  
DIN EN ISO 9001 Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem Zertifizierungsgrundlage Alle 20 Elemente inklusive Produktentwicklung
DIN EN ISO 9002 Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem Zertifizierungsgrundlage 19 Elemente ausgenommen Produktentwicklung
DIN EN ISO 9003 Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem Zertifizierungsgrundlage 16 Elemente ohne Produktentwicklung, Schwerpunkt Endprüfung
DIN EN ISO 9004 Leitfaden für ein Qualitätsmanagementsystem von Dienstleistern Hilfestellung  

 
Die Norm 9001 verlangt, daß 20 sogenannte Elemente bei einem Qualitätsmanagementsystem berücksichtigt werden müssen:

1. Verantwortung der obersten Leitung
  • Die Unternehmensleitung legt die Qualitätsziele sowie die Grundsätze der Qualitätspolitik fest
  • und ernennt eine/n Qualitätsbeauftragte/n, die/der die Qualitätsmaßnahmen fördert und durchsetzt.
2. Qualitätsmanagementsystem Die Aufbauorganisation und alle Tätigkeiten, welche die Qualität der Dienstleistung und Produkte beeinflussen, müssen beschrieben und festgehalten werden in z.B.
  • Qualitätsmanagementhandbuch
  • Verfahrensanweisungen
  • Checklisten, etc.
3. Vertragsprüfung Bevor ein Kundenauftrag angenommen wird, muß erst genau geprüft werden:
  • Kennen wir alle Kundenanforderungen ?
  • Können wir sie erfüllen ?
  • Erst dann darf der Auftrag angenommen werden.
4. Entwicklung neuer Dienstleistungen Neue Leistungen sollen den Kundenanforderungen und -erwartungen entsprechen.
  • Deshalb steht am Anfang der Produktentwicklung die Suche nach und Festlegung von Qualitätsmerkmalen.
  • Das entwickelte Produkt wird dann geprüft, ob es diese Anforderungen auch erfüllt.
  • Erst danach darf die neue Dienstleistung freigegeben werden.
5. Lenkung der qualitätsrelevanten Dokumente
  • Damit gültige Unterlagen an der richtigen Stelle rechtzeitig bereitgestellt sind,
  • müssen sie genau gekennzeichnet, von befugten Personen geprüft und auf dem neuesten Stand sein.
6. Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen Gute DienstleisterInnen benötigen gute ZulieferInnen.
  • Deshalb müssen Lieferanten nach Qualitätsmerkmalen ausgesucht und zugelassen werden und
  • bei Bestellungen alle geforderten Qualitätsmerkmale genau angegeben werden.
  • Die Lieferungen müssen bei der Annahme geprüft und gegebenenfalls reklamiert werden.
7. Lenkung der vom Kunden gestellten Produkte Werden vom Kunden Produkte bereitgestellt, so müssen
  • Eingangsprüfung,
  • korrekte Lagerhaltung und Instandhaltung sichergestellt werden
  • und der Kunde über Beschädigungen und Verluste informiert werden.
8. Transparenz und Rückverfolgbarkeit Ein eindeutiges Dokumentationssystem soll sicherstellen, daß immer genau zurückverfolgt werden kann,
  • wer; wann, wo,
  • für welche/n Leistungsnehmer/in
  • welche Dienstleistung
  • mit welchen Hilfsmitteln und Materialien erbracht hat.
9. Prozeßlenkung Die Durchführung der Dienstleistung muß geplant werden und nach festen Regeln erfolgen. Die Regeln beziehen sich darauf
  • wie die Leistung erbracht wird,
  • welche Hilfsmittel u.ä. eingesetzt werden,
  • mit welcher Qualifikation welche Leistung erbracht wird,
  • wie die Einhaltung dieser Regelungen überprüft wird, etc.
