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will Spaß!
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Themen:
Staat
- Drogen „Geheime Dienste“
Bankrott
traditioneller Therapieformen
Erfolgreiche
Therapie, wie sie diskriminiert und verfolgt wird , hier am Beispiel des Arztes
Flugi’s
des Solidaritätskreises Conzelmann
Spaß
an Drogen?
Drogen:
Ursprünglich verstand
man unter Drogen Substanzen, die aus Pflanzen, Tieren und Mineralien
hergestellt und als Heilmittel oder Gewürze verwendet wurden. Heute bezieht man
den Begriff Drogen in erster Linie auf Arzneimittel, im besonderen Sinne auf
suchterregende Arzneimittel wie Rauschgifte.
Rauschgifte:
Unter der
Sammelbezeichnung Rauschgifte werden einige chemisch sehr verschiedene
Substanzen zusammengefasst, deren gemeinsames Kennzeichen ist, dass sie
Rauschzustände und Drogenabhängigkeit (Sucht) hervorrufen. Im weiteren Sinne
gehören hierzu auch Rauschmittel wie die Halluzinogene, Schnüffelstoffe sowie
Alkohol und gewisse Arzneimittel, besonders Barbiturate und Amphetamine. Im
Rausch sind die normalen Funktionen des Zentralnervensystems außer Kraft
gesetzt. Sein Verlauf hängt sowohl von der Art der Droge als auch von der
geistigen und körperlichen Verfassung des Betroffenen ab. Erwartet werden
allgemein die Verdrängung quälender Sorgen, Hebung der Stimmung, schön gefärbte
Träume oder Halluzinationen und eine Intensivierung der inneren Erlebnisfähigkeit.
Die Möglichkeit, sich auf diese Weise den Problemen des Alltags zu entziehen,
verleitet oft zu psychischer Abhängigkeit auch von Drogen, die eigentlich nicht
zur Drogenabhängigkeit führen. Der Missbrauch bestimmter Rauschgifte ( und auch
Arzneimittel) kann gegebenenfalls auch zur körperlichen Drogenabhängigkeit
führen, die sich bei Absetzen der Droge in spezifischen Entzugserscheinungen
(z.B Aggressivität, Ruhelosigkeit, Angstzustände, Schwitzen, Erbrechen,
Durchfall) äußert. Nach gängiger Ansicht (auch nach dem Gesetz) werden Koffein,
Nikotin und Alkohol nicht zu den Rauschgiften gezählt, obwohl gerade Alkohol
den typischen Rausch verursacht (auch Blutalkohol) und sogar süchtig macht
(Alkoholismus).
Der Handel und der medizinische Gebrauch anderer Rauschgifte wird in den
meisten Staaten durch Gesetze geregelt und unterliegt entsprechend strengen
Kontrollen. Zu den Rauschgiften dieser Gruppe gehören vor allem die Opiate (
Opium, Morphin, Heroin ), Kokain, Haschisch (bzw. Marihuana), LSD und Meskalin
Übersicht 7:
Auswahl häufiger oder auffälliger Erscheinungsformen von Ecstasy-Tabletten
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Lichtbild der |
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Bezeichnung: |
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Punker |
Barney |
Tuple |
Ninja Turtle |
Zwerg 1 |
Zwerg 2 |
Zwerg 3 |
Apple |
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Rückseite: |
Bruchrille |
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Chemisch hergestellter Abkömmling des Amphetamins. Wird in Form von Tabletten verschiedenster Form und Farbe gehandelt. Anwendung: schlucken.
Wirkung: Vereint die anregende Wirkung von Speed mit den halluzinogenen Effekten des LSD, wenn auch jeweils weniger stark. Wird deshalb der Gruppe der Entactogene zugeordnet, das sind Drogen, die die Berührung mit dem Inneren ermöglichen. Wurde bis 1986 in der Psychoanalyse verwendet, um seelische Vorgänge sichtbar zu machen. Heute v.a. als Partydroge beliebt, um länger und intensiver Tanzen zu können und zwischenmenschliche Barrieren einzureißen. Hauptgefahr ist das Austrocknen, wenn vergessen wird, genug (alkoholfreies) zu trinken und Hitzeschock, der pro Jahr in der BRD 20 bis 40 Tote fordert. Bei intensivem Dauerkonsum können Schäden im Gehirn auftreten, die die Gedächtnisleistung beeinträchtigen.
Nach der Einnahme einer Tablette wird der Wirkstoff MDMA im Darm resorbiert. Über den Blutkreislauf erreicht MDMA das Gehirn und wirkt dort vor allem auf den Neurotransmitter Serotonin. Die Serotoninspeicher werden rasch entleert. Es kommt zu einem massiven Anstieg der Serotoninkonzentration im synaptischen Spalt und damit zu einer bewusstseinsverändernden Wirkung. Die Serotoninspeicher werden über einen Pumpmechanismus wieder aufgefüllt. Dieser Prozess dauert mehr als 20 Stunden. Aus diesem Grund erzeugt ein Nachdosieren keine bzw. nur eine geringe Wirkung. Die Wirkung von MDMA beginnt etwa 20 bis 40 Minuten nach Einnahme und hält 2 bis 4 Stunden an. MDMA entfaltet seine zentral-nervöse Wirkung vor allem im Bereich des Limbischen Systems, das als "Belohnungszentrum" die Emotionalität reguliert. Die KonsumentInnen erleben in der Regel positive Gefühle und Verhaltensänderungen. So gelingt es vielen leichter, sich in andere hineinzufühlen, Kontakte zu knüpfen und Gespräche zu führen. MDMA vermittelt das Gefühl, mit sich selbst im Einklang zu befinden und fähig zu sein, persönliche Probleme zu bewältigen. Die meisten fühlen sich fit und leistungsfähig und verspüren Gefühle von Zärtlichkeit und Glück. MDMA verändert die Wahrnehmung der Umgebung, akustische und optische Eindrücke werden verstärkt. Halluzinationen treten nur selten auf. Der Anstieg von Puls und Körpertemperatur wird oftmals nicht als Warnsignal wahrgenommen. Kurz nach der Einnahme von MDMA verspüren viele KonsumentInnen eine unangenehme Verspannung der Kiefermuskulatur. Gleichzeitig kann Mundtrockenheit und Brechreiz auftreten. Auch gesteigerte Anspannung, Niedergeschlagenheit und Verwirrtheit wird in der ersten Stunde nach Einnahme gelegentlich beklagt. Das Kurzzeitgedächtnis kann vorübergehend gestört sein. Nahezu alle KonsumentInnen sind nach Abklingen der Drogenwirkung erschöpft und ausgelaugt - ein Zustand der als "Kater" bekannt ist. MDMA vermindert die Wahrnehmung von Warnsignalen des Körpers. Symptome wie Durst, Schwindel, Kopfschmerz und Herzjagen werden unterdrückt, und es kann zu Kollapszuständen kommen. Dies insbesondere dann, wenn im Zusammenhang mit körperlichen Anstrengungen (Tanzmarathon) Flüssigkeitsverluste nicht ausgeglichen werden und/oder keine Ruhepausen (chill out) eingelegt werden. Bei häufigem Gebrauch entsteht eine Toleranzentwicklung, d.h. die Dosis muss gesteigert werden, um die gleiche Wirkung zu erreichen. Es kann zu schwerwiegenden psychischen Störungen (Angstzustände, Depressionen, Psychosen) und körperlichen Gesundheitsschäden im Bereich von Herz, Kreislauf, Nieren und Leber kommen. Blutbildveränderungen sind möglich (Anämie). Auch Appetitlosigkeit und Gewichtsabnahme können die Folge sein. MDMA erzeugt psychische Abhängigkeit.
Am Schwarzmarkt wird heute vieles als Ecstasy oder Speed angeboten. Häufig sind in den Tabletten und Kapseln nicht die erwarteten Substanzen enthalten, die Dosierungen schwanken unvorhersehbar, und in wenigen Fällen finden sich gesundheitlich besonders bedenkliche Substanzen in den Proben. Eine Ecstasy-Tablette enthält durchschnittlich 50 bis 100 mg MDMA. Die Konzentrationen schwanken jedoch stark. Die Tablettenprägungen sind keine Garantie für tatsächliche Inhaltsstoffe. Jede Tablette kann zusätzlich Paracetamol, Coffein, Milchzucker, etc. enthalten. Nach neueren Untersuchungen sind toxische Beimengungen (Strychnin, LSD, etc.) bisher nur extrem selten vorgekommen. Dieser Kategorie gesundheitlich besonders bedenkliche Substanz werden folgende Proben zugerechnet: Ungewöhnlich hoch dosierte Ecstasy, Speed oder LSD-Proben. Also etwa alle Ecstasy-Proben, die mehr als 120mg MDMA, MDE oder mehr als 100mg MDA enthalten. Nachdem die Wirkung einer Substanz und ihre gesundheitliche Gefährlichkeit zu großen Teilen vom Körpergewicht und dem Geschlecht der jeweiligen UserIn abhängt, sind die 120mg nur ein ungefährer Richtwert. Dosierungen in dieser Höhe werden von UserInnen nicht erwartet und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass es zu längerfristigen Veränderungen im Gehirn kommt. Bei Dosierungen über 150 mg MDMA oder bei Kombination mit anderen Drogen kann es zu Vergiftungen (Intoxikationen) kommen. Kennzeichen sind:
Die betroffene Person bequem lagern, beruhigen (talk down) und auf keinen Fall ohne Aufsicht lassen. Neben hoch dosierten Substanzen fallen in diese Kategorie auch alle Stoffe, die in Wechselwirkung mit Ecstasy oder Speed gesundheitlich besonders bedenklich sind - also etwa Ecstasy-Tabletten, die zusätzlich Aspirin enthalten - und Proben, die auch ohne den gleichzeitigen Konsum von Ecstasy oder Speed schwere gesundheitliche Probleme verursachen können, z.B. Atropin oder Methadon. Besonders risikoreich ist die Kombination von MDMA mit anderen Suchtmitteln. Grundsätzlich erhöht der Mischkonsum alle gesundheitliche Risiken - teilweise in potenzierter Form.
Alkohol
Häufig wird zusätzlich zu MDMA Alkohol konsumiert. Einigen
KonsumentInnen dient Alkohol dazu, am Ende einer Party "abzutörnen"
und den "Kater" zu verschlafen. Alkohol spült jedoch
Körperflüssigkeit ebenso verstärkt aus wie Ecstasy, wodurch sich, insbesondere
in der Verbindung mit exzessivem Tanzen, die Gefahr des
"Austrocknens" und damit eines Kreislaufkollapses erhöht.
Haschisch
Als "Einschlafhilfe" nach körperlicher
Anstrengung im Zusammenhang mit Tanzveranstaltungen wird oft Cannabis in Form
von Haschisch oder Marihuana geraucht. Die Substanz wirkt beruhigend und
verringert die gesteigerte Wahrnehmung von Außenreizen als Folge des
MDMA-Konsums. Gleichzeitig können aber andere Wirkungen (vor allem körperliche,
z. B. Herzrasen) durch den Konsum von Cannabis wieder angehoben werden.
