Depenauer Hefte

Depenauer Hefte

 

 

"H A N D W E R K E R B U C H"

 

 

 

 

 

Land-Handwerker

im adl.Gut Depenau

 

 

von den ersten Nachrichten 1655

bis zur Gewerbefreiheit 1867

 

 

 

 

 

 

 

           

 

 

           

 

           

 

      Enthalten :

      Offizielle Listen konzessionierter Land-Handwerker

      Schriftverkehr über Anträge auf Konzession

 

 

      Uwe-Jens Brauer

 

 

G l i e d e r u n g

 

 

 

1.  1.  Grundlegung

 

2.   Eingeschränktes Land-Handwerk

 

2.  2. Die Daten der Volkszählung von 1803

2.  3. Bedarf - Selbsthilfe - Handwerk

2.  4. Das Bannmeilengesetz von 1711

 

3.   Nachrichten aus der Zeit der Leibeigenschaft

 

3.  5. Frühe Kunde über Land-Handwerker

3.  6. Zimmermann Grundt - "der Liebe wegen"

3.  7. Zimmermann Claus Schlüter - Freibrief für seinen Sohn

 

4.   Die Liste der Handwerker aus dem Gute zwischen 1600 und1800

 

4.  8. Die Sammelliste aller Landhandwerker und Gewerbetreibender bis 1800

4.  9. Die Schmiede im Gut - "Schmiede-Dynastie" Sievers - Kontrakt mit dem Gutsschmied        

         Asmus Friedr.Riecken            

4.10. Kontrakt mit dem Müller Johann Friedr.Thee

 

5.   Das konzessionierte Land-Handwerk

 

5. 11. Die Verordnungen von 1773 und 1805

5. 12. Das Verzeichnis der konzessionierten Handwerker von 1824

5. 13.1. Anträge auf Konzession - Hans Hinrich Horst, Tischler

5. 13.2.                                      - Johann Hinrich Schnack, Tischler

5. 13.3.                          - Asmus Friedr.Schlüter, Tischler

5. 13.4.                          - Johann Christian Riecken, Böttcher   

5. 14. Das Verzeichnis der konzessionierten Handwerker von 1835

5. 15. Schmiede Klüver - Lantau - Suhr

5. 16. Beschwerde der Rademacher

 

6. Die Handwerker im Gute Depenau - Auszüge aus den Volkszählungen

 

6. 17. Handwerker nach der Vz von 1835

6. 18. Handwerker nach der Vz von 1845

6. 19. Handwerker nach der Vz von 1864

 

7. 20. Tabellarische Übersichten

 

7. 21. Das Heraufkommen der "Gewerbefreiheit"

 

          A n h a n g

 

8. 22.   Weitere Handwerker-Listen bzw. Einzelauskünfte aus den Dörfern Stolpe und       Wankendorf "nach 1867"

 

9. 23.   Handel und Gewerbe im Lichte einiger Gerichtsprotokolle in der ersten Hälfte            des 19. Jahrhunderts

 

10.24.  Einige Handwerkerfamilien mit ihrer Herkunft und in weiterer Entwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  Grundlegung nach S.Göttsch

 

Das vorliegende Thema behandelt die Landhandwerkern im Gutsdistrikt Depenau, vornehmlich in den Dörfern Stolpe und Wankendorf. Der in der Regel unzünftige Landhandwerker läßt sich m.E. am besten auf dem Hintergrund der städtischen Handwerkszünfte abbilden, die in ihm den lästigen Konkurrenten auf dem Lande, den billig anbietenden Pfuscher sahen.

Bevor dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die Obrigkeit um der Wirtschafts- und Steuerkraft der kleineren und größeren Orte wegen den Zünften die Landhandwerker vom Leibe hielt, sollte Silke Göttsch mit einigen Streiflichtern aus ihrem Aufsatz "Auf Brüder, laßt uns wandern ..." [in:"Altes Handwerk in Schleswig-Holstein", Herausgeber Heinrich Mehl, Verlag Boyens & Co.] zu Worte kommen. Diese werden dann die Situation insbesondere zwischen 1750 und 1867 (Beginn der Gewerbefreiheit) zum besseren Verständnis erhellen.

 

"Mit der Herausbildung der Städte im Mittelalter entwickelte sich die handwerkliche Produktion zu einem der zentralen städtischen Wirtschaftszweige. Handwerker gehörten in den Städten zu den führenden Schichten und waren in den Magistraten vertreten. Zunehmende Spezialisierung, Verbesserung der Produktion sowie Markt- und Exportorientierung kennzeichnen diese Zeit, die als >Goldene Zeit< des Handwerks gelten kann. Als Ausdruck des gewonnenen Selbstbewußtseins organisierte sich das Handwerk in Zünften. Die Zunftverfassung gewährleistete die weitgehende ständische Autonomie [Unabhängigkeit, Selbstbestimmung]. Um die Reputation [den Ruf] eines ehrbaren Handwerks aufrechtzuerhalten, versuchten die Zünfte den Arbeits- und Produktionsbereich weitgehend zu verregeln. Bestimmungen wie die Ausgrenzung des Landhandwerks, die Aufrechterhaltung des Zunftzwanges in den Städten, die Begrenzung der Zahl der zu beschäftigenden Lehrlinge und Gesellen sowie Qualitätskontrollen dienten der materiellen Absicherung."

