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Seit 01.01.2000 gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Es löste das Bundesseuchengesetz ab. Dabei wurden wesentliche Inhalte geändert und neue hinzugefügt.
So müssen Arbeitgeber nach § 43 Absatz 4 jährlich ihre Arbeitnehmer
über Inhalte belehren. 
Mitarbeiter/innen in Kindergemeinschaftseinrichtungen sind nach § 35 mindestens aller zwei Jahre zu unterweisen.
Verstößt können mit bis zu 25.000,00 € geahndet werden (nicht ordnungsgemäß
belehrt 2.500 €).![]()
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Dresden und
und in Anlehnung an die RKI-Richtlinien (Robert-Koch-Institut), den Innungen
und der Lebensmittelaufsicht sowie dem Institut für Mikrobiologie und Hygiene
der TU-Dresden / medizinische Akademie bieten wir Ihnen die benötigte
kompetente Information und Belehrung Ihrer Mitarbeiter an. Schicken Sie
uns gleich eine Anfrage (PDF-Formular
mit
lesbar). Eine Bestätigung der Gültigkeit des Vortrages des
Gesundheitsamtes liegt vor.
Die Veranstaltung ist nicht als steife "Belehrung" ausgerichtet, vielmehr ist der Dialog mit Fragen und Anregungen erwünscht.
Hier sehen Sie, wo wir Seminare anbieten.
Als fachliche Betreuung steht uns die Arztpraxis Dr.B.Kantchewa-Haustein zur Verfügung.