Depenauer Hefte
"H A N D W E R K E R B
U C H"
Land-Handwerker
im adl.Gut Depenau
von den ersten Nachrichten
1655
bis zur Gewerbefreiheit 1867
Enthalten :
Offizielle Listen konzessionierter Land-Handwerker
Schriftverkehr über Anträge auf Konzession
Uwe-Jens Brauer
G l i e d e r u n g
1. 1. Grundlegung
2. Eingeschränktes Land-Handwerk
2. 2. Die Daten der Volkszählung von 1803
2. 3. Bedarf - Selbsthilfe - Handwerk
2. 4. Das Bannmeilengesetz von 1711
3. Nachrichten aus der Zeit der Leibeigenschaft
3. 5. Frühe Kunde über Land-Handwerker
3. 6. Zimmermann Grundt - "der Liebe wegen"
3. 7. Zimmermann Claus Schlüter - Freibrief für seinen Sohn
4. Die Liste der Handwerker aus dem Gute zwischen 1600 und1800
4. 8. Die Sammelliste aller Landhandwerker und Gewerbetreibender bis
1800
4. 9. Die Schmiede im Gut - "Schmiede-Dynastie" Sievers -
Kontrakt mit dem Gutsschmied
Asmus Friedr.Riecken
4.10. Kontrakt mit dem
Müller Johann Friedr.Thee
5. Das konzessionierte Land-Handwerk
5. 11. Die Verordnungen von
1773 und 1805
5. 12. Das Verzeichnis der
konzessionierten Handwerker von 1824
5. 13.1. Anträge auf
Konzession - Hans Hinrich Horst, Tischler
5. 13.2. - Johann
Hinrich Schnack, Tischler
5. 13.3. - Asmus Friedr.Schlüter, Tischler
5. 13.4. - Johann Christian Riecken, Böttcher
5. 14. Das Verzeichnis der
konzessionierten Handwerker von 1835
5. 15. Schmiede Klüver -
Lantau - Suhr
5. 16. Beschwerde der
Rademacher
6. Die Handwerker im Gute
Depenau - Auszüge aus den Volkszählungen
6. 17. Handwerker nach der
Vz von 1835
6. 18. Handwerker nach der
Vz von 1845
6. 19. Handwerker nach der
Vz von 1864
7. 20. Tabellarische
Übersichten
7. 21. Das Heraufkommen der
"Gewerbefreiheit"
A n h a n g
8. 22. Weitere Handwerker-Listen bzw.
Einzelauskünfte aus den Dörfern Stolpe und Wankendorf
"nach 1867"
9. 23. Handel und Gewerbe im Lichte einiger
Gerichtsprotokolle in der ersten Hälfte
des 19. Jahrhunderts
10.24. Einige Handwerkerfamilien mit ihrer Herkunft
und in weiterer Entwicklung
1. Grundlegung nach S.Göttsch
Das vorliegende Thema
behandelt die Landhandwerkern im Gutsdistrikt Depenau, vornehmlich in den
Dörfern Stolpe und Wankendorf. Der in der Regel unzünftige Landhandwerker läßt
sich m.E. am besten auf dem Hintergrund der städtischen Handwerkszünfte
abbilden, die in ihm den lästigen Konkurrenten auf dem Lande, den billig anbietenden
Pfuscher sahen.
Bevor dargelegt wird, mit
welchen Maßnahmen die Obrigkeit um der Wirtschafts- und Steuerkraft der
kleineren und größeren Orte wegen den Zünften die Landhandwerker vom Leibe
hielt, sollte Silke Göttsch mit einigen Streiflichtern aus ihrem Aufsatz
"Auf Brüder, laßt uns wandern ..." [in:"Altes Handwerk in
Schleswig-Holstein", Herausgeber Heinrich Mehl, Verlag Boyens & Co.]
zu Worte kommen. Diese werden dann die Situation insbesondere zwischen 1750 und
1867 (Beginn der Gewerbefreiheit) zum besseren Verständnis erhellen.
"Mit der Herausbildung
der Städte im Mittelalter entwickelte sich die handwerkliche Produktion zu
einem der zentralen städtischen Wirtschaftszweige. Handwerker gehörten in den
Städten zu den führenden Schichten und waren in den Magistraten vertreten.
Zunehmende Spezialisierung, Verbesserung der Produktion sowie Markt- und
Exportorientierung kennzeichnen diese Zeit, die als >Goldene Zeit< des
Handwerks gelten kann. Als Ausdruck des gewonnenen Selbstbewußtseins organisierte
sich das Handwerk in Zünften. Die Zunftverfassung gewährleistete die
weitgehende ständische Autonomie [Unabhängigkeit, Selbstbestimmung]. Um die
Reputation [den Ruf] eines ehrbaren Handwerks aufrechtzuerhalten, versuchten
die Zünfte den Arbeits- und Produktionsbereich weitgehend zu verregeln.
Bestimmungen wie die Ausgrenzung des Landhandwerks, die Aufrechterhaltung des
Zunftzwanges in den Städten, die Begrenzung der Zahl der zu beschäftigenden
Lehrlinge und Gesellen sowie Qualitätskontrollen dienten der materiellen
Absicherung."