LSD
LSD gehört zur Gruppe der Halluzinogene und wird in Form
von Trips angeboten. Es wird häufig zusammen mit Ecstasy konsumiert, um eine
Steigerung der Vorstellungskraft zu erzielen. LSD wirkt im Gehirn auf einem
anderen Stoffwechselweg (Dopamin) wie MDMA. Es erzeugt unter Umständen
"Horrortrips", die über Tage und Wochen anhalten können. LSD führt
bei länger dauerndem Gebrauch nachweislich zu psychischen Spätschäden im Sinne
von Persönlichkeitsstörungen (Psychosen).
Speed
Speed ist ein Sammelbegriff für Amphetaminabkömmlinge
unterschiedlicher Wirkungsstärke. Es potenziert und verlängert die
euphorisierende und leistungssteigernde Wirkung von MDMA. Es wirkt zudem
stärker halluzinogen. Speed kann Schäden im Bereich der Hirnsubstanz und damit
bleibende psychische Defekte erzeugen.
Kokain
Auch Kokain wird mittlerweile mit MDMA kombiniert. Es wird
in der Regel als weißes Pulver angeboten und geschnupft. Die Wirkung tritt nach
wenigen Sekunden ein und hält 15 bis 45 Minuten an. Die Konsumenten/-nnen
verspüren eine hohe Leistungsbereitschaft, Handlungsdrang und Erregung. Kokain
führt zu starker psychischer Abhängigkeit und kann nach Absetzen massive
Depressionen auslösen. Die Schleimhäute der Nase werden gereizt und können
Schaden nehmen.
Parties sind auch ohne
Drogen geil. Unsinn ist das verbreitete Vorurteil auf Techno könnte mann nur
zugedröhnt abtanzen.
Da von staatlicher Seite weder präventive Maßnahmen übernommen noch Informationen geliefert werden, haben wir den aktuellen Wissensstand kurz zusammengefasst. Die Info's sollen helfen, die Risiken des Konsums einzuschätzen und Schäden gering zu halten.

Zum 01.01.1999 trat die Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV,
in Kraft und regelt seit dem unter anderem mit den §§ 11, 13, 14 und der
Anlage 4
(Mängelkatalog) die generelle Fahreignung. Der § 11 FeV legt in
Verbindung mit der Anlage 4 die generelle Fahreignung fest.
Alleine 1999 waren 11,5% (900) der Verkehrstoten auf Alkohol und „lediglich“ 0,77% (60) auf Drogenkonsum und Medikamente zurückzuführen, wobei Cannabiskonsum nicht extra ausgewiesen wird und wenn überhaupt wohl nur für ein winzigen Bruchteil der 0,77 % der Verkehrstoten verantwortlich ist.
§ 13 legt die Regeln zur Überprüfung der Fahreignung bei Alkohol
fest.
Um die Fahreignung bei Alkoholkonsumenten unabhängig von
einer Verkehrsteilnahme zu überprüfen, müssen laut §13 Abs. 1 Tatsachen bekannt
werden, die auf eine Alkoholabhängigkeit oder einen Missbrauch schließen
lassen.
Hier ist dann von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein fachärztliches
Gutachten nach § 11 Abs. Abs. Satz 3 anzuordnen. Hierbei ist aber zu bedenken,
das die Straßenverkehrsbehörden in der Regel aber erst dann den Verdacht eines
Alkoholmissbrauchs ableiten können, wenn eine Verkehrsauffälligkeit vorlag, da
der reine Besitz oder Konsum von Alkohol einen Verdacht auf einen Missbrauch
oder eine Abhängigkeit nicht zulässt.
Bei mehrfacher Verkehrsauffälligkeit unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und
1,59 Promille BAK
oder einer einmaligen Verkehrsauffälligkeit ab 1,6 Promille BAK ist nach § 13
Abs.2 die Überprüfung der Fahrtauglichkeit mittels medizinisch psychologischen
Untersuchung, kurz MPU anzuordnen.
Dies bedeutet de fakto, dass mindestens zwei Verkehrsverstöße unter nicht
unerheblichem Alkoholeinfluss, oder ein Verstoß unter Alkoholeinfluss weit im
Strafbarkeitsbereich vorliegen muss, bevor die Straßenverkehrsbehörde die
Fahreignung bei Alkoholkonsumenten in Zweifel zieht und einen Aufklärungsbedarf
sieht.
§ 14 legt die Regeln zur Überprüfung der Fahreignung bei Drogen und
Medikamenten-Missbrauch“ fest.
Um die Fahreignung nach §14 FeV zu überprüfen, müssen
Tatsachen bekannt werden, die auf eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, oder
auch nur auf eine Einnahme von Betäubungsmitteln schließen lässt. Auch wenn der
§ 14 FeV die Überprüfung der Fahreignung bei Besitz von Betäubungsmitteln
ausdrücklich als Kann-Bestimmung auslegt, sehen die Straßenverkehrsbehörden
gerade bei dem Besitz von geringfügigen Mengen hier einen Aufklärungsbedarf, da
der Besitz von geringen Mengen auf einen Eigenbedarf schließen lässt und
demnach Tatsachen bekannt sind, die auf eine Einnahme von Betäubungsmitteln
schließen lassen.
Das heißt, sobald ein Strafermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das BtMG
eingeleitet wird, sieht auch die Straßenverkehrsbehörde einen Aufklärungsbedarf
bezüglich der generellen Fahreignung. Hier ist dann auch ein fachärztliches
Gutachten nach § 11 Abs.2 Satz 3 anzuordnen. Dieses Gutachten hat den Zweck,
festzustellen, ob eine Einnahme von Betäubungsmitteln vorliegt, bzw. ob bei
Cannabiskonsumenten ein regel- und gewohnheitsmäßiger Konsum vorliegt. Wird die
Einnahme von Betäubungsmitteln (ausgenommen Cannabis) festgestellt, ist nach
§11 i.V.m. der Anlage 4 die Fahreignung zu verneinen. Liegt bei Cannabis ein
regel- und gewohnheitsmäßiger Konsum vor, ist auch hier die Fahreignung
auszuschließen. Nur bei einem gelegentlichem Konsum von Cannabis kann die
Fahreignung gegeben sein, wenn kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder
anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt und ein klares Trennungsvermögen
gegeben ist. Wird ein gelegentlicher Konsum von Cannabis festgestellt, kann die
Straßenverkehrsbehörde weitere Maßnahmen anordnen, wenn weitere Tatsachen
Zweifel an der Fahreignung begründen. Dies ist u.a. gegeben, wenn ein Verstoß
gegen § 24a StVG vorlag (Verkehrsteilnahme unter „akutem“ Cannabiseinfluss;
positiver THC- Befund bei einer Verkehrsteilnahme). Hier ist dann laut § 14
Abs. 1 Satz 3 eine MPU anzuordnen.
Für die Feststellung des regel- und gewohnheitsmäßigen Konsums von
Cannabis gibt es zur Zeit aber kein standardisiertes Verfahren. In NRW und in
Bremen wird die Konsumfrequenz nach Prof. Dr. Daldrup mittels Blut und
Urinanalyse ermittelt und an Hand des Abbauproduktes THC-COOH in Blutplasma
bestimmt. Für NRW und Bremen gibt es demnach „Grenzwerte“. Unter 5 nG THC-COOH
pro mL Blutplasma liegt nach Prof. Dr. Daldrup (Rechtsmedizin Düsseldorf) ein
einmaliger Konsum von Cannabis vor. Zwischen 5 und 75 nG liegt ein gelegentlicher
Konsum vor. Ab 75 nG liegt ein regel- und gewohnheitsmäßiger Konsum vor und die
Fahreignung ist zu verneinen. Dies Betrifft aber wie gesagt nur Bremen und NRW.
In einigen Bundesländern wird keine Konsumfrequenz nach Dr. Daldrup
bestimmt, sondern dort wird nur geprüft, ob ein Konsum, bzw. ein wiederholter
Konsum stattgefunden hat. Dies wird oftmals an Hand einer Urin-, bzw.
Haaranalyse ermittelt. Aber gerade die alleinige Urin- oder auch Haaranalyse
ist zur Bestimmung einer aktuellen Konsumfrequenz sehr umstritten.
Hat ein wiederholter Konsum stattgefunden, gehen die
Straßenverkehrsbehörden von einer Nichteignung aus oder ordnen MPU`s an.
Die tatsächliche Fahruntauglichkeit und damit das
tatsächliche Gefährdungspotenzial im Straßenverkehr durch akuten
Cannabiseinfluss ist umstritten.
Ein Gutachten welches über die Bundesanstalt für
Straßenwesen -kurz BAST- veröffentlicht worden ist, kommt zu der Feststellung,
dass die akute Cannabiswirkung zu Einschränkungen führt .
Zitat:
„Als besonders empfindlich gegenüber
einer THC-Wirkung erweisen sich „Aufmerksamkeit“ „Tracking“ und
„Psychomotorik“. „Fahren“ als Ausdruck von Mehrfachleistung erscheint dagegen
als relativ unempfindlich“.
Nach Untersuchungen von Hausmann, Möller, Otte“ , bei denen man das relative Unfallrisiko bei nüchternen Fahrern auf Faktor eins gesetzt hat, kommt man zu dem Schluss, dass das relative Unfallrisiko bei alkoholisierten Fahrern unter 0,8 Promille BAK um das 2,5fache steigt. Bei einer BAK über 1,0 Promille steigt das relative Unfallrisiko auf das 9,1 fache. Dagegen sinkt das relative Unfallrisiko unter Cannabiseinfluss laut Terhune auf den Faktor 0,9. Laut Hausmann, Möller, Otte sank das relative Unfallrisiko unter (nur) Cannabiseinfluss auf den Faktor 0,6 und damit deutlich unter das eines nüchternen Fahrers.
Rechtliche
Bewertung
Schon 1997, auf dem Kongress der deutschen Gesellschaft für
Verkehrsmedizin e.V., setzte sich Herr Dr. H. J. Bode sehr detailliert und
kritisch mit der Überprüfung der Fahrtauglichkeit –damals noch nach §15b StVZO-
auseinander.
In seinem „Aufsatz“ kritisiert er unter anderem die „Anlass“ -
Rechtsprechung
bei gelegentlichem Cannabiskonsum
„Zu bedenken ist
zudem, dass die Fahrerlaubnisbehörde auch bei dem Fahrerlaubnisinhaber, der
durch „gelegentlichen“ Alkoholkonsum aufgefallen ist, nicht in jedem Fall
überprüft, ob er den Alkohol „regelmäßig“ trinkt und deshalb seine
Kraftfahreignung verloren hat. Selbst wenn er unter erheblichem Alkoholeinfluss
mit einem Blutalkoholwert von 0,8 bis 1,09 Promille im Kraftverkehr ein
Kraftfahrzeug geführt hat, nimmt die Fahrerlaubnisbehörde keine solche
Überprüfung vor.“....
