Wertminderung durch Windkraftanlagen
Stand: 29. 9. 2002
- Immobilienwertverluste in Milliardenhöhe -
Hamburger Abendblatt, 4. 10.1997: „Häuser und Grundstücke an Schleswig-Holsteins
Westküste sind nach wie vor gefragt...sofern nicht Windkraftanlagen
in der Nähe stehen. Das ist die Erfahrung des in Kiel ansässigen
Immobilienunternehmens Otto Stöben. Immer mehr Windkraftanlagen unterbrechen
das natürliche Landschaftsbild...Diese Anlagen bedeuten eine Geräuschbelästigung.
Darum lassen sich nach den Erfahrungen des Maklerunternehmens Grundstücke
in Windparknähe wie auch im Schatten einzelner Windgeneratoren nur mit
erheblichen Preisnachlässen vermarkten. Für einen Resthof beispielsweise,
der eine ideale Freizeitimmobilie für Reitfans darstellen würde,
konnten nur 50 Prozent des erwarteten Verkaufspreises erzielt werden......
Im ganzen Bundesland... gebe es in der Nähe von Windrädern Preisabstriche
zwischen 20 und 30 Prozent...Anfragen...nach Grundstücken in Küstennähe
würden nicht selten von vornherein mit der Forderung verbunden: „Aber
bitte ohne Windkraftanlagen in der Nähe“.
Kieler Nachrichten, 25.9.97: „Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen
geraten massiv unter Preisdruck...Abschläge von 20 bis 30 Prozent...seien
inzwischen die Regel, sobald Generatoren in Sicht- oder Hörweite sind.“
Rückfragen: Jürgen Stöden, 24214 Neuwittenbeek, 04346 6198,
Fax 0431 6640340
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Auf die „baurechtliche Blockade neu hinzukommender Wohnbebauung...wegen der
Nähe der Windkraftanlagen“ wies der niedersächsische wirtschaftspolitische
Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hermann Dinkla, Westerholt, hin (Anzeiger
für Harlingerland vom 27.10.1998).
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Gießener Allgemeine vom 13. 1. 1999 „Verhunzter Vogelsberg“
Meine Familie liebt den Vogelsberg, liebt seine Fauna, liebt seine Flora,
liebt seine Täler, seine Höhen und seine Gastronomie. Seit die
Windkraftanlagen dort stehen, haben wir unsere Wanderungen allerdings sehr
stark eingeschränkt, da die Windkraftanlagen die Landschaft des Vogelbergs
weitgehend verhunzt haben...Meiner Familie dürfte man dort eine Traumvilla
schenken, sie würde dankend ablehnen.
Albert Kissel, Hausener Str. 27, 35463 Fernwald, 0641 41937
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Im Abstand von über 1 Kilometer von über 30 Windkraftanlagen auf
einer Braunkohlenhalde sind 15 Baugrundstücke unverkäuflich. Die
Grundstücke sind „nichts mehr wert“.
Ein Einfamilienhaus ist nicht zu vermieten.
Seit von den Windkraftanlagen gesprochen wurde, wurde kein Haus mehr gebaut.
In gleich großen Nachbargemeinden wurden in der gleichen Zeit etwa
7 Häuser gebaut.
„Wir können im Sommer nicht mehr auf der Terrasse sitzen“, sagen Leute,
die 1,2 km von den 36 Windkraftanlagen von 1,65 MW entfernt wohnen. Der Lärmteppich
liegt über der 1,5 km entfernten Dorfmitte. Wenn im Ort Windstille herrscht,
weht auf der Braunkohlehalde, wo die WKA stehen, starker Wind. Eine Fernsehsendung
des ORB vom 3.12.98 zeigte den Widerstand.
Rückfragen: Johann Karsten, Architekt, Karl-Marx-Str. 26, 01998 Klettwitz,
035754 10602 oder 1422, Fax 1624, 0172 2834042 oder Michael Wellner, Senftenbergstr.
21, 01998 Klettwitz, 035754 2121, Fax 2132. 01713440523.
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Der Sprecher der BI von Heiligenmoschel, Nachbardorf von Schallodenbach,
Wolfgang Adam, hat den Behörden, falls sie WKA genehmigen, eine Schadenersatzklage
von 610 000 DM angekündigt.
Rückfragen: Wolfgang Adam, Rosenstr. 36, 67699 Heiligenmoschel, 06363
1297, Fax 06361 452165, Fax di 06361 452315
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Aus dem Naturpark Altmühltal schrieben an den Ministerpräsidenten
am 10.12.1998 Monika und Andreas Spreng, Langensallach 12, 85132 Schernfeld,
08421 5614:
„...Windkraftanlagen erzeugen ... Streit... Diejenigen, die sich finanzielle
Vorteile ... erhoffen, können diejenigen, die sich gegen Lärm,
erhebliche Wertverluste der Grundstücke und negative Landschaftsveränderung
... wehren, offensichtlich nicht verstehen... Durch unsere Dorfbevölkerung
zieht sich deshalb neuerdings menschlich ein tiefer Graben. Dies betrifft
Menschen, die ein Leben lang nebeneinander wohnten und aneinander vorbeigehen
müssen....
Den anonymen Investoren... und den Windkraftingenieuren ist es letztlich
egal, ob wir Anwohner uns in der massiv veränderten Landschaft noch
wohl fühlen, ob unsere Kinder hier leben wollen, wenn unser Dorf von
Lärm eingehüllt und (fast) in jeder Himmelsrichtung gigantische
Windräder unsere Heimat entfremden und zerstören...“
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LOTS OF ACTION DENMARK
Wind turbine development plans can cause nearby home property values to fall
by up to a half million Danish crowns, claims an anti-wind power association,
Neighbours to Wind Turbines, in its latest press campaign.
The group, founded half a year ago, has more than 250 members (WINDPOWER
MONTHLY, May 1999). It is now threatening
to sue real estate agents who do not warn house buyers about possible
wind developments in the area. The association also claims that a Dane
“can take out a loan for three to five million crowns without a penny
to his name - as long as there’s a building permit for wind turbines
involved.”