Als die Zünfte durch
bestimmte Veränderungen "an politischer und ökonomischer Macht verloren,
wirkte diese Entwicklung auf das Handwerk als Lebens- und Arbeitsform zurück
und prägte in jener Zeit [im 18.Jahrhundert] den Habitus [die Gestalt, die
Erscheinung] des Handwerkers mit spezifischen Formen der Sozialisation
[Stellung in der Gesellschaft] und der Bildung heraus. Die Grundmuster
bürgerlicher Tugenden wie Fleiß, Sparsamkeit, Genügsamkeit, das Streben nach
Bildung wurden in der Handwerkerfamilie ausgeprägt. Nicht zufällig sind die
ersten bürgerlichen Erziehungsromane in Deutschland im handwerklichen Milieu
[Umfeld] angesiedelt [z.B."Wilhelm Meister", Goethe].
Trotz aller
Monopolisierungsversuche der Zünfte spielten das nichtzünftige städtische
Handwerk und das Landhandwerk für die Versorgung der Bevölkerung auch vor
Aufhebung des Gewerbezwanges [in S-H erst 1867] ... eine wichtige Rolle. So gab
es z.B. in Hamburg 1789 neben 120 zünftigen Schuhmachermeistern, die mit
ungefähr 200 Gesellen arbeiteten, ca. 2 000 sogenannte >Bönhasen< [weiter
unten].
Der Entwicklungsstand des Landhandwerkers war wesentlich vom Grad
der Arbeitsteilung zwischen Handwerk und Landwirtschaft innerhalb eines Dorfes
[Gutsdistrikts] abhängig. ... Viele der Landhanderker hatten zünftig gelernt
und sich aufgrund der schlechten Aufstiegschancen in der Stadt auf dem Dorf
niedergelassen, arbeiteten dort aber durchaus auch für städtische Auftraggeber.
[So sind u.a.die
"fremden" Namen von Handwerkern im Gut zu erklären, die sich zeitlich
begrenzt oder auch über Generationen in den Dörfern niederlassen. Die
Kirchenbücher geben zuweilen Auskunft.]
Die Reichshandwerkerordnung
von 1731 führte die >Kundschaften< [zunfteigener Ausweis] verbindlich
ein, die Kontrolle darüber verblieb aber bei den Zünften. 1745 wurde für
Schleswig-Holstein verordnet, daß die von den Zünften vorgeschriebenen
Wanderjahre genau einzuhalten wären: Zünfte, die keine bestätigten Artikel
[eigene Regelungen] hätten, sollten niemanden zum Meister annehmen, der nicht
wenigstens ein Jahr in der Fremde bei einem tüchtigen Meister gearbeitet hätte.
1762 wurden diese Bestimmungen dahingehend erweitert, daß nun den Schmiede-,
Rademacher-, Tischler-, Maurer- und Zimmergesellen eine fünfjährige Gesellenzeit,
von der mindestens drei im Ausland bzw. zwei Jahre in Kopenhagen verbracht
werden mußten, vorgeschrieben werden. Damit war die Dauer der Gesellenzeit und
die des Wanderns obrigkeitlich geregelt, aber die Überwachung der Routen, des
Verhaltens und des Verhältnisses von Arbeiten und Wandern oblag weiterhin den
Zünften durch die in der Reichshandwerkerordnung von 1731 vorgeschriebenen
Kundschaften, die den Gesellen [auch] als Legitimation diente. Das änderte
sich, als 1830 Wanderbücher verbindlich eingeführt wurden, die nun
Kontrollinstrument der Obrigkeit waren, und die bis dahin gebräuchlichen
Kundschaften, also die zunfteigenen Ausweise, verboten wurden."
Die aus den Jahren danach
bekannten Zahlen "weisen nicht nur auf das wachsende Mißverhältnis von wandernden
Gesellen zu Arbeitsmöglichkeiten hin, sondern zeigen auch, daß die Zahl der
wandernden Gesellen im 19. Jahrhundert erheblich ansteigt. ... In Heiligenhafen
... , einer Stadt, die nicht unbedingt an den Hauptverkehrswegen lag, wurden
vom 1.Januar 1846 bis zum 17.Mai 1847 insgesamt 1 471 Wanderbücher vorgelegt,
in Plön waren es im gleichen Zeitraum 3 576 Wanderbücher. ... In den
Wagrisch-Fehmarnischen Blättern wird über die Zahl fremder, wandernder
Handwerksgesellen, welche das Land in allen Richtungen durchziehen, Klage
geführt ... In Scharen von 3-6 Personen treiben diese Leute sich, fechtend [ein
anderes Wort für das Betteln] und bettelnd, von Dorf zu Dorf, erpressen oft
durch Drohungen, was sie durch Bitten nicht erreichen können, ängstigen auf diese
Weise die Landbewohner ... Durch die geringe Aussicht, Arbeit zu finden, und
die Weigerung von Meistern und Gesellen, weiterhin für das Reisegeld
aufzukommen, wurde ein nicht geringer Teil der wandernden Handwerksgesellen aus
dem traditionellen Kontext [Zusammenhang] >Aufgehobensein in der Zunft<
hinausgedrängt.