„Solange als unverhältnismäßig angesehen wird, den „gelegentlichen“
Alkoholkonsumenten darauf zu untersuchen, ob er „regelmäßiger“ Alkoholkonsument
ist, muss auch als unverhältnismäßig angesehen werden, den „gelegentlichen“
Cannabiskonsumenten darauf hin zu untersuchen, ob er „regelmäßiger“
Cannabiskonsument ist“
bei Besitz von Cannabis
„Schließlich bestätigt das BverwG die Ungleichbehandlung von Alkohol- und Haschischkonsumenten mit dem ausdrücklichem Hinweis, dass „sich auch ein Kraftfahrer, bei dem der Verdacht übermäßigen Alkoholgenusses besteht, eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit nach §36 Abs. 5 StVO und ggf. die Abnahme einer Blutprobe nach Maßgabe des –verfassungsrechtlich unbedenklichen- §81 a StPO(BverfG 16, 200) gefallen lassen „ müsse. Denn der solchenfalls erforderliche Verdacht übermäßigen Alkoholgenusses wird eben nicht alleine daraus hergeleitet, dass der Kraftfahrer Alkohol besitzt, sondern daraus, dass er unter Alkohol am Straßenverkehr teilgenommen hat. Der weitere Hinweis des BVerwG , der unter dem Verdacht übermäßigen Alkoholgenusses stehende Kraftfahrer unterliege „ferner (ebenfalls) der Überprüfung seiner Kraftfahreignung durch die Maßnahme nach § 15b StVZO“, unterstreicht das noch und macht die Ungleichbehandlung von Alkohol- und Haschischkonsumenten gerade besonders deutlich. Denn solche Überprüfungsmaßnahmen werden eben erst angeordnet bei wiederholter Verkehrszuwiderhandlung unter Alkohol oder bei Überscheitung der 1,6 Promille-Grenze bei Verkehrsteilnahme.“
bei Erwerb von Cannabis
„Wenn der Erwerb von 1,85 g Haschisch ein Drogenscreening rechtfertigen soll – wie der VGH Baden- Württemberg annimmt ...-, müsste auch der Erwerb einer kleinen Flasche Schnaps durch ein Fahrerlaubnisinhaber Anlas zur Aufklärung eines etwaigen regelmäßigen bzw. gewohnheitsmäßigen Alkoholkonsums geben. .....Die Ungleichbehandlung von Alkohol- und Haschischerwerbern liegt auf der Hand."
Die derzeitige Rechtslage macht die von Herrn Dr. Bode
kritisierten Punkte noch deutlicher, da mit den §§ 13 und 14 der FeV die
„Ungleichbehandlung“ zwischen Alkohol- und Cannabiskonsumenten in den einzelnen
§§ festgeschrieben wurde.
§ 14 FeV wurde auch von VG Berlin in einem Urteil aus 03.2000 als nicht
verfassungsgemäß kritisiert.
Zitat:
„1. Die Begutachtung
der Kraftfahreignung bei Eignungszweifeln auf Grund von Cannabiskonsum (§14 I 1
Nr.2 FeV) muss durch einen Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
erfolgen. Aus Gründen der
Verhältnismäßigkeit genügt dabei in der Regel zunächst die Anordnung eines
Drogenscreenings.
2. Es bestehen Zweifel an der verfassungsrechtlichen Haltbarkeit des § 14 I 1
Nr.2 FeV, soweit der Fahrerlaubnisbehörde darin aufgegeben wird, ein ärztliches
Eignungsgutachten auch in Fällen einmaligen Cannabiskonsums ohne Bezug zum
Straßenverkehr anzuordnen.“
und im Text:
„§ 14 I 1 Nr.2 FeV erscheint bei summarischer Prüfung verfassungswidrig, weil es jedes Maß vernünftiger, sachnaher Präzisierung typischer straßenverkehrsbezogener Gefährdungskonstellationen im Zusammenhang mit Cannabiskonsum vermissen lässt“ (so auch Kreuzer, NZV 1999, 353 8357]).
Schlussbetrachtung
Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen ist es notwendig, die
Verkehrsicherheit mittels „Rahmenbedingungen“ zu gewährleisten. Dies bleibt
auch nach wie vor unumstritten.
Darüber hinaus darf man aber nicht vergessen, welch einen hohen Stellenwert die
individuelle Mobilität, alleine was die Berufsperspektive anbelangt, einnimmt.
Gerade aus diesem Grunde darf es nicht sein, dass der Gesetzgeber, allen
Erkenntnissen und Zahlen zum Trotz, seine repressive Drogenpolitik auf das
Straßenverkehrsrecht verlagert und somit Konsumenten von illegalisierten
Substanzen auch indirekt aus dem Erwerbsleben ausgrenzt, bzw. dies einschränkt.
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Ohne eine Änderung im Fahrerlaubnisrecht wird eine weitere Liberalisierung in der Drogenpolitik wohl kaum umsetzbar sein, da es den Cannabiskonsumenten kaum zu vermitteln ist, das sie zwar straffrei geringe Mengen für den Eigenbedarf besitzen dürfen, aber damit rechnen müssen, dass sie ihre Fahreignung mittels kostspieligen Gutachten nachweisen müssen, oder ihnen gar die Fahreignung abgesprochen wird. |
Drogenaufklärung in
Deutschland ?
Alle sind sich einig:
Die DROGENAUFKLÄRUNG ist ein zentraler Schlüssel zur Bewältigung der
Drogenproblematik schlechthin. Doch wie steht es mit der Drogenaufklärung in
diesem unserem Lande?
Die meisten Bürger werden sagen: "Na klar wird aufgeklärt!". Doch weit gefehlt. Was uns Bundesregierung und Medien präsentieren ist eine pauschalierte Schwarzmalerei, die nur ein einzigen Ziel hat: Das Erreichen von Drogenabstinenz durch Fehlinformation.
Das Problem der Urteilskraft: Wann ist man
"aufgeklärt"?
Um
die Qualität z.B. der Drogen-Aufklärung beurteilen zu können, muss man sich
natürlich zunächst mit dem Thema "Drogen" beschäftigt haben - wie
sonst sollte man die Qualität einschätzen können? Ein interessantes Problem...
wenn ich als Bürger genau so viel weiß, wie mir Regierung und Medien täglich
melden, dann fühle ich mich gut informiert. Das ist logisch, aber leider auch falsch.
Warum ich die
Bundesregierung und die Medien so kritisch sehe? Das ist ganz einfach: Die
Bundesregierung muss in ihrer Informationspolitik den vorsichtigsten Weg
gehen. Im Zweifelsfall müssen alle Risiken übertrieben werden und auch der
schwächste Bürger geschützt werden. Das funktioniert nur auf Kosten der
Wahrheit, die in ihrer Komplexität nicht betrachtet werden kann.
Die Medien haben
ein anderes Problem: "bad news are good news". Das
bedeutet konkret, dass ein Verleger seine Stückzahlen/Einschaltquoten nur
halten kann, wenn er etwas berichtet, was die Menschen reizt... und das sind
bekanntlich Sex, Gewalt, Katastrophen und Tragödien. Wir können folglich nicht
von den Medien verlangen, dass sie über Karl W. berichten, der am Sonntag einen
wunderbaren und friedvollen Trip erlebt hat. Das interessiert niemanden.
Wer also beim Thema
"Drogenaufklärung" der Bundesregierung und den Medien traut, der muss
meiner Meinung nach noch einiges lernen. Doch welcher Weg bleibt dann übrig, um
sich "aufzuklären"? Muss man Erfahrung mit Drogen gemacht haben, um
über sie urteilen zu können? Ja, ich glaube schon. Dies bedeutet nicht,
dass man Drogen nehmen soll; vielmehr soll das bedeuten, dass man nicht zu
jedem Thema eine Meinung haben muss.
Um ein Bild davon zu vermitteln, wie oberflächlich die momentane Drogen-Aufklärung der Medien ist, werde ich die Aussagen über Drogen auf die Sexualität übertragen. Anschließend werden die einzelnen Parallelen analysiert.
Hier
nun die Sexual-Aufklärung für Kinder, die der aktuellen Drogen-Aufklärung gleicht:
"Die
Sexualität ist ein Fehlverhalten, was besonders bei jungen Menschen verbreitet
ist. Der Geschlechtsakt führt immer zur Schwangerschaft. Alle Sexualpraktiken
sind pervers. Der Orgasmus ist ein bewusstseinsverändernder (!) Rausch. Sexuell
aktive Menschen treiben sich im kriminellen Milieu der Prostitution herum. Man
flüchtet in die Sexualität, um seine (Beziehungs-) Probleme zu verdrängen. Am
Schrei des Orgasmus erkennt man, was für eine schmerzvolle Quälerei der Sex
wirklich ist. Niemand macht freiwillig Sex, denn er bringt nur Sorgen und
Krankheit. Der einzige Weg diesem Teufelskreis zu entgehen ist
ENTHALTSAMKEIT."
Na, wiedererkannt? Ist das die Sexualität in Deutschland? Ist ein heranwachsendes Kind hiermit gut aufgeklärt worden? Wird das Kind nun ein gesundes Sexualleben haben? Nein, natürlich nicht.
Wo liegen nun die Parallelen zum heutigen Stand der Drogen-Aufklärung?
1.)Die Sexualität ist ein Fehlverhalten, was
besonders bei jungen Menschen verbreitet ist?
Die
Drogenproblematik ist ein Problem der Jugend? Das könnte den
"Erwachsenen" so passen. Damit wäre das Problem schön weit weg
geschoben. Frei nach dem Motto: "Meine Welt ist in Ordnung. Aber die
Jugendlichen haben da ein gefährliches Problem".
Fakt ist, dass in der
BRD 4 Millionen Menschen alkoholabhängig sind, bzw. ein ernstes Alkoholproblem
haben; und das sind vermutlich zu 90% "Erwachsene". Darüber hinaus
haben wir 1,5 Mio. Beruhigungsmittel-Abhängige; dies sind sehr oft ältere
Frauen. Wir haben ca. 6,7 Mio. Raucher, die mehr als 20 Zigaretten pro Tag
rauchen; und das sind nicht nur Jugendliche. Die 150.000 spielsüchtigen Menschen
in unserem Land sind zum allergrößten Teil erwachsen.
Jede Generation
hat ihre eigenen Drogen: die 16-jährigen bevorzugen synthetische
Aufputschmittel, 20-jährige bevorzugen Cannabis und der restlichte Teil der
Bevölkerung schüttet Alkohol in sich hinein und stopft sich mit Tabletten voll.
Wer also hier die deutsche Drogenproblematik auf die Jugendlichen abschiebt,
der ist schlecht aufgeklärt.
2.) Der Geschlechtsakt führt immer zur
Schwangerschaft?
Drogen machen immer süchtig? Davon gehen wohl die
allermeisten Menschen aus. Genauso war früher die Sexualaufklärung: Sex macht
immer schwanger. Der wirklich aufgeklärte Mensch weiß, dass die Realität sehr
viel komplexer ist.
Die wichtigste Botschaft: Cannabis (alias "THC",
"Haschisch", "Gras", "Shit" ...) selbst macht
NICHT abhängig oder gar süchtig. Hunderttausende Bundesbürger, die Cannabis
regelmäßig konsumieren, können das bestätigen. Man kann jederzeit den Konsum
stoppen. Das ist wissenschaftlich
bewiesen und ist unumstößlich. Wer nach langer Zeit des Konsums mit Cannabis
aufhört, hat die gleichen Probleme wie derjenige, der seinen Fernseher
abschafft. Das ist nicht übertrieben!
Das gleiche gilt für LSD und Psilocybin-Pilze: Die Gefahr einer
Abhängigkeit oder Sucht ist Null. Es macht keinen Unterschied, ob man einmal im
Monat einen "Trip wirft" oder ins Kino geht.
Was die härteren Drogen angeht, so ist der Fall komplizierter. Hier gibt es durchaus Wirkstoffe, die abhängig und süchtig machen können und somit dem Alkohol gleich gestellt werden können.
ACHTUNG:
Allerdings
ist nicht immer der Wirkstoff entscheidend, sondern die Psyche des Konsumenten.
