Protestschreiben und Vorlage gegen die neue Tierverodnung
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Liebe Tierfreunde!
Es ist an der Zeit diese moderne "Hetzjagd" auf unschuldige Hundebesitzer zu beenden!

Anlässlich der geplanten Sanktionen gegen die Hundebesitzer, wird es höchste Zeit der Willkürlust und Sachunkenntnis unserer Politiker eine Solidargemeinschaft als Gegengewicht im demokratischen Sinne aufzustellen.
Es ist wichtig, eine Protestflut zu entwickeln und diese an für NRW geltende Adresse, zu schicken:

Umweltministerium Bärbel Höhn
Schwannstraße 3
40476 Düsseldorf

oder per E-Mail: http://www.murl.nrw.de/sites/kontakt/titel.htm

Man muss eine Protestflut in einer Dimension auslösen, dass ein enormer Handlungszwang auf Seiten der Politik entsteht. In den Protestbriefen sollte ebenfalls erwähnt werden, dass vor juristischen Schritten nicht zurückgeschreckt wird.

Dieses Rundschreiben bitte kopieren, verteilen oder zur Mitnahme (in möglichst vielen Städten) bereitstellen, so dass eine Kettenreaktion ausgelöst wird.
Es wird höchste Zeit etwas zu ändern, es kann nicht angehen, dass man gezwungen wird, seinen Hund zu Quälen, denn was anderes ist das neue Gesetz nicht.
Angesprochen sind diejenigen Hundebesitzer, deren Hunde sich als sozial integrierte Weggefährten auszeichnen.Verurteilen muss man die " Bestie" hinter der Leine eines Hundes, der durch die Profilneurosen und Minderwertigkeitskomplexe seines Besitzers zum Werkzeug wird.
Denkt denn auch mal einer daran, dass es Millionen Hunde gibt, die keiner Fliege etwas zu leide tun?
Und das die Hundebesitzer für seinen Hund wie für ein "kleines Kind" empfinden? Aber welcher Elternteil kann sein Kind permanent in der Öffentlichkeit an die Hand nehmen?
Und man darf sich in der Öffentlichkeit nicht erwischen lassen die Hand los zu lassen, denn dann kostet zwischen 50-200 DM Strafe, obwohl das "Kind" es sehr gut gelernt hat von alleine zu folgen...

Wer schützt uns Hundebesitzer vor Menschen, die einen beschimpfen, mit Stöcken und Steinen nach uns schmeißen, und im schlimmsten Fall sogar einen Labrador
von einer wehrlosen Frau mit Benzin übergossen und angezündet haben?

Nur weil man irgendeinen Hund dabei hat, unabhängich davon, ob dieser Hund ein Retriever, ein Collie oder ein sogenannter " Kampfhund" dabei hat, der "unschuldig" ist.

Man wird behandelt, als wäre man Schuld an dem Unglück in Hamburg...
Bisher waren es immer die schon auffällig gewordenen Hunde, die solche Unglücke verursacht haben. Deren Halter wurde bereits Leinen- und Maulkorbzwang auferlegt.
Leider wurde dies nie kontrolliert, weil sich niemand dafür zuständig fühlte!!!

Doch die "Zeche" dafür haben schon gar nicht die Hunde und auch nicht deren verantwortungs- bewußten Besitzer zu zahlen.

Soll es jetzt ein 3. Reich für Tiere geben?
Wir, als Deutsche, fühlen uns genauso angegriffen, wenn man im Ausland noch immer auf Adolf Hitler angesprochen und beschimpft wird!
Ich glaube, jedem Deutschen ist das schon im Ausland wiederfahren, und keiner mag es.
Als junger Mensch kann man garnichts dafür, was damals passierte...

Leider liest man solche Geschehnisse nicht in den Boulevard Zeitungen wie Bild und Express etc... In keiner dieser Zeitungen konnte man diese neue Verordnung nachlesen.

Statt die Leute aufzuklären, starten sie regelrechte Hetzkampanien, und dafür ist der Deutsche, wie wir ja aus der Geschichte wissen sehr empfänglich ...

Aufgrund der ausgebrochenen Massenhysterie und des Eiltempos, indem nun diverse Gesetzesentwürfe entschieden werden, liegt die große Gefahr, dass die Interessen von den Hundebesitzern vollkommen untergraben werden und diese Situation Ohnmachtgefühle und Handlungsunfähigkeit auslösen.
Verkannt wird, dass die geplanten Maßnahmen, nicht den gewünschten Effekt haben werden, da die kriminelle Energie nicht im Keim erstickt wird.
Sogenannte " Kampfhunde", die es eben ohne deren kriminellen Halter nicht gibt (!),werden weiterhin in Hinterhöfen trainiert werden oder ggf. durch andere Tatwerkzeuge ersetzt.

