Motorsport ist Umwelt

 

 

Motorsport ist Umwelt

 
1 Der organisierte Motorsport hat ein zunehmend profiliertes um­welt­po­­li­ti­sches Selbstbewußtsein des Agierens anstatt des Reagierens ent­­wickelt. 2 Es gilt, dies gegenüber Ansprechpartnern, insbesondere Kritikern, als Bei­trag zu einer kon­­struktiven Diskussion verstärkt geltend zu machen und in den Rei­hen des Motorsportes über die Verbandgrenzen hinaus umzusetzen.

3 Der Deutsche Motorsportverband  - DMV - formuliert die Grundlagen hierfür in den folgenden Thesen:

 

Olsberger Thesen

zu

Motorsport als Umwelt



1. Motorsport ist sowohl als Leistungssport als auch als Brei­ten­sport eine ge­sellschaftlich traditionell bewährte Umwelt.

(1) 1 Dies gilt unabhängig davon, ob er zu Wasser, zu Land oder in der Luft be­trieben wird. Sport heißt regelmäßig, dass der Mensch das Sport­gerät be­herrscht, nicht umgekehrt. 3 Motorsport ist auch aus öko­logischen Gesichts­punkten im weitergehenden Sinne gemein­nüt­zig.

2. Motorsport ist eine saubere Umwelt.

(1) 1 Diejenigen, die Motorsport betreiben, müssen aufgrund eigener Glau­b­würdig­keit dafür sorgen, dass sie ein Vorbild sind. 2 Dies gilt nicht nur für die Handhabung des Sportgerätes, sondern auch ins­be­son­dere in Sachen Ab­fall oder Betriebsmittelgebrauch. 3 Hierbei gilt zu­erst die Orientierung an konkreten Sachfragen, nicht an theo­re­ti­schen Formalansprüchen.

3. Motorsport ist eine mit dem Naturschutz vereinbare Umwelt.

(1) 1 Sportliche Betätigungen in der freien Natur dienen, so auch der Mo­tor­sport, in der Regel der Erholung sowie dem Natur- und Land­schaftserleb­nis. 2 Wer­den bei ihrer Ausübung die Vorgaben des §4 und §10 Abs.1 Nr.13 Bundesnaturschutzgesetz eingehalten, sind sportliche Betätigungen natur- und landschafts­verträglich.

(2) 1 Motorsport wird dort betrieben, wo er mit den Belangen des Na­tur­schutzes und den Belangen sportlicher Betätigung abgestimmt wer­den kann.
2 Das verlangt besondere Kenntnisse der Motorsportler über den Naturschutz wie auch besondere Kenntnisse der Ansprechpartner über den Motorsport, sei es in der Legislative oder in den Fachbe­hörden (vor allem Naturschutzbe­hörden).

(3) 1 Motorport und Naturschutz sind kein Gegensatz. 2 Wie jeder an­dere Sportler muß auch ein Motorsportler fair zur Natur sein, also Natur schützen. 3 Genauso müssen jene, die die Natur beruflich oder ehrenamtlich vor Schäden bewahren, fair mit Motorsportlern umgehen, in diesem Sinne also sportlich sein.

(4) 1 Vorurteile, beruhen sie nun auf Unkenntnis in der Sache oder vorsätz­licher Pauschalität, insbesondere solche,

1  Naturschutz sei zuvorderst geeignet, dem Motorsport bürokratische und be­hör­denwillkürliche Probleme zu bereiten wie auch jenes,

2  Motorsport sei per se nicht natur- und landschaftsverträglich, selbst wenn bei seiner Ausübung die Vorgaben des §4 Bundesnatur­schutzgesetz eingehalten werden, als auch,

3  die Aufnahme der Förderung des Sportes in eine Landesverfassung sei abzu­leh­nen, weil dies dazu führen könnte, Motorsport in Na­turschutzge­bieten zu er­wägen,

bringen weder Naturschutz noch den Motorsport voran.

4. Motorsport ist eine für Zuschauer attraktive Umwelt.

(1) 1 Dazu gehört, dass bei einer Motorsportveranstaltung Sportler und Zu­schauer gemeinsam dazu beitragen, dass Umwelt keinen Schaden nimmt. 2 Zu­schauer sollen sich als Gäste der Motorsportler zuhause füh­len, sich aber auch so verhalten.