Zwar hatte die Obrigkeit mit
den Wanderbüchern das Mittel in der Hand, die Routen der Gesellen zu
überwachen, aber das arbeitslose Umhertreiben konnte damit auch nicht
verhindert werden. Hinzu kam eine zunehmende Politisierung in der
Gesellenschaft in den 1830er Jahren, die die Obrigkeit zwar mißtrauisch zur
Kenntnis nahm, der aber mit den herkömmlichen Mitteln kaum beizukommen war.
Angriffspunkt waren die Gesellenbruderschaften oder -Vereine. Sie unterlagen in den 1830er und 1840er Jahren
[auch in Schleswig-Holstein] einer ständigen Überwachung.
Als die Gesellen des
städtischen Handwerks höhere Löhne und niedrigere Arbeitszeiten verlangten,
hatten die Gesellen den geschlossenen Zunftzusammenhang, in dem das Verhältnis
Meister - Geselle definiert war, aufgegeben. .... In den 1840er Jahren
organisierten sich die Meister auf Gewerbekongressen, z.B. in Altona, und in
Gewerbevereinen, zu denen den Gesellen der Zutritt verwehrt wurde. Eine Antwort
darauf war die Gründung des Rendsburger Arbeitervereins durch Handwerksgesellen
1848. ... Damit waren die Zünfte, obwohl sie in Schleswig-Holstein mehr als 50
Jahre länger als in Preußen bestanden, in ihrer alten Form zur leeren Hülle geworden.
Erst mit der Gründung der Innungen am Ende des 19.Jahrhunderts gelang es dem
Handwerk, sich wieder berufsständisch zu organisieren." 1 [Silke Göttsch,
S. 9-23]
_
Es bleibt zu ergänzen, daß
die beschriebenen Entwicklungen durch zunehmende Industrialisierung
(verbilligte Massenware) und die vielen auf den Arbeitsmarkt drängenden
Menschen (z.B.Reformen in der Landwirtschaft, Anwachsen der Bevölkerung)
bewirkt bzw. beschleunigt wurden.
Jahreslisten aller
konzessionierten [zugelassenen] Handwerker im Gutsdistrikt Depenau zwischen
1824 und 1835, dazu Anträge auf Konzession mit folgendem Schriftverkehr etc.
erlauben - im Kontext mit der Gesamtsituation des Handwerks - einen sehr
aufschlußreichen Blick durch dieses schmale Zeitfenster von nur 12 Jahren auf die
Lage des Landhandwerks im Gut.
Die Gerichtsprotokolle (sie
umfassen die Zeit von 1805 bis 1867) der Güterdistrikte sind erfüllt auch von
den Klagen berechtigter (konzessionierter) Handwerker und Gewerbetreibender
gegenüber jenen, die verbotenerweise in ihren Bereichen "wildern".
Ebenso sind die Anträge auf Konzession Fundgruben für Familien- und
Heimatforscher. Wir erfahren aber auch von den Nöten jener Zeit und empfangen
sogar einen Nachhall aus der Zeit wandernder Handwerksgesellen, die Silke
Göttsch angesprochen hat.
Die Auswertung der
Volkszählungen bis 1864 ergeben das gegenüber der Bevölkerungsvermehrung
verhältnismäßig stärkere Ansteigen der Handwerkerzahlen. Vielfach werden
soziale Nöte zum Grund dafür Konzessionen zu erteilen.
Erst als Schleswig-Holstein
1867 preußische Provinz wird, werden die Beschränkungen des Landhandwerks und
der Sonderstatus der traditionsreichen Zünfte mit der Verkündung der
Gewerbefreiheit aufgehoben.
Ausblick:
Das übergeordnete Interesse
auch dieser Arbeit aber besteht darin, die Bevölkerung des Gutes Depenau im
angegebenen Zeitraum von den unterschiedlichen
Themen her so zu strukturieren, daß sich ein überschaubares Gesamtbild
ergibt. Wir werden im Zusammenhang mit anderen diesbezüglichen Arbeiten die
Namen und die Lebensumstände der Bauern und Katenbewohner, der Landinsten, der
Handwerker und der Lehrer erfahren und auf diese Weise versuchen, die
Einzelaspekte zu rekonstruieren und zusammenzuführen in einer zunächst durch
die Leibeigenschaft verengten und geprägten dörflichen Welt, die sich
schließlich langsam zu öffnen begann.
Ziel ist schließlich die
Einzelbetrachtung der etwa 15 Kernfamilien in ihren Entwicklungen und innerhalb
des bezeichneten Zeitraums, so daß am Ende zumindest der Rahmen dessen
entstehen könnte, was man als Orts-Sippenbuch bezeichnet.
2. Eingeschränktes
Land-Handwerk
Natürlich beschäftigt, wenn
beispielsweise frühe Volkszählungs-Listen der Landbevölkerung vorliegen, den
Betrachter die daraus ersichtliche soziale Struktur, zu der ganz wesentlich die
Erwerbstätigkeit der aufgeführten Personen zählt. Es ist gewiß nicht gerade
verwunderlich, daß die landwirtschaftliche Betätigung bei weitem überwog, vom
heutigen Standpunkt aus gesehen muß aber doch auffallen, daß damals
Gewerbetreibende und Handwerker fast an den Fingern einer Hand abzuzählen
waren!