Wilfried Heck, Darmstadt, am 9.11.99:
Sinngemäß bedeutet das, daß Windkraftplanungen in der Nähe
von Haus-Eigentum dessen Wert um 500.000 bis 1.000.000 Mio. dänische
Kronen reduzieren kann - erklärt die Anti-Windkraft Vereinigung "Nachbarn
zu Windkraftanlagen" in ihrer letzten Presse-Kampagne. Dies Gruppe - vor
einem halben Jahr gegründet - hat mehr als 250 Mitglieder (laut WINDPOWER
MONTHLY, 5/99). Sie will nun den real akkreditierten Immombilien-Makler androhen,
welche Hauskäufer nicht vor möglichen Entwicklungen im Gebiet warnen,
sie zu verklagen. Die Vereinigung erklärte ebenfalls, daß ein
Däne "eine Anleihe von drei bis fünf Mio. Kronen nehmen kann, ohne
seinen Namen zu nennen - so lange das Gebiet mit einer Baugenehmigung für
Windkraftanlagen verwickelt ist."
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Ostfriesen-Zeitung (S. W 21) 01.09.2000 G
"Windanlagen sind für das Wohngebiet unzumutbar"
Axel Heinze warnt vor Ausweisung eines Baugebietes in Hartward/ Gutachten
basiert nicht auf gemessenen Werten"
tat Hartward. Die Gemeinde Neuharlingersiel bekommt Wind von vorn bei ihrem
Vorhaben, in Hartward ein Baugebiet auszuweisen. Der Grund: die beiden Windanlagen
in unmittelbarer Nähe. Die Anlagen sind in einem Wohngebiet unzumutbar",
sagt Axel Heinze, Ratsherr in Esens und Mitglied des Naturschutzbundes
Deutschland. Wenn ein Baugebiet, dann nur ohne Windanlagen, sagt er und fordert
den Abbau. Eigentlich ist fast alles in trockenen Tüchern: die Gemeinde
hat ein Lärmgutachten erstellen lassen und bei der Bezirksregierung
vorgelegt. Die hat Neuharlingersiels Bürgermeister Heiner E. Groenhagen
schon mehrfach signalisiert, dass dem Baugebiet nach dem Gutachten nichts
mehr im Wege steht.
Es gibt zwar Empfehlungen, nach denen Windenergieanlagen einen bestimmten
Mindestabstand zur Wohnbebauung haben sollen. Das trifft auf die zwei kleinen
und auch schon recht alten Anlagen nicht zu, die dort stehen", sagt Rosemarie
Gortheil von der Pressestelle der Bezirksregierung in Oldenburg.
Axel Heinze sieht die Dinge ganz anders. Im nördlichen Teil des Bebauungsgebietes
sind die Anlagen nur 200 Meter von der geplanten Bebauung entfernt", gibt
er zu bedenken, das sei ein Unding. Er glaubt, die Gemeinde habe die Vorlage
des Erläuterungsberichts getürkt und die Windanlage auf dem Plan
gar nicht eingetragen.
Heinze kann sich auch gar nicht vorstellen, dass tatsächlich vor Ort
Lärm gemessen worden ist. Eine kurze
Ortsbesichtigung bei einer entsprechenden Windstärke zeigt schnell,
dass eine der Mühlen jämmerliche Geräusche von sich gibt."
Ihn wundert, dass die umliegenden Anwohner diesen Krach klaglos ertragen.....
Das ist ein faules Ei. Die Leute sehen vielleicht die Windanlagen hier, aber
das störende, mahlende Geräusch, das
lernen sie erst richtig kennen, wenn sie hier wohnen.".....
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JAGD
„Jagdbeeinträchtigungen durch Windkraftanlagen“ in „Rheinische Bauern
Zeitung“ vom 11. Dezember 1999 und in „Land und Forst Hannover“, Heft 52/1999.
Verfasser: Rechtsreferendar R. Friemel, Rheinischer Landwirtschaftsverlag,
Rochusstr. 18, 53123 Bonn, Tel 0228 52006 31, Fax 5200659, privat Parscheider
Str. 20, 53567 Asbach, 02683 42649, eMail rfriemel@rz-online.de
Dieser Text und eine ausführliche Langfassung siehe Internet http://WilfriedHeck.tripod.com
Rückfragen: Detlef Busse, Lobker Straße, 31319 Sehnde, 05138 2195,
di 61910, Fax pr 617722 und Nikolaus Lentz, Dorfstraße, 54608
Oberlascheid, Tel./Fax 06555 630 (Landwirt)
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Jagd + Jäger in Rheinland-Pfalz, Februar 1999:
Zerstörte Landschaft? Nachdruck aus der „Niedersächsische Jäger“.
Verfasser Jochen Schmidt, Am Bruchfeld 26, 29308 Winsen/Aller, Tel. Fax 05143
1514. Bei ihm können Mehr-Ausfertigungen angefordert werden.
Schriftleitung und Hauptgeschäftsführer des Landesjagdverbandes:
Rainer Eppelmann, Fasanerie, 55453 Gensingen, 06727 1285, Fax 8899.
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Daueranzeige 2 mal monatlich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung. Zuerst erschienen
am 3. 6. 2000. Kosten jeweils 68 Mark.
„VORSICHT bei Ankauf von Immobilien oder Bauland im Einflußbereich
von 100 Windkraftgiganten in genehmigten Vorranggebieten. Bis 60 % Wertverlust
oder Unverkäuflichkeit müssen befürchtet werden. Kostenlose
Auskünfte über Standorte und Auswirkungen der WKA über „Gegenwind
– Wendland“
Telefon 05848 311, Fax 05883 360.
Spendenkonto KSK Lüchow, BLZ 25851335, Konto 2282820“
Rückfragen bei unseren Mitstreitern
Karl-Erich Höhne, Hauptstr. 24, 29497 Woltersdorf-Lichtenberg Tel./Fax
05883 360. Email: escada_h@01019freenet.de und Manfred Behrendt, Marleben
5, 29495 Trebel 05848 311, Fax 315
Eine Anzeige mit Warnung vor Investitionen in den Fremdenverkehr kann bei
Herrn Behrend angefordert werden.
Er kennt auch das Problem der Neufestlegung des Kreditrahmens seitens der
Bank bei der Finanzierung eines Hauses, in dessen Umgebung Windkraftanlagen
gebaut wurden.
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Bonner - / Kölnische Rundschau vom 6. Januar 2001
Ärger um geplante Windkraftanlage - Preise für Grundstücke
im Neubaugebiet purzeln
Erftstadt-Lechenich. Der Streit um die geplante Windkraftanlage bei Lechenich
hat eine neue Dimension erreicht. Nachdem bekannt wurde, dass auf einer sogenannten
Konzentrationszone zwischen Konradsheim und Mellerhöfe sieben riesige
Windräder entstehen sollen, soll nach Schätzung von Fachleuten
der städtische Grundbesitz im Lechenicher Neubaugebiet von einem Tag
auf den anderen einen Wertverlust von etlichen Millionen Mark erlitten haben.