 

Als die Zünfte durch bestimmte Veränderungen "an politischer und ökonomischer Macht verloren, wirkte diese Entwicklung auf das Handwerk als Lebens- und Arbeitsform zurück und prägte in jener Zeit [im 18.Jahrhundert] den Habitus [die Gestalt, die Erscheinung] des Handwerkers mit spezifischen Formen der Sozialisation [Stellung in der Gesellschaft] und der Bildung heraus. Die Grundmuster bürgerlicher Tugenden wie Fleiß, Sparsamkeit, Genügsamkeit, das Streben nach Bildung wurden in der Handwerkerfamilie ausgeprägt. Nicht zufällig sind die ersten bürgerlichen Erziehungsromane in Deutschland im handwerklichen Milieu [Umfeld] angesiedelt [z.B."Wilhelm Meister", Goethe].

 

Trotz aller Monopolisierungsversuche der Zünfte spielten das nichtzünftige städtische Handwerk und das Landhandwerk für die Versorgung der Bevölkerung auch vor Aufhebung des Gewerbezwanges [in S-H erst 1867] ... eine wichtige Rolle. So gab es z.B. in Hamburg 1789 neben 120 zünftigen Schuhmachermeistern, die mit ungefähr 200 Gesellen arbeiteten, ca. 2 000 sogenannte >Bönhasen< [weiter unten].

Der Entwicklungsstand  des Landhandwerkers war wesentlich vom Grad der Arbeitsteilung zwischen Handwerk und Landwirtschaft innerhalb eines Dorfes [Gutsdistrikts] abhängig. ... Viele der Landhanderker hatten zünftig gelernt und sich aufgrund der schlechten Aufstiegschancen in der Stadt auf dem Dorf niedergelassen, arbeiteten dort aber durchaus auch für städtische Auftraggeber.

[So sind u.a.die "fremden" Namen von Handwerkern im Gut zu erklären, die sich zeitlich begrenzt oder auch über Generationen in den Dörfern niederlassen. Die Kirchenbücher geben zuweilen Auskunft.]

Die Reichshandwerkerordnung von 1731 führte die >Kundschaften< [zunfteigener Ausweis] verbindlich ein, die Kontrolle darüber verblieb aber bei den Zünften. 1745 wurde für Schleswig-Holstein verordnet, daß die von den Zünften vorgeschriebenen Wanderjahre genau einzuhalten wären: Zünfte, die keine bestätigten Artikel [eigene Regelungen] hätten, sollten niemanden zum Meister annehmen, der nicht wenigstens ein Jahr in der Fremde bei einem tüchtigen Meister gearbeitet hätte. 1762 wurden diese Bestimmungen dahingehend erweitert, daß nun den Schmiede-, Rademacher-, Tischler-, Maurer- und Zimmergesellen eine fünfjährige Gesellenzeit, von der mindestens drei im Ausland bzw. zwei Jahre in Kopenhagen verbracht werden mußten, vorgeschrieben werden. Damit war die Dauer der Gesellenzeit und die des Wanderns obrigkeitlich geregelt, aber die Überwachung der Routen, des Verhaltens und des Verhältnisses von Arbeiten und Wandern oblag weiterhin den Zünften durch die in der Reichshandwerkerordnung von 1731 vorgeschriebenen Kundschaften, die den Gesellen [auch] als Legitimation diente. Das änderte sich, als 1830 Wanderbücher verbindlich eingeführt wurden, die nun Kontrollinstrument der Obrigkeit waren, und die bis dahin gebräuchlichen Kundschaften, also die zunfteigenen Ausweise, verboten wurden."

 

Die aus den Jahren danach bekannten Zahlen "weisen nicht nur auf das wachsende Mißverhältnis von wandernden Gesellen zu Arbeitsmöglichkeiten hin, sondern zeigen auch, daß die Zahl der wandernden Gesellen im 19. Jahrhundert erheblich ansteigt. ... In Heiligenhafen ... , einer Stadt, die nicht unbedingt an den Hauptverkehrswegen lag, wurden vom 1.Januar 1846 bis zum 17.Mai 1847 insgesamt 1 471 Wanderbücher vorgelegt, in Plön waren es im gleichen Zeitraum 3 576 Wanderbücher. ... In den Wagrisch-Fehmarnischen Blättern wird über die Zahl fremder, wandernder Handwerksgesellen, welche das Land in allen Richtungen durchziehen, Klage geführt ... In Scharen von 3-6 Personen treiben diese Leute sich, fechtend [ein anderes Wort für das Betteln] und bettelnd, von Dorf zu Dorf, erpressen oft durch Drohungen, was sie durch Bitten nicht erreichen können, ängstigen auf diese Weise die Landbewohner ... Durch die geringe Aussicht, Arbeit zu finden, und die Weigerung von Meistern und Gesellen, weiterhin für das Reisegeld aufzukommen, wurde ein nicht geringer Teil der wandernden Handwerksgesellen aus dem traditionellen Kontext [Zusammenhang] >Aufgehobensein in der Zunft< hinausgedrängt.

