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Motorsport ist Umwelt 3 Der Deutsche Motorsportverband - DMV - formuliert die Grundlagen hierfür in den
folgenden Thesen: Olsberger Thesen
zu 1. Motorsport ist sowohl als
Leistungssport als auch als Breitensport eine
gesellschaftlich traditionell bewährte Umwelt. (1) 1 Dies gilt unabhängig davon, ob er zu
Wasser, zu Land oder in der Luft betrieben wird. Sport heißt
regelmäßig, dass der Mensch das Sportgerät beherrscht, nicht
umgekehrt. 3 Motorsport ist auch aus ökologischen
Gesichtspunkten im weitergehenden Sinne gemeinnützig.
2. Motorsport ist eine saubere Umwelt. (1) 1 Diejenigen, die Motorsport betreiben,
müssen aufgrund eigener Glaubwürdigkeit dafür sorgen, dass
sie ein Vorbild sind. 2 Dies gilt nicht nur für die Handhabung
des Sportgerätes, sondern auch insbesondere in Sachen
Abfall oder Betriebsmittelgebrauch. 3 Hierbei
gilt zuerst die Orientierung an konkreten Sachfragen, nicht an
theoretischen Formalansprüchen. 3. Motorsport ist eine mit dem Naturschutz
vereinbare Umwelt. (1) 1 Sportliche Betätigungen in der freien
Natur dienen, so auch der Motorsport, in der Regel der Erholung
sowie dem Natur- und Landschaftserlebnis. 2
Werden bei ihrer Ausübung die Vorgaben des §4 und §10 Abs.1 Nr.13
Bundesnaturschutzgesetz eingehalten, sind sportliche Betätigungen natur-
und landschaftsverträglich. (2) 1 Motorsport wird dort betrieben, wo er
mit den Belangen des Naturschutzes und den Belangen sportlicher
Betätigung abgestimmt werden kann. (3) 1 Motorport und Naturschutz sind kein
Gegensatz. 2 Wie jeder andere Sportler muß auch ein
Motorsportler fair zur Natur sein, also Natur schützen. 3 Genauso
müssen jene, die die Natur beruflich oder ehrenamtlich vor Schäden
bewahren, fair mit Motorsportlern umgehen, in diesem Sinne also sportlich
sein. (4) 1 Vorurteile, beruhen sie nun auf
Unkenntnis in der Sache oder vorsätzlicher Pauschalität, insbesondere
solche, 1 Naturschutz
sei zuvorderst geeignet, dem Motorsport bürokratische und
behördenwillkürliche Probleme zu bereiten wie auch jenes,
2 Motorsport
sei per se nicht natur- und landschaftsverträglich, selbst wenn bei seiner
Ausübung die Vorgaben des §4 Bundesnaturschutzgesetz eingehalten
werden, als auch, 3 die Aufnahme
der Förderung des Sportes in eine Landesverfassung sei
abzulehnen, weil dies dazu führen könnte, Motorsport in
Naturschutzgebieten zu erwägen, bringen weder Naturschutz noch den Motorsport
voran. 4. Motorsport ist eine für Zuschauer attraktive
Umwelt. (1) 1 Dazu gehört, dass bei einer
Motorsportveranstaltung Sportler und Zuschauer gemeinsam dazu
beitragen, dass Umwelt keinen Schaden nimmt. 2
Zuschauer sollen sich als Gäste der Motorsportler zuhause
fühlen, sich aber auch so verhalten. 5. Motorsport verfolgt das Ziel einer
geringstmöglich unnötig belasteten und einer nicht überlasteten
Umwelt. (1) 1 Er verbindet Ziele bester sportlicher
Leistung mit der Vermeidung unnötiger Emissionen durch
Anwendung modernster Technik. 2
Ebenso gehört zur Planung seiner Veranstaltungen sowohl die Optimierung der Begleitstrukturen
(Zuschauerflüsse, Fahrerlagerorganisation,...) als auch die
Optimierung der Vorsorge für den Umweltschutz anhand bestehender
Regelwerke wie auch nach Maßgabe örtlicher
Erfordernisse. 6. Motorsport ist eine Umwelt für
eigenverantwortlich handelnde Bürger. (1) 1 Sportlich handeln heißt, sich über die
Folgen seiner Betätigung im Klaren zu sein. 2 Hierfür
vermitteln die Motorsportverbände entsprechendes Wissen und beraten