Die CDU hatte sich noch vor Jahreswechsel intensiv in einer Sondersitzung
mit dem Thema Windkraftanlagen befasst und unter Vorsitz von Albert Granrath
einen Krisenstab eingerichtet. Erste Arbeitsergebnisse liegen nach Aussagen
des Vorsitzenden noch nicht vor.
Erörtert wurden aber auch hier schon die niederschmetternden Prognosen.
So muss alleine die Stadt als Grundbesitzerin mit einem Verlust bei den Immobilien
von einigen Millionen Mark rechnen. Man prognostiziert, dass gerade das Kaufinteresse
am Baugebiet in Lechenich-Nordwest, komplett in städtischer Hand, angesichts
der Hiobsnachrichten stark abfallen wird.
Im Sommer sollen die rund 55.000 Quadratmeter verkauft werden, ursprünglich
war von einem Quadratmeterpreis von 400 Mark die Rede. Der dürfte jetzt
stark gesunken sein.
Selbst bei Berücksichtigung von Straßenland, Ausgleichsfläche
etc. werde von einem Wertverlust von 25 Prozent auszugehen sein, so die Fachleute...
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Was tun?
1. Antrag an das Finanzamt mit dem Ziel der Herabsetzung des Einheitswertes
wegen der Wertminderung durch die Windkraftanlagen.
Wertminderungsgründe liegen in der optischen und akustischen Auswirkung
mit der Folge von gesundheitlichen Schäden, was zu über 500 Bürgerinitiatven
geführt hat.
Einen entsprechenden Antrag stellte: Peter Nieswitz, Neustr. 3, 31249 Hohenhameln,
05128 251
2. Schadenersatzklage wegen Wertminderung. Dabei würde das Gericht ein
Gutachten z. B. beim Gutachterausschuß beim Katasteramt bestellen.
Ein Gespräch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim
Katasteramt ist zweckmäßig.
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Seit ca. zwei Jahren versucht die Volksbank Oldendorf 15 Bauplätze an
der Peripherie der Ortschaft Kranenburg, Kreis Stade, an den Mann zu bringen.
Alle Interessenten lehnten bisher dankend ab. In ca. 700 m Entfernung soll
ein Windpark mit 6 WKA von 1,5 MW entstehen.
Ebenfalls in Kranenburg, Kreis Stade, versucht seit längerem eine Familie
ihr Einfamilienhaus, gleiche Entfernung zum geplanten Windpark, zu verkaufen.
Die Verkaufverhandlungen scheiterten meist schon bei der ersten Kontaktaufnahme:
Kranenburg (?), Windpark (!), nein danke...
Mitteilung von Erwin Schütz aus Kranenburg bei Stade am 24. Januar 2001
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Hubert Wild, Regensburg, schrieb:
der Schulverband Laaber hat einen einstimmigen Beschluß gefasst, der
sinngemäß so lautet:
Wenn durch die Errichtung der WKA eine Wertminderung bei dem Lehrerwohnhaus,
Schulhaus und Pausenhof (Bolzplatz) in Frauenberg (Entfernung zur WKA ca.
400m) droht, sofort wegen Schadensersatz gegen den Betreiber zu klagen.
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Naumburger Tageblatt vom 03.04.2001 S. 5
Schlossherr zieht aus - Windrad zerstört Pläne
Trebitz/MZ/ih.
Das Schloß Trebitz im Landkreis Wittenberg steht bald wieder leer:
Die großen Pläne, dort ein Kunst- und Kulturzentrum entstehen
zu lassen, sind gescheitert. Der Lärm und der Schattenwurf einer Windkraftanlage
direkt vor dem alten Gemäuer vertreibe sämtliche Interessenten,
erklärte der Eigentümer Axel Alexander Ziese. Er hatte das Schloß
vor knapp einem Jahr von der Gemeinde gekauft, und wollte unter anderem eine
Künstlerkolonie einrichten. Ziese will nun den Vertrag annullieren.
Die Trebitzer Bürgermeisterin Roswitha Reinhardt wies jede Kritik zurück;
Das Windrad hätte niemand verschwiegen.
Was der Eigentümer nicht wußte: Das Windrad sorgt bereits seit
Jahren in der Gemeinde für Unruhe.
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Vegetationsverzögerung von 14 Tagen bei Kulturpflanzen wurde im Bereich
des Schattenwurfs beobachtet. Auskunft: Ferdinand Fürst zu Hohenlohe,
Schloß, 74575 Schrozberg, 07936 272 oder 289, Fax 765
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28. Juni 2001
Immobilien GmbH M....., Münster
Herrn.....
Verkauf Ihres Einfamilienhauses
Sehr geehrter Herr.....
.....
Hierbei handelt es sich um ein Einfamilienhaus
- Erdgeschoß, nicht unterkellert 69 qm,
- Obergeschoß 79 qm,
- ausgebautem Spitzboden 26 qm,
- Grundstück 1.818 qm.
Die Immobilie ist im Außenbereich von Sendenhorst, Ortsteil Albersloh
gelegen.
...
Die Erdgeschoßwohnung ist grundbuchamtlich mit einem Altenteilsrecht
belastet. Dies bedeutet, daß ein potentieller Erwerber auf Jahre hinaus
mit der Nutzung der Erdgeschoßwohnung nicht rechnen kann. Aus diesem
Grunde scheidet eine Bewertung Ihrer Immobilie nach dem Ertragswert zunächst
vollkommen aus.
Weiter haben Sie mitgeteilt, daß Ihre Immobilie in einer sogenannten
„Konzentrationszone für Windenergieanlagen“ gelegen ist. Die Problematik
von Immobilien in diesen „Konzentrationszonen“ ist für mich als Immobilienmakler
nicht neu. Widerholt haben wir uns in den letzten Jahren vor allem im Münsterland
hiermit auseinandersetzen müssen. In allen Fällen hat ein potentieller
Erwerber einen erheblichen Preisnachlaß beim Erwerb einer solchen Immobilie,
die in „Konzentrationszonen“ gelegen ist, geltend gemacht Die gleiche Erfahrung
haben ausnahmslos auch Kollegen im RDM machen müssen, wie ich in verschiedentlichen
Gesprächen feststellen konnte.