 

Zwar hatte die Obrigkeit mit den Wanderbüchern das Mittel in der Hand, die Routen der Gesellen zu überwachen, aber das arbeitslose Umhertreiben konnte damit auch nicht verhindert werden. Hinzu kam eine zunehmende Politisierung in der Gesellenschaft in den 1830er Jahren, die die Obrigkeit zwar mißtrauisch zur Kenntnis nahm, der aber mit den herkömmlichen Mitteln kaum beizukommen war. Angriffspunkt waren die Gesellenbruderschaften oder                     -Vereine. Sie unterlagen in den 1830er und 1840er Jahren [auch in Schleswig-Holstein] einer ständigen Überwachung.

 

Als die Gesellen des städtischen Handwerks höhere Löhne und niedrigere Arbeitszeiten verlangten, hatten die Gesellen den geschlossenen Zunftzusammenhang, in dem das Verhältnis Meister - Geselle definiert war, aufgegeben. .... In den 1840er Jahren organisierten sich die Meister auf Gewerbekongressen, z.B. in Altona, und in Gewerbevereinen, zu denen den Gesellen der Zutritt verwehrt wurde. Eine Antwort darauf war die Gründung des Rendsburger Arbeitervereins durch Handwerksgesellen 1848. ... Damit waren die Zünfte, obwohl sie in Schleswig-Holstein mehr als 50 Jahre länger als in Preußen bestanden, in ihrer alten Form zur leeren Hülle geworden. Erst mit der Gründung der Innungen am Ende des 19.Jahrhunderts gelang es dem Handwerk, sich wieder berufsständisch zu organisieren." 1 [Silke Göttsch, S. 9-23]

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Es bleibt zu ergänzen, daß die beschriebenen Entwicklungen durch zunehmende Industrialisierung (verbilligte Massenware) und die vielen auf den Arbeitsmarkt drängenden Menschen (z.B.Reformen in der Landwirtschaft, Anwachsen der Bevölkerung) bewirkt bzw. beschleunigt wurden.

 

Jahreslisten aller konzessionierten [zugelassenen] Handwerker im Gutsdistrikt Depenau zwischen 1824 und 1835, dazu Anträge auf Konzession mit folgendem Schriftverkehr etc. erlauben - im Kontext mit der Gesamtsituation des Handwerks - einen sehr aufschlußreichen Blick durch dieses schmale Zeitfenster von nur 12 Jahren auf die Lage des Landhandwerks im Gut.

Die Gerichtsprotokolle (sie umfassen die Zeit von 1805 bis 1867) der Güterdistrikte sind erfüllt auch von den Klagen berechtigter (konzessionierter) Handwerker und Gewerbetreibender gegenüber jenen, die verbotenerweise in ihren Bereichen "wildern". Ebenso sind die Anträge auf Konzession Fundgruben für Familien- und Heimatforscher. Wir erfahren aber auch von den Nöten jener Zeit und empfangen sogar einen Nachhall aus der Zeit wandernder Handwerksgesellen, die Silke Göttsch angesprochen hat.

Die Auswertung der Volkszählungen bis 1864 ergeben das gegenüber der Bevölkerungsvermehrung verhältnismäßig stärkere Ansteigen der Handwerkerzahlen. Vielfach werden soziale Nöte zum Grund dafür Konzessionen zu erteilen. 

Erst als Schleswig-Holstein 1867 preußische Provinz wird, werden die Beschränkungen des Landhandwerks und der Sonderstatus der traditionsreichen Zünfte mit der Verkündung der Gewerbefreiheit aufgehoben.

 

Ausblick:

Das übergeordnete Interesse auch dieser Arbeit aber besteht darin, die Bevölkerung des Gutes Depenau im angegebenen Zeitraum von den unterschiedlichen  Themen her so zu strukturieren, daß sich ein überschaubares Gesamtbild ergibt. Wir werden im Zusammenhang mit anderen diesbezüglichen Arbeiten die Namen und die Lebensumstände der Bauern und Katenbewohner, der Landinsten, der Handwerker und der Lehrer erfahren und auf diese Weise versuchen, die Einzelaspekte zu rekonstruieren und zusammenzuführen in einer zunächst durch die Leibeigenschaft verengten und geprägten dörflichen Welt, die sich schließlich langsam zu öffnen begann.

Ziel ist schließlich die Einzelbetrachtung der etwa 15 Kernfamilien in ihren Entwicklungen und innerhalb des bezeichneten Zeitraums, so daß am Ende zumindest der Rahmen dessen entstehen könnte, was man als Orts-Sippenbuch bezeichnet. 

 

2. Eingeschränktes Land-Handwerk

 

Natürlich beschäftigt, wenn beispielsweise frühe Volkszählungs-Listen der Landbevölkerung vorliegen, den Betrachter die daraus ersichtliche soziale Struktur, zu der ganz wesentlich die Erwerbstätigkeit der aufgeführten Personen zählt. Es ist gewiß nicht gerade verwunderlich, daß die landwirtschaftliche Betätigung bei weitem überwog, vom heutigen Standpunkt aus gesehen muß aber doch auffallen, daß damals Gewerbetreibende und Handwerker fast an den Fingern einer Hand abzuzählen waren!