Bei näherer Betrachtung sind wir Menschen nämlich von sehr vielen Dingen
abhängig, ohne es zu wissen. Bei Cannabis zum Beispiel geht die Wissenschaft
davon aus, dass Abhängigkeitssymptome die Folge von psychischen Problem sind;
und nicht die Ursache.
Das soll die Drogensucht nicht verharmlosen; es soll vielmehr zum Denken
anregen.
Wer also die Auffassung vertritt, dass Drogen stets mit Abhängigkeit gleichzusetzen sind, ist nicht aufgeklärt.
3.)Alle Sexualpraktiken sind pervers?
Ist
es wirklich so, dass alle Drogenkonsumenten besinnungslos in der Zimmerecke
hocken - röchelnd, kotzend, schreiend, jederzeit bereit, sich aus dem Fenster
zu stürzen? Sind die menschlichen Wracks an den Bahnhöfen repräsentativ?
Natürlich
nicht. Das sind Märchen - von unwissenden Menschen geglaubt und verbreitet.
Wäre der Drogenkonsum derart schrecklich, dann würde es doch niemand tun! Es
ist in 90% der Fälle nicht so, dass die Konsumenten aus Zwang zu den Drogen
greifen - es ist der WUNSCH es zu tun. Somit ist die Situation vollends
vergleichbar mit der normalen Situation eines unauffälligen
Alkohol-Konsumenten.
Ein
typischer Cannabis-Rausch ist wie ein intensives und entspanntes Träumen.
Entweder schläft man dabei ein oder man unterhält sich angeregt mit Freunden.
Nach 1-4 Stunden lässt die Wirkung immer weiter nach bis man wieder nüchtern
ist. Warum gibt es zu Gewalttaten unter Alkohol ausführliche Studien - und zu
Cannabis nicht? Ganz einfach: Cannabis macht jeden Menschen absolut
friedfertig. LSD und Psilocybin sind derart eindrucksvoll, dass man nicht an
Gewalt-Exzesse irgendeiner Art denken würde.
Lediglich eine
kleine Gruppe von Konsumenten illegaler Drogen entsprechen dem Bild, welches
die Medien gerne zeichnen. Und es sind vor allem die Alkoholiker, die in großer
Zahl das Elend auf die Straße tragen. Die Statistik sieht so aus: es werden
bundesweit 2.000 Tote gezählt, die durch illegale Drogen sterben. Das sind
(bedauernswerte) 5 Menschen am Tag. Im Gegensatz dazu sterben täglich über 400
Menschen an Tabak und Alkohol.
Wer mit
Drogenkonsum "Sodom und Gomorra" assoziiert, ist seiner Phantasie
(oder den Medien) zum Opfer gefallen. Die einzige Droge, die in weiten
Bereichen diesem Vorurteil gerecht wird, ist....na?...Alkohol. Nicht darauf
gekommen? Da zeigt sich der blinde Fleck unserer Gesellschaft.
4.)
Der Orgasmus ist ein bewusstseinsverändernder (!) Rausch?
Ja, die
Bewusstseinsveränderung ist ein extrem interessantes Thema. Wenn man Nichtaufgeklärte
sprechen hört, dann wird das Wort "bewusstseinsverändernd" ähnlich
angewidert ausgesprochen wie "Aidskrank" oder
"pädophil".
Ist denn die
Bewusstseinsveränderung etwas schlimmes, was man dem Konsumenten vorwerfen
dürfte? Ist denn der Genuss von Bier und Korn nicht ebenfalls bewusstseinsverändernd?
Warum spricht denn niemand davon? Man trinkt Bier, um sein Bewusstsein
zu verändern; man möchte locker, gesellig und offen sein.
Ist
denn der Kinobesuch nicht ebenfalls bewusstseinsverändernd? Warum fragt denn
niemand verständnislos: "Du gehst in einen Liebesfilm? Ja, aber damit
veränderst Du doch Dein Bewusstsein! Das, was Du dort siehst, hat doch nichts
mit dem ECHTEN Leben zu tun".
Ist
denn Sex keine Bewusstseinsveränderung? Schweben wir hier nicht in ganz anderen
Gefühlen; weit ab vom Alltag?
Bewusstseinsveränderung
gehört zu unserem Leben. Punkt.
Also soll
man z.B. Cannabis-Konsumenten bitte nicht vorwerfen, sie wollten MUTWILLIG ihr
Bewusstsein verändern. Denn das ist ein ganz normaler Prozess, den wir durch
Kaffee, Nikotin, Alkohol, Spielen, Fernsehen, Sex, Medikamente usw.
hervorrufen. Seit es die Menschheit gibt, verändert sie ihr Bewusstsein.
Wer also die
Bewusstseinsveränderung von Drogen kritisiert, ist schlecht aufgeklärt. Es wäre
an der Zeit mal intensiv über unser Bewusstsein und unsere alltägliche
Veränderung dessen nachzudenken.
5.)
Sexuell aktive Menschen treiben sich im kriminellen Milieu der Prostitution
herum?
Sind
Drogen-Konsumenten grundsätzlich kriminell?
Je nach dem,
wie man es sehen will. Die Alkoholtrinker und Zigarettenraucher haben einfach Glück,
dass ihre Drogen (obwohl nachweislich schädlich
und suchterzeugend) gesetzlich erlaubt sind. Und Cannabis-Konsumenten haben
einfach Pech, dass ihre Droge (obwohl gesundheitsfördernd und NICHT suchterzeugend)
verboten ist. Um diesem offensichtlichen Problem rechtlich Rechnung zu
tragen, muss der Cannabis-Konsum seit 1994 nicht mehr strafrechtlich
verfolgt werden. So will es das Bundesverfassungsgericht.
Weil
Cannabis-Konsumenten also Pech haben, müssen sie sich in das kriminelle Milieu begeben,
um an Cannabis zu gelangen. Sie müssen dies tun, weil der Gesetzgeber dies so
fordert; mit allen Problemen, die daraus resultieren... kein Konsument legt
Wert darauf, sich mit "Dealern" zu treffen. Keiner möchte das
Drogen-Milieu finanzieren.
Aber
selbstverständlich gibt es auch eine zahlenmäßig kleine Gruppe von
Drogensüchtigen, die durch Kriminalität den Drogenkonsum finanzieren muss. Aber
um objektiv zu sein, muss man einfach sehen, dass mindestens 90% aller
Drogenkonsumenten ein völlig unauffälliges Leben führen.
6.) Man flüchtet
in die Sexualität, um seine (Beziehungs-) Probleme zu verdrängen?
Flüchtet
man in die Welt der Drogen, um der "wahren Welt" auszuweichen? Ist
der Konsum von Drogen die "Kapitulationserklärung" und der
"Problemverdränger" schlechthin?
Viele Menschen
würden dies genau so sehen. Andere Menschen würden in der Nutzung von Drogen
ein HINWENDUNG zur "wahren Welt" sehen - viele Einweihungswege sind
ohne Drogen nicht denkbar (z.B. Castaneda). Beides kann richtig sein, das kommt
ganz darauf an...
Ich behaupte,
dass wir alle jede Menge Möglichkeiten gefunden haben, um unsere Probleme zu
verdrängen. Da sollten wir uns nichts vormachen. Der Sachbearbeiter, der (trotz
Familie) den ganzen Abend vor seinem Computer sitzt... der Arbeitslose, der den
ganzen Tag im Bodybuilding-Studio verbringt... der Architekt, der seine ganze
Freizeit mit seiner Modelleisenbahn vertreibt... alle diese Menschen
verdrängen!
Wer von uns
kann schon behaupten, dass er sich allen Problemen stellt? Wer würde an den
Problemen dieser Welt nicht wahnsinnig, wenn er sich mit ihnen beschäftigt?
Das Spektrum
der Möglichkeiten zur Verdrängung ist so riesig (und wird von uns allen so
eifrig genutzt), dass es nicht zu vertreten ist, hier den stofflichen Drogen
einen besonderen Vorwurf zu machen.
7.) Am Schrei
des Orgasmus erkennt man, was für eine schmerzvolle Quälerei der Sex wirklich
ist?
Kann man den
Konsum von Drogen mit einem "Horrortrip" gleichsetzen? Sind die
grauenvollen Berichte, von denen man hört und liest, repräsentativ für Drogen?
Viele Menschen schrecken vor Cannabis zurück, weil sie Angst vor einem
Horrortrip haben.
Der Horrortrip
ist ein unglaublich großer Mythos. Er ist der Sammelbegriff für alle
unangenehmen Erfahrungen, die man unter Drogen sammeln kann. Das Wort ist
einfach - doch die dahinterliegende Wahrheit ist sehr komplex.
Befreien wir
uns zunächst von diesem Wort und sprechen lieber von "Krisen"
- das ist Wertneutraler und befreit unser Denken.
Es ist richtig,
dass Drogen extreme Erfahrungen und Krisen bringen können - sowohl körperliche
wie geistige. Viele dieser Erfahrungen haben wir in unserem Alltag noch nicht
erlebt. Manchen Menschen sind offen; ihnen fällt es einfach, diese starken
Erfahrungen zu machen. Andere Menschen sind schwächer und haben mit Krisen
große Probleme.
Wir brauchen
ein harmloses Beispiel: der Tod eines Elternteils. Diese Krise ist in den
meisten Fällen eine unangenehme Erfahrung (alias "Horrortrip"). Uns
geschieht etwas Schreckliches, denn ein geliebter Mensch ist plötzlich fort und
kommt nie wieder. Doch dieses Ereignis hat auch noch eine gänzlich andere
Bedeutung: Wir werden ein Stück erwachsener. Und wir müssen lernen, Abschied zu
nehmen und unser Leben weiterzuführen. In dieser Krise steckt eine Chance, denn
wir können stärker werden und die nächste Krise besser und stabiler bewältigen.
Jede Krise hat eine goldene Seite - man muss sie erkennen und nutzen. Krisen
fördern die Entwicklung!
Auch unter
Drogen kann man Krisen erleben. Wenn also Menschen sagen: "Ich nehme keine
Drogen, weil ich Angst vor Krisen habe", so gibt der Mensch damit zum
Ausdruck, dass er entweder in seinem Alltag schon genug Krisen hat oder dass er
krisenscheu ist. In beiden Fällen sollte man seine Finger von den Drogen
lassen.
Es gibt nicht
wenige Drogenkonsumenten, die Drogen nehmen um eben diese Krisen zu erfahren.
Kranke Menschen? Nein, es sind Menschen, die sich weiterentwickeln wollen und
wissen, dass dies ohne Krisen nicht funktioniert. Es sind Menschen, die es als
eine Herausforderung sehen, sich immer wieder neu zu entdecken. Es sind
Menschen, die nicht an dem alltäglichen Ego hängen und ihre Psyche wesentlich
weiter definieren. Diese Krisensucher nutzen die Droge so, wie es Medizinmänner
und -Frauen schon seit Tausenden von Jahren tun: als heilige Handlung.
Es gibt Personenkreise, die den bewussten Konsum von Drogen (im Sinne dieser
Krisensuche) voraussetzen und es als eine unvertretbare Schwäche eines
"starken" und "erwachsenen" Menschen ansehen, diese Chance
nicht zu nutzen. Es gibt Drogenkonsumenten, die sagen: "Ich hatte wahrlich
viele schöne Trips. Aber die 'Horrortrips' waren für mich die wertvollsten
Erfahrungen, die ich um keinen Preis missen möchte". Eine wahrlich neue
Perspektive, oder?