10. Prüfungen Es muß sichergestellt und dokumentiert werden, daß die Dienstleistungen zu jeder Zeit alle Qualitätsanforderungen erfüllen. Deshalb gibt es:
  • Eingangsprüfungen der Hilfsmittel und Materialien
  • geplante Zwischenprüfungen, auch an Schnittstellen
  • Endprüfungen: Sind alle Qualitätsanforderungen erfüllt und alle Prüfungen durchgeführt worden ?
11. Auswahl und Überwachung der Prüfmittel Nur einwandfreie Prüfmittel ergeben richtige Werte. Deshalb müssen sie:
  • nach vorgegebenen Richtlinien beschafft werden,
  • in regelmäßigen Abständen gewartet und überprüft werden.
  • Nur freigegebene Prüfmittel dürfen von fachgerecht geschulten MitarbeiterInnen benutzt werden.
12. Prüfstatus Bei jedem Vor-, Zwischen- und Endprodukt muß feststellbar sein,
  • welche Prüfungen durchgeführt wurden,
  • mit welchem Ergebnis geprüft und
  • ob und durch wen die Freigabe erteilt wurde.
13. Umgang mitfehlerhaften Dienstleistungen und Produkten Fehlerhafte Produkte müssen eindeutig als solche gekennzeichnet und zunächst aus der Produktion herausgenommen werden.
  • Es muß genau festgelegt sein, wer entscheidet, was mit den fehlerhaften Produkten geschieht und wer noch informiert werden muß.
  • Die fehlerhaften Produkte können nachbearbeitet, repariert, anders verwendet oder entsorgt werden.
14. Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen Zur Beseitigung von Fehlerursachen und Vermeidung von Wiederholungsfehlern dienen
  • Fehlerursachenanalysen an Hand der Prüfdokumente und der Kundenreklamationen.
  • Geeignete Gegenmaßnahmen können spezielle Fehlerverhütungsmaßnahmen und veränderte Abläufe sein.
15. Handhabung, Lagerung, Verpackung, Konservierung und Versand Um Beschädigung, Beeinträchtigung, Verwechslung von gelagerten Materialien zu vermeiden, muß festgelegt sein, wie sie jeweils richtig
  • gehandhabt, gelagert, verpackt, ggf. konserviert, versandt / transportiert
  • und gekennzeichnet werden.
16. Qualitätsaufzeichnungen Qualitätsaufzeichnungen müssen
  • systematisch gesammelt,
  • genau bezeichnet und
  • auffindbar über festgelegte Zeiträume auf geeignete Weise aufbewahrt werden.
17. Interne Qualitätsaudits Um sicher zu sein, daß das Qualitätsmanagementsystem auch wirksam ist, muß es regelmäßig durch entsprechend qualifizierte und jeweils unabhängige Auditoren intern überprüft werden. Hierbei werden
  • die Dokumente und Aufzeichnungen
  • sowie deren Umsetzung überprüft.
  • Gibt es Abweichungen, so müssen Korrekturmaßnahmen eingeführt werden.
18. Schulungen Nur qualifizierte MitarbeiterInnen ermöglichen Qualität. Deshalb müssen
  • neue MitarbeiterInnen nach Plan eingearbeitet werden.
  • Schulungsbedarf muß genau ermittelt und
  • entsprechende Schulungen müssen dokumentiert werden.
19. Wartung und Kundendienst Alle Tätigkeiten, die nach dem Verkauf des Produktes beim Kunden durchgeführt werden, müssen analog der Produktion in das Qualitätsmanagementsystem eingebunden werden.
20. Statistische Methoden Die korrekte Anwendung geeigneter statistischer Methoden muß geplant
  • die dazu erforderlichen Mittel bereitgestellt
  • und ggf. Schulungen durchgeführt werden.
  • Statistische Methoden können bei Marktanalysen,Prüfdatenanalysen, Fehleranalysen, u.v.m. erforderlich sein.