 

2. 2. Die Daten der Volkszählung von 1803

 

Die Volkszählung des adligen Gutes Depenau von 1803 einschließlich der Dörfer Wankendorf und Stolpe, des Haupthofes und seiner (damaligen) Meierhöfe Löhndorf, Horst und Nettelau wies gerade mal 5 Handwerker auf. Die Autoren Irmtraut und Herbert Engling ["Altes Handwerk im Kreis Plön", Wachholtz-Verlag] belegen diese Zahl, indem sie schreiben, daß innerhalb "verbotener" Distrikte nur je ein Grobschmied, Rademacher, Böttcher, "Bauernschneider" und "Bauernschuster" ihr Handwerk ausüben durften.[Tatsächlich führt die Tabelle 2 dortselbst, S.205 und S.211, für Gut Depenau 1 Schneider (Meierhof Horst), 1 Schmied, 2 Rademacher und 1 Tischler auf (alle in Stolpe)]. 2

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Der Bauernschuster stellte keine neuen Schuhe her, sondern war eher Schuhflicker, der allenfalls derbes Schuhzeug besohlte. Ebenso galt der Bauernschneider als jemand, der grobe Kleidung ausbesserte. Nur die zünftigen Handwerker der umliegenden größeren Ortschaften durften neues Schuhwerk und neue Kleidungsstücke anfertigen, die sie für die Landbevölkerung gern auf den Jahrmärkten anboten.

 

2. 3. Bedarf - Selbsthilfe - Handwerk

 

Der Begriff eines "verbotenen" Distriktes bedarf der (späteren) Erläuterung. Zunächst soll die Frage beantwortet werden, wie die Gutsbevölkerung Depenaus von im Jahre 1803 gezählten:

775 Personen [Haupthof 95, die Meierhöfe Horst 37, Nettelau 37, Löhndorf 26, die Dörfer Stolpe 293 und Wankendorf 287]

mit ihrem dringlichen Bedarf von nur wenigen Handwerkern versorgt werden konnte. Die Feststellung, daß die Haushalte ganz allgemein mit festen und beweglichen Gütern sehr einfach und nur spärlich ausgestattet waren, erklärt diesen Zustand erst zu einem Teil. Wichtiger ist die Aussage, daß die Menschen auf dem Lande sich selbst halfen. Weil alle Arbeit von Hand ging, Fertigungsweisen und Materialien altvertraut waren, bedurfte es keiner großen Kunst, z.B. Schäden an Gebäuden zu reparieren. Notfalls half man sich gegenseitig, und "Experten" in den unterschiedlichen Techniken fanden sich immer.

So nimmt es nicht wunder, daß der Gutsherr in den Pachtverträgen die Instandhaltung seines Eigentums (der "herrschaftlichen" Gebäude) den Pächtern anbefiehlt. In einem 1826 abgeschlossenen Pachtvertrag mit Hans Jürgen Riecken, Stolpe, heißt es unter § 14: "An den ihm verpachteten Gebäuden übernimmt Häurer die Reparatur der Lehmdiele, Lehmwände, Fenster, der Festen auf dem Dach und überhaupt alles dasjenige, was er selbst bessern kann. Die größeren Reparaturen übernimmt Verhäurer." 3

 

Die Menschen wuchsen mit praktischen Arbeiten auf, und die Klüterkammer auf den Hofstellen zumindest gehörte einfach dazu. Grobe Arbeitskleidung und "hölten Tüffel" erstand man auf Jahrmärkten, den besseren Anzug - manchmal den einen für das ganze Leben - und das eine Paar lederner Schnürstiefel ließ man von "zünftigen" Handwerkern des nahen Fleckens, z.B.Preetz, anfertigen. Wer mehr über den Umfang schlichten Hausrates jener Zeit wissen möchte, der braucht sich nur die Listen von Hinterlassenschaften in Todesfällen anzusehen [Otto Kock,"Bilder Aus dem Amt Wankendorf"]: z.B. Nachlaß des Stellmachers und Insten Hans Linnau, Stolpe, 1782; Seite 52). 4

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Die vorstehenden Absätze zeigen, daß auf den Gütern nur eine begrenzte Anzahl von Handwerkern gestattet war, wie aber infolge bescheidener Verhältnisse, gewohnter Selbsthilfe und anderer Einkaufsquellen die Versorgung bei niedrigstem Bedarf dennoch gesichert erschien.

 

Liste der fünf im adl. Gut Depenau tätigen Handwerker nach dem Stand

der Volkszählung von 1803:

 

1.      Siewert     Claus Gerhard      Mh. Horst      Schneider  

2.    Busch      Nicolaus    Rüsch*      Tischler

3.      Tietjen     Paul      Stolpe      Rademacher

4.      Wüstenberg  August Conrad      Stolpe      Schmied

5.    Horst      Asmus Friedr.      Stolpe      Tischler   

 

*Eine kleine Anzahl zum Haupthof gehörender Katen amWege nach Löptin, auch Poggensee genannt - heute nicht mehr existent. - Mh.= Meierhof.         

 

2. 4. Das Bannmeilenrecht von 1711

 

Die Anzahl der Handwerker und die Art ihrer Berufe waren, wie oben erwähnt, für alle Güter, so auch für das Gut Depenau im Preetzer Güterdistrikt, vorgeschrieben. Das galt dann, wenn diese Güter in "verbotenen Distrikten" lagen. Das Verbot bezog sich auf die Nähe zu Orten wie Preetz, Plön, Kiel, Neumünster oder Segeberg, deren Handwerker in Zünften organisiert waren, welche sich die lästige Konkurrenz vom Halse zu halten trachteten. Das Zauberwort hieß "Bannmeile". 