Die Krise unter
Drogen (alias "Horrortrip") ist kompliziert. Denn eine Droge alleine
löst keinen Horrortrip aus. Es ist IMMER der einzelne Mensch, der die jeweilige
Krise nicht verarbeiten kann. Dabei ist das "Setting" außerordentlich
wichtig. So hat der berühmte Amerikaner Timothy Leary Tausende von Menschen an
LSD herangeführt und behauptet: Es gab keine Horrortrips.
Wer also
"Drogen" mit "Horrortrip" und "Horrortrip" mit
"destruktiver Katastrophe" gleichsetzt, macht einen schwerwiegenden
Fehler. Die Wahrheit ist sehr viel komplexer.
8.) Niemand
macht freiwillig Sex, denn er bringt nur Sorgen und Krankheit?
Nehmen alle
Drogen-Konsumenten ihre Drogen nur deshalb, weil sie davon abhängig sind?
Folgen alle diese Menschen dem inneren Zwang, obwohl sie keinen Vorteil davon
haben?
Die Antwort ist
nicht einheitlich zu geben. Natürlich nehmen viele Menschen ihre Drogen, weil
der Verzicht einen großen Verlust an Lebensqualität bedeuten würde. Dies gilt
für Alkoholiker, Medikamentenabhängige, Heroinspritzer und viele andere.
Viele andere
Menschen hingegen haben ein völlig anderes Verhältnis zu ihrer Droge. Viele
hunderttausend Menschen rauchen oder essen Cannabis, weil es eben Spaß macht.
Wollte man sie bedauern, so müsste man Millionen Deutsche bedauern, weil sie
jeden Abend nur vor dem Fernseher sitzen, obwohl man doch weiß, dass sie
dadurch fett, träge und dumm werden.
9.) Der einzige
Weg diesem Teufelskreis zu entgehen ist ENTHALTSAMKEIT?
Wenn man
den Begriff "Droge" angemessen weit fasst, so ist DIE Enthaltsamkeit
eine Illusion. Wer von uns ist nicht Beziehungsabhängig? Wer könnte sich kein
Leben ohne seine Familie vorstellen? Wer kann sich ein Leben ohne Sexualität
vorstellen?
Jeder Mensch
hat seine eigenen Drogen. Was dem einen einen "Kick" gibt, lässt den
anderen kalt. Der eine raucht kein Cannabis, der andere lässt sich
sterilisieren.
Wir alle müssen
ein gesundes Verhältnis zu unserem Geist und unserem Körper entwickeln und
bewahren. Ist ein rauchender Sportler schlechter zu beurteilen als ein
bewegungsfauler Nichtraucher? Solche Vergleiche kann man auf vielen Ebenen
anstellen. Das Gesamtbild zählt... eine Enthaltsamkeit von ALLEN Drogen dieser
Welt (im weitesten Sinne) erreicht von uns niemand, auch wenn er noch so sehr
z.B. dem buddhistischen Weltbild anhängt.
Soweit die verbreitetsten Vorurteile bezüglich Drogen.
Geheime
Dienste, geheimer Terror, geheime Kriminalität
Jegliche
weltweite Friedensbestrebung würde bei Erfolg die G-Dienste mehr oder weniger
überflüssig machen, wenn man davon ausgeht, das die Dienste dazu da seien,
andere Staaten im Vorfeld eines potentiellen Krieges zwischen Nationen
auszuforschen.
Wären Sie als Geheimdienstler bereit Ihren Job, der Ihnen eine gewisse
Macht gibt aufzugeben?
-
Rüstungsfirmen haben einen recht teuren Produktionsprozess und großen
Geldbedarf für die Entwicklung neuer Waffen.
Meinen Sie, das die gut bezahlten Mitarbeiter dieser Firmen bereit sind
ihren Job aufzugeben, bei dem sie zumindest im Entwicklungsbereich an der
Spitze der Forschung den abgedrehtesten Forschungen ohne moralische Bedenken
nachgehen können?
-
Rüstungsfirmen haben immer Konjunktur, wenn der jeweilige Staat in Konflikten
verwickelt ist.
Glauben Sie, das Rüstungsfirmen in den "Konjunkturtiefs" auf
eine Vermarktung ihrer Produkte unter Umgehung der staatlichen Kontrollen
verzichten?
- Vergleichen
Sie einmal die Zahlen der durch Drogenkonsum zu Tode gekommenen Menschen mit
den Zahlen, der durch den Auto-Verkehr zu Tode gekommenen Menschen.
Würden Sie, wenn sie feststellen, das es mehr Tote im Auto-Verkehr als
Drogentote gibt fordern, das das Auto verboten wird?
- Vergleichen
Sie einmal die Anzahl der durch Alkoholeinfluss mittel- und unmittelbar
getöteten, mit der Zahl der durch Cannabis zu Tode gekommenen Menschen.
Welcher Grund könnte dahinter stehen zwischen Alkohol und Cannabis
einen solchen Unterschied zu machen, das die einen kriminalisiert werden und
die anderen an jeder Ecke ihrer Sucht nachgehen können?
Sucht
als Vorwand der Kriminalisierung
Mit
welcher Akribie Gründe gesucht werden den Drogenkonsum - vor allem der
sogenannten weichen Drogen - als schlecht darzustellen sollte eigentlich
aufmerksam machen, aber in Form einer selbsterfüllenden Prophezeiung wird alles
getan, um Vorraussetzungen zu schaffen das Schlechte, das Böse, die Krankheit in
den Vordergrund zu stellen und mit Verboten dieses Schlechte gesellschaftlich
zu sanktionieren, sodass der dann Illegale aus der Gesellschaft ausgrenzbar
wird und zu einem ausbeutbaren Freiwild wird.
Manche sind zwar bereit zu erkennen, das das Problem des Drogenkonsums nicht
auf illegale Drogen beschränkt ist, gar ein bei weitem überwiegender Teil der
Suchtproblematik aus legalen Formen des Konsums von Alkohol, Zigaretten und
Medikamenten besteht, aber eine Reform käme nicht in Frage, weil dann ja die Problematik
angeblich noch verschärft werden würde.
Am 26.04.2001 schrieb Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, F.D.P.-Fraktion
Nach
seriösen Schätzungen kostet in Deutschland der Konsum legaler und illegaler
Drogen jährlich etwa 150.000 Menschen das Leben. Zwar verbirgt sich in dieser
seit Jahren konstant schlimmen Bilanz "nur" eine Zahl von etwa 2.000
Opfern illegaler, "harter" Drogen, doch sollte deren letztjähriger
Anstieg um über elf Prozent als besondere Aufforderung verstanden werden, in
den Bemühungen zur Eindämmung des Drogenkonsums und zur Vermeidung seiner
tödlichen Folgen nicht nachzulassen.
Auch
wenn sie deutlich macht, wie das Verhältnis zwischen legalen und illegalen
Drogen ist, kann ich den Eindruck nicht verlieren, das nach wie vor eine Stimmung
gegen Drogen aus bestimmten Gründen gemacht werden soll.
Weitere Bausteine einer rationalen Drogenbekämpfungsstrategie sind die allgemeine Aufklärung, die Ausweitung therapeutischer Angebote und die kontrollierte Substitution sowie die kontrollierte Verabreichung harter Drogen an Schwerstabhängige. Einer Strategie, die sich nicht - wie leider immer noch gefordert wird - vorrangig am Strafrecht, sondern an der Erkenntnis orientiert, dass drogenabhängige Menschen keine kriminellen, sondern sehr kranke, hilfsbedürftige Menschen sind.
Scheinbar
wird gegen die Strafverfolgung als einziges Mittel argumentiert, aber statt als
Krimineller nun als Kranker betrachtet zu werden ist nur ein kleiner
Fortschritt.
Hier reicht es noch einmal darauf hinzuweisen, das Sucht mit Strafen in der
momentan realisierten Form nicht geheilt werden kann, dass die
Schwarzmarkt-Aktivitäten durch das Verbot von Drogen gefördert werden ohne
sichtlichen Grund.
Immerhin wurden im Bericht zur Drogenproblematik dieses Jahr das erste mal auch
die legalen Drogen erwähnt und Maßnahmen zur Prävention vorgestellt. Ein
dreijähriger Versuch Schwerstabhängige mit der Abgabe von Heroin ist in
Vorbereitung.
Dennoch fragen sich zwischen 4-8 Millionen Cannabis-Konsumenten wann sie
endlich aus der gesellschaftlichen Ächtung entlassen werden, wenn das
Bundesverfassungsgericht anmahnte das eine Verfolgung von Kleinkonsumenten
nicht erfolgen braucht, ist dadurch noch keine Rechtssicherheit gegeben.
Aufrechterhaltung
einer Einnahmequelle verdeckter Operationen?
Zynisch muss ich nun anmerken, da es ja keine wirklichen
Argumente gegen eine Legalisierung von Drogen gibt, das ein anderes Interesse
eine andere Motivation hinter dieser Gesetzeslage und der zähen Änderung der
selben stehen muss. Ich frage mich halt warum nicht ein entscheidender Schlag
gegen die Illegalität durchgeführt wird. Würden wir die Drogen legalisieren,
was in erster Linie eine Freigabe des Anbaus zum persönlichen Bedarf und eine
Versteuerung der in den Handel kommenden Substanzen und konkreter
Handelsbeziehungen zu Anbauländern bedeuten würde, was nebenbei die Möglichkeit
schafft eine Qualitätskontrolle und Dosierungsstabilität zu ermöglichen (Diese
Maßnahme würde entscheidend die Zahl der Drogentoten senken), und was eine
demokratische Kontrolle eines Milliarden-Marktes ermöglichte, dann wäre damit
auch unmittelbar ein Schlag gegen diverse kriminelle Organisationen und
mittelbar gegen verdeckte Operationen der G-Dienste möglich. Genau hier beginnt
die zynische Unterstellung, wenn ich meine dass die Politiker eine
Legalisierung nicht durchführen, weil sie das Interesse haben weiterhin
verdeckte Operationen mit illegalem Geld von G-Diensten durchführen lassen zu
wollen.
Wie geschrieben: es ist eine Unterstellung, denn eher wäre es so, was ebenfalls
eine Unterstellung ist, das die Politiker durch verschiedene Maßnahmen der
G-Dienste unter Druck stehen.
Jede(r) kann jedenfalls nachvollziehen in der Dokumentenrecherche das G-Dienste
und Drogen-Händler an sehr vielen Stellen zusammengearbeitet haben, das mit
Hilfe von Drogengeldern illegale Waffen gekauft wurden, um Regierungen von
Staaten, die den vitalen Interessen von Weltmächten nicht passten
destabilisieren zu können.
Vergl.:"Noriega - Figur im globalen Spiel" Im Namen des Staates,
A.v.Bülow,
Ethnische Minderheiten als fünfte Kolonne der G-Dienste auf dem Drogen und
Waffenmarkt.
Verwicklungen des CIA in der Installierung von Militär-Chuntas in Südamerika.
