Berechnung des Kurzarbeitergeldes nach dem SGB III mit EXCEL-Makro und neu: mit JavaScript-Programm (kug_rechner.htm) oder als kug_rechner.pdf | ||
|
Um die Höhe des Kurzarbeitergeldes zu ermittel, wird dann der rechnerische Leistungssatz sowohl vom (zustehenden) normalen monatlichen (Soll)Bruttogehalt als auch vom gezahlten monatlichen (Ist)Bruttogehalt (in der Kurzarbeitszeit) nach PAP berechnet. Die Differenz beider Leistungssätze ist das zustehende Kurzarbeitergeld. Weitere Informationen zur Berechnung von Kurzarbeitergeld findet man unter Berechnung von KUG (auf der Seite 383 bzw. Seite 10 der pdf-Datei) bzw. auch unter http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld.html. Ein Kurzinformation unter Kurzarbeitergeld. Allgemeine Informationen zum Kurzarbeitergeld in Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld oder auch bei der HWK, Hannover das Merkblatt zur Kurzarbeit. Hinweise zum Gesetzestext bei http://www.buzer.de. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurde das Makro zur Berechnung der Lohnsteuer für 2009 lohnst09.xls zur Berechnung der Leistungssätze um die notwendigen Berechnungsschritte ergänzt (bzw. auch für diese Berechnung nicht notwendiges entfernt). Diese Programm, zu finden unter kugmakro2009.xls (69 kB),Das integrierte Makro 'kugberech2009' kann auch für eigene Programme genutzt werden. Da zur Berechnung des Leistungssatzes nur die Angaben Bruttolohn, Steuerklasse Fall mit/ohne Kind und gegebenfalls Ost- oder West-Deutschland (RV-Bemessunsggrenze ist Höchstbetrag) notwendig sind, kann man das Makro auch so anpassen, dass man ihm diese 3 (4) Werte im Funktionsaufruf übergibt. Um dies in einem Beispiel zu verdeutlichen, wurde mit dem Makro eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Beschäftigte erstellt. Zu finden unter KUG_Tabelle.xls. Die Arbeitsmappe ist so gestaltet, dass sie der offiziellen Tabelle entspricht, wie sie die Bundesagentur für Arbeit jedes Jahr veröffentlicht. Die für 2009 ist zu finden unter V-Kug-Berechnung-2009.pdf. Für SVERWEIS-Freunde ist diese Tabelle in EXCEL umgesetzt (mit kugberech2009-Makro) unter KUG_ZellTabelle.xls zu finden.
Da manche das beim Start von EXCEL-Programmen mit Makros eingeblendete Fenster "kann Viren enthalten" fürchten, wurde die Berechnung der Leistungssätze auch mit Zellfunktionsberechnung realisiert. Zu finden unter kurzarbeitergeld2009.xls. Wichtig zu wissen ist übrigens, dass Kurzarbeitergeld dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegt. Es ist zwar steuerfrei, wird aber zur Berechnung des Steuersatzes des steuerpflichtigen Einkommens mit herangezogen. Um sein wirkliches Nettogehalt zu ermitteln, dient das JavaScript-Programm lohnst.htm. Dort kann man (nur auf Jahresbasis) sein erhaltenes Bruttogehalt (Summe aller Lohnbezüge eines Jahres) sowie die Summe des Kurzarbeitergeldes (als Zahlungen mit Progressionsvorbehalt) eingeben. Der errechnete Jahresnettolohn plus dem Kurzarbeitergeld ist das, was man wirklich bekommt.
| ||
|
Wolfgang Parmentier, 60320 Frankfurt am Main, | ||
|
|