2. 2. Die Daten der
Volkszählung von 1803
Die Volkszählung des adligen
Gutes Depenau von 1803 einschließlich der Dörfer Wankendorf und Stolpe, des
Haupthofes und seiner (damaligen) Meierhöfe Löhndorf, Horst und Nettelau wies
gerade mal 5 Handwerker auf. Die Autoren Irmtraut und Herbert Engling
["Altes Handwerk im Kreis Plön", Wachholtz-Verlag] belegen diese
Zahl, indem sie schreiben, daß innerhalb "verbotener" Distrikte nur
je ein Grobschmied, Rademacher, Böttcher, "Bauernschneider" und
"Bauernschuster" ihr Handwerk ausüben durften.[Tatsächlich führt die
Tabelle 2 dortselbst, S.205 und S.211, für Gut Depenau 1 Schneider (Meierhof
Horst), 1 Schmied, 2 Rademacher und 1 Tischler auf (alle in Stolpe)]. 2
_
Der Bauernschuster stellte
keine neuen Schuhe her, sondern war eher Schuhflicker, der allenfalls derbes
Schuhzeug besohlte. Ebenso galt der Bauernschneider als jemand, der grobe
Kleidung ausbesserte. Nur die zünftigen Handwerker der umliegenden größeren Ortschaften
durften neues Schuhwerk und neue Kleidungsstücke anfertigen, die sie für die
Landbevölkerung gern auf den Jahrmärkten anboten.
2. 3. Bedarf - Selbsthilfe -
Handwerk
Der Begriff eines
"verbotenen" Distriktes bedarf der (späteren) Erläuterung. Zunächst
soll die Frage beantwortet werden, wie die Gutsbevölkerung Depenaus von im
Jahre 1803 gezählten:
775 Personen [Haupthof 95,
die Meierhöfe Horst 37, Nettelau 37, Löhndorf 26, die Dörfer Stolpe 293 und
Wankendorf 287]
mit ihrem dringlichen Bedarf
von nur wenigen Handwerkern versorgt werden konnte. Die Feststellung, daß die
Haushalte ganz allgemein mit festen und beweglichen Gütern sehr einfach und nur
spärlich ausgestattet waren, erklärt diesen Zustand erst zu einem Teil.
Wichtiger ist die Aussage, daß die Menschen auf dem Lande sich selbst halfen.
Weil alle Arbeit von Hand ging, Fertigungsweisen und Materialien altvertraut
waren, bedurfte es keiner großen Kunst, z.B. Schäden an Gebäuden zu reparieren.
Notfalls half man sich gegenseitig, und "Experten" in den
unterschiedlichen Techniken fanden sich immer.
So nimmt es nicht wunder,
daß der Gutsherr in den Pachtverträgen die Instandhaltung seines Eigentums (der
"herrschaftlichen" Gebäude) den Pächtern anbefiehlt. In einem 1826
abgeschlossenen Pachtvertrag mit Hans Jürgen Riecken, Stolpe, heißt es unter §
14: "An den ihm verpachteten Gebäuden übernimmt Häurer die Reparatur der
Lehmdiele, Lehmwände, Fenster, der Festen auf dem Dach und überhaupt alles
dasjenige, was er selbst bessern kann. Die größeren Reparaturen übernimmt
Verhäurer." 3
Die Menschen wuchsen mit
praktischen Arbeiten auf, und die Klüterkammer auf den Hofstellen zumindest
gehörte einfach dazu. Grobe Arbeitskleidung und "hölten Tüffel"
erstand man auf Jahrmärkten, den besseren Anzug - manchmal den einen für das
ganze Leben - und das eine Paar lederner Schnürstiefel ließ man von
"zünftigen" Handwerkern des nahen Fleckens, z.B.Preetz, anfertigen.
Wer mehr über den Umfang schlichten Hausrates jener Zeit wissen möchte, der
braucht sich nur die Listen von Hinterlassenschaften in Todesfällen anzusehen
[Otto Kock,"Bilder Aus dem Amt Wankendorf"]: z.B. Nachlaß des
Stellmachers und Insten Hans Linnau, Stolpe, 1782; Seite 52). 4
_ _
Die vorstehenden Absätze
zeigen, daß auf den Gütern nur eine begrenzte Anzahl von Handwerkern gestattet
war, wie aber infolge bescheidener Verhältnisse, gewohnter Selbsthilfe und
anderer Einkaufsquellen die Versorgung bei niedrigstem Bedarf dennoch gesichert
erschien.
Liste der fünf im adl. Gut
Depenau tätigen Handwerker nach dem Stand
der Volkszählung von 1803:
1. Siewert Claus Gerhard Mh. Horst Schneider
2. Busch Nicolaus Rüsch* Tischler
3. Tietjen Paul Stolpe Rademacher
4. Wüstenberg August Conrad Stolpe Schmied
5. Horst Asmus Friedr. Stolpe Tischler
*Eine kleine Anzahl zum
Haupthof gehörender Katen amWege nach Löptin, auch Poggensee genannt - heute
nicht mehr existent. - Mh.= Meierhof.