Es tut mir deshalb sehr leid, Ihnen mitteilen zu müssen, daß der
von Ihnen fixierte Preis von ca. 370.000 Mark nach meiner Einschätzung
unrealistisch ist.
Unabhängig von der Substanz der Immobilie, die ich als mittleren Standard
einordnen würde, sind die Positionen „Altenteil“ und „Konzentrationszone
für Windenergieanlagen“ so markant, daß m. E. lediglich ein Preis
von deutlich unter DM 200.000,- erzielt werden kann
.....
Auskunft:
Helmut König, Ahrenhorst 24, 48324 Sendenhorst-Albersloh, 02535 8846,
di 0251 609876, di Fax 0251 6098770, email: galeriekoenigmuenster@t-online.de
Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaft,
.....................................................
23. August 2001
..... Immobilien und ...Versicherunsgmakler GmbH
Mitglied im Verband DEUTSCHER und EUROPÄISCHER Makler (VDM)
Herrn Peter Nießwitz, Neue Str. 3, 31249 Hohenhameln
Ihr Einfamilienhaus in 31249 Hohenhameln/Mehrum, Neue Str. 3
Hier: überschlägige Wertberechnung
.....
Die Wertermittlung erfolgte für das Grundstück in 31249 Hohenhameln/Mehrum,
neue Str. 3, Flur 6, Flurstück 7/6 zur Größe von 997 qm,
bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Vollkeller, 156,67 qm Wohnfläche
(hier EG 82,82 qm und DG 73,85 qm), Holzfenster mit ISO-verglasung , z. Teil
bereits durch Kunststoffenster ersetzt, unterkellerte Terrasse, verklinkert,
normale Ausstattung entsprechend dem Baujahr.
Im Abstand von ca. 700 Metern befindet sich eine 650 kW-Windkraftanlage,
die bei Süd-, Südwest-. bzw. Westwetterlage starke Geräusche
erzeigt und aufgrund eines unbebauten Grundstückes zur Anlage, besonders
stark im Objekt (bei geöffneten Fenstern) zu hören ist! Hierbei
muß beachtet werden, daß diese Umstände den Wert erheblich
beeinflussen und entsprechende Abschläge berücksichtigt werden
müssen!
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WKA’s gewonnen – Mieter und Landschaft verloren !
„Wunderschön ist es hier. „ dachte ich mir, als mein Mann und
ich Ende Mai unsere neue Wohnung in Uerzell besichtigten. Auf den ersten
Blick gefielen mir die Landschaft und das kleine ruhige Dorf. Doch kurz nach
unserem Umzug hörten wir dann von dem geplanten Monsterpark.
Bei dem Gedanken, dass uns genau an den schönen Sonnentagen zehn bis
zwanzig Schatten pro Minute über die Terrasse laufen, läuft uns
nur ein Schauer über den Rücken. Meine künftigen Spaziergänge
mit Aussicht auf einen Blechwald und die tägliche Autofahrt nach Frankfurt
durch eine häßliche Windrad-Landschaft finde ich nur noch aufreizend
statt reizvoll.
Wir sind nicht von Frankfurt nach Uerzell gezogen, um uns Tag und Nacht den
Hintergrund-Lärmpegel einer Großstadt anzuhören, was ein
Sprecher einer Betreibergesellschaft als ganz normal bezeichnete.
Wenn die WKA’s kommen halten wir es wie die Vögel - und sind weg. Glücklicherweise
werden in Rhön und Spessart nicht nur historische alte Stadtkerne sondern
auch die Landschaft geachtet und gepflegt.
Dabei sind Mieter noch mobil und können in ihre Wohnungen nach jetziger
Lage sehr vorsichtig investieren – die eigentlich Leidtragenden sind aber
die Grundstückseigentümer. Ein altes Marktgesetz besagt: ‚Der Preis
wird durch Angebot und Nachfrage geregelt’. Und da, wo Mieter und Vögel
das Weite suchen, werden Miet- und Grundstückspreise wohl zwangsläufig
fallen.....
Elke Weber, Kirchstr. 4, 36396 Steinau-Uerzell, 06667 918871, di 069 631568
33 oder 0. Email: elke.weber@fast.fhg.de Ende September
2001
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-Herabsetzung des Einheitswertes durch das Finanzamt-
Das Finanzamt Peine hat mit Schreiben vom 27. März 2001 Az.: 112 7018
003 000 0, die von Peter Nieswitz in Hohenhameln, Niedersachsen, beantragte
Herabsetzung des Einheitswertes wegen Windkraftanlagen wie folgt abgelehnt.
„Ein Abschlag vom Grundstückswert gem. § 82 Bewertungsgesetz ist
nur dann gerechtfertigt, wenn die bestimmungsmäßige ortsübliche
Nutzung eines Grundstücks erheblich beeinträchtigt wird. Dies bedeutet
bei einem Wohngrundstück, dass die Bewohner des Grundstücks gezwungen
sind, ihre Lebensgewohnheiten bezüglich der Nutzung des Grundstücks
erheblich einzuschränken (BFH Urteil vom 12.12.90, BStBl 1991, II, S.
196, BFH Urteil vom 1812.91, BStBl 1992, II, S. 279, BFH Urteil vom 7.7.93,
BStBl 1994, II, S. 6).
Da die Betreiber der Windkraftanlage an strenge Auflagen seitens der Baugenehmigungsbehörde
gebunden sind, deren Einhaltung jährlich überprüft wird, muß
ich davon ausgehen, daß eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewohner
der Ortschaft Mehrum nicht vorliegt.“
7. August 2001
W. Buse - Steuerberater - Oldenstädter Str. 36 - 29525 Uelzen
Finanzamt Peine
Duttenstedter Str. 106, Bewertungsstelle
31224 Peine
38.031.06038
Peter Nieswitz - Neue Straße 3 31249 Hohenhameln -
Hier: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid vom 27.3.2001 betreffend Herabsetzung
des Einheitswertes
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der o. g. Sache erhalten Sie mit diesem Schreiben die Vertretungsvollmacht.
Den Einspruch begründe ich im übrigen wie folgt:
1. Nach § 82 (Ermäßigung und Erhöhung) ist der sich
nach den §§ 78 bis 81 ergebende Grundstückswert zu ermäßigen.
2. Die unter Ziffer 1 - 3 des Abs. 1 genannten Ereignisse sind nur Beispiele.
Satz 2 des Absatzes lautet wörtlich: Als solche Umstände
kommen z. B. in Betracht .....
