Auszug aus dem LBV-Grundsatzposition Windenergie
Richtlinien für die Nutzung von Windkraft
Um die Windkraft sinnvoll zu nutzen und naturschonend zu gewinnen, müssen
folgende Aspekte in der Planung und Ausführung von Windkraftanlagen
berücksichtigt werden:
Zunächst sind Ausschlußgebiete zu berücksichtigen, die
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht für den Bau von Windkraftanalgen
zur Verfügung stehen. Dies sind:
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Naturschutzgebiete (je nach Schutzzweck); Naturdenkmale, geschützte
Landschaftsbestandteile, sofern der Schutzzweck es erfordert;
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FFH - Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie), Important Bird Areas (IBA)
und Special Protection Areas (SPA) nach EG-Vogelschutzrichtlinie, Ramsargebiete;
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Nationalparks und Biosphärenreservate (Zonen I + II);
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Landschaftsschutzgebiete sowie Schutzzonen in Naturparken;
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Rastgebiete internationaler Bedeutung sowie Flächen, auf denen in
den letzten Jahren größere Zugvögelschwärme rasteten;
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Bevorzugte Zugstraßen ("Flyways") ziehender Vogelarten, dies sind
u.a. landschaftliche Zäsuren wie Flußtäler mit Rändern,
der Naturraum Albtrauf etc.;
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Brutgebiete hochgradig gefährdeter Vogelarten, insbesondere Vorkommen
bedrohter, an störungsarme Räume gebundener Großvogelarten
und seltener Bodenbrüter, hier sind auch Nahrungsräume zu berücksichtigen
(dies sind beim Weißstorch 5 km Radius, beim Schwarzstorch 10 km
Radius und bei "Raubvögeln" wie Rotmilan, Wespenbussard, Uhu, Wanderfalke
u.a. nach empirischen Beobachtungen 6,5 km Radius um den Horst, die als
Ausschlußflächen zu betrachten sind);
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Bereiche mit herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes
bzw. historische Kulturlandschaften von besonders charakteristischer Eigenart
(Strukturvielfalt, Kleinräumigkeit, hohe topographische Vielfalt,
naturräumliche Repräsentanzlandschaft, siehe auch BNatSchG §2
Abs. 1 Ziffer 13, BayNatSchG Art. 1, Abs. 2 Ziffer 2 und Art. 9), Bereiche
mit wichtigen Erholungsfunktionen in der Landschaft;
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Ausreichende Abstände, die die Höhe der Anlagen berücksichtigen,
müssen als Pufferzonen für Ausschlußgebiete (je nach Schutzzweck)
festgelegt werden. Derzeit diskutierter Mindestabstand ist die 5-fache
Anlagenhöhe bei einfachen Anlagen, bei Windparks die 10-fache Anlagenhöhe
(NABU-Vorgaben für Siedlungen, für Schutzgebiete veranschlagt
der NABU eine zweifache Anlagenhöhe als Pufferzone, was wohl ausreichen
dürfte...). Bei empfindlichen Vogelarten kann der erforderliche Mindestabstand
noch mehr betragen. Hier ist fraglich, ob die Pufferzone allgemein ähnlich
wie bei FFH-Gebieten so zu sehen ist, daß der geschützte Bereich
auch nicht von außen beeinträchtigt werden darf... und wo bei
Brutgebieten gefährdeter Vogelarten angesetzt wird, am Horststandort,
an einer zu definierenden Kernzone, an den Nahrungsflächen (z.B. bei
Schwarzstörchen)...
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Windkraftanlagen sind nur in windreichen Regionen sinnvoll und wirtschaftlich
rentabel einzusetzen. In Bayern eignen sich nur wenige Bereiche, vor allem
die Höhenrücken der Mittelgebirge (Bayerischer Windatlas, Bereiche
mit mehr als 4,2 bzw. 4,7 m/s Durchschnittsgeschwindigkeit in 50 m über
Grund, StMLU 1997, StMWV 1992). Eine genügende Windhöffigkeit
(mind. 4,2 m/s) ist bei der Auswahl potentieller Standorte Voraussetzung.
Bei unbekannten Lagen im Mittelgebirge müssen die zu erwartenden Energieerträge
vorab gemessen werden (12 Monate).
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Windkraftanlagen sollten vorrangig in bereits vorhandenen Industriezentren
und ähnlich vom Landschaftsbild her vorbelasteten Bereichen gebaut
werden, bzw. an Plätzen, die von den zuständigen Behörden
im Einvernehmen mit den Naturschutzverbänden ausgewiesen wurden. Wichtig
ist eine möglichst kurze Erschließungsstrecke für den Verkehr
sowie eine Verkabelung der notwendigen Stromleitung zur Anbindung ans nächste
Stromnetz.
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Bei der Prüfung geplanter Standorte hinsichtlich Beeinträchtigung
von gefährdeten Arten sind mindestens 10 Erfassungstage und -nächte
im Abstand von mind. 1 Woche einzuplanen. Zur Untersuchung von Langzeiteffekten
sollten diese Erfassungen 1 Jahr vor Bau beginnen und 5 - 7 Jahre fortgesetzt
werden. Ausgleichsmaßnahmen sollten nicht in unmittelbarer Umgebung
der Anlage durchgeführt werden, die Kennzeichnung als umweltfreundliche
Energie kann nicht als Ausgleich angerechnet werden!
