EXCEL-Makro zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes nach dem SGB III für 2009
 

 

Berechnung des Kurzarbeitergeldes nach dem SGB III mit EXCEL-Makro
und neu: mit JavaScript-Programm (kug_rechner.htm) oder als kug_rechner.pdf

 


Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes nach dem Sozialgesetzbuch III veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich einen Programmablaufplan (PAP). Der Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2009) ist zu finden unter kurzarbeitergeld__programmablaufplan__2009.pdf. Der PAP sieht vor, dass zuerst vom Bruttolohn der nächste durch 20 ohne Rest teilbaren Wert ermittelt wird. Von diesem so gerundeten monatlichen Bruttoarbeitsentgelt (GLOHN) wird die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag berechnet sowie die 21% Sozialversicherungspauschale. Die Summe dieser Werte wird dann vom GLOHN abgezogen. 67% (im Falle dass der Kurzarbeiter mindestens ein Kind hat) bzw. 60% (in allen anderen Fällen) des verbleibenden Betrags ist der sogenannter rechnerische Leistungssatz.

Um die Höhe des Kurzarbeitergeldes zu ermittel, wird dann der rechnerische Leistungssatz sowohl vom (zustehenden) normalen monatlichen (Soll)Bruttogehalt als auch vom gezahlten monatlichen (Ist)Bruttogehalt (in der Kurzarbeitszeit) nach PAP berechnet. Die Differenz beider Leistungssätze ist das zustehende Kurzarbeitergeld.

Weitere Informationen zur Berechnung von Kurzarbeitergeld findet man unter Berechnung von KUG (auf der Seite 383 bzw. Seite 10 der pdf-Datei) bzw. auch unter http://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld.html. Ein Kurzinformation unter Kurzarbeitergeld. Allgemeine Informationen zum Kurzarbeitergeld in Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld oder auch bei der HWK, Hannover das Merkblatt zur Kurzarbeit. Hinweise zum Gesetzestext bei http://www.buzer.de.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurde das Makro zur Berechnung der Lohnsteuer für 2009 lohnst09.xls zur Berechnung der Leistungssätze um die notwendigen Berechnungsschritte ergänzt (bzw. auch für diese Berechnung nicht notwendiges entfernt). Diese Programm, zu finden unter

kugmakro2009.xls (69 kB), errechnet nach Eingabe des eigentlich zustehenden (Soll)Monatsbruttolohns und des auf Grund der Kurzarbeit nur erhaltenen (Ist)Bruttomonatslohns aus der Differenz das zustehende Kurzarbeitergeld.

Das integrierte Makro 'kugberech2009' kann auch für eigene Programme genutzt werden. Da zur Berechnung des Leistungssatzes nur die Angaben Bruttolohn, Steuerklasse Fall mit/ohne Kind und gegebenfalls Ost- oder West-Deutschland (RV-Bemessunsggrenze ist Höchstbetrag) notwendig sind, kann man das Makro auch so anpassen, dass man ihm diese 3 (4) Werte im Funktionsaufruf übergibt. Um dies in einem Beispiel zu verdeutlichen, wurde mit dem Makro eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Beschäftigte erstellt. Zu finden unter KUG_Tabelle.xls. Die Arbeitsmappe ist so gestaltet, dass sie der offiziellen Tabelle entspricht, wie sie die Bundesagentur für Arbeit jedes Jahr veröffentlicht. Die für 2009 ist zu finden unter V-Kug-Berechnung-2009.pdf. Für SVERWEIS-Freunde ist diese Tabelle in EXCEL umgesetzt (mit kugberech2009-Makro) unter KUG_ZellTabelle.xls zu finden.

Einbindung des Makro kugberech2009 in eine eigene Arbeitsmappe

Zur Einbindung des Makro in die eigene Arbeitsmappe Datei KUG_Tabelle.xls starten und Makro kugberech2009 in der VBA-Projekt-Ebene (mit ALT-F11) mit Datei_Datei exportieren.. in einen ausgewählten Ordner (als kugberech2009.bas) exportieren und abspeichern. KUG_Tabelle.xls schließen. Die eigene Arbeitsmappe öffnen und in der VBA-Projekt-Ebene Makro mit Datei_Datei importieren... in die eigene Arbeitsmappe laden. Mit der Zellfunktion '=NetEnt(Zelle mit Bruttolohn, Zelle mit Steuerklasse,Leistungssatz)' - in dieser Reihenfolge - müssen die notwendigen Werte an das Makro übergeben werden. Ergebnis wird dann in die Zelle mit dieser Zellfunktion geschrieben.

Da manche das beim Start von EXCEL-Programmen mit Makros eingeblendete Fenster "kann Viren enthalten" fürchten, wurde die Berechnung der Leistungssätze auch mit Zellfunktionsberechnung realisiert. Zu finden unter kurzarbeitergeld2009.xls.

Wichtig zu wissen ist übrigens, dass Kurzarbeitergeld dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegt. Es ist zwar steuerfrei, wird aber zur Berechnung des Steuersatzes des steuerpflichtigen Einkommens mit herangezogen. Um sein wirkliches Nettogehalt zu ermitteln, dient das JavaScript-Programm lohnst.htm. Dort kann man (nur auf Jahresbasis) sein erhaltenes Bruttogehalt (Summe aller Lohnbezüge eines Jahres) sowie die Summe des Kurzarbeitergeldes (als Zahlungen mit Progressionsvorbehalt) eingeben. Der errechnete Jahresnettolohn plus dem Kurzarbeitergeld ist das, was man wirklich bekommt.

 

Wolfgang Parmentier, 60320 Frankfurt am Main, e-Mail: parmentier.ffm@t-online.de

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