3. Die Ermäßigung nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 .... darf insgesamt
30 vom Hundert des Grundstückswertes (§§ 78 bis 81) nicht
übersteigen.
4. Eine Beeinträchtigung durch Windturbinen kann der Ziffer 1 des §
82 Abs. 1
BewG zugeordnet werden. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies:
Die südwestlich in ca. 575 m entfernt errichtet Windkraftanlage verursacht
bei Betrieb in erheblichem Maße Lärm und Schallwellen, bei tiefstehender
Sonne auch Schattenwurf, abgesehen von der Beeinträchtigung durch die
ständige Bewegung des Rotors.
5. Unter Bezug auf die Entscheidungsgründe des Urteils des BFH
vom 18.12.1991 - II R 6/89 (BStBl II 1992, 279) wird festgestellt:
a) Eine derartige Beeinträchtigung wird von der Bevölkerung nicht
als "gewöhnlich" und "üblich" empfunden.
b) Das o. g. Urteil befaßte sich mit der Auswirkung von Verkehrslärm.
Im allgemeinen läßt der Autoverkehr außerhalb der Spitzenzeiten
erheblich nach.
c) Windturbinen jedoch kennen keine Nachtruhe, keinen Feierabend, keine Feiertage
usw.
Aufgrund dieser völlig unplanmäßigen Lärmerzeugung wird
die bestimmungsgemäße ortsübliche Nutzung in erheblichem
Maße beeinträchtigt. Für das Wohngrundstück des Klägers
bedeutet dieses, daß die Bewohner gezwungen sind, ihre Lebensgewohnheiten
bezüglich der Nutzung des Grundstücks in einer Weise einzuschränken,
die bei einer üblichen Benutzung des Grundstücks in seiner konkreten
Beschaffenheit nicht mehr hingenommen würde. (vergl. Auch Senatsurteil
vom 12.12.1990 BStBl. II 1991, 196, 197).
6. Die Höhe der Ermäßigung des Grundstückswerts nach
§ 82 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist entsprechend der Bedeutung des Ermäßigungsgrundes
auf den Verkaufswert des Grundstücks im Falle eines Verkaufs zu ermitteln
(s. auch BFH-Urteil v. 12.12.90 BStBl. 1991, 196).
7. Aufgrund der Vielzahl von inzwischen in Niedersachsen errichteten Windkraftanlagen
sind bereits zahlreiche Erfahrungen gemacht worden bezüglich des Verlustes
von Immobilienwerten.
An ungünstigen Standorten (wie im vorliegenden Falle, siehe beigefügten
Fotos) können Wohngebäude nur noch mit Kaufpreisabschlägen
von 40 bis 50 % veräußert werden.
Ich beantrage, den Einheitswert des Gebäudes um den Höchstbetrag
von 30 % zu ermäßigen.
Folgende Unterlagen werden beigefügt:
Flurkarte Katasteramt Peine
2 Fotos mit Ansicht der Windturbine, vom Wohnbereich aus
Betroffenheitsbeschreibung vom April 2001
Beschreibungen der gesundheitlichen Belastungen
von Prof. Dr. J. Bruch, Dr. R. Bartsch u.a.
Wilfried Buse Steuerberater
.....................................................
Buse Wilfried, Steuerberater, Oldenstädter Str. 36, 05804 528, di 0581
9799612. Email: buse@buse-uelzen.de 29525
Ülzen
Ehlen Bernhard, Neustr. 28, 06571 951286, fax ...8
Gutachter für Grundstückswerte
Email: ehlenb@t-online.de
www.finanzgutachter.de 54518 Minderlittgen
Nieswitz Peter, Neustr. 3, 05128 251 31249
Hohenhameln
Schulz Helmut, Zeusgraben 38, Oberst a. D., 02235 74493, Fax 987913. Email:
helsischulz@t-online.de 50374 Erftstadt
.....................................................
Wichtige Adresse: RING DEUTSCHER MAKLER (RDM) E. V.
Mönckebergstr. 27, 20095 Hamburg. 040-3256480. e-mail: rdm@rdm.de
.....................................................
Ich ermittelte in 10 Jahren 100 Milliarden Mark Windstrom-Tribut und teile
das durch 32 Millionen Haushalte.
Das ergibt 3 125 Mark in 10 Jahren bzw. 312 Mark jährlich. Man kann
sagen, das Tribut für die Energie-Sekte, Abteilung Windkraft, beträgt
im Mittel des Jahrzehnts jährlich 300 Mark je Haushalt nur für
Strompreissteigerung.
Der Immobilienwertverlust der Nachbarschaft ist einmalig nochmals 100 Milliarden
Mark. Die mittelfristig stehenden 20 000 Mühlen mindern im Mittel den
Wert von 5 Häusern um je 100 000 Mark. Das ergibt 100 Milliarden Mark.
Ich kann mir vorstellen, daß die tatsächlichen Immobilienwertverluste
bei exakter Ermittlung unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Siedlungsstrukturen um ein Mehrfaches höher sein können.
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Übersetzung von ' frygternabokrav Vindmøllebranchen ', veröffentlich
in Jyllands-Posten am 13.3.2002 (Sektion Erhverv u. Økonomi). Nur
als Hintergrundinformation zu betrachten.
Veröffentlichung nur mit Erlaubnis des dänischen Autors und der
Zeitung.
Von Jesper Olesen
Nachbarn von Windkraftanlagen dürften gute Chancen auf Entschädigung
haben, wenn der Wert ihrer Immobilien durch Geräusche von Windturbinen
verringert wird.
Ein juristisches Gutachten über die Möglichkeit von Ausgleichsansprüchen
der Nachbarn gegen Besitzer von Windkraftanlagen erregt Erstaunen und Betroffenheit
bei der dänischen Windbranche. Wenn die Analyse eines Juraprofessors
in einem Gerichtsprozeß Bestand hat, könnte sie schwerwiegende
Konsequenzen für die inländische Windindustrie haben.
Professor Lars Bo Langsted (Universität von Aalborg) schrieb am Dienstag
in der Zeitung Jyllands-Posten, daß Nachbarn von Windturbinen gute
Aussichten auf Entschädigung haben könnten, wenn der Wert ihres
Besitzes durch Geräusche von den Windturbinen verringert wird.
