Formulargebundene Meldungen zu allen Prüfungen, das gilt auch für Schußfestigkeitsprüfungen und Wassertests, bitte an die Sektionsgeschäftsstelle schicken. Bitte achten Sie stets auf ein korrektes und vollständiges Ausfüllen des Meldeformulares, das bei der Obfrau fuer das Gebrauchswesen aufliegt.
Der Meldung ist eine Kopie der Ahnentafel des Hundes beizufügen.
Die Prüfungsgebühren sind in der jeweiligen Höhe per Verrechnungsscheck einzuzahlen. Der Verrechnungsscheck ist der jeweiligen Meldung zur Prüfung beizufügen. Meldungen ohne Verrechnungsscheck können nicht angenommen werden.
Meldegeld ist Reuegeld!
Wird ein Hund zu einer jagdlichen Brauchbarkeitsprüfung gemeldet, aber nicht geführt, so ist das Meldegeld in jedem Fall zu bezahlen!
Meldeschluß für Prüfungen ist in der Regel 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Die DTK-Prüfungsordnung liegt in der Sektionsgeschäftsstelle auf und kann zum Preis von DM 10.00 (incl. Porto) angefordert werden.