Verwicklungen der STASI und Iranischer Drogenhändler
Angst,
das größte Mittel der massenhaften Manipulation
Als Miltär-Chuntas und Todesschwadrone und die Verwicklungen
der G-Dienste nach und nach an die Öffentlichkeit gedrungen waren, musste die
Strategie angepasst werden. Der Pike-Report erwähnt Geldzahlungen in der Höhe
von mehreren Millionen Mark in den 50er Jahren an ein großes europäisches
Verlagshaus(Springer Verlag?). Dies ist nur ein Indiz wie G-Dienste mit Hilfe
von Massenmedien die Menschen psychologisch kontrollieren wollen. Natürlich
wird, wenn ein Terroranschlag zum rechten Zeitpunkt unter Begleitung der
richtigen Pressemitteilungen erfolgt, Einfluss auf demokratische Entscheidungen
genommen. Und auch heute sind wir diesen Mechanismen ausgeliefert, wie man an
der Durchsetzung der Sicherheitspakete derzeit erleben kann. Wer aber muss denn
Angst haben vor dem Schwarzen Mann? Das Volk? Die Mächtigen? Wer denn nun?
Es wäre lächerlich zu nennen, wenn nicht tatsächlich eine psychologische
Wirkung erreicht werden würde. Es wurde Angst vor den bösen Kommunisten, vor
den bösen Kapitalisten und jetzt vor den Terroristen geschürt. Und sollte diese
Angst nicht durch die Medien ermöglicht werden, dann werden eben Anschläge
inszeniert, gebilligt oder zumindest nicht verhindert. So hat Mensch immer
etwas vorzuweisen, wenn erneut Bürgerrechte eingeschränkt werden, wenn
Milliarden in Dienste gesteckt werden, die diese Saat des Misstrauens sähen.
Geheimdienste
verhindern Entspannung
Wenn
es stimmt, das das Ausmaß der verdeckten Aktionen und die Verknüpfung von
Drogen und Waffenhandel und G-Dienste bereits einen Milliardenschweren Markt
ausmacht, dann kann diese Struktur nicht länger bestehen, wenn es gelingen
würde per Entspannungspolitik die Nationalen- und die Block- Grenzen
aufzulösen. Eine Konfrontation und steigende Militärausgaben wäre absurd und
die Auswirkungen solcher Politik würden Destabilisierungsmaßnahmen überflüssig
machen, es sei denn eine oder mehrere der mächtigen Staaten würde verdeckt zur
Weltmacht greifen wollen. Dann aber ist es klar, das G-Dienste geradezu ein
Interesse daran und auch den Auftrag haben das Entspannungspolitik nicht
funktioniert. Zusätzlich hat auch die Rüstungsindustrie kein Interesse
überflüssig zu werden und wird, da sie offiziell nicht mehr gegen die
Entspannungspolitik vorgehen kann, Wege suchen ihre Berechtigung zu erhalten.
G-Dienste und Rüstungsindustrie haben gemeinsame Ziel in einer Welt dauerhaft
zu existieren, die mit Konflikten vollgestopft ständig in der Nähe eines
Abgrundes manövriert.
Waffenhandel
und Konflikte –
Motor
einer Resourcenvernichtung im Dienst der Wachstumswirtschaft
Noch
heikler wird das Thema, wenn man betrachtet wie viele Ressourcen durch die
Kriegsmaschinerie verschwendet wird. Niemand kann mir weiß machen, das der
Waffenhandel von den Regierungen kontrolliert wird. Woher kommen dann die
ganzen Waffen und die Munition in den Kriegen und Bürgerkriegen? Das
Waffenkontrollgesetz ist unzureichend (Bei Kleinwaffen versagt es völlig). Ein
Export von Waffen ist die Billigung von Mord, ja sogar von Massenmord.
Wozu dient das? Ist die Chimäre der Wachstumswirtschaft ein Ergebnis des Zwangs
ständig Waffen produzieren zu müssen und dann wieder im Krieg zu vernichten?
Wär es möglich eine Kreislaufwirtschaft aufzubauen, wenn die Rüstungsindustrie
beseitigt werden würde? Wäre eine bessere Verteilung, ein besserer
Katastrophenschutz, ein besseres Bildungswesen, eine bessere Welternährung usw.
das Ergebnis?

Die Früchte der unheiligen Allianz sind Terror,
Ressourcenverschwendung, Intrige, Hunger, Verelendung, Entmenschlichung, ...
Wie lange werden wir noch zuschauen?
DIE WELT, 14.9.1998
Bülow: Geheimdienste handeln kriminell
Ex-Minister greift CIA, Mossad und BND scharf an
dpa Bonn - Die westlichen Geheimdienste
- insbesondere die amerikanische CIA und der deutsche Bundesnachrichtendienst
(BND) - mischen beim Drogenhandel, im Terrorismus und in der organisierten
Kriminalität "kräftig mit", behauptet der frühere Bundesminister
Andreas von Bülow (SPD).
Sie machten "Gewinne im
Rauschgifthandel und verüben Attentate", schreibt Bülow in seinem Buch
"Im Namen des Staates - CIA, BND und die kriminellen Machenschaften der
Geheimdienste". Mit Schwarzgeld würden die Nachrichtendienste illegale
Operationen finanzieren.
Bülow, von 1976 bis 1980
Parlamentarischer Staatssekretär auf der Hardthöhe und von 1980 bis 1982
Forschungsminister, wirft den Diensten auch Machtmissbrauch vor.
Die Idee zu dem Buch sei ihm durch den
Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Aufklärung des Bereiches
"Kommerzielle Koordinierung" (KoKo) gekommen. Sobald die Rede auf
westliche Dienste in ihrer Rolle in dem "schmutzigen Spiel um Waffen, Geld
und Drogen kam, wurde gnadenlos abgeblockt", so Bülow.
Bülow schreibt, das Ministerium für
Staatssicherheit in Ost-Berlin habe von Siemens Hochleistungscomputer zur
Erfassung der vielen Daten der zu bespitzelnden DDR-Bürger bezogen. Probleme
bei der Ausfuhr seien nicht aufgetaucht. Auch der im Kalten Krieg verbotene
Handel mit amerikanischen High-Tech-Computern sei für den gesamten Osten immer
wieder über Agenten der CIA und des BND vermittelt worden, so Bülow.
Der Sicherheitsberater von
Ex-US-Präsident Ronald Reagan, Robert McFarlane, habe, so Bülow, von dem
israelischen Geheimdienst Mossad regelmäßig Stichwortlisten erhalten, zu denen
der Mossad die Datenbanken der US-Geheimdienste hätte abfragen wollen.
Drogenmafia und Geheimdienste würden sich
"in ihren jeweiligen Geschäften" stützen, schreibt Bülow. Der
Öffentlichkeit werde eine Bekämpfung des Drogenhandels vorgegaukelt. Gebe es
Probleme, würden die deckenden Regierungen von der Mafia "der Bloßstellung
und Abdankung preisgegeben".
Bankrott der traditionellen Drogentherapie
- Heroin
allein ist nicht schuld. Eine Studie belegt, dass der Drogentod viele Ursachen
hat.
Nur das ist unstrittig: Wer zuviel Heroin konsumiert, kann
davon sterben. Das gilt auch für Alkohol, Barbiturate oder Tranquilizer. Warum
die Zahl der Drogentoten aber gerade in Deutschland in den letzten Jahren
dramatisch angestiegen ist, warum sich Junkies eine Überdosis spritzen und wer
warum in die Kategorie Drogentoter fällt, ist keinesfalls geklärt.
Niemand weiß genau, wie viele Menschen in Deutschland von
Heroin abhängig sind. Ihre Zahl schwankt, je nach Schätzung, zwischen 30000 und
400000 Personen. Die Diskussion über die Gefahren des Drogenmissbrauchs krankte
bisher daran, dass kaum verwertbare Fakten vorlagen. Die einzige
Informationsquelle der Medien und der Bundesregierung ist die Deutsche
Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS) in Hamm. Kritiker werfen ihr vor, mit
ihren Verlautbarungen zum Thema vorwiegend Lobbyarbeit für die Träger der
Abstinenztherapien zu betreiben, also beispielsweise für kirchliche
Einrichtungen, die den absoluten Drogenverzicht als Therapiekonzept predigen.
Neues indes
findet sich in der Studie Drogennot- und -todesfälle, gefördert vom
Bundesgesundheitsministerium. Die rechtsmedizinischen Institute der
Universitäten Hamburg und Berlin, das Berliner Sozialpädagogische Institut und
in Bremen der rechtsmedizinische Dienst sowie das Institut für
Präventionsforschung und Sozialmedizin untersuchten 545 Todesfälle zwischen
Juli 1991 und Juli 1992, immerhin ein Viertel der insgesamt registrierten
Todesfälle während dieser Zeit.
Das
Ergebnis ist offenbar so brisant, dass die Daten bis jetzt unter Verschluss
gehalten wurden. Aus der Untersuchung kann nämlich geschlossen werden: Die
deutsche Drogenpolitik und der Vorrang des Abstinenzdogmas sind
mitverantwortlich für den Drogentod. Diese These kann jetzt mit
wissenschaftlich erhobenem Zahlenmaterial belegt werden.
Reines
Heroin ist nicht gesundheitsschädlich. In der Studie heißt es: Auf die
direkte Drogeneinwirkung zurückführende Organschäden sind bei Opiaten (im
Gegensatz zu Alkohol) auch bei chronischem Konsum nicht zu erwarten.
Der elend
aussehende Fixer, der das Image des Heroinkonsumenten prägt, leidet an
Hepatitis, Lungenkrankheiten, Abszessen oder Aids - Folgen der sozialen
Verelendung und einer mangelnden medizinischen Betreuung. Hinzu kommt, dass die
illegale Droge Heroin von Dealern im Straßenverkauf mit Substanzen wie
Puderzucker oder gar Waschpulver gestreckt wird. Diese Beimengungen haben aber
in keinem der untersuchten Fälle zum Tod geführt.
Wann kommt
es zum sogenannten goldenen Schuss? Der Begriff Überdosis ist
relativ und hängt von der aktuellen Toleranz des Süchtigen ab. Die individuelle
Wirkung des Heroins sei, so die Verfasser der Studie, noch viel zu wenig
erforscht. Auch bleibt in einer großen Anzahl von Todesfällen ungeklärt, ob
es sich um einen beabsichtigten Selbstmord oder um eine nicht beabsichtigte,
unfallmäßige Überdosierung handelt.
Überdies
brachte die Untersuchung ans Licht, dass 85 Prozent aller Drogentoten Männer
sind, obwohl sie bei Heroinabhängigen insgesamt nur 60 Prozent ausmachen. Diese
Zahl ist jedoch nur eine grobe Schätzung. Genau festlegen lässt sie sich nicht,
da Heroinkonsumenten, die nur gelegentlich Heroindämpfe inhalieren oder die
feste Droge sniefen (in die Nase hochziehen), nicht immer abhängig sind.
Warum mehr
Männer als Frauen an Drogen sterben, hat wohl zwei Gründe: Zum einen greifen
männliche Heroinsüchtige häufiger zu Alkohol. Die legale und am weitesten
verbreitete Droge verstärkt die atemdepressive Wirkung des Heroins und kann in
Kombination mit einer hohen Dosis zum Tod führen. Zum anderen gibt es für
abhängige Frauen, die sich häufig prostituieren, mehr geschlechtsspezifische
Hilfsprojekte, zum Beispiel Frauenläden und andere Projekte, die ausschließlich
für weibliche Junkies gedacht sind. Weibliche Süchtige konsumieren außerdem
eher Tranquilizer und Barbiturate, um sich "zuzuknallen."