Seine Einschätzung beruht auf einem aktuellen und drakonischen Urteil
des Gerichts zu Vestre (Vestre High Court), das einem Hausbesitzer im nordschleswigschen
Haderslev einen Ausgleich von DKK 50.000 - ein Achtel des Immobilienwertes
- für die Errichtung eines 48 m hohen Mobilfunkmastes zusprach, der
in 23 m Entfernung von seinem Haus errichtet wurde.
Kreis und Gemeinde hatten dem Mast ihre Einwilligung erteilt. Trotzdem vertrat
das hohe Gericht die Auffassung, daß der Hausbesitzer eine Entschädigung
für den Wertlust erhalten müsse. In drei früheren Urteilen
wurden Hausbesitzern Ausgleichszahlungen für Autobahnlärm zugesprochen.
Folglich vertritt Lars Bo Langsted die Auffassung, daß durch Windkraftanlagen
verursachte Werteinbußen wahrscheinlich ebenfalls ausgeglichen werden
können.
Dies hat für Überraschung bei der dänischen Wind Turbine Association,
dem Branchenverband der Windkraftindustrie, gesorgt.
"So weit mir bekannt ist, sind wir bisher nie mit Fällen dieser Art
konfrontiert worden. Gegenwärtig muß vor dem Bau von WKA ein komplettes
Zustimmungsverfahren durchlaufen werden. Unter anderem müssen die Anlagen
auf dem Regionalplan ausgewiesen sein. Bis zum Beweis des Gegenteils müssen
wir glauben, daß die Regelungen noch gültig sind und keine Ansprüche
auf Ausgleich erhoben werden können, wenn das Genehmigungsverfahren
durchlaufen ist", sagt Asbjørn Bjerre, Direktor des Branchenverbandes.
"Aufgrund der sorgfältigen Planung, die heute die Regel ist, nehmen
wir an, daß solche Sachen geklärt sind", sagt Asbjørn Bjerre.
Gerichtsverfahren sind zu erwarten
Es spricht viel dafür, daß der Gerichtshof im Kürze alle
Unklarheiten beseitigen wird. Basierend auf dem Telefonmastenurteil und dem
professoralen Gutachten wird die landesweite Vereinigung der Nachbarn von
Windkraftanlagen eine Reihe von Prozessen anstrengen, um den Zusammenhang
zwischen WKA und Wertverlust zu überprüfen.
Das Beratungunternehmen BTM in Ringkøbing, stimmt mit der in- und
ausländischen Windkraftbranche überein und zeigt sich ebenso überrascht
wie die Betreiber:
"Ich bin kein Rechtsanwalt. Aber die Bestimmungen zur Errichtung von WKA
sind eindeutig, auch hinsichtlich des Lärms. Wenn sie genehmigt werden,
kann ich nicht einsehen, daß Ansprüche für eine Wertminderung
geltend gemacht werden können. Dies könnte den Bau und das gesamte
Planungsverfahren von WKA lahmlegen. Wir werden die Sache mit Interesse verfolgen,
weil es schwerwiegende Konsequenzen für die WKA-Branche haben könnte,
falls Nachbarn und Gegner von WKA diese Prozesse gewinnen", sagt Per Krogsgaard
von BTM Consult.
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Übersetzung von ' Håb für møllenaboer ', veröffentlicht
als Leitartikel in Jyllands-Posten an März 18. 2002. Hoffnung für
Turbinennachbarn. Die Nachbarn der Windturbinen sind Hoffnung gegeben worden,
daß wenigstens sie angemessenen Ausgleich für den Vermögensschaden
Wert empfangen, den die Aufrichtung des Drehens, sichtlich beschmutzend,
häufig laute und Sonne-reflektierende Dynamoarbeiten auf ihnen zufügen.
Bis jetzt haben Beanstandunggerichte unten fast jede gerechtfertigte Nachbarbeschwerde
gedreht und gewußt, daß bis vor kurzem dort gesessen ein Klima-
und Energieminister, der bereit war, jeden Punkt zugunsten der Windturbinevorhalle
zu verbiegen. Aber mit einem Epoche-bildenden Urteil vom hohen Gericht Vestre,
sprach das einem Hausbesitzer passenden Ausgleich für die Eigenschaftsabschreibung
zu, die der Aufrichtung eines 48-Meter-hohen beweglichen Getriebemastes auf
benachbartem Boden mit der Zustimmung aller Behörden, die Anwendung
des Gesetzes folgt, hat geändert entscheidend. Wo früherer Ausgleich
nur in den Fällen von der Enteignung des Bodens oder der Eigenschaft
gegeben wurde, hat die Praxis des Gesetzes so entwickelt, daß Geräusche
von den Autobahnen und jetzt bewegliche Getriebemaste oben das sind, das
der einzelne Eigenschaftsbeschäftiger ohne Ausgleich annehmen muß.
Dieselben müssen auf Windturbinen zutreffen, denkt Professor Lars Bo
Langsted, Aalborguniversität. "das Argument, das Autobahnen, bewegliche
Maste und, für diese Angelegenheit, Windturbinen für das gute der
Gesellschaft sind, wurde durch diese neuen Urteile", er ringt zurückgewiesen.
Keine Wille ist es schwierig für den Laien, mit der nationalen Verbindung
der Nachbarn der Windturbineveranschaulichung, die, von Anfang an, Windturbinen
ärgerlicher, als sind ein beweglicher Mast übereinzustimmen. Im
Gegensatz zu einem beweglichen Mast dreht sich eine Windturbine, produziert
Geräusche und reflektiert die Sonne, die in vielen Fällen Nachbarn
nicht notwendiger Beeinträchtigung ausgesetzt hat. Aber bis jetzt, haben
die vielen Beanstandungen nicht die Behörden erhalten, um die Regelungen
für, in jeder Weise zu ändern, Windturbinen unreasonably bevorzugt.
Über den Jahren sind die Probleme für Nachbarn nicht durch die
Tatsache verringert worden, die in einem ständig steigenden Umfang die
Turbinen in den Mengen durchbrennen müssen, hingegen große charakteristische
Landschaften - einschließlich solcher geschützter Bereiche wie
Vejlerne, Norden von Limfjord - total bristly durch die Elektrizitätsbetriebe
vorherrsch geworden sind. Dieses ist eine spezielle Kategorie Landschaftszerstörung.