3.2 Total Quality Management

Japan In Japan übernahm man nach dem 2. Weltkrieg US-amerikanische Qualitätssicherungssysteme mit der Maßgabe, sie weiter zu verbessern. Am Ausbau der japanischen Qualitätssicherung waren jedoch in den 50er Jahren auch zwei Amerikaner beteiligt. W. Edward Deming führte eine Vielzahl von Qualitätskontrollen schon während des Produktionsprozesses ein, die mittels statistischer Methoden detailliert ausgewertet wurden, um Fehler schon in einem frühen Stadium des Produktionsablaufs erkennen zu können.
Statistische Methoden
Schnittstellen
Joseph M. Juran weitete den Blick für betriebliche Abläufe und ging über die einzelnen, festgesetzten Beobachtungspunkte hinaus. Er bezog die Schnittstellen zwischen den kleinen Abschnitten des Produktionsprozesses, für die jeweils andere Mitarbeiter zuständig waren, mit ein.
Qualitätszirkel Im Unterschied zur reinen Qualitätssicherung, die auf Fehlervermeidung angelegt ist, begann nun das Qualitätsmanagement mit dem Ziel der beständigen Verbesserung der Qualität. Juran richtete Qualitätszirkel quer zu den Hierarchien ein. Hier wurden regelmäßig Verbesserungen der Produktionsprozesse erarbeitet. Die Kundenbedürfnisse erhielten dabei einen hohen Stellenwert. Diese umfassendere Berücksichtigung qualitätsrelevanter Faktoren stand im Einklang mit der japanischen Kultur, in der eine Maxime lautet: "tue alles ordentlich und achte nichts gering." Inzwischen gibt es in Japan in jedem 2. Unternehmen Qualitätszirkelarbeit.
Kontinuierlicher
Verbesserungsprozeß
In den 80er Jahren machte dann der Japaner Masaaki das in seinem Land entwickelte Qualitätsmanagement im Westen bekannt. Die Managementphilosophie des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wird inzwischen bei vielen europäischen Firmen (z.B. Porsche) angewandt. Kernpunkt dabei ist, daß die unternommenen Schritte klein und unspektakulär aber anhaltend sind und nicht - wie in Europa allzu oft - groß und schnell vorbei.
Über die reine Produktion
hinaus
Unter Berücksichtigung auch der Organisationsstrukturen, die nur mittelbar mit Wertschöpfung zu tun haben, wird diese Philosophie des ständigen Wandels und der Kundenorientierung noch umfassender (Total Quality Management) und bezieht sich stark auf die innere Haltung aller MitarbeiterInnen.
Haltung der MitarbeiterInnen und Vorbild der Führung Das Konzept des 'Total Qualitiy Managements' ist es, den Qualitätsgedanken und die Kundenorientierung in der Firmenkultur so zu verankern, daß sie unabhängig von den konkreten Verfahrensanweisungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen fest in der Haltung einer/s jeden Mitarbeiters/in verankert ist. Dabei kommt den Führungskräften eine wesentliche Vorbildfunktion zu.
Ziele des TQMs sind:
  • zufriedene KundInnen
  • zufriedene MitarbeiterInnen
  • ein positives Image
  • dauerhafter Geschäftserfolg

Die wichtigsten Grundsätze der TQM-Strategie sind:

Kundenorientierung Alles Handeln ist auf die/den Kunden ausgerichtet. Im inneren Ablauf ist jeder Lieferant und Kunde zugleich !
Ganzheitliche Betrachtung Statt, daß jede/r nur für sich denkt und seine Probleme löst, lebt TQM vom für- und miteinander Denken !
Unmittelbare Verantwortung Statt auf Entscheidungen von 'oben' angewiesen zu sein, können und sollen die MitarbeiterInnen mit ihrem ExpertInnenwissen zum Zuge kommen.
Qualitätszirkel Dazu werden quer zu den Hierarchien mit allen Beteiligten moderierte Gruppen eingerichtet, in denen nach dem Konsensprinzip Qualitätsverbesserungsmaßnahmen erarbeitet werden.
Führen mit Zielen In regelmäßigen MitarbeiterInnengesprächen werden mit der/dem Vorgesetzten Ziele vereinbart, die das WAS betreffen. Das WIE wird soweit wie möglich den MitarbeiterInnen überlassen.
Prozeßbeherrschung Nach dem Motto: Alles wahrnehmen, lösungsorientiert denken und handeln! wird jeder Schritt zum Produkt bzw. zur Dienstleistung konsequent optimiert.
Meßbarkeit Dabei wird Qualität für jeden Prozeßschritt genau definiert und auf der Grundlage von Daten und Fakten (statt Meinungen) bewertet. Dadurch können Korrekturmaßnahmen schon einsetzen, bevor der Produktionsprozeß beendet ist.
Fehlerprävention Dabei wird jeder auftretende Fehler als wichtige Möglichkeit zur Prozeßoptimierung gesehen. Bei der Rückverfolgung bis zur Fehlerursache wird nicht nach 'Schuldigen' gesucht, sondern nach der Präventionsmöglichkeit.

In Europa gibt es einen Preis (Award), der am Unternehmen vergeben wird, die das Total Quality Management erfolgreich umsetzen. Der Preis heißt European Quality Award und hat eine Homepage.

 

4. Was sind Gütesiegel für Pflegedienste ?

Gütesiegel sind Prüfzertifikate nach freiwilligen Qualitätsprüfungen durch externe Prüfer. Je nach Marktsituation können sie nützlich, vielleicht irgendwann einmal sogar erforderlich sein.