 

Engling definiert diesen Begriff wie folgt: "Die Bannmeile war die Schutzzone einer Stadt, die städtisches Handwerk und Gewerbe als wichtige Steuerquelle für den Landesherrn vor der Konkurrenz der Landhandwerker bewahren sollte".5 Hier deckten sich also die Interessen der zünftigen Handwerker mit denen des Landesherrn.

 

"Im Jahre 1711 wurde für alle Städte und Flecken in den Herzogtümern ein einheitliches Bannmeilenrecht erlassen. Die für Landhandwerker verbotenen Distrikte bestanden in Kreisen mit einem Radius von 3 Meilen (= ... km) um die mit diesem Recht ausgestatteten Orte. Das Gut Depenau befand sich demnach in den Bannmeilen von Preetz, Plön, Segeberg und Neumünster." Ich folge den Autoren Engling, die weiterhin schreiben, daß die in den Gütern zugelassenen Handwerker "ihre Waren weder auf Jahrmärkten verkaufen, noch Arbeiten für Leute außerhalb ihres Bezirks anfertigen durften. Alle anderen Handwerker hatten sich innerhalb von sechs Monaten in eine Stadt oder einen zunftberechtigten Flecken zu begeben. Diese Verordnung blieb bis zur Einführung der Gewerbefreiheit im Jahre1867 als "das gewerbliche Grundgesetz" für Stadt und Land in Kraft." 6

 

Dazu bemerkt Karl-S. Kramer in seiner diesbezüglichen Untersuchung des Gutes Schönweide:

"Der wirtschaftliche Niedergang der Flecken und Städte war eher ein allgemeines Problem; die Bedrohung der städtischen Wirtschaft durch Handwerker, die auf dem Lande saßen und sich der Zunftpflicht entzogen, schon früher erkannt. Das Problem wird abermals am 20.10.1773 in der >erneuerten Verordnung wider das in den Herzogthümern im Schwange gehende bürgerliche [oder: städtische] Gewerbe auf dem Lande< angesprochen. Dort ist ausdrücklich formuliert: Durch die auf den Dörfern arbeitenden Handwerker und den Landhandel sei es zu einem großen Abbruch und Verfall der Städte gekommen. Diesem schädlichen Einfluß zu steuern, wird diese Verordnung erlassen.

Darin heißt es, daß nur in den unverbotenen Landdistrikten Handwerk und Handel ohne Einschränkung zugelassen seien. In den verbotenen Bezirken um die Städte hingegen werden

1) keine Brauer, Bäcker und Branntweinbrenner und keine anderen Professionsverwandten [verwandte Berufe] oder Handwerker geduldet - mit alleiniger Ausnahme eines Rademachers, eines Grobschmidts, eines Bauernschneiders und eines Bauernschusters ... auf jedem adeligen Gut,

2) kein Handel oder Krämerey mit einigen anderen, als den in dem Hökerreglement vom 6.Juni 1755 benannten und bestimmten Waren gestattet. 7 [Kramer, S.273]

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Nach Engling wurden diese Bedingungen jedoch pragmatisch abgewandelt, indem z.B.den Gütern noch im Jahre 1711 "auch Zimmerleute, Böttcher und Leineweber, sie seyen Leibeigene oder Fremde" zugestanden wurden. 1737 verschaffte der König den Webern wegen des großen Bedarfs an Leinen ungehinderte Freizügigkeit, und 1751 (1764 auf Plöner Gebiet, 1791 auf ehem. Großfürstlichen und gemeinschaftlich von König und Herzog regierten Gebieten, zu denen auch das der Preetzer Güterdistrikt gehörte) wurde den Landwebern gar gestattet, Gesellen und Lehrlinge zu halten sowie Arbeiten aus der Stadt anzunehmen. Zeitweise nahmen Zünfte sogar Landhandwerker auf  "gegen das Versprechen, ihnen in der Stadt keine Konkurrenz zu machen". Andererseits "pochten die städtischen Handwerker auf ihr altes Zunftmonopol und die davon abgeleiteten Böhnhasenjagden. Sie spürten Landhandwerker - sofern diese ihnen in die Quere gekommen waren- innerhalb der Bannmeile auf, gingen auf die sog. Böhnhasenjagd und legten ihnen das Handwerk." 8

[Katzen wurden Böhnhasen genannt, und, wie diese ihre Jungen häufig versteckt auf dem Heu-Boden ablegen, so würde unerlaubtes Landhandwerk in versteckten Werkstätten (z.B. auf Böden) den Zünftigen ins Handwerk pfuschen.H.Mehl, Altes Handwerk in S-H, S.81]

 

Diese Beschreibung mag genügen, die besonderen Bedingungen herauszuheben, unter denen die Landhandwerker in begrenzter Zahl und in wenigen Berufen ausschließlich gutsbezogen arbeiten durften. 1744 war (erstmals) die Einsendung von Landhandwerker-Listen seitens der Güter angeordnet worden, sie wurde aber, wie auch später, nicht oder nur in Ausnahmefällen befolgt.