Die Eigenschaftsschätzung und die steuerpflichtigen Annehmlichkeiten
der Nachbarn der Windturbinen sind in vielen Plätzen vorbei zwischen
15 und 30 Prozent wegen der Turbinen verringert worden, und sie würde
gegen gesunden Menschenverstand gehen, wenn solch einer öffentlich anerkannter
Wertminderung in sich nicht der Ausgleich der Nachbarn gerechtfertigt worden
ist. Der Direktor der Wind-Turbineverbindung Dänemarks, Asbjørn
Bjerre,IST nicht überraschend anderer Meinung, daß Turbineinhaber
eine Aufgabe zum Entschädigen der Wertminderung der benachbarten Eigenschaften
haben. Er hat seine eigenen Interessen, für zu kämpfen und unterstreicht,
daß alle Windturbinen entsprechend den gegenwärtigen Regelungen
aufgerichtet werden. Aber, wenn alles, Autobahnen sogar sorgfältig geplant
und besprochen werden, und die Aufrichtung der beweglichen Maste erfordern
Sie mindestens die gleiche Menge von Betrachtung durch die allgemeinen Behörden,
wie Turbinen wickeln Sie, also scheint das Argument des Direktors nicht,
in Beziehung zu der neuen zugelassenen Praxis zu halten. Keine, es wenn.
Für weit zu viele Jahre ist die Windvorhalle in der Lage gewesen, sich
auf des ideologischen den Prioritäten und den Regelungen Ministers in
den hörenden Nachbarn zu lehnen, die in der Wirklichkeit ohne Wert waren,
weil die Aufsichtsbehörden unter den Minister kamen. Mit triftigem Grund
haben beeinflußte Nachbarn sich geglaubt, daß zum Haben keine
verbrieften Rechte und die nationale Verbindung der Nachbarn der Windturbinen
lang eine Rechtslage erwartet haben, die ihnen reale Gelegenheiten geben
würde, einen Ausgleichsfall für zugefügte Wertminderungen
zu gewinnen. Es ist interessant, zu sehen, wie das dänische zugelassene
System und die Aufsichtsinstanzen solches a politicised Fall anfassen, dem
Turbinepriorität sich zu entwickelt hat. Aber Hoffnung ist angezündet
worden.
Übersetzung von ' Umb.-mølleejere Erstatningskrav ', veröffentlicht
in Jyllands-Posten an März 12. 2002. Schadensersatzanspruch gegen
Turbineinhaber durch Ann Nissen und Niels Sandøe, das ein Professor
des Gesetzes festsetzt, daß Nachbarn der Windturbinen gute Gelegenheiten
für behauptende Schadenersatzforderung-Fallnachbarn der Windturbinen
haben, eine gute Wahrscheinlichkeit des Ausgleiches zu haben, wenn der Wert
ihrer Eigenschaft durch Geräusche von den Windturbinen verringert wird.
Dieses ist die Einschätzung von Lars Bo Langsted, der Professor des
Gesetzes an der Aalborguniversität und folgt einem sensationalurteil
vom hohen Gericht Vestre. Das Urteil (besprochen am Montag in Jyllands-Posten)
spricht einen Hausbesitzer DKK 50.000 zu und entspricht einem achten des
Eigenschaftswertes, denn einen 48-Meter-hohen beweglichen Mast, setzte 23
Meter von seinem Haus. Der Mast wurde auf benachbarten Boden mit der Erlaubnis
von der Grafschaft und vom Stadtbezirk gesetzt, aber das Gericht behielt
bei, daß der Mast eine Wertminderung Eigenschaft verursachte, das entsprechend
dem Gericht die Begrenzungen überstieg, die der Zivilkläger ohne
Ausgleich annehmen muß. vor "bis einigen Jahren es der Fall war, daß
Ausgleich im Falle der Enteignung des Bodens oder der Eigenschaft gegeben
werden könnte. Die Praxis des Gesetzes hat so entwickelt, daß
Geräusche von den Bewegungsweisen und jetzt bewegliche Maste außerdem,
in Erwägung gezogen wird. Dieselben müssen auf Windturbinen auch
zutreffen ", denkt Lars Bo Langsted. Eigenschaftswert verringerte die nationale
Verbindung der Nachbarn auf Windturbinen [ Landsforeningen Naboer bis Vindmøller
] weiß von ungefähr 50 Fällen, in denen der Eigenschaftswert
sich durch 15 - 30 Prozent wegen der Aufrichtung der Windturbinen verringert
hat. Nach dem Masturteil handrupft er die besten Kästen und sucht nach
freiem Prozeß. Die Verbindung hat mit Frederik Gjerulff, Anwalt des
festen Buch u. des Boje in Verbindung getreten, die den Mastkasten am hohen
Gericht Vestre gewannen. "offenbar, gibt es mehr Probleme mit Windturbinen
als mit beweglichen Masten. Im Gegensatz zu den Masten bilden sie mehr Geräusche
und reflektieren die Sonne. Aus diesem Grund kann eine Turbine weiter entfernt
von ein Haus als im erwähnten beweglichen Masturteil stehen und noch
übersteigen, was der Zivilkläger in der LageSEIN muß, zuzulassen.
Aber wir prüfen dieses, und ich glaube, daß Urteil zu unseren
Gunsten in einigen Fällen "sagt Frederik Gjerulff geht. Die Begrenzung
auf Duldung - d.h., wieviel der einzelne Bürger annehmen muß,
ohne Ausgleich zu empfangen - hat beträchtlich in drei Entscheidungen
bewogen, die auf Autobahnen sich beziehen. Diese beziehen drei Urteile mit
ein, die durch das Oberste Gericht ausgesprochen werden. Das erste ist von
1998. In diesem Fall entsprechend Lars Bo Langsted, änderte das Oberste
Gericht seinen Verstand und stimmte mit Bürgern überein, daß
Geräusche von den Autobahnen in einigen Fällen über dem Niveau
sind, das die einzelne Eigenschaft aushalten muß. "mit diesen Urteilen
wurde das Argument, das Autobahnen, bewegliche Maste oder für Turbinen
dieses Angelegenheitswinds im Interesse der Gesellschaft sind, entlassen.
IchBIN mit der nationalen Verbindung der Nachbarn Windturbinen in dem, als
Ausgangspunkt einverstanden, eine Windturbine bin ärgerlicher, als ein
beweglicher Mast ", Lars Bo Langsted sagt.