Zur Zeit gibt es für Ambulante Pflegedienste mehrere Möglichkeiten der Zertifizierung, die sich erheblich voneinander unterscheiden.

 

4.1 TÜV

4.1.1  DIN EN ISO 9000 ff

Der ist TÜV nur einer von ca. 50 akkreditierten Zertifizierern in Deutschland, die nach DIN EN ISO 9000 ff prüfen dürfen. Die größten davon sind neben TÜV-CERT: die DEKRA, die Deutsche Gesellschaft für Qualität, das DIN-Institut, die Deutsche Qualitätssicherungs-GmbH.

Grundsätzlich gilt, daß BeraterInnen und AuditorInnen, die einem Unternehmen bei der Einführung des QM-Systems helfen und Voraudits (interne Qualitätsprüfungen) durchführen, keine Zertifizierer sein dürfen. Daher gibt es eine Vielzahl von Beratungsfirmen und einzelnen Auditoren, die diese Dienstleistung anbieten.

Der TÜV hat unter seinen Töchtern nicht nur die TÜV CERT, die das Qualitätssiegel nach Prüfung vergibt, sondern auch die TÜV Management Systems GmbH, die als Beratungsgesellschaft bei der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9000 ff hilft. Da weder die Norm noch die Beratungsgesellschaft auf Dienstleister und erst recht nicht auf die Altenhilfe ausgerichtet sind, muß ein Großteil an Übertragung der Normen auf die Belange ambulanter Pflegeeinrichtungen durch die Einrichtung selbst geleistet werden.

Selbstverständlich können sich auch stationäre Einrichtungen nach DIN EN ISO 9000 ff beim TÜV zertifizieren lassen.

4.1.2 TÜV geprüfter Pflegedienst

Es gibt allerdings eine weiteres Mitglied der TÜV-Rheinland-Gruppe, die TOSU GmbH. Sie vergibt ein Gütesiegel, das sich an den Vorgaben des SGB XI orientiert und nach der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen sowie nach Zusatzkriterien wie z.B. Regelungen über Geschenke und Pünktlichkeit bewertet.

Ein Pflegedienst aus Recklinghausen hat dieses TÜV-Zertifikat erworben und zeigte sich in Pflegen Ambulant 5/1997 sehr zufrieden damit.

Die Adresse des Zertifizierers lautet: TÜV Ostdeutschland
Sicherheit und Umweltschutz GmbH
Mitglied der TÜV Rheinland-Gruppe
Müggelseedamm 109 / 111
12587 Berlin
Tel.: 030 / 6447-0
Ansprechpartner ist : Herr Klink

4.2 DBfK

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. vergibt ebenfalls ein Gütesiegel, das er patentrechtlich hat schützen lassen und das im wesentlichen auf die Vorschriften des SGB XI abhebt. Geprüft wird durch das Agnes Karll Institut für Pflegeforschung (AKI).

Der zertifizierte Pflegedienst kann die Bezeichnung: "Qualitätsgeprüfter ambulanter Pflegedienst"® tragen.

Die Adresse des Bundesverbandes lautet: DBfK
Bundesverband
Hauptstr. 392
65760 Eschborn
Tel.: 06173 / 6 50 86

4.3 AVAP

Ganz neu ist nun auch die Möglichkeit, sich vom AVAP (ArbeitgeberVerband Ambulanter Pflegedienste e.V.) ein Qualitätssiegel verleihen zu lassen.

Die genauen Vergabekriterien sind noch nicht heraus, aber die Qualitätsrichtlinien, die laut Satzung für alle Mitglieder verbindlich sind, gründen zunächst einmal auf den Vorschriften des SGB XI. Die "Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe ..." (§ 80 SGB XI) werden jedoch insbesondere in den Bereichen Fortbildung der MitarbeiterInnen und Standardisierung der Pflegedokumentation konkretisiert.

Das Siegel und das Institut für Qualitätssicherung GmbH, das die Prüfungen durchführen soll, wird vom AVAP zusammen mit dem Hausärzteverband Deutschlands BDA und einer Patienten-Organisation (Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten, DGVP) getragen.