2. 4. Das Bannmeilenrecht
von 1711
Die Anzahl der Handwerker
und die Art ihrer Berufe waren, wie oben erwähnt, für alle Güter, so auch für
das Gut Depenau im Preetzer Güterdistrikt, vorgeschrieben. Das galt dann, wenn
diese Güter in "verbotenen Distrikten" lagen. Das Verbot bezog sich
auf die Nähe zu Orten wie Preetz, Plön, Kiel, Neumünster oder Segeberg, deren
Handwerker in Zünften organisiert waren, welche sich die lästige Konkurrenz vom
Halse zu halten trachteten. Das Zauberwort hieß "Bannmeile".
Engling definiert diesen
Begriff wie folgt: "Die Bannmeile war die Schutzzone einer Stadt, die
städtisches Handwerk und Gewerbe als wichtige Steuerquelle für den Landesherrn
vor der Konkurrenz der Landhandwerker bewahren sollte".5 Hier deckten sich
also die Interessen der zünftigen Handwerker mit denen des Landesherrn.
"Im Jahre 1711 wurde
für alle Städte und Flecken in den Herzogtümern ein einheitliches
Bannmeilenrecht erlassen. Die für Landhandwerker verbotenen Distrikte bestanden
in Kreisen mit einem Radius von 3 Meilen (= ... km) um die mit diesem Recht
ausgestatteten Orte. Das Gut Depenau befand sich demnach in den Bannmeilen von
Preetz, Plön, Segeberg und Neumünster." Ich folge den Autoren Engling, die
weiterhin schreiben, daß die in den Gütern zugelassenen Handwerker "ihre
Waren weder auf Jahrmärkten verkaufen, noch Arbeiten für Leute außerhalb ihres
Bezirks anfertigen durften. Alle anderen Handwerker hatten sich innerhalb von
sechs Monaten in eine Stadt oder einen zunftberechtigten Flecken zu begeben.
Diese Verordnung blieb bis zur Einführung der Gewerbefreiheit im Jahre1867 als
"das gewerbliche Grundgesetz" für Stadt und Land in Kraft." 6
Dazu bemerkt Karl-S. Kramer
in seiner diesbezüglichen Untersuchung des Gutes Schönweide:
"Der wirtschaftliche
Niedergang der Flecken und Städte war eher ein allgemeines Problem; die
Bedrohung der städtischen Wirtschaft durch Handwerker, die auf dem Lande saßen
und sich der Zunftpflicht entzogen, schon früher erkannt. Das Problem wird
abermals am 20.10.1773 in der >erneuerten Verordnung wider das in den
Herzogthümern im Schwange gehende bürgerliche [oder: städtische] Gewerbe auf
dem Lande< angesprochen. Dort ist ausdrücklich formuliert: Durch die auf den
Dörfern arbeitenden Handwerker und den Landhandel sei es zu einem großen
Abbruch und Verfall der Städte gekommen. Diesem schädlichen Einfluß zu steuern,
wird diese Verordnung erlassen.
Darin heißt es, daß nur in
den unverbotenen Landdistrikten Handwerk und Handel ohne Einschränkung
zugelassen seien. In den verbotenen Bezirken um die Städte hingegen werden
1) keine Brauer, Bäcker und
Branntweinbrenner und keine anderen Professionsverwandten [verwandte Berufe]
oder Handwerker geduldet - mit alleiniger Ausnahme eines Rademachers, eines
Grobschmidts, eines Bauernschneiders und eines Bauernschusters ... auf jedem
adeligen Gut,
2) kein Handel oder Krämerey
mit einigen anderen, als den in dem Hökerreglement vom 6.Juni 1755 benannten
und bestimmten Waren gestattet. 7 [Kramer, S.273]
_ _ _
Nach Engling wurden diese
Bedingungen jedoch pragmatisch abgewandelt, indem z.B.den Gütern noch im Jahre
1711 "auch Zimmerleute, Böttcher und Leineweber, sie seyen Leibeigene oder
Fremde" zugestanden wurden. 1737 verschaffte der König den Webern wegen
des großen Bedarfs an Leinen ungehinderte Freizügigkeit, und 1751 (1764 auf
Plöner Gebiet, 1791 auf ehem. Großfürstlichen und gemeinschaftlich von König
und Herzog regierten Gebieten, zu denen auch das der Preetzer Güterdistrikt
gehörte) wurde den Landwebern gar gestattet, Gesellen und Lehrlinge zu halten
sowie Arbeiten aus der Stadt anzunehmen. Zeitweise nahmen Zünfte sogar
Landhandwerker auf "gegen das
Versprechen, ihnen in der Stadt keine Konkurrenz zu machen". Andererseits
"pochten die städtischen Handwerker auf ihr altes Zunftmonopol und die
davon abgeleiteten Böhnhasenjagden. Sie spürten Landhandwerker - sofern diese
ihnen in die Quere gekommen waren- innerhalb der Bannmeile auf, gingen auf die
sog. Böhnhasenjagd und legten ihnen das Handwerk." 8
[Katzen wurden Böhnhasen
genannt, und, wie diese ihre Jungen häufig versteckt auf dem Heu-Boden ablegen,
so würde unerlaubtes Landhandwerk in versteckten Werkstätten (z.B. auf Böden)
den Zünftigen ins Handwerk pfuschen.H.Mehl, Altes Handwerk in S-H, S.81]
Diese Beschreibung mag
genügen, die besonderen Bedingungen herauszuheben, unter denen die
Landhandwerker in begrenzter Zahl und in wenigen Berufen ausschließlich gutsbezogen
arbeiten durften. 1744 war (erstmals) die Einsendung von Landhandwerker-Listen
seitens der Güter angeordnet worden, sie wurde aber, wie auch später, nicht
oder nur in Ausnahmefällen befolgt.