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Hamburger Abendblatt, 4. 10.1997: „Häuser und Grundstücke
an Schleswig-Holsteins Westküste sind nach wie vor gefragt...sofern
nicht Windkraftanlagen in der Nähe stehen. Das ist die Erfahrung des
in Kiel ansässigen Immobilienunternehmens Otto Stöben. Immer mehr
Windkraftanlagen unterbrechen das natürliche Landschaftsbild...Diese
Anlagen bedeuten eine Geräuschbelästigung. Darum lassen sich nach
den Erfahrungen des Maklerunternehmens Grundstücke in Windparknähe
wie auch im Schatten einzelner Windgeneratoren nur mit erheblichen Preisnachlässen
vermarkten. Für einen Resthof beispielsweise, der eine ideale Freizeitimmobilie
für Reitfans darstellen würde, konnten nur 50 Prozent des erwarteten
Verkaufspreises erzielt werden...... Im ganzen Bundesland... gebe es in der
Nähe von Windrädern Preisabstriche zwischen 20 und 30 Prozent...Anfragen...nach
Grundstücken in Küstennähe würden nicht selten von vornherein
mit der Forderung verbunden: „Aber bitte ohne Windkraftanlagen in der Nähe“.
Kieler Nachrichten, 25.9.97: „Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen
geraten massiv unter Preisdruck...Abschläge von 20 bis 30 Prozent...seien
inzwischen die Regel, sobald Generatoren in Sicht- oder Hörweite sind.“
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Naumburger Tageblatt vom 03.04.2001 S. 5
Schlossherr zieht aus - Windrad zerstört Pläne
Trebitz/MZ/ih.
Das Schloß Trebitz im Landkreis Wittenberg steht bald wieder leer:
Die großen Pläne, dort ein Kunst- und Kulturzentrum entstehen
zu lassen, sind gescheitert. Der Lärm und der Schattenwurf einer Windkraftanlage
direkt vor dem alten Gemäuer vertreibe sämtliche Interessenten,
erklärte der Eigentümer Axel Alexander Ziese. Er hatte das Schloß
vor knapp einem Jahr von der Gemeinde gekauft, und wollte unter anderem eine
Künstlerkolonie einrichten. Ziese will nun den Vertrag annullieren.
Die Trebitzer Bürgermeisterin Roswitha Reinhardt wies jede Kritik zurück;
Das Windrad hätte niemand verschwiegen.
Was der Eigentümer nicht wußte: Das Windrad sorgt bereits seit
Jahren in der Gemeinde für Unruhe.
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28. Juni 2001
Herrn.....
Verkauf Ihres Einfamilienhauses
Sehr geehrter Herr.....
.....
Hierbei handelt es sich um ein Einfamilienhaus
- Erdgeschoß, nicht unterkellert 69 qm,
- Obergeschoß 79 qm,
- ausgebautem Spitzboden 26 qm,
- Grundstück 1.818 qm.
Die Immobilie ist im Außenbereich von ......gelegen.
...
Die Erdgeschoßwohnung ist grundbuchamtlich mit einem Altenteilsrecht
belastst. Dies bedeutet, daß ein potentieller Erwerberauf Jahre hinaus
mit der Nutzung der Erdgeschoßwohnung nicht rechnen kann. Aus diesem
Grunde scheidet eine Bewertung Ihrer Immobilie nach dem Ertragswert zunächst
vollkommen aus.
Weiter haben Sie mitgeteilt, daß Ihre Immobilie in einer sogenannten
„Konzentrationszone für Windenergieanlagen“ gelegen ist. Die Problematik
von Immobilien in diesen „Konzentrationszonen“ ist für mich als Immobilienmakler
nicht neu. Wiederholt haben wir uns in den letzten Jahren vor allem im Münsterland
hiermit auseinandersetzen müssen. In allen Fällen hat ein potentieller
Erwerber einen erheblichen Preisnachlaß beim Erwerb einer solchen Immobilie,
die in „Konzentrationszonen“ gelegen ist, geltend gemacht Die gleiche Erfahrung
haben ausnahmslos auch Kollegen im RDM machen müssen, wie ich in verschiedentlichen
Gesprächen feststellen konnte.
Es tut mir deshalb sehr leid, Ihnen mitteilen zu müssen, daß der
von Ihnen fixierte Preis von ca. 370 000 Mark nach meiner Einschätzung
unrealistisch ist.
Unabhängig von der Substanz der Immobilie, die ich als mittleren Standard
einordnen würde, sind die Positionen „Altenteil“ und „Konzentrationszone
für Windenergieanlagen“ so markant, daß m. E. lediglich ein Preis
von deutlich unter DM 200 000,- erzielt werden kann
.....................................................
Die Wertermittlung erfolgte für das Grundstück in ...Größe
von 997 qm, bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Vollkeller, 156,67 qm Wohnfläche
(hier EG 82,82 qm und DG 73,85 qm), Holzfenster mit ISO-Verglasung, z. Teil
bereits durch Kunststoffenster ersetzt, unterkellerte Terrasse, verklinkert,
normale Ausstattung entsprechend dem Baujahr.
Im Abstand von ca. 700 Metern befindet sich eine 650 kW-Windkraftanlage,
die bei Süd-, Südwest-. Bzw. Westwetterlage starke Geräusche
erzeigt und aufgrund eines unbebauten Grundstückes zur Anlage, besonders
stark im Objekt (bei geöffneten Fenstern) zu hören ist! Hierbei
muß beachtet werden, daß diese Umstände den Wert erheblich
beeinflussen und entsprechende Abschläge berücksichtigt werden
müssen!
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Ostfriesen-Zeitung 27.09.2002 (S. W 21)
"Bei Raketenstellung genug Platz"
Zwischenberger Interessengemeinschaft gegen den Windpark Fiebing legt Widerspruch
bei der Bezirksregierung ein
Die Initiative versteht die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
durch den Rat Großefehn nicht.
..... Der Windpark entstehe nur 400 Meter von den Wohnhäusern im Wiesmoorer
Ortsteil Zwischenbergen entfernt und würde einen Wertverlust für
die Häuser bedeuten, argumentiert die IG.
"Besonders betroffen sind hier die in den letzten Jahren entstandenen Neubauten
am Mittelweg", hieß es. Demgegenüber verneinte die Gemeinde Großefehn
eine "objektive Wertminderung der Häuser in Zwischenbergen/Fiebing.".....
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Dazu schrieb A. Di. am 27. 9. 2002:
habe zufaellig am vergangenen Sonntag auf einer messe einen hiesigen Politiker
getroffen, der für Wüstenrot arbeitet. er hat mir berichtet, dass,
wenn er Gutachten für Häuser macht, er, wenn WEA in der Nähe
sind, lt. Checkliste 10-15 % Abschlag machen müßte.
Dieter Krämer