Adresse des AVAP: AVAP
Roscherstr. 13 A
30161 Hannover
Tel.: 0511 / 338 980

 

5. Mit welchen Methoden und Instrumenten kann Qualität gesichert und permanent verbessert werden ?

5.1 Qualitätsbeauftragte, Qualitätszirkel

Verantwortung
der Leitung
Für die Einrichtungen des Qualitätsbeauftragten und der Qualitätszirkel gibt es keine festen Regeln. Daher findet sich eine große Variationsbreite in den Unternehmen. Gemeinsam ist allen das Bemühen um Qualität und das Angewiesensein auf ernsthafte Unterstützung durch die Organisationsleitung. Nicht umsonst ist dieser Punkt schon im ersten Element der DIN EN ISO 9000 ff unter dem Stichwort 'Verantwortung der obersten Leitung' geregelt.

Fehlt diese Verantwortung der Leitung für Qualitätsanstrengungen, dann wird die/der Qualitätsbeauftragte zum wirkungslosen Feigenblatt der Organisation und reibt sich vergeblich auf.

Qualitätsbeauftragte/r Deshalb ist es wichtig, bei der Installation einer/s Qualitätsbeauftragten schon im vorhinein möglichst genau zu klären, welches Qualitätssicherungs- oder Qualitätsmanagementsystem eingeführt werden soll, welche Aufgaben und Befugnisse die/der Qualitätsbeauftragte haben soll und welche Aufgaben / Verpflichtungen die Leitung im Rahmen der Qualitätsbemühungen übernimmt.

Der große Vorteil einer/s Qualitätsbeauftragten ist, daß bei der Arbeit an Schwächen und auftretenden Fehlern die MitarbeiterInnen keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen durch die/den Qualitätsbeauftragte/n zu befürchten haben, da sie/er ihnen nicht vorgesetzt ist.

Qualitätszirkel Qualitätszirkel sind schon seit vielen Jahren z.T. unter anderen Namen feste Bestandteile vieler Unternehmen. Sie bestehen zumeist aus MitarbeiterInnen verschiedener Abteilungen, oft auch aus verschiedenen Hierarchieebenen, die sich regelmäßig während der normalen Arbeitszeit treffen, um ihr spezielles Wissen und ihre Erfahrungen zusammenzutragen mit dem Ziel, Vorschläge zur Verbesserung der Qualität zu erarbeiten, denn das Kreativitätspotential in der Gruppe ist in der Regel größer als das von Einzelnen.

Qualitätszirkeltreffen sollten gut moderiert und strukturiert ablaufen. Empfohlen werden kurze Sitzungen (1-2 Std.) in kleineren Intervallen (ca. alle 2 Wochen).

In Qualitätszirkeln werden die noch vorhandenen Ressourcen einer Organisation entdeckt und nutzbar gemacht.

Grundsätzlich lassen sich zwei Möglichkeiten der Einbindung von Qualitätszirkeln in die Organisationsstruktur unterscheiden, das Top-down-Konzept und das Bottom-up-Konzept.

Top-down-Konzept Beim Top-down-Konzept bestehen die Qualitätszirkel aus 8-10 MitarbeiterInnen, die für die QZ-Arbeit fest eingeteilt sind. Sie beschäftigen sich mit Fragestellungen, die an sie herangetragen werden. Die erarbeiteten Vorschläge werden dann von den jeweiligen Auftraggebern innerhalb der Organisation umgesetzt.
Vorteile: Nachteile:
  • Durch die Kontinuität arbeitet die Gruppe effizient.
  • Die Lösungsvorschläge werden u.U. fern der Praxis entwickelt.
  • Andere müssen Vorschläge umsetzen, die sie nicht erarbeitet haben.
  • Viele alltägliche Probleme kommen erst gar nicht bis in den Qualitätszirkel.
Bottom up-Konzept Beim Bottom-up-Konzept richtet sich die Zusammensetzung der Qualitätszirkel nach dem Thema. 4-6 MitarbeiterInnen bearbeiten nur Themen, die sie selbst ausgesucht haben. Sie entwickeln die Lösungsvorschläge selbst, setzen sie selbst in die Praxis um und überprüfen selbst die Wirksamkeit der Veränderungsmaßnahmen. Alle MitarbeiterInnen einer Organisation können irgendwann einmal in einem Qualitätszirkel sitzen und Vorschläge erarbeiten.
Vorteile: Nachteile:
  • Die aktive Problembewältigung durch die MitarbeiterInnen selbst reduziert Ohnmachtsgefühle und qualifiziert weiter.
  • Das vor Ort vorhandene Know-how wird genutzt.
  • Die gesamte Organisation wird von der Qualitätszirkelarbeit erfaßt.
  • Die Akzeptanz der erarbeiteten Vorschläge ist bei KollegInnen höher.
  • Die ständig neuen Gruppen stellen hohe Ansprüche an die Moderation.
  • Viele MitarbeiterInnen müssen sich erst an diese Arbeitsform gewöhnen.
Kosten - Nutzen Qualitätsbeauftragte und Qualitätszirkel gibt es nicht umsonst. Sie kosten die Arbeitszeit der Beteiligten und benötigen Ressourcen wie Räume, Büro- und Moderationsmaterialien. Vielfach sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich, manchmal externe BegleiterInnen einzuschalten.