5. Motorsport verfolgt das Ziel einer geringstmöglich unnötig bela­steten und einer nicht überlasteten Umwelt.

(1) 1 Er verbindet Ziele bester sportlicher Leistung mit der Ver­mei­dung un­nötiger Emissionen durch Anwendung modernster Technik. 2 Eben­so gehört zur Planung seiner Veranstaltungen sowohl die  Optimierung der Begleitstruktu­ren (Zuschauerflüsse, Fahrerlagerorganisation,...) als auch die Optimie­rung der Vorsorge für den Umweltschutz anhand bestehender Regelwerke wie auch nach Maßgabe örtlicher Erforder­nis­se.

6. Motorsport ist eine Umwelt für eigenverantwortlich handelnde Bür­ger.

(1) 1 Sportlich handeln heißt, sich über die Folgen seiner Betätigung im Klaren zu sein. 2 Hierfür vermitteln die Motorsportverbände ent­sprechendes Wissen und beraten die Vereine. 3 Motorsport ist nicht darauf angewiesen, dass er sein Han­deln durch Vorgaben Dritter, sei es Politik oder Behörden­handeln, lenken lassen muß.

7. Motorsport ist eine kritikverträgliche Umwelt.

(1) 1 Er erwartet dabei, dass Kritik konstruktiv erfolgt. 2 Er ist auf ei­ner sol­chen Grundlage immer bereit, seine Positionen transparent darzu­stellen und Anre­gungen, gemeinsame und neue Ziele für Mo­torsport und Um­weltschutz zu entwickeln und sie zu erreichen.

8. Motorsport ist eine offene Umwelt.

(1) 1 Dafür ist es unabdingbar, dass Motorsportler sich für jedermann ver­ständ­lich darstellen und ihre Sache offensiv vertreten. 2 Motor­sportler, die ihren Sport ernst nehmen, haben in der Öffentlichkeit verbreitete ab­wegige Annahmen, Undiszipliniertheit in Verbindung mit motorisierten Fortbewegungsmitteln, ob wildes Motorradfahren im Wald oder überhöhtes Tempo auf der Autobahn, sei auch nur im geringsten Motorsport, nicht zu verant­worten.

(2) 1 Genauso verfehlt wäre und ist eine eventuelle Zurückhaltung seitens des Motorsportes, wenn es um öffentliche Aufklärung in Sa­chen Motorsport geht. 2 Es gibt keinen Grund, warum Motorsport seine Existenz rechtfertigen müsste. 3 Dies gilt für weitgehend jede andere Sportart auch.

9. Motorsport ist eine Sportart in einer gemeinsamen Umwelt wie jede an­de­re Sportart auch.

(1) 1 Im weitaus überwiegenden Vordergrund steht im Motorsport, wie bei an­deren Sportarten auch, die Sportausübung. 2 Dem dient die Ge­staltung von Training, Wettkampf und Vereinsleben. 3 Insoweit stehen für Motorsportler Schutz und Ge­staltung von gemeinsamer Umwelt nicht im Vordergrund, sondern sind, wie für je­den anderen verantwortungs­bewußten Sportler auch, eine alltägliche Selbstver­ständlichkeit. 

 

Festgestellt auf der Jahreshauptversammlung des Deutschen Motorsportverbandes am 09.3.2003 in Olsberg (Sauerland)

 

 

 

Erläuterungen zu........



Titel

Als solche erkennbare Umwelt ist die Welt um jeden Organismus herum, für die jeder Verantwor­tung trägt, die er erkennt, die er gestaltet, die er nutzt, in der Dinge geschehen, zu deren Dynamik auch Motorsport gehört. Sport ge­hört zu den vielen Wirkmechanismen zwischen Menschen untereinander, ihrer Umgebung, ih­rer Natur. Daher kann es nicht (mehr) heißen „Mo­torsport und Umwelt“ sondern nur noch „Motorsport ist Umwelt“.

 

Vorwort

Gerade die letzte Zeit hat bewiesen, daß die Kombination „Motorsport ist Umwelt“ für den Motorsport Erfolge gezeitigt hat, wenn Motor­sportler z.B. in Genehmigungsverfahren offensiv, also nicht das Han­deln der Behörden abwartend, agiert haben. Zuletzt gilt das für die Rallye Deutschland in einem ökologisch durchaus nicht unproblemati­schen Umfeld.

 

These 1 Abs.1 Satz 3

Der Satz erscheint ggf. etwas „gewagt“, aber wer nicht wagt, der nicht ge­winnt. Drum steht dort aber auch „im weiteren Sinne“, damit der Terminus nicht auf den ansonsten steuerrechtlichen Bereich be­schränkt bleibt.