3. Nachrichten aus der Zeit
der Leibeigenschaft
3. 5. Frühe Kunde über
Land-Handwerker
In den Bornhöveder
Kirchenbüchern liegen jene Daten vor, aus denen sich eine Liste aller im 17.
und 18. Jahrhundert erwähnten Handwerker ohne Garantie auf Vollständigkeit
zusammenstellen ließ. Berufsangaben
enthalten die Kirchenbücher bis 1764 zwar nur selten, diesbezüglich aber gab es
durch spätere Angaben im Rückschluß befriedigende Ergebnisse.
In seinem Kapitel
"Erste Nachrichten" über Namen und Berufe von Landhandwerkern nennen
die Autoren Engling aus dem alten Bornhöveder Kirchenbuch für das Gut Depenau
folgende:
1656 Schmied Clement Sievers
im Dorf Horst
1658 Rademacher Hinrich
Loendorp in Stolpe
1663 Schneider Clas Haerß
(wohl: Horst) in Stolpe
1664 Schmiedeknecht Tim
Kracht in Wankendorf
1664 Schmiedeknecht Hinrich
Lübke "aus der Horst"
1669 Schneider Hartlieb
Schulten in Stolpe
1671 Glasmeister Georg
Gundelach zu Depenau
Nochmals seien die Autoren
Engling zitiert: Die Masse der Landhandwerker befand sich in den
Gutsdistrikten. Sie waren Insten und Leibeigene, durch das Schollenband an das
Gut gebunden und zu Hofdiensten verpflichtet. Sie betrieben ein Handwerk als
Nebenerwerb oft mit stillschweigender Duldung des Gutsherrn, manchmal aber auch
gegen "ein gewisses" an Geld.9 (E.S.166) Im Zusammenhang mit den
besonderen Bedingungen der Leibeigenschaft werden die Fälle des Ove Schlüter
wegen eines Freibriefs zur Erlernung eines Handwerks und des Zimmermannes
Grundt genannt, der sich aus "Liebesgründen" freiwillig in die
Leibeigenschaft begab.
_ _
Hier sei direkt aus der
Quelle [Kock, Bilder aus dem Amt Wankendorf] zitiert:
3. 6. Zimmermann Grundt -
"der Liebe wegen"
Am 4. Oktober1732 nahm der
Zimmermann Joachim Hinrich Grundt die Depenauer Leibeigenschaft an, um Cathrina
Dorthe "Lähndorpsche" heiraten zu können. Er machte allerdings zur
Bedingung, daß er nur zu Zimmermannsarbeiten herangezogen werden dürfe. 10
3.7. Zimmermann Claus
Schlüter - "Freibrief" für seinen Sohn
Demnach der wohlgeborene
Herr, Herr Joachim Brockdorff, Obrister und Herr auf Depenau, unsere von Gott
rechtmäßige Obrigkeit, dem wir Unterschriebene mit der Leibeigenschaft
erblichst verbunden, auf unser Vater und Sohn bittliches Absuchen geneiget und
behilflich sein wollen, meinem Sohn Oven, um das Zimmermannhandwerk zu
erlernen, einen Freibrief, so er dem Amtsmeister vorzuzeigen, und ohne den er
seinen Zweck nicht erreichen könne, erteilen und ausfertigen wolle, (also)
erkennen wir (deswegen) gegen unsere wohlgemeldete Herrschaft mit
höchstgebührlichem Dank und versichern anbei, daß sotaner Freibrief zu nichts
weiter nutze noch uns zu statten kommmen solle oder könne, denn daß zuvorderst
mein Sohn sein Handwerk erlerne, und weiter, besonders ich, Ove Schlüter, nebst
meinem Vater hiermit reservieren und verpflichten, daß, wenn uns diese mit der
Hilfe Gottes ich mein Handwerk erlernet, ich meiner Herrschaft für alle Güte,
so sie mir hierin erweisen wollen, desto mehr verbunden, auch nochmals
ausdrücklich reserviere, daß der vorgemeldete unter solchem Schein mir erteilte
Freibrief inkünftig mich nicht schützen zu statten kommen soll, besonders ich
jedesmal und auf Anfordern mit meiner erlernten Kunst meiner Herrschaft auch in
allem mich erweisen wolle, wie einem leibeigenen Untertanen zustehet, eignet
und gebühret wessen wir uns beide unterschreiben als Vater und Sohn, pflichtig
machen. So wahr uns Gott helfen soll.
Depenau, den 26. März Anno
1692
Claus Schlüter
Oven Schlüter
Hinrich Schlüter 11
[Claus Schlüter, Vater von
Ove, war selbst Zimmermann.]