 

3. Nachrichten aus der Zeit der Leibeigenschaft

 

3. 5. Frühe Kunde über Land-Handwerker

 

In den Bornhöveder Kirchenbüchern liegen jene Daten vor, aus denen sich eine Liste aller im 17. und 18. Jahrhundert erwähnten Handwerker ohne Garantie auf Vollständigkeit zusammenstellen ließ.  Berufsangaben enthalten die Kirchenbücher bis 1764 zwar nur selten, diesbezüglich aber gab es durch spätere Angaben im Rückschluß befriedigende Ergebnisse.

 

In seinem Kapitel "Erste Nachrichten" über Namen und Berufe von Landhandwerkern nennen die Autoren Engling aus dem alten Bornhöveder Kirchenbuch für das Gut Depenau folgende:

 

1656 Schmied Clement Sievers im Dorf Horst

1658 Rademacher Hinrich Loendorp in Stolpe

1663 Schneider Clas Haerß (wohl: Horst) in Stolpe

1664 Schmiedeknecht Tim Kracht in Wankendorf

1664 Schmiedeknecht Hinrich Lübke "aus der Horst"

1669 Schneider Hartlieb Schulten in Stolpe

1671 Glasmeister Georg Gundelach zu Depenau

 

Nochmals seien die Autoren Engling zitiert: Die Masse der Landhandwerker befand sich in den Gutsdistrikten. Sie waren Insten und Leibeigene, durch das Schollenband an das Gut gebunden und zu Hofdiensten verpflichtet. Sie betrieben ein Handwerk als Nebenerwerb oft mit stillschweigender Duldung des Gutsherrn, manchmal aber auch gegen "ein gewisses" an Geld.9 (E.S.166) Im Zusammenhang mit den besonderen Bedingungen der Leibeigenschaft werden die Fälle des Ove Schlüter wegen eines Freibriefs zur Erlernung eines Handwerks und des Zimmermannes Grundt genannt, der sich aus "Liebesgründen" freiwillig in die Leibeigenschaft begab.

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Hier sei direkt aus der Quelle [Kock, Bilder aus dem Amt Wankendorf] zitiert:

 

3. 6. Zimmermann Grundt - "der Liebe wegen"

 

Am 4. Oktober1732 nahm der Zimmermann Joachim Hinrich Grundt die Depenauer Leibeigenschaft an, um Cathrina Dorthe "Lähndorpsche" heiraten zu können. Er machte allerdings zur Bedingung, daß er nur zu Zimmermannsarbeiten herangezogen werden dürfe. 10

 

3.7. Zimmermann Claus Schlüter - "Freibrief" für seinen Sohn

 

Demnach der wohlgeborene Herr, Herr Joachim Brockdorff, Obrister und Herr auf Depenau, unsere von Gott rechtmäßige Obrigkeit, dem wir Unterschriebene mit der Leibeigenschaft erblichst verbunden, auf unser Vater und Sohn bittliches Absuchen geneiget und behilflich sein wollen, meinem Sohn Oven, um das Zimmermannhandwerk zu erlernen, einen Freibrief, so er dem Amtsmeister vorzuzeigen, und ohne den er seinen Zweck nicht erreichen könne, erteilen und ausfertigen wolle, (also) erkennen wir (deswegen) gegen unsere wohlgemeldete Herrschaft mit höchstgebührlichem Dank und versichern anbei, daß sotaner Freibrief zu nichts weiter nutze noch uns zu statten kommmen solle oder könne, denn daß zuvorderst mein Sohn sein Handwerk erlerne, und weiter, besonders ich, Ove Schlüter, nebst meinem Vater hiermit reservieren und verpflichten, daß, wenn uns diese mit der Hilfe Gottes ich mein Handwerk erlernet, ich meiner Herrschaft für alle Güte, so sie mir hierin erweisen wollen, desto mehr verbunden, auch nochmals ausdrücklich reserviere, daß der vorgemeldete unter solchem Schein mir erteilte Freibrief inkünftig mich nicht schützen zu statten kommen soll, besonders ich jedesmal und auf Anfordern mit meiner erlernten Kunst meiner Herrschaft auch in allem mich erweisen wolle, wie einem leibeigenen Untertanen zustehet, eignet und gebühret wessen wir uns beide unterschreiben als Vater und Sohn, pflichtig machen. So wahr uns Gott helfen soll.

 

Depenau, den 26. März Anno 1692

Claus Schlüter                                                                                                 Oven Schlüter

Hinrich Schlüter 11

 

[Claus Schlüter, Vater von Ove, war selbst Zimmermann.]

 

"Das Zimmerhandwerk wurde als ein bürgerliches Gewerbe [also städtisch-zünftiges] angesehen und eine Zimmerwerkstatt auf dem Lande war nur dann möglich, wenn der betreffende Handwerker Mitglied einer städtischen Zimmerzunft war oder eine besondere, z.B. gutsherrschaftliche Konzession vorweisen konnte." 12

[Kramer, S.287 / 289]

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4.   Die Liste der Handwerker im Gute Depenau - 1600-1800, Kontrakte

 

4. 8. Die Sammelliste aller Landhandwerker und Gewerbetreibender bis 1800

 

Es folgt die oben angekündigte Liste jener Handwerker, die, zwischen ca.1620 und 1800 geboren, im adligen Gut Depenau ihr Handwerk ausübten. Auf sie treffen alle im Zusammenhang mit Landhandwerkern gemachten Feststellungen zu.