die Vereine. 3 Motorsport ist nicht darauf angewiesen, dass er
sein Handeln durch Vorgaben Dritter, sei es Politik oder
Behördenhandeln, lenken lassen muß. 7. Motorsport ist eine kritikverträgliche
Umwelt. (1) 1 Er erwartet dabei, dass Kritik
konstruktiv erfolgt. 2 Er ist auf einer solchen
Grundlage immer bereit, seine Positionen transparent darzustellen und
Anregungen, gemeinsame und neue Ziele für Motorsport und
Umweltschutz zu entwickeln und sie zu
erreichen. 8. Motorsport ist eine offene Umwelt. (1) 1 Dafür ist es unabdingbar, dass
Motorsportler sich für jedermann verständlich darstellen und
ihre Sache offensiv vertreten. 2
Motorsportler, die ihren Sport ernst nehmen, haben in der
Öffentlichkeit verbreitete abwegige Annahmen, Undiszipliniertheit in
Verbindung mit motorisierten Fortbewegungsmitteln, ob wildes
Motorradfahren im Wald oder überhöhtes Tempo auf der Autobahn, sei auch
nur im geringsten Motorsport, nicht zu verantworten.
(2) 1 Genauso verfehlt wäre und ist eine
eventuelle Zurückhaltung seitens des Motorsportes, wenn es um öffentliche
Aufklärung in Sachen Motorsport geht. 2 Es gibt
keinen Grund, warum Motorsport seine Existenz rechtfertigen müsste. 3 Dies gilt für weitgehend jede andere Sportart
auch. 9. Motorsport ist eine Sportart in einer
gemeinsamen Umwelt wie jede andere Sportart
auch. (1) 1 Im weitaus überwiegenden Vordergrund
steht im Motorsport, wie bei anderen Sportarten auch, die
Sportausübung. 2 Dem dient die Gestaltung von Training,
Wettkampf und Vereinsleben. 3 Insoweit stehen für Motorsportler
Schutz und Gestaltung von gemeinsamer Umwelt nicht im Vordergrund,
sondern sind, wie für jeden anderen verantwortungsbewußten
Sportler auch, eine alltägliche Selbstverständlichkeit.
Festgestellt auf der Jahreshauptversammlung des
Deutschen Motorsportverbandes am 09.3.2003 in Olsberg
(Sauerland) Erläuterungen
zu........
Als solche erkennbare Umwelt ist die Welt um jeden Organismus
herum, für die jeder Verantwortung trägt, die er erkennt, die er
gestaltet, die er nutzt, in der Dinge geschehen, zu deren Dynamik auch
Motorsport gehört. Sport gehört zu den vielen Wirkmechanismen
zwischen Menschen untereinander, ihrer Umgebung, ihrer Natur. Daher
kann es nicht (mehr) heißen „Motorsport und Umwelt“ sondern nur noch
„Motorsport ist Umwelt“. Vorwort Gerade die letzte Zeit hat bewiesen, daß die Kombination
„Motorsport ist Umwelt“ für den Motorsport Erfolge gezeitigt hat, wenn
Motorsportler z.B. in Genehmigungsverfahren offensiv, also nicht das
Handeln der Behörden abwartend, agiert haben. Zuletzt gilt das für
die Rallye Deutschland in einem ökologisch durchaus nicht
unproblematischen Umfeld. These 1 Abs.1 Satz 3 Der Satz erscheint ggf. etwas „gewagt“, aber wer nicht wagt,
der nicht gewinnt. Drum steht dort aber auch „im weiteren Sinne“,
damit der Terminus nicht auf den ansonsten steuerrechtlichen Bereich
beschränkt bleibt. These 2 Abs.1 Satz 3 Glaubwürdig handelt weniger der, der formale Ansprüche
befriedigt (also z.B. „Umweltmatte vorzeigen“), sondern die konkrete
zweckorientierte Maßnahme (also z.B. „Ölaustrag mit geeigbneten
Mitteln unterbinden“) beherrscht. Eine Orientierung an zuvorderst
formalen Ansprüchen würde jederlei Kreativität des einzelnen
Sportlers in Sachen Umweltschutz bremsen. These 3 Abs.2 Satz 2 Wenn Motorsport im Sinne des Vorwortes offensiv in
Genehmigungs- oder Abstimmungsverfahren eintritt, kann er umgekehrt auch
beanspruchen, daß die Partner die Informationen des Motorsportes auch
berücksichtigen, anstatt sich an Verallgemeinerungen zu orientieren.