Die staatliche Kontrolle wird in diesem Milieu sicherlich nicht so einfach durchzuführen sein, wie die Kontrolle in Parks an unschuldigen Hundebesitzern.
Demnach treffen die Sanktionen die falschen Hundebesitzer.
Fakt ist: Aufgrund einer kriminellen Minorität, werden alle Hundebesitzer kriminalisiert! Betrachtet man die Auflagen, die gemacht werden, d.h. insbesondere der Leinenzwang und ggf. das Tragen eines Maulkorbs, kann man nicht mehr von einer artgerechten Tierhaltung sprechen, da der natürliche Bewegungsdrang des Hundes derart unterbunden wird, so dass es zu neurotischen Folgeerscheinungen kommen wird.
Jedes freudige Hochspringen eines großen Hundes, wird nunmehr vom Laien als "gefährlich" wahrgenommen, kann nun im Extremfall die Einziehung des Hundes zur Folge haben.
Das bei der Durchführung von staatlichen Kontrollen auf das denunzieren, beispielsweise Seitens von Nachbarn etc. gesetzt wird, ist nicht nur aufgrund der deutschen Geschichte äußerst kritisch zu betrachten.
Das Ziel soll es sein, den Hund als solches zu schützen, zu schützen vor Willkür und Denunziantentum.
Der Hund der die Menschheit seit 9000 Jahren als treuen Weggefährten begleitet. Um diese so wertvolle Beziehung in ihrer natürlichen Art aufrechtzuerhalten, d.h. unter anderem, dem Tier seine Bedürfnisse zuzugestehen, muss schnellstens gehandelt werden.

Denn greifen erst einmal die staatlichen Sanktionen, d.h. horrende Bußgelder für nicht angeleinte ( friedliche) Tiere, das Einziehen von Hunden, bzw. wie in Hamburg geplant, das Töten von Hunden, sind wir Hundebesitzer zu einer effektiven Gegenwehr nicht mehr in der Lage.
Was jetzt gebraucht wird, ist das schnelle solidarisieren aller Hundebesitzer und aller Institutionen, die die Interessen der Hunde und Hundebesitzer wahrnehmen und durchsetzen.

Hier noch mal die neue Hundeverordnung:
Für Halter von Hunden, deren Gewicht über 20 kg liegt bzw. die größer sind als 40 cm Widerristhöhe und die nicht in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt sind, gilt folgendes:
Diese Hunde dürfen ab dem 06. Juli 2000 in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen nur noch angeleint geführt werden, in anderen Gebieten, z.B. im freien Feld, dürfen diese Hunde weiterhin frei Laufen, sofern die Satzung der betroffenen Gemeinde nichts anderes aussagt.

Bei den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Rassen, gilt folgendes:
Für Halter dieser Hunde gelten die Vorschriften ab dem 06. Juli 2000, d.h. der Hund darf nur noch mit Maulkorb und angeleint ausgeführt werden Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Deutsche Mark (1.022 EURO) geahndet werden.

Blindenhunde fallen ebenfalls unter diese Verordnung. Für diese speziell ausgebildeten Hunde werden jedoch ihren Bedürfnissen angepasste Ausnahmemöglichkeiten geschaffen werden, so dass auch für die Blindenhundeführer keine Beeinträchtigungen entstehen.

(siehe: www.hundeverordnung.de, interessant ist auch das "Userforum")

Wenn man sich diese Liste ansieht, kommen Fragen auf wie: "Wieso stehen z.B. Hirtenhunde auf der Liste? "Wieso nicht die Schäferhunde, die auf Platz 1 der "Beißerliste" stehen?

Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
Anlage 1
1. American Staffordshire Terrier
2. Pitbull Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
5. Mastino Napolitano
6. Mastino Espanol
7. Bordeaux Dogge
8. Dogo Argentino
9. Fila Brasileiro
10. Römischer Kampfhund
11. Chinesischer Kampfhund
12. Bandog
13. Tosa Inu

Anlage 2
1. Akbas
2. Berger de Brie (Briard)
3. Berger de Beauce (Beauceron)
4. Bullmastiff
5. Carpatin
6. Dobermann
7. Estrela-Berghund
8. Kangal
9. Kaukasischer Owtscharka
10. Mittelasiatischer Owtscharka
11. Südrussischer Owtscharka
12. Karakatschan
13. Karshund
14. Komondor
15. Kraski Ovcar
16. Kuvasz
17. Liptak (Goralenhund)
18. Maremmaner Hirtenhund
19. Mastiff
20. Mastin de los Pirineos
21. Mioritic
22. Polski Owczarek Podhalanski
23. Pyrenäenberghund
24. Raffeiro do Alentejo
25. Rottweiler
26. Slovensky Cuvac
27. Sarplaninac
28. Tibetanischer Mastiff
29. Tornjak