"Das Zimmerhandwerk
wurde als ein bürgerliches Gewerbe [also städtisch-zünftiges] angesehen und
eine Zimmerwerkstatt auf dem Lande war nur dann möglich, wenn der betreffende
Handwerker Mitglied einer städtischen Zimmerzunft war oder eine besondere, z.B.
gutsherrschaftliche Konzession vorweisen konnte." 12
[Kramer, S.287 / 289]
_ _ _
4. Die Liste der Handwerker im Gute Depenau - 1600-1800, Kontrakte
4. 8. Die Sammelliste aller
Landhandwerker und Gewerbetreibender bis 1800
Es folgt die oben
angekündigte Liste jener Handwerker, die, zwischen ca.1620 und 1800 geboren, im
adligen Gut Depenau ihr Handwerk ausübten. Auf sie treffen alle im Zusammenhang
mit Landhandwerkern gemachten Feststellungen zu.
Wenn in der Spalte ganz
rechts die Lebenszeit der Personen genannt wird, ist natürlich zu
berücksichtigen, daß deren handwerkliches Wirken erst rund 30 Jahre nach dem
Geburtsdatum einsetzt, insgesamt also zwischen etwa 1650 und 1830.
Liste aller im adligen Gut
Depenau tätig gewesenen Handwerker, welche nach Auskunft der Bornhöveder
Kirchenbücher im 17. und 18. Jahrhundert geboren wurden.
(Ab 1655, Kirchenbuchlücke
von 1689 bis 1712, weiter bis 1800)
Nr./Zuname Vorname Beruf Wohnort Lebenszeit*
_________________________________________________________________________
1) Baudewin ?
Ziegler Ziegelhof Dep. ~*1600
2) Grambow Clas Glasmacher Depen.Gl.* ~1600-1675
3)
Löhndorf Hinrich Rademacher Stolpe 1620-(1658)
4) Hartz Claus Grobschmied Depen.
Boest ~*1620
5) Schlüter Claus Zimmermann Horst
/ Wdf. 1640-1720
6) Sievers Clement Schmied Horst 1656
genannt
7) Haerß Clas
Schneider Stolpe 1663 gen.
8) Kracht Tim Schmiedekncht. Wankendf. 1664 gen.
9) Lübke Hinrich Schmiedekncht. aus der
Horst 1664 gen.
10) Schulten
Hartlieb Schneider
Stolpe 1669 gen.
11) Gundelach
Georg Glasmeister Depen.Gl. 1671 gen.
12) Leptien Kleinschmidt Depen.Gl. 1700 gen.
13) Riecken Johann Köhler Depen.Gl. 1700 gen.
14) Schlüter Claus
Köhler Depen.Gl. 1700 gen.
15) Schlüter Ove
Zimmermann Stolpe 1700
gen.
Kätner
1/2Hufn.
16) Sieck Claus Weber Horst/Ho'felde 1679-....
17) Teyen* Claus Müller Stolper Mühle ~1660-1739
18) Sievers Christ.
Gerth
Grobschmied Depen. Boest 1680-1744
19) Enders Hans
Jürgen Schneider Stolpe ~1690-1745
20) Thee* Joch.Fr. Müller Stolper Mühle 1690-1756
21) Riecken Claus Rademacher Stolpe 1698-1786
22) Kummerfld Hinrich Schuster Wankendf. 1700-1783
23) Wulf
Johann Schneider Wankendf. ~1700
24) Möller Johann Schuster Stolpe ~1715-
?
25) Sievers Christ.
Hinr. GrobschmiedDepen. Boest 1718-1775
Hufschmied
St.
26) Tietgen Hinrich Böttcher/Häuersm Wankendorf 1719-1786
27) Linnau Hans Stellmacher Stolpe 1721-1781
28) Schnack Hans Weber Nienbrüch 1727-1794
29) Sievers Hs.
Berend Weber Poggensee(Rüsch) 1728-1781
30) Schlüter Claus Stuhlmacher Wankendorf 1730-1816
vorher Heuersmann,
Vollhufner
31) Rosener Christ.
Ludw. Schneider Frkft./MainWdf. ~1730- 1780
32) Ruge Claus Fr. Schmidtges. Tiendickshörn 1732-1784
33) Lange hom. Samuel Schuster Wankendorf
~1735- ?
34) Grundt Joch.Hinr. Zimmermann Depenau ~1732
35) Opfermann Joh.PeterFr.Schuster Stolpe ~*1735
36) Sieck Hinrich Weber Stolpe 1736-1821
37) Drenkhan Hs. Jacob Chr. Zimmermann Depen.
Mühle 1736-1806
38) Sievers Jochim
Hinr.Grobschmied Dep.Boest ~*1740
39) Dose Peter Schneider Wdf./Köllgbk. ~1740-
?
40) Sievers Detlev Friedr. Weber Stolpe 1745-1797
41) Sielitzer ? Weber/Häuersm. Stolpe, Kkp. 1746-1786
42) Sievers Joh. Hinr. Grobschmied Depen. Boest 1747-1801
43) Dittmann Joh.Hinr. Weber Wdf./Obendf. 1779, + erw.
44) Tietgen Claus Böttcher Wdf./1780 St. 1749-1819
45) Körner Dav.Mich.Bend. Glaser Holzbg./Dep. 1750-1814
46) Kummerfeld Chr. Gerh. Schneider Kkp/
Wdf. 1751-1802
47) Naumann Adolph Grobschmied Depen. Mühle 1756-1816
48) Sievers Hinrich Tischler Depenau 1763-
?