Umgekehrt weisen Motorportler - und
seien es Vertreter des DMV als Service für Vereine - so viele Kenntnisse in Sachen Umwelt- und
Naturschutz nach, daß eine Erörterung zwischen fachlich
ernstzunehmenden Partnern möglich ist. Naturschutzbehörden werden hier besonders hervorgehoben, weil
das Naturschutzrecht einen besonders hohen Anteil an
Ermessensentscheidungsräumen vorsieht, also wenig an meßbaren Normen
orientiert ist. Insoweit ist besonders intensiv auf triftige Begründungen
behördlicher Entscheidungen hinzuwirken. These 3 Abs.4 Nr.1 Hier sind die Motorsportverbände auch selbst
angesprochen These 3 Abs.2
Nr.2 Dieser Satz zielt auf Kriterium Nr.7 des (auch vom Deutschen
Sportbund und BMU getragenen) Papiers des Beirates für Umwelt und
Sport beim BMU zu §10 und §4 BNatSchG. Dort ist formuliert, daß Sport im
Sinne des §4 BNatSchG nicht als natur- und landschaftsverträglich gelte,
wenn er mit Verbrennungsmotoren betrieben werde. Es kann nicht hingenommen
werden, daß in einem hinsichtlich des Ursprunges offizellen Statement der
Motorsport (wozu der Formulierung nach auch z.B. Motorflugsport zu zählen
ist) als generell nicht mit dem Naturschutz vereinbar dargestellt
wird. Eine vernünftige Alternative wäre eine Aussage im Sinne der
These 5 Abs.1 Satz 2 These 3 Abs.4
Nr.3 Gegen die Aufnahme des Sportes als zu förderndes Ziel in die
hessische Verfassung hatten sich B’90/GRÜNE mit dem Argument
ausgesprochen, dies könne, würde es (wie inzwischen am 22.Sept. 2002
geschehen) so beschlossen, auch zu Beantragungen von
Motorsportveranstaltungen in Naturschutgebieten führen. Diese Aussage
läßt Zweifel nicht nur über ausreichende Kenntnisse der Bedenkenträger in
Sachen Motorsport, sondern auch in Sachen Naturschutzgebiete
zu. These 5 Umweltbelastung ist etwas völlig normales (phys. „Actio“ und
„Reactio“, Notwendigkeit von Impulsen,....). Zu vermeiden sind jedoch
unnötige Belastungen sowie Überlastungen. These 8 Abs.2 Satz 1 Motorsport muß sich mehr in direkte Auseinandersetzungen
wagen. These 8 Abs.2 Satz 2 Motorsport muß positiv dargestellt werden, also nicht sagen
„Motorsport ist nicht schlecht“, sondern „Motorsport ist
gut“. Kein Fußballverein wird sich verteidigen, weil er den
Fußballrasen be- wenn nicht überlastet............. These 9 Im Vordergrund steht der Sport. Motorsportvereine sind keine
Vereine, deren Satzung Umwelt- oder Naturschutz, wie etwa bei
NABU oder BUND, zum Schwerpunkt macht. Es spricht für Motorsport, daß er
es ermöglicht, Umweltschutz in die Sportausübung und die Umgebung zu
integrieren. Denn es mag oft wesentlich problematischer werden,
z.B. einem Fußballbundesligaverein zu erklären, es wäre an
herbstlichen Samstagnachmittagen doch sicher umweltfreundlicher,
eine halbe Stunde früher mit einem Punktspiel zu beginnen und damit
eine halbe Stunde energieintensiven Flutlichteinsatz zu
vermeiden. Text: Tilman Kluge, Umweltbeauftragter DMV ![]() 2003 |