Auf der anderen Seite lohnt es sich jedoch, einmal auszurechnen, was fehlerhafte Prozeßabläufe für Kosten verursachen. In der Regel handelt es sich dabei um Arbeitszeit. Ausschuß wie im produzierenden Sektor gibt es in der Pflege nicht, aber Fehler und Defizite, die durch Leistungsnehmer bemängelt werden.

 

5.2 Problemlöse- und Kreativitätstechniken

Problemlösung in Gruppen sollte als Prozeß begriffen und gestaltet werden, der sich zumeist in 4 Schritten vollzieht:

1. Gemeinsam das Problem definieren
2. Das Problem mit seinen Symptomen und möglichen Ursachen analysieren
3. Möglichst viele Lösungsmöglichkeiten finden
4. Sich gemeinsam für eine Lösung evtl. mit Alternative entscheiden

Danach muß die Lösung ausprobiert und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Drei Methoden zur kreativen Problemlösung sollen hier vorgestellt werden:

Brainstorming

Alle Ideen der TN werden 10 bis max. 20 Min. lang auf Zuruf für alle sichtbar mitgeschrieben (Pinwand oder Flip-Chart).

Die Bewertung erfolgt nach einer Pause !

Stressfreier als das bekannte 'laute' ist das 'leise' Brainstorming, das jedes Gruppenmitglied für sich z.B. bei einer Kärtchenabfrage durchführt.

Wichtige Regeln: Kritisiere keine eigenen und fremden Gedanken !

Quantität vor Qualität beim 'Spinnen' !

Greife die Ideen anderer auf !

Mind-Mapping
Für alle sichtbar entsteht eine 'Landkarte' des Denkens mit dem Thema in der Mitte, von dem aus Haupt- und Nebenäste sich verzweigen und alles, was zum Thema gehört, darstellen. Dabei darf von Ast zu Ast gesprungen werden.

Die Äste und Zweige sollten möglichst waagerecht beschriftet werden. Beziehungen zwischen einzelnen Aspekten können durch Pfeile oder Symbole dargestellt werden !


Abb4: Mind-Mapping
 Fischgräten-Diagramm

Abb5: Fischgräten-Digramm
Dieses Ursachen-Wirkungs-Diagramm wird nach seinem Erfinder auch Ishikawa-Diagramm genannt.

Dabei werden die Ursachen nach Kategorien geordnet. Es können auch Unterkategorien gebildet werden. Die Suche nach Ursachen wird durch die 'Warum'-Frage geleitet.

Wichtig ist, daß das Problem für alle klar beschrieben ist.

 

6. Wie kann Qualitätsmanagement im Arbeitsalltag verankert werden?

6.1 Dezentraler Ansatz nach H. Giebing et. al.

Der dezentrale Ansatz nach Giebing u.a. versucht, den gesetzlichen Anforderungen nach Qualitätssicherung
prozeßhaft, mit Qualitätszirkelarbeit,
nach dem Bottom-up-Prinzip,
mit Schwerpunkt auf dem Produktionsprozeß gerecht zu werden.

Innerhalb der Pflegeteams werden Qualitätszirkel gebildet, die sich einem selbstgewählten Thema über einen längeren Zeitraum (3-4 Monate) widmen. Dabei wird ein 7schrittiger Prozeß durchlaufen:

1. Bestimmung der pflegerischen Werte
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Leitbild (wenn vorhanden), Pflegemodell
  • Pflegeleitbild (wenn vorhanden, sonst zentrale Punkte selbst machen)
2. Die Themenwahl

Um ein Thema zu finden, hinter dem alle Pflegenden einer Pflegegruppe stehen, müssen zunächst Themen gesammelt werden. Bei der Auswahl eines Themas sind die Fragen zu berücksichtigen:

