Michael Soika Hügelweg 2 14552 Michendorf OT Wilhelmshorst
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 5:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Fragen eines Bürgers
Was ist wenn,
- mehrere Beamte eine mögliche Urkundenfälschung im Amt begehen um eine gewisse Person zu begünstigen?
- Bügermeister und Gemeinevertreter es wissentlich zulassen, das sich unberechtigte Personen Grundstücke und Bauland der Gemeinde aneignen?
- Richter wissentlich gegen anerkantes Recht verstoßen?
- Staatsanwälte nicht ermittel wollen, obwohl ein möglicher Anfangsverdacht gegeben sein könnte?
- Ein dreifacher Mordversuch im Raum steht, die beteiligten Personen zum Tathergang nicht vernommen werden?
- Ermittlung eingestellt werden, wo es um möglichen versuch eines Tötungsdeligtes, gegen einen Bürgermeisterkandidaten geht?
- Koruptionsbeauftragte keine fachliche Kompetenz besitzen?
Ist nach diesen, Bruchteil der Fragestellung zum diesem Thema, in unserem Land die Frage erlaubt:
"Gibt es den §§ Bandenbildung im Amt?"