Vorgehen bei einem Tierschutzfall
bei Tiermisshandlung, Tierquälerei,
nicht tiergerechter, artgerechter Haltung
usw
* Festhalten des Tatbestandes
* Melden
* Weiterverfolgen
* Hartnäckig sein gegen
Tierquäler und Fehlhalter
Festhalten des Tatbestandes
Sehen Sie nach Ihrer Meinung:
eine Tiermisshandlung, eine
Tierquälerei
eine nicht artgerechte, tiergerechte
Haltung eines Tieres
1. halten Sie die Situation irgendwie
fest: Foto, Video usw
2. rufen Sie eine Person, die
den Vorgang bezeugt.
Die fehlbaren Halter werden
die Sachlage abzustreiten versuchen, und ohne einen Beweis ist dann nichts
mehr zu machen.
Vermeiden Sie Handlungen, die
Aggressionen auslösen können, die Täter sind meist nicht
nur den Tieren gegenüber ohne Skrupel.
bei Tierquälerei, Tiermisshandlung
Rufen Sie unverzüglich die
Polizei, Gemeindepolizei oder Kantonspolizei oder TEL 117
Unter Angabe des Namens des Täters
(wenn bekannt) und des genauen Ortes, der Zeit und schildern Sie möglichst
genau die Situation, nennen Sie den oder die Zeugen. Diese Angaben kommen
ins Journal und sind so festgehalten. Dies ist eine Meldung und keine Anzeige,
die Polizei ist verpflichtet dieser nachzugehen (Art 27. Tierschutzgesetz,
Offizialdelikt) und wird einen Rapport erstellen. Sie sind nur Zeuge (und
nicht Kläger) die Polizei untersteht der Schweigepflicht und wird
Ihren Namen nicht bekanntgeben.
Bei nicht tiergerechter, artgerechter
Haltung
Melden Sie dies im Kanton SG
dem Tierschutzbeauftragten Ihrer Gemeinde, im Kanton GL Hedy Gertsch
Wenn Sie unsicher sind, hilft
der örtliche Tierschutzverein weiter, im Linthgebiet: Gaster, See
und Kanton GL
Hedy Gertsch TS Linth 055/640
01 75, 079/782 64 52
Wenn Sie den Tatbestand mehrmals
festgestellt haben, melden Sie mit folgenden Angaben
1. Namen des Halters (wenn bekannt)
oder des genauen Ortes
2. die genaue Uhrzeit
3. schildern Sie möglichst
genau die Situation
4. nennen Sie den oder die Zeugen.
5. Beharren Sie auf einer Kontrolle
der Haltung.
Auch der Tierschutzbeauftragte
ist (wie das Veterinäramt und der Tierschutz) zur Verschwiegenheit
verpflichtet und darf Ihren Namen nicht bekannt geben
Nicht alle Tierschutzbeauftragten
sind begeistert Haustierfällen nachzugehen. Notieren Sie Datum und
Uhrzeit der Meldung, ein Zeuge am Telefon, Namen nennen, wirkt manchmal
Wunder.
Sollte Ihre Meldung, nach Rücksprache
mit dem Tierschutz (TS Linth: Hedy Gertsch) keine Wirkung zeigen,
melden Sie weiter an das:
Kantonale Veterinäramt
SG, 071/229 35 30
Frau Claudia Rhyn ist für
das Linthgebiet zuständig, sie ist sehr versiert und regelmässig
auch im Lithgebiet tätig.
Weiterverfolgen
Bei Polizeimeldung können Sie
dort nachfragen, wo Sie es gemeldet haben.
Hat es nicht aufgehört
oder gebessert, kontrollieren Sie auf die gleiche Weise nach (wiederum
Festhalten des Tatbestandes) und nehmen Sie Kontakt auf mit dem örtlichen
Tierschutzverein Gaster, See und Kanton GL mit Hedy Gertsch (055/640 01
75, 079/782 64 52), um das zweckmässige weitere Vorgehen zu besprechen.
Bei Meldung an den Tierschutzbeauftragten
der Gemeinde
Es kann sein, dass der Tierschutzbeauftragte
dem Fall nicht die Bedeutung zumisst, wie Sie als Tierfreund. Fragen Sie
den Tierschutzbeauftragten warum es nicht besser geworden ist.
Dies ist der sogenannte Dienstweg,
den wir einzuhalten empfehlen, um Verfahrensfehler zu vermeiden.
Bedenken Sie, dass die Tierschutzpersonen,
auch die Zivilpersonen sind, mit (nur) den gleichen Rechten wie Sie selbst,
aber mit Erfahrung in solchen Fällen.
Die Vertreter des Kantonalen
Veterinäramtes SG haben weitergehende Befugnisse hinsichtlich Kontrollen
und können
Weisungen und Bussen bis zu
Halteverboten aussprechen.
Leitung: Giger Thomas, Dr. med.
vet.
Kontrollen Kanton SG Nordteil:
Franz.Blöchlinger
Kontrollen Kanton SG Süddteil:
Claudia.Rhyn
Kantonales Veterinäramt
SG
Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen,
TEL 071/229 35 30, FAX 071/229
42 79
Im Kanton Glarus hat der Kantonsveterinär
die selben Befugnisse und ist über Hedy Gertsch erreichbar.
[ SOS-Tiere in Not, Uznach ]
[ Tierinformation Schweiz ]
[ Tiersuche Ostschweiz ]
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