villamedica Arztpraxis Dr. B. Kantchewa
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Seit 01.01.2000 gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Es löste das Bundesseuchengesetz ab. Dabei wurden wesentliche Inhalte geändert und neue hinzugefügt.

So müssen Arbeitgeber nach § 43 Absatz 4 jährlich ihre Arbeitnehmer über Inhalte belehren.  

Mitarbeiter/innen in Kindergemeinschaftseinrichtungen sind nach § 35 mindestens aller zwei Jahre zu unterweisen.

Verstößt können mit bis zu 25.000,00 € geahndet werden (nicht ordnungsgemäß belehrt 2.500 €).

In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Dresden und und in Anlehnung an die RKI-Richtlinien (Robert-Koch-Institut), den Innungen und der Lebensmittelaufsicht sowie dem Institut für Mikrobiologie und Hygiene der TU-Dresden / medizinische Akademie  bieten wir Ihnen die benötigte kompetente Information und Belehrung Ihrer Mitarbeiter an. Schicken Sie uns gleich eine Anfrage (PDF-Formular mit lesbar). Eine Bestätigung der Gültigkeit des Vortrages des Gesundheitsamtes liegt vor.

Die Veranstaltung ist nicht als steife "Belehrung" ausgerichtet, vielmehr ist der Dialog mit Fragen und Anregungen erwünscht.

Pressemitteilung

Hier sehen Sie, wo wir Seminare anbieten.

Als fachliche Betreuung steht uns die Arztpraxis Dr.B.Kantchewa-Haustein zur Verfügung.