Selbst der
Begriff Drogentote ist bis jetzt unscharf definiert. Die von der DHS
veröffentlichten Zahlen dürften reine Spekulation sein: In Deutschland gehört
auch derjenige zur Kategorie der Drogentoten, der wegen Fehlverhaltens
aus einer Zwangstherapie geworfen wird und sich aus Verzweiflung mit Alkohol
und Schlaftabletten umbringt. .
Mehr als
die Hälfte aller Heroinabhängigen ist nicht freiwillig in einer Drogentherapie,
sondern hat sie als Alternative zum Gefängnis gewählt. Die Gerichte können bei
einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz von einer Strafe absehen, wenn
der Delinquent willig ist, sich therapieren zu lassen. In den Drogentherapien
sind Abbrüche jedoch an der Tagesordnung. Danach drohen Betreuungsverlust,
eventuell Widerruf der Bewährung und Haftbefehl. Das Bundeskriminalamt,
kritisiert die Studie, nehme sogar Selbsttötungen aus Verzweiflung über die
Lebensumstände in die Statistik der Drogentoten auf, zum Beispiel
einen Sprung vom Hochhaus. Die Zahlen gelten dann als Beweis für die
Gefährlichkeit des Heroins, nicht als Beleg dafür, dass die Kriminalisierung
der Abhängigen diese oft in den Selbstmord treibt.
Auch nur
ein vager Verdacht, etwa eine zufällig neben einem Toten liegende
Spritze, reiche, so die Studie, viel zu häufig zur Registrierung eines
Rauschgifttodesfalles aus. Die Praxis vieler Staatsanwälte, neuerdings
bei Drogentodesfällen von vornherein von gerichtlichen Sektionen abzusehen,
kann als Anleitung zum perfekten Mord angesehen werden. Deuten die Umstände
darauf hin, dass das Opfer drogenabhängig war, wird offenbar in der Regel nur
noch sehr nachlässig ermittelt.
Fast immer
gingen, so schließt die Studie, dem Drogentod und auch den Drogennotfällen eine
dramatische Zuspitzung der Lebenssituation voraus, etwa die Trennung vom
Lebenspartner. Drei Viertel aller Drogentoten waren arbeitslos, die
wenigsten wohnten in den letzten drei Monaten vor dem Tod eigenständig oder
selbstbestimmt.
Häufigste
Todesursache ist wohl ein "Konsummusterwechsel": Die Junkies können
nach einer Clean-Phase, etwas nach einem Aufenthalt im Gefängnis oder in
einer Therapieeinrichtung, bei einem Rückfall die gewohnte Menge nicht mehr
einschätzen. Rund ein Viertel aller Drogentoten hatte innerhalb eines Zeitraums
von einem Monat vorher eine Therapie regulär beendet oder abgebrochen. Das
heißt: Trotz erfolgreichen Abschlusses einer Therapie, der als solcher in die
Statistik eingeht, kommt es in manchen Fällen kurz darauf zu einem Rückfall -
oft mit tödlichem Ausgang.
Einrichtungen,
die eine Abstinenztherapie verfechten, weigern sich bisher durchweg, eine
Abbruchberatung für ihre Insassen anzubieten. Und das, obwohl viele die
Therapie abbrechen - wie viele es sind, schwankt je nach Therapieform und je
nachdem, wer die Zahlen mit welcher Intention ermittelt.
Die Autoren
der Studie geben deshalb allen Therapeuten den dringenden Rat, sie sollten mit
disziplinarischen Maßnahmen, die kurzfristig zur Entlassung führen, äußerst
vorsichtig umgehen. Gemeint sind damit beispielsweise Anordnungen, den
Kontakt zu rückfällig gewordenen Partnern abzubrechen.
Sogenannte Kriseninterventionsstellen,
wo Sozialarbeiter und Ärzte Tag und Nacht Hilfe leisten, könnten gleichfalls
die Zahl der Toten verringern. Eine typische Risikosituation für
Heroinabhängige sei, so die Rechtsmediziner, eine Überdosierung im
öffentlichen Raum: Die Junkies spritzen schnell und gehen fahrlässig mit
"Pillen" um, aus Angst, erwischt zu werden. Selbst in Privatwohnungen
greifen Anwesende häufig genug nicht ein, entweder aus mangelnder Sachkenntnis
oder, wenn sie auch abhängig sind, aus Furcht, von der Polizei behelligt zu
werden.
Die Autoren
der Untersuchung fordern als pragmatische Sofortmaßnahme mehr Möglichkeiten für
den "warmen" Entzug. Das heißt: langsames "Ausschleichen"
mit Medikamenten oder medikamentengestützte Entzüge. Die sind - auch in Zentren
des Drogenmissbrauchs wie Berlin, Frankfurt oder Hamburg - immer noch die große
Ausnahme. Niedrigschwellige Angebote, die den Willen zum sofortigen
Ausstieg nicht voraussetzen, verminderten der Studie zufolge die Gefahr des
sozialen und körperlichen Abstiegs und somit des Drogentodes.
Die Kriminalisierung der Süchtigen müsse unbedingt aufhören. Das bedeute nicht, den Stoff unkontrolliert abzugeben. Das Reizwort Legalisierung wird nicht ausdrücklich genannt, aber angedeutet: Die Einnahme eines immer gleich konzentrierten und reinen Heroins unter sterilen Bedingungen könnte womöglich für die Konsumenten einen risikomindernden Stellenwert haben.
http://www.drogentherapie.online.cx/ http://fly.to/conzelmann
http://mafia.clan-in.de/ http://www.drogenmafiastaat.online.cx/
Erfolgreiche Drogentherapie
Entgegen der bewussten Desinformation über die Medien ist Sucht heilbar. Sie ist kein Schicksaal das unabänderlich wäre. Hinter den Medien stehen die Geheimdienste wie BND und CIA. Diese Dienste haben ein unmittelbares Interesse an der Aufrechterhaltung der Illegalität des Drogenmarktes.
If you have any problems with drugs:
This
doc can help you!
Zu den Flugblättern:
Dass die Drogensucht und andere
Suchterkrankungen auch erfolgreich behandelt werden können, dies zeigt die
Arbeit des Arztes Wolfgang Conzelmann.
Wer als Arzt oder Wissenschaftler Erfolg
haben will, muss von den Realitäten ausgeben. In der Drogentherapie ist jedoch
ein ideologisch bestimmtes Denken oder genauer gesagt ein Denkverbot
bestimmend welches sich als Abstinenzdogma
verbalisiert.
Die Realität ist bestimmt durch die
Illegalität der Drogensucht. Sie ihrerseits wirkt zurück auf den User.
Eine Sucht als Krankheit zu behandeln setzt
bei dem Betroffenen voraus, dass er seinen Drogengebrauch als Sucht erlebt. Er
muss einen Leidensdruck haben und daraus die Motivation wieder ohne Drogen zu
leben. Diesen Entscheidungsprozess muss der Süchtige selber
vollziehen. Es gilt dann durch Motivationsarbeit diesen Entschluss zu stärken
und in die Praxis umzusetzen.
Wie
erfolgreiche Suchttherapie wegen des Erfolges verfolgt wird.
Leider ist es aus zeitlichen Gründen nicht mehr gelungen die Flugblätter aufzuarbeiten und zusammenzufassen, deshalb hier ein kleiner Auszug unbearbeitet.
Flugblatt vom April 2000
Verbrecherstaat oder Demokratie?
Eine provokative Frage? Viele
denken an Kohl, aber bei Betrachtung des Drogenproblems wird dies noch
deutlicher.
Eine Gesellschaft in der man
Bier trinkt, Zigaretten raucht, und sich als nicht süchtig deklariert! Süchtig,
ist immer der andere, der Junkie, der Kiffer, der Illegale. Diese Einstellung
kennzeichnet das Problem. Die Ursache liegt jedoch in der Gesellschaft.
(„Westimport“ Made in USA.)
Die Sucht hat eine
Doppelfunktion. Zum einen gibt sie einen Sündenbock ab. Man ist ja besser;
selber kein Junkie. Zum anderen, verfangen sich gerade junge Menschen in dem
„Lustgestrüpp“ Drogen. Schon bald sind sie abhängig. Anstatt sich kritisch mit
ihrer Situation und der Gesellschaft auseinander zusetzen, sind sie als
Widerstandpotential gegen gesellschaftliche Missstände nicht mehr zu
gebrauchen. Dem Staat nützt also das Suchtproblem. Daher sein Interesse Ärzte
anzugreifen, die genau dieses Problem erfolgreich lösen. Das Beispiel:
Conzelmann ist einer, der seine
eigene Meinung, seinen eigenen Kopf hat. Conzelmann ist unbeugsam, deshalb
wollen sie ihn beseitigen. Sie scheuen dabei vor nichts zurück. Der Terror hat
Tradition. Sie haben ihre eigene perverse Methode entwickelt. Ihr Problem: Wie
kriminalisiere ich jemanden, der die Gesetze dieses Staates einhält: Antwort - man
stellt die Wahrheit auf den Kopf. Beispiel für die Schamlosigkeit
dieser verbrecherischen Methode:
Im
September 1995 stellte Wolfgang im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
einen Leichenschein aus. Dieser ist als Sterbeurkunde von den Hinterbliebenen
zu bezahlen. Wolfgang nahm statt 90 DM nur 60 DM (verschenkte also 30 DM)
Dies (zuwenig Geld zu nehmen!!)
wurde als Bereicherung und Erpressung deklariert. Absurd!! Um diesen Vorwurf zu
begründen missachtete man die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Das Gesetz
(GOÄ), wurde durch eine angebliche Falschauskunft bei der Ärztekammer ersetzt.
Sollte der Jurist nicht die Gesetze selber kennen??! Peinlich! Die Anklage
endete in einem Freispruch, dennoch sind bis heute Anwaltskosten sowie
notwendige Aufwendungen nicht bezahlt. Zum Vorwurf der Rechtsbeugung billigte
das Kammergericht Berlin dieser Art Juristen Leichtfertigkeit im Umgang mit dem
Gesetz zu, um sie dadurch vor einer Anklage zu retten. Nun wendet dieselbe
Seilschaft der Staatsanwaltschaft I, bzw. die Abteilung 241 wieder genau
diese Methode an. Worum geht es?
Wolfgang ist als Praktischer
Arzt im Wedding niedergelassen. Er lehnte Drogenpatienten nie ab, sondern
akzeptierte sie als Patienten. Die meisten nahmen Heroin, Kokain, Rohypnol,
Diazepam, Alkohol, Methadon, Codein, einfach alles und zwar in hoher Dosis. Sie
waren teilweise 10, 15 Jahre oder länger drauf. Die Ehrlichkeit dieser Menschen
und ihr Therapiewunsch war unterschiedlich. Es gab auch solche, die in der
Arztpraxis klauten, die sich vor der Praxis im Dreck wälzten und auf den Arzt schimpften,
wenn sie nicht bekamen was sie wollten. Ein schwieriges Publikum.
Die Behandlung eines
Drogenpatienten ist nur möglich, wenn man seine Mitarbeit hat. Diese
Menschen kamen aus unterschiedlichen Motiven. Ein Teil wollte ehrlich aufhören,
ein Teil war ambivalent - wollte heute so, morgen anders. Ein Teil war einfach
unehrlich und verlogen. Es ist nicht Aufgabe des Arztes über diese Menschen zu
richten. Es gilt ihnen soviel Hilfe wie möglich zu geben (im Rahmen der
bestehenden Gesetze). Diese Menschen haben nicht nur ein Problem, das der
Sucht, sondern auch eines der Illegalität. Schritt eins der Therapie:
Substitution mit legalen Ersatzstoffen, in einer Dosis die ärztlich besprochen
wurde.