 

These 2 Abs.1 Satz 3

Glaubwürdig handelt weniger der, der formale Ansprüche befriedigt (also z.B. „Umweltmatte vorzeigen“), sondern die konkrete zweckori­entierte Maßnahme (also z.B. „Ölaustrag mit geeigbneten Mitteln un­terbinden“) beherrscht. Eine Orientierung an zuvorderst formalen An­sprüchen würde jederlei Kreativität des einzelnen Sportlers in Sa­chen Umweltschutz bremsen.

 

These 3 Abs.2 Satz 2

Wenn Motorsport im Sinne des Vorwortes offensiv in Genehmigungs- oder Abstimmungsverfahren eintritt, kann er umgekehrt auch beanspru­chen, daß die Partner die Informationen des Motorsportes auch be­rücksichtigen, anstatt sich an Verallgemeinerungen zu orientieren. Umgekehrt weisen Motorportler  - und seien es Vertreter des DMV als Service für Vereine -  so viele Kenntnisse in Sachen Umwelt- und Na­turschutz nach, daß eine Erörterung zwischen fachlich ernstzunehmen­den Partnern möglich ist.

Naturschutzbehörden werden hier besonders hervorgehoben, weil das Naturschutzrecht einen besonders hohen Anteil an Ermessensentscheidungsräumen vorsieht, also wenig an meßbaren Normen orientiert ist. Insoweit ist besonders intensiv auf triftige Begründungen behördli­cher Entscheidungen hinzuwirken.

 

These 3 Abs.4 Nr.1

Hier sind die Motorsportverbände auch selbst angesprochen

 

These 3 Abs.2 Nr.2

Dieser Satz zielt auf Kriterium Nr.7 des (auch vom Deutschen Sport­bund und BMU getragenen) Papiers des Beirates für Umwelt und Sport beim BMU zu §10 und §4 BNatSchG. Dort ist formuliert, daß Sport im Sinne des §4 BNatSchG nicht als natur- und landschaftsverträglich gelte, wenn er mit Verbrennungsmotoren betrieben werde. Es kann nicht hingenommen werden, daß in einem hinsichtlich des Ursprunges offizellen Statement der Motorsport (wozu der Formulierung nach auch z.B. Motorflugsport zu zählen ist) als generell nicht mit dem Naturschutz vereinbar darge­stellt wird.

Eine vernünftige Alternative wäre eine Aussage im Sinne der These 5 Abs.1 Satz 2

 

These 3 Abs.4 Nr.3

Gegen die Aufnahme des Sportes als zu förderndes Ziel in die hessi­sche Verfassung hatten sich B’90/GRÜNE mit dem Argument ausgespro­chen, dies könne, würde es (wie inzwischen am 22.Sept. 2002 gesche­hen) so beschlossen, auch zu Beantragungen von Motorsportveranstal­tungen in Naturschutgebieten führen. Diese Aussage läßt Zweifel nicht nur über ausreichende Kenntnisse der Bedenkenträger in Sachen Motorsport, sondern auch in Sachen Naturschutzgebiete zu.

 

These 5

Umweltbelastung ist etwas völlig normales (phys. „Actio“ und „Reac­tio“, Notwendigkeit von Impulsen,....). Zu vermeiden sind jedoch un­nötige Belastungen sowie Überlastungen.

 

These 8 Abs.2 Satz 1

Motorsport muß sich mehr in direkte Auseinandersetzungen wagen.

 

These 8 Abs.2 Satz 2

Motorsport muß positiv dargestellt werden, also nicht sagen „Mo­torsport ist nicht schlecht“, sondern „Motorsport ist gut“.

Kein Fußballverein wird sich verteidigen, weil er den Fußballrasen be- wenn nicht überlastet.............

 

These 9

Im Vordergrund steht der Sport. Motorsportvereine sind keine Ver­ei­ne, deren Satzung Umwelt- oder Naturschutz, wie etwa bei NABU oder BUND, zum Schwerpunkt macht. Es spricht für Motorsport, daß er es er­möglicht, Umweltschutz in die Sportausübung und die Umgebung zu in­tegrieren. Denn es mag oft wesentlich proble­matischer werden, z.B. ei­nem Fußballbundesligaverein zu erklären, es wäre an herbstlichen Samstagnachmittagen doch sicher umweltfreund­li­cher, eine halbe Stun­de früher mit einem Punktspiel zu beginnen und damit eine halbe Stun­de energieintensiven Flutlichteinsatz zu ver­meiden.






Text: Tilman Kluge, Umweltbeauftragter DMV



2003