Wenn in der Spalte ganz rechts die Lebenszeit der Personen genannt wird, ist natürlich zu berücksichtigen, daß deren handwerkliches Wirken erst rund 30 Jahre nach dem Geburtsdatum einsetzt, insgesamt also zwischen etwa 1650 und 1830. 

 

 

Liste aller im adligen Gut Depenau tätig gewesenen Handwerker, welche nach Auskunft der Bornhöveder Kirchenbücher im 17. und 18. Jahrhundert geboren wurden.

(Ab 1655, Kirchenbuchlücke von 1689 bis 1712, weiter bis 1800)

 

 

Nr./Zuname      Vorname     Beruf      Wohnort      Lebenszeit*

_________________________________________________________________________

  1)  Baudewin      ?       Ziegler           Ziegelhof Dep.      ~*1600

  2)  Grambow      Clas    Glasmacher      Depen.Gl.*        ~1600-1675

  3)  Löhndorf      Hinrich Rademacher      Stolpe            1620-(1658)

  4)  Hartz       Claus   Grobschmied      Depen. Boest ~*1620

  5)  Schlüter       Claus   Zimmermann      Horst / Wdf.      1640-1720

  6)  Sievers     Clement Schmied        Horst             1656 genannt

  7)  Haerß       Clas    Schneider      Stolpe            1663 gen.

  8)  Kracht        Tim     Schmiedekncht. Wankendf.         1664 gen.

  9)  Lübke       Hinrich Schmiedekncht. aus der Horst     1664 gen.

10)  Schulten     Hartlieb Schneider     Stolpe            1669 gen.

11)  Gundelach    Georg   Glasmeister    Depen.Gl.         1671 gen.

12)  Leptien               Kleinschmidt      Depen.Gl.         1700 gen.

13)  Riecken      Johann   Köhler            Depen.Gl.         1700 gen.

14)  Schlüter      Claus    Köhler            Depen.Gl.         1700 gen.

15)  Schlüter      Ove      Zimmermann      Stolpe            1700 gen.

Kätner 1/2Hufn.

16)  Sieck        Claus    Weber       Horst/Ho'felde      1679-....

17)  Teyen*       Claus       Müller      Stolper Mühle      ~1660-1739

18)  Sievers      Christ. Gerth Grobschmied      Depen. Boest 1680-1744    

19)  Enders      Hans Jürgen            Schneider   Stolpe             ~1690-1745

20)  Thee*       Joch.Fr.    Müller      Stolper Mühle      1690-1756

21)  Riecken      Claus       Rademacher  Stolpe            1698-1786

22)  Kummerfld      Hinrich      Schuster      Wankendf.         1700-1783

23)  Wulf         Johann      Schneider      Wankendf.         ~1700        

24)  Möller       Johann      Schuster    Stolpe            ~1715-  ?

25)  Sievers      Christ. Hinr.      GrobschmiedDepen. Boest       1718-1775

                                                Hufschmied St.

26)  Tietgen      Hinrich      Böttcher/Häuersm Wankendorf      1719-1786

27)  Linnau       Hans        Stellmacher       Stolpe      1721-1781

28)  Schnack      Hans        Weber             Nienbrüch   1727-1794 

29)  Sievers      Hs. Berend      Weber             Poggensee(Rüsch) 1728-1781  

30)  Schlüter      Claus       Stuhlmacher       Wankendorf      1730-1816

                  vorher       Heuersmann, Vollhufner 

31)  Rosener      Christ. Ludw.      Schneider         Frkft./MainWdf.      ~1730- 1780

32)  Ruge         Claus Fr.      Schmidtges.       Tiendickshörn        1732-1784

33)  Lange        hom. Samuel      Schuster          Wankendorf        ~1735-   ?

34)  Grundt       Joch.Hinr.      Zimmermann        Depenau           ~1732

35)  Opfermann      Joh.PeterFr.Schuster          Stolpe            ~*1735

36)  Sieck        Hinrich     Weber             Stolpe            1736-1821

37)  Drenkhan     Hs. Jacob Chr.      Zimmermann        Depen. Mühle 1736-1806 

38)  Sievers      Jochim Hinr.Grobschmied        Dep.Boest         ~*1740

39)  Dose         Peter       Schneider         Wdf./Köllgbk.      ~1740-  ?

40)  Sievers       Detlev Friedr.      Weber             Stolpe            1745-1797

41)  Sielitzer      ?           Weber/Häuersm.      Stolpe, Kkp.      1746-1786

42)  Sievers      Joh. Hinr.      Grobschmied Depen. Boest       1747-1801

43)  Dittmann      Joh.Hinr.   Weber             Wdf./Obendf.      1779, + erw.

44)  Tietgen      Claus       Böttcher          Wdf./1780 St.      1749-1819

45)  Körner      Dav.Mich.Bend.      Glaser            Holzbg./Dep.      1750-1814

46)  Kummerfeld  Chr. Gerh.      Schneider         Kkp/ Wdf.        1751-1802

47)  Naumann      Adolph      Grobschmied       Depen. Mühle 1756-1816

48)  Sievers      Hinrich      Tischler          Depenau           1763-   ?