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Die neue Generation von Windkraftanlagen, welche geräuscharm sind
und eine hohe Stromausbeute garantieren, ist bevorzugt einzusetzen. Eine
große Windanlage ist mehreren kleinen vorzuziehen: Großanlagen
sind kostengünstiger, ergiebiger und platzsparender und für das
Landschaftsbild meist verträglicher, abgesehen von Kleinanlagen in
unmittelbarer Nähe zu Gebäuden.
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Nach Beendigung der Energiegewinnung sind die Anlagen rückzubauen.
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Zur Standortfindung ist in jedem Fall eine regionalplanerische Überprüfung
und eine UVP erfoderlich.
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Die Notwendigkeit, Vorranggebiete auszuweisen, wird vom LBV nicht gesehen.
Dies würde zudem die Abwägung erschweren, sollten sich neuere,
v.a. naturschutzrechtliche Erkenntnisse zu dem betroffenen Raum ergeben.
Argumente, die in der öffentlichen Diskussion
um WKA vorgetragen werden
Vorteile:
Windenergie ist eine "saubere" Energiequelle zusammen mit anderen regenerativen
Energiequellen wie Sonne, Wasser, Erdwärme und Biomasse. Windkraft
bietet sich als eine der zukunftsträchtigen Energiequellen an. Sie
ist unerschöpflich und kann zu etwa 50% (im Idelafall 59%) in mechanische
Energieumgewandelt werden. Der Energieaufwand bei Herstellung und Bau einer
Anlage hat sich innerhalb eines Jahres amortisiert.
Schätzungen gehen davon aus, daß die Windkraft bei guten
Rahmenbedingungen und kontinuierlichem Ausbau in etwa 10 Jahren deutschlandweit
einen 3,5%-igen Anteil an der Stromversorgung erreichen kann (BMU 1/99).
Nach Schätzungen des NABU könnten mit 20.000 WKA der Klasse 500
- 1.500 kW ca. 8 - 10% der derzeitig verbrauchten strommenge erzeugt werden,
bei gleichzeitiger Stromeinsparung von 1/3 des derzeitigen Verbrauchs wären
das bereits 13%.
Der bedeutenste Aspekt der Windkraft aber ist der, daß sie keine
unabschätzbaren Risiken birgt und auch keine umwelt- und gesundheitsschädigenden
Emissionen produziert, wie dies z.B. bei fossilen Energieträgern der
Fall ist. Nach Behnke (1996) erzeugt eine 300 kW-Windkraftanlage in guter
Windlage 6 - 800.000 kWh Elektrizität pro Jahr. Gegenüber einem
kohle-befeuerten Kraftwerk bedeutet dies eine einsparung von 3 - 6,4 Tonnen
Schwefeldioxid, 1,8 - 4,8 Tonnen Stickoxide, 450 - 1.000 Tonnen Kohlendioxid,
240 - 560 kg Staub und 24 - 56 Tonnen anderer SToffe.
Windenergie benötigt im Vergleich zu Kohle- und Atomenergie für
die gleiche erzeugte Energiemenge auch 120 qm weniger Fläche und 3.000
Kubikmeter weniger Wasser (NABU 1996). Obwohl die Windenergie sehr umweltverträglich
und auch kommerziell nutzbar ist, wurden seit der Ölkrise in den siebziger
Jahren von der Bundesregierung nur 200 Mio DM in Windkraftprogramme investiert
(Vergleich zur Atomindustrie: 16 Milliarden DM).
Kritikpunkte:
Trotz all dieser positiven Aspekte der Windenergie wächst gleichzeitig
die Kritik an den Windkraftanlagen und ihren Auswirkungen auf die Umwelt.
Windturbinen sind Industrieanlagen. Sie verändern die Landschaft.
Sie haben einen Flächenverbrauch. Sie fügen sich nicht schonend
in das Landschaftsbild ein (Everwien 1996). Um Windkraft effektiv nutzen
zu können, müssen die Windräder auf windexponierten Plätzen
aufgestellt werden. Diese finden sich häufig an der Küste. Da
die Windgeschwindigkeit mit zunehmender Höhe steigt, werden Windräder
auch auf Bergkuppen aufgestellt. Auch werden laminare (gleichmäßige)
Strömungen, die sehr günstig für den Betrieb der Windräder
sind, nur dann ausgenutzt, wenn das Windrad in größeren Höhen
montiert wird. Bei diesen Auswahlkriterien wird deutlich, daß Windräder
auf weit einsehbaren Flächen aufgestellt werden müssen und somit
großen Einfluß auf das Landschaftsbild nehmen. Das gesetzlich
geschützte Landschaftsbild ist zwar nicht genau definiert, muß
aber berücksichtigt werden. Dies wird bei bis zu 120 m hohen Anlagen
zunehmend schwieriger. WKA, die ortstypische Bäume um mehr als ein
Drittel überragen würden, sollten als erhebliche Eingriffe in
die Landschaft nach dem Naturschutzrecht behandelt werden (Kersten, 1996).
Auftrag des Naturschutzes ist es, das für einen Naturraum typische
natürliche oder kulturhistorisch geprägte Erscheinungsbild -
und dies auch unabhängig von einem subjektiven Schönheitsempfinden
zu schützen (Breuer 1996).
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für
Arten- Biotopschutz |