Amtsmissbrauch:Behördenwillkür - Rechtsanwaltskammer ordnet Entmündigung von Freiberuflerin an

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Skandalöse Zustände

Gericht entmündigt über Weisung der Rechtsanwaltskammer gesunde Anwältin und gibt zu erkennen, daß Behördenwillkür und Amtsmißbrauch unerheblich sind.


Mitte April 1998: Erkrankung einer Rechtsanwältin
-Kreislaufzusammenbruch-
4.Mai 1998: Kammer stellt Entmündigungsantrag
5.Mai 1998:
Ausschußmitglied "verfügt" Einbruch in Eigentumswohnung
6.Mai 1998:
Ortsansässige Anwälte räumen fremde Anwaltskanzlei aus

ausgeräumtes Zimmer
Ausperren der "Kollegin" durch
Schloßaustausch
"Beschlagnahme" aller vorgefundenen Vermögenswerte
bringt Familie an den Bettelstab.
20.7.1998:
Gericht genehmigt Verzicht durch Fremde
"Kollegen" verzichten für die "Betroffene" auf Berufsausübung
21.7.1998: Kammer verfügt
Löschung aus Rechtsanwaltsliste
5.8.1999
Gericht dringt mit Exekutive in Einfamilienhaus ein
"Sachverständige" erstellt
Abwesenheitsgutachten
und schlägt volle Entmündigung vor
7.6.2000: Gerichtsbeschluß – Entmündigung - wird rechtskräftig
23.10.2000: Präsident des Landesgerichtes Leoben schreibt
in einem Brief:
„....Für Dr. ..... war damals bereits Mag. Peter Allmer durch die Rechtsanwaltskammer
als Sachwalter für dringende Angelegenheiten und als einstweiliger Sachwalter bestellt. ....“
Zur Information:
Mag. Peter Allmer arbeitet für den Verein f. Sachwalterschaft
24.11.2000: Namhafter Wiener Universitätsprofessor
stellt in seinem Befund klar:
keine psychiatrischen Auffälligkeiten erhebbar.
Kein Alkohol- oder Drogenmissbrauch.
...Weder anamnestisch noch aus dem derzeitigen Befund
lassen sich psychotische Erlebnisweisen erheben.
.....Zum vorliegenden Gutachten vom 05.08.1999
ist zu bemerken, daß es nicht auf persönlicher Untersuchung basiert
und die Diagnose „ ausgeprägtes paranoides psychotisches Zustandsbild“
aus den getroffenen Feststellungen ..... nicht nachvollziehbar erscheint. ....“
19.01.2001 Gerichtspsychiater bestätigt Befund vom 24.11.2000.

14.03.2001 Aufhebung des ungesetzlichen Beschlusses

01.07.2001 Wiedereintragung in die Rechtsanwaltsliste

ZUR INFORMATION:
06.12.2000: Beschwerde gegen die Republik Österreich beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg (Beschwerde Nr. PN 25685).

Wie die Staatsanwaltschaft Leoben im Fall eines Amtsmißbrauches
durch Leobner Richter vorgeht, finden Sie unter "Amtsmißbrauch und Behördenwillkür".

last updated 08.07.2001


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