49)  Horst      Asm. Friedr.      Tischler          Stolpe            1766-   ?

50)  Delscher*      Anton       Schuhmacher       Stolpe            ~1770-  ?

51)  Maaß      ?                 Schneider         Stolpe            ~1770-  ?    

52)  Sievers      Hinr. Gerh.      Grobschmied       Stolpe            1774-1804

53)  Wiggers      Hans        Schneider         Horst             1745-1819

54)  Löhndorf      Hans Christ.Rademacher       Wankendorf        1744-1798 

                                    geb.Theden, adoptiert

55)  Schmidt       Claus Hinr.      Abdecker          Depenau           + 1768

56)  Ewers      Berend Gottfr.      Böttcher          Nettelau          ~*1770

57)  Vohsgrau      Claus Christ.Schuhflicker      Stolpe            1771-1802

58)  Sören       Joh.Peter      Schusterges.      Stolpe            1778,+Sohn1J.

59)  Dose/Dugg    Andr.Chrstph.Mauermann        Wankendorf        1780-*                                                 

60)  Sturm        Mars        Schneider         Stolpe            ~* 1780

61)  Sievers      Christ.Hinr.Weber             Stolpe            1784-1815

62)  Sellmer*      Heinrich      Schneider         Stolpe            ~1785-  ?

63)  Horst        Hans        Tischler          St./Kastenbg.      1789-   ?

64)  Häseler      Hans Hinr. Weber,             Schulmstr.Stolpe      bis 1803

65)  Horst      Claus Gerh.       Schneider         Wankendorf        1789-1815

66)  Schlüter*      Claus       Schneider         Wankendorf        1792-   ?

67)  Tietgen      Hans Christ.Rademacher       Rüsch/Köllgbk.      1797-   ?

68)  Wendt      Joh.Pet.Christph.  Zimmerges.        Depenau           oo 1811 13    

 

Gl.= Glashütte

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Glasmacher 2 - Köhler 2 -  Schmied 8 (+ 3 Ges.) - Kleinschmidt 1 - Rademacher 2 - Stellmacher 1 - Böttcher 3 - Ziegler 1 -   Maurer 1 - Zimmermann 4 (+ 1Ges.) - Schuster 5 (+ 1Ges.) - Schneider 11 - Tischler 3 - Glaser 1 -  Weber 8 - Müller 2 - Stuhlmacher 1 - Abdecker 1 - Lohmüller 1 -

 

Müller sind während dieser Zeitspanne u.a.noch Freese, Duggen -- Lohmüller u.Heuersleute in Wdf./Obendorf sind, aufeinander folgend, Marx, Hinrich u.Joh.Chr.Theden

 

In dieser Aufzählung treffen wir auf die für einen Gutsdistrikt üblichen Gewerke, darüber hinaus auf gutsseitig betriebene bzw.verpachtete Gewerbe wie Ziegler, Müller, Glasmacher, Köhler, Kleinschmidt, Abdecker, Lohmüller. Die gutsfremden Namen scheinen die von S.Göttsch hervorgehobene Tatsache zu bestätigen, daß mancher zünftige Handwerker auf das Land auswich, um hier vermutete Lücken in der Versorgung zu füllen.

 

[Anmerkungen zu :

Nr.1 Bereits Mitte des 17.Jhdts.muß es einen Ziegeleibetrieb gegeben haben, 1669 bekommt Tochter Petronella ein Kind.

Nr.2, Nr.15 Vater u.Sohn, durch die Eingabe (weiter unten) bekannt; Ove ist "Kätner", was damals einigen Landbesitz bedeutete. In Stolpe 1700 3 Kätner = 1 Halb-, 2 Viertelhufner.

Nr.13, Nr.14, die Köhler Riecken und Schlüter werden bei der Erstverheuerung (1700) von "baven Obendorf" an Paul Riecken den Alten genannt; er hat eine gemeinsame Grenze mit den beiden "Kölings". Der Kleinschmidt Löptin (Nr.12) war Vorgänger von Paul R.und arbeitete mit Bestimmtheit an der alt.Dep.Glashütte.

Nr.17, Nr.20, Vater u. Sohn, beide Müller, mehr darüber in der Arbeit über den "Pfeifenkopf".

Nr. 18, 25 und 38, sind Vater, Sohn und Enkel - eine Schmiededynastie! Und dazu wird auch Clemens Sievert "von der Horst" (Nr.8) gehören! Die Gutsschmiede befand sich in Depenauer Boest. Vor der neuen Brücke (Nadelloch) gelangten die Kunden durch eine Furt an den gegenüberliegenden Abhang, Zufahrt zur Furt über die Mühlen-Einfahrt dieseits der Mühlenaue (auch "alte" Schwentine genannt). (Karte von 1729).                   

Nr. 27, der Stellmacher Linnau, bekannt durch die Liste seiner nachgelassenen Gegenstände. ("Bilder aus dem Amt", Kock)        

Nr. 30, war Häuersmann, dann Vollhufner (nach der allgemeinen Einkoppelung -ca. 1780 / 90- entfiel der besondere Status eines Häuersmannes), schließlich -als Inste- Stuhlmacher.

Nr.35, Joh.Peter Fr.Opfermann, (1745-1773),