  • Läßt sich das Problem nicht auch anders lösen (z.B. durch eine Arbeitsbesprechung) ?
  • Läßt sich eine Qualitätsverbesserung dezentral erreichen oder übersteigt die nötige Änderung die Möglichkeiten der Gruppe ?
3. Entwicklung eines Standards und seiner Kriterien
  • Beschreibung des Problems
  • Suche nach einer geeigneten Lösung
  • Beschreibung der Lösung in Form eines Pflegestandards (evtl. unter Zuhilfenahme schon vorhandener Standards)
  • Bestimmung von Kriterien für den neuen Standard
4. Datensammlung Ist-Situation

Jetzt geht es darum, daß alle am Thema dezentral Beteiligten sich damit auseinandersetzen, wie in Bezug auf den neuen Standard tatsächlich gearbeitet wird.

Dazu müssen jeweils geeignete Instrumente wie zeitgleiche oder nachträgliche Überprüfung, Checklisten, etc. gemeinsam bestimmt und das Wer ? Was ? Womit ? Wen ? Wann ? Wie lange ?     festgelegt werden.

5. Der Ist-Soll-Vergleich

Im Qualitätszirkel der Pflegegruppe werden nun die gesammelten Daten der Ist-Situation an Hand der im 3. Schritt festgelegten Kriterien daraufhin geprüft, ob der im neuen Standard beschriebene Soll-Zustand erreicht wurde.

Sollte dies nicht der Fall sein, so muß nach Ursachen (nicht 'Schuldigen' !) dafür gesucht werden, damit Veränderung und Verbesserung der Qualität möglich werden.

6. Schlußfolgerungen ziehen und Änderungsplan aufstellen

Gibt es Abweichungen zwischen Ist und Soll, dann muß jetzt im Qualitätszirkel entschieden werden, was nun richtig ist: die Abweichung oder der Standard.

Es könnte ja sein, daß der Standard mit seinen Kriterien von Voraussetzungen ausgegangen ist, die nicht mehr zutreffen. Dann müssen Standard und/oder Kriterien geändert werden.

Es kann aber auch sein, daß der Standard weiterhin gerechtfertigt ist. Dann muß nach Lösungen gesucht werden, die dazu beitragen, daß der Standard auch eingehalten werden kann: z.B. können Schränke anders eingeteilt, der Dienstplan geändert, Arbeitsabläufe angepaßt, eine Fortbildungsmaßnahme geplant werden.

Die Mitglieder des Qualitätszirkels entscheiden sich für einen Änderungsplan und stellen ihn der Pflegegruppe vor. Wenn die ganze Pflegegruppe den Änderungsplan definitiv festgelegt hat, kann der letzte Schritt im Zyklus folgen:

7. Änderungsplan durchführen

Allen muß bekannt sein:

  • die Art der Änderung (was in welcher Reihenfolge ?),
  • das Anfangsdatum der Änderung,
  • die Phasen des Änderungsprozesses (Einführung, Gewöhnung, Evaluation).

Nun ist der Zyklus abgeschlossen und es kann mit dem nächsten Thema begonnen werden. Nach einiger Zeit sollten aber im Sinne der Evaluation (Auswertung) von durchgeführten Änderungen Wiederholungen von Qualitätsverbesserungszyklen durchgeführt werden.

Wichtig auch bei diesem Modell ist die Unterstützung durch die Leitung und die Einbindung der einzelnen Qualitätszirkel und ihrer Arbeit in die Qualitätsanstrengungen der gesamten Organisation.

 
Literaturempfehlung

Für die Praxis sind diese zwei Bücher zu empfehlen:

Giebing, Hannie; Francois-Kettner, Hedi: Pflegerische Qualitätssicherung.
Konzept, Methode, Praxis. Bocholt 1997. 104 S., 28,- DM, ISBN 3-931306-04-6

Qualitätszirkel. Leitfaden für die Erfüllung der Qualitätsanforderungen nach PflegeVG.
hg. v. Uwe Reuter. Stuttgart, New York 1998. 134 S., 39,- DM, ISBN 3-7945-1838-1

 

Über die Autorin:

Marita Alami (eMail: alamima@netcologne.de)
ist Weiterbildnerin mit langjähriger Erfahrung in verschiedenen Bereichen und arbeitet zur Zeit sowohl festangestellt (1/2 Stelle) als auch freiberuftlich als Organisationsberaterin mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement und Altenhilfe.

 

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