49) Horst Asm.
Friedr. Tischler Stolpe 1766- ?
50) Delscher* Anton Schuhmacher Stolpe ~1770- ?
51) Maaß ? Schneider Stolpe
~1770- ?
52) Sievers Hinr.
Gerh. Grobschmied Stolpe 1774-1804
53) Wiggers Hans Schneider Horst 1745-1819
54) Löhndorf Hans
Christ.Rademacher Wankendorf 1744-1798
geb.Theden, adoptiert
55) Schmidt Claus
Hinr. Abdecker Depenau +
1768
56) Ewers Berend
Gottfr. Böttcher Nettelau ~*1770
57) Vohsgrau Claus
Christ.Schuhflicker Stolpe 1771-1802
58) Sören Joh.Peter Schusterges. Stolpe 1778,+Sohn1J.
59) Dose/Dugg
Andr.Chrstph.Mauermann Wankendorf 1780-*
60) Sturm Mars Schneider Stolpe ~* 1780
61) Sievers Christ.Hinr.Weber Stolpe 1784-1815
62) Sellmer* Heinrich Schneider Stolpe
~1785- ?
63) Horst Hans Tischler St./Kastenbg. 1789- ?
64) Häseler Hans
Hinr. Weber, Schulmstr.Stolpe bis 1803
65) Horst Claus
Gerh. Schneider Wankendorf 1789-1815
66) Schlüter* Claus Schneider Wankendorf 1792- ?
67) Tietgen Hans
Christ.Rademacher Rüsch/Köllgbk. 1797- ?
68) Wendt Joh.Pet.Christph. Zimmerges. Depenau oo 1811 13
Gl.= Glashütte
_
Glasmacher 2 - Köhler 2
- Schmied 8 (+ 3 Ges.) - Kleinschmidt 1
- Rademacher 2 - Stellmacher 1 - Böttcher 3 - Ziegler 1 - Maurer 1 - Zimmermann 4 (+ 1Ges.) -
Schuster 5 (+ 1Ges.) - Schneider 11 - Tischler 3 - Glaser 1 - Weber 8 - Müller 2 - Stuhlmacher 1 -
Abdecker 1 - Lohmüller 1 -
Müller sind während dieser
Zeitspanne u.a.noch Freese, Duggen -- Lohmüller u.Heuersleute in Wdf./Obendorf
sind, aufeinander folgend, Marx, Hinrich u.Joh.Chr.Theden
In dieser Aufzählung treffen
wir auf die für einen Gutsdistrikt üblichen Gewerke, darüber hinaus auf
gutsseitig betriebene bzw.verpachtete Gewerbe wie Ziegler, Müller, Glasmacher,
Köhler, Kleinschmidt, Abdecker, Lohmüller. Die gutsfremden Namen scheinen die
von S.Göttsch hervorgehobene Tatsache zu bestätigen, daß mancher zünftige
Handwerker auf das Land auswich, um hier vermutete Lücken in der Versorgung zu
füllen.
[Anmerkungen zu :
Nr.1 Bereits Mitte des
17.Jhdts.muß es einen Ziegeleibetrieb gegeben haben, 1669 bekommt Tochter
Petronella ein Kind.
Nr.2, Nr.15 Vater u.Sohn,
durch die Eingabe (weiter unten) bekannt; Ove ist "Kätner", was
damals einigen Landbesitz bedeutete. In Stolpe 1700 3 Kätner = 1 Halb-, 2
Viertelhufner.
Nr.13, Nr.14, die Köhler
Riecken und Schlüter werden bei der Erstverheuerung (1700) von "baven
Obendorf" an Paul Riecken den Alten genannt; er hat eine gemeinsame Grenze
mit den beiden "Kölings". Der Kleinschmidt Löptin (Nr.12) war
Vorgänger von Paul R.und arbeitete mit Bestimmtheit an der alt.Dep.Glashütte.
Nr.17, Nr.20, Vater u. Sohn,
beide Müller, mehr darüber in der Arbeit über den "Pfeifenkopf".
Nr. 18, 25 und 38, sind
Vater, Sohn und Enkel - eine Schmiededynastie! Und dazu wird auch Clemens
Sievert "von der Horst" (Nr.8) gehören! Die Gutsschmiede befand sich
in Depenauer Boest. Vor der neuen Brücke (Nadelloch) gelangten die Kunden durch
eine Furt an den gegenüberliegenden Abhang, Zufahrt zur Furt über die
Mühlen-Einfahrt dieseits der Mühlenaue (auch "alte" Schwentine
genannt). (Karte von 1729).
Nr. 27, der Stellmacher
Linnau, bekannt durch die Liste seiner nachgelassenen Gegenstände.
("Bilder aus dem Amt", Kock)
Nr. 30, war Häuersmann, dann
Vollhufner (nach der allgemeinen Einkoppelung -ca. 1780 / 90- entfiel der
besondere Status eines Häuersmannes), schließlich -als Inste- Stuhlmacher.
Nr.35, Joh.Peter Fr.Opfermann, (1745-1773),