Prinzipiell lässt sich die
Therapie in 2 Phasen einteilen.
Phase I Stabilisierung
und Einbindung des Patienten auf dem gewohnten Niveau unter Verzicht auf
illegale Drogen (Heroin, Kokain), respektive bereits gewisse Reduzierung.
Phase II Reduktion
der Ersatzstoffe und Neugewinnung seiner Persönlichkeit. Berufliche und soziale
Integration.
Um diese Therapie durchzuführen
ist Voraussetzung, dass der Patient
1) regelmäßig in der
Praxis erscheint und
2) dass sich ein Vertrauensverhältnis entwickelt.
Erst im Rahmen dieses
Vertrauensverhältnisses kann sich eine medikamentengestützte Therapie
entfalten. Der Drogenpatient ist nicht vergleichbar mit einem normalen
Patienten, der sich an ärztliche Anweisungen hält. Dieses gewünschte Verhalten
muss erst erarbeitet werden. Der Drogenpatient ist primär von seiner Sucht
definiert. Eine ärztliche Vorgabe der Dosis, die er nicht akzeptiert wird
ignoriert. Er besorgt sich das Erwünschte anderweitig, mittels Chipkarte,
andere Ärzte, oder eben illegal.
Also steht im Vordergrund aller
Bemühungen die ärztliche Überzeugungsarbeit (Motivationsarbeit). Dies geschah
in der Arztpraxis Conzelmann. Jeder neue Drogenpatient hatte ein
Aufnahmegespräch zu führen (Anamnese). Danach wurde der Verlauf der Therapie
besprochen. Es fand eine umfangreiche Aufklärung statt. Auch jeder weitere
zukünftige Kontakt war ein direkter Arzt/Patienten-Kontakt. (Keine
Rezeptvergabe über eine Arzthelferin.) Es ging jedes mal um den konkreten
Verlauf der Therapie zwischen den Kontakten. Der Patient hatte darüber
Aufzeichnungen zu machen, bezüglich eines
eventuellen Beikonsums, sowie seiner Entzugssituation und seiner
seelischen Verfassung (Stimmung). All dies wurde jedes Mal ausführlich
besprochen einschließlich der therapeutischen Einwirkung zur Stabilisierung
bzw. Reduktion von Substitutionsmitteln. Zusammengefasst möchte ich dies als
„Akzeptierende Therapie“ bezeichnen. Sie ist ein Spagat zwischen der
Bereitschaft des Abhängigen und dem Ziel der Abstinenz.
Was wurde erreicht?
1) Verbesserung der körperlichen Auswirkungen der
Sucht, z.B. Behandlung von Abszessen etc..
2) Seelische Betreuung, Stabilisierung. Weniger
Kriminalität. Weniger Sekundärkrankheiten (HIV, Hepatitis C).
3) Akzeptanz der therapeutischen Beziehung, dann
Mitarbeit, Reduktion der Sucht- und Ersatzmittel.
4) Heilung der Sucht.
Die hier beschriebenen
Behandlungsstandards sind weit über dem Niveau des von anderen Ärzten
praktizierten Verhaltens. Demzufolge wurde, gemessen an der Erfolgsquote
ambulanter als auch stationärer Therapien anderer Ärzte, dieses Maximalziel
überdurchschnittlich häufig erreicht.
Die Staatsanwaltschaft I. störte, dass hier Junkies
effektiv geholfen wurde. Sie wollten jedoch nicht gleich die Katze aus dem Sack
lassen. Also ging man nach dem Motto vor: Es war einmal ein Schwein das wollte
keines sein und versuchte seine Absicht zu verbergen. Man hatte förmlich nichts
gegen Conzelmann in den Händen. Man behauptete einfach den Vorwurf „Chipkartenbetrug“
und die Intrige nahm ihren Lauf. Beweismittel: Zeitungsartikel!! (kein Witz)
Mit diesem wahrhaft „juristisch begründeten Verdacht“ machte man sich über die
Praxis, die Wohnung und die Patienten her. Man fand was man insgeheim suchte:
Zurückgebrachte Substitutionsrezepte ordentlich abgeheftet. Grob wahrheitswidrig
und ihre Absicht verschleiernd erklärte die Staatsanwältin Frau Sabine Schultze
dies zum „Zufallsfund“.
Bezüglich des
„Abrechnungsbetruges“ bot die Staatsanwaltschaft Einstellung gegen Zahlung von
3000 DM an. Aber Conzelmann ist kein Betrüger und lässt sich auf solche
„Angebote“ nicht ein.
Die Substanz des
Betrugsvorwurfes (ursprünglich angeblich Chipkartenmissbrauch) wurde auf
Drogenpatienten reduziert. Man verdrehte in bekannter Weise (siehe
Leichenschau) die Gebührenordnung, bzw. man legte Drogenpatienten gefälschte
Protokolle vor, die sie zu unterschreiben hatten.
Zunächst einige Fakten deutlich ausgesprochen:
1)
Heroin, Kokain - innerhalb bestimmter Dosisbreite -
hinterlässt selbst nach Jahrzehnten des exzessiven i.V. Konsums keine
nachweisbaren körperlichen Schäden.
2)
Rohypnol alleine genommen, ist
selbst in Höchstdosis ungeeignet einen Suizid zu begehen. Bei Mischkonsum
allerdings ändert sich das psychische Verhalten. Todesfälle werden beschrieben.
Körperliche Langzeitschäden sind jedoch selbst bei Mischkonsum über Jahrzehnte
nicht nachweisbar. Der Schaden des Drogenkonsums entsteht primär durch die
Illegalität. Der Stoff ist nicht rein. Konzentration? Beimengungen diverser
Art. Die Applikation ist nicht fachgerecht, so dass Überdosierungen oder
Intoxikationen, z.B. durch Lidocainbeimengungen, tödlich verlaufen können.
3)
Nikotin – gesellschaftlich
akzeptiertes Suchtmittel. 70 000 Tote pro Jahr, alleine in der BRD. Näheres
unter: www.rauchen.de.
4)
Alkohol - gesellschaftlich
akzeptiertes Suchtmittel. Verbrauch z.B. 123 Liter Bier pro Kopf pro Jahr. 2,5
Millionen in der BRD alkoholabhängig
erkrankt.
Wie reagiert hier die Justiz?
In Deutschland gibt es keine Ermittlungen gegen die Tabakindustrie, den
Tabakhandel, den Tabakverkäufer. Ebenso verhält es sich bei Alkohol. Der Staat
beteiligt sich über den Einzug der Steuer als Nutznießer von tausendfachem Mord
und millionenfacher Körperverletzung. Um es klarzustellen der Konsument von
Tabak oder Alkohol ist primär selbst verantwortlich für seinen Konsum. (Dies
ist beim Passivrauchen bereits nicht mehr der Fall). Die staatliche Duldung der
Werbung für Suchtmittel, ist eine Duldung zur Auforderung von Straftaten.
Denkste - Nikotin, Alkohol -
obwohl tödliche Folgen und schwere körperliche Schäden unstrittig sind: Keine
Ermittlungen, keine Anklage, im Gegenteil der Staat verdient mit. Ist die
Industrie tabu? Oder säuft, raucht Herr Staatsanwalt selber? Bei Drogentherapie
jedoch werden Ärzte, die hier helfen, immer wieder vor Gericht gestellt, um
ihre Arbeit zu kriminalisieren.
Die Arbeit von Conzelmann hat
dazu beigetragen Menschen aus der Illegalität heraus einer Therapie zuzuführen.
Hat also ihren gesundheitlichen und geistigen Zustand gebessert.
Vergewärtigen
wir uns, dass die Staatsanwaltschaft Körperverletzung, wie die der
Nikotinvergiftung etc., durchgehen lässt, sich durch ihre Untätigkeit
mitschuldig macht. Vergewärtigen wir uns wie die Staatsanwaltschaft mit Junkies
umgeht. Diese Staatsanwaltschaft gibt vor sich um die „körperliche
Unversehrtheit“ der Drogenpatienten zu kümmern. Dies ist ein Witz. Mal
abgesehen davon, dass Körperverletzung durch Therapie nicht vorlag. (Nebenbei:
Auch ein Drogenpatient hat das Recht über seinen Körper frei zu entscheiden,
bis hin zum Entschluss sich das Leben zu nehmen oder sonst irgendwie sich zu
verstümmeln.)
Da, wo jedoch Körperverletzung
durch Suchtmittel wie Nikotin oder Alkohol vorliegt, wird geschwiegen.
Schlimmer noch Politik und Justiz begehen ständig Körperverletzung bis hin zur
„Produktion von Drogentoten“. Die Begründung dieser Behauptung ergibt sich aus
den Tatsachen. 1999 gab es einen neuen Rekord an Drogentoten.
Schleswig-Holstein 48.1% mehr, Berlin 28,1% mehr Drogentote (Ausnahme Hamburg
auf Grund seiner liberaleren Drogenpolitik). Dies ist die Folge der BtMVV von
1998. Bleibt die Frage ob hier Dummheit oder Absicht ursächlich waren. Viele
Drogenpatienten haben dafür sterben müssen. Es wird klar, der Justiz geht es nicht
um das vermeintliche Wohl der Junkies. Interessiert sie denn das Wohl der
„Normalen Patienten“ so wenig, dass sie den tausendfachen Mord mittels Nikotin
und Alkohol ignoriert oder ist es die abgrundtiefe innere Verlogenheit, dass
sie hier nicht erkennt, nicht erkennen will. Sind Tabak- und
Spirituosenindustrie tabu? Sind Ärzte Freiwild? Die repressive Linie von 1998
setzt sich auch in den Ermittlungen gegen Conzelmann fort. Hier geht es nicht
um die Verschreibung bestimmter Substitutionsmittel. (Dies ist eine übliche
Praxis, selbst vom inzwischen verstorbenen KV Vorsitzenden Dr. Raudszus
praktiziert – hier allerdings ohne therapeutische Betreuung.)
Es geht darum eine bestimmte
Form der Therapie zu bekämpfen, gemeint ist die “Akzeptierende Therapie“ bzw. niedrigschwellige
Substitution (auch mit Codein). Der Angriff gegen Conzelmann ist also ein
Angriff gegen eine erfolgreiche Form von Suchttherapie. Viele von Euch mögen
denken, dass sich durch die Rot-grüne Regierung die Drogenpolitik verbessert
hätte. Teilweise ist das Gegenteil der Fall, wobei hier ursächlich nicht Frau
Fischer oder Frau Nickels verantwortlich sind, sondern der zum Teil
unveränderte Verwaltungsapparat. (z.B. NUB Richtlinien).
Es gibt nichts Gutes
außer man tut es.
Widerstand fängt an mit kritischen
Fragen:
Wo bleibt eine Anklage gegen
diesen Staat, gegen die Tabakindustrie, gegen die Spirituosenindustrie. Wo? Ist
die Gesundheit dieser Bürger nichts wert?
Ist der Staat am Heroingeschäft
beteiligt? Hat er Interesse am Fortbestand dieses Systems der Dealer?
Polizisten schauen gelassen zu, wenn Dealer Geschäfte machen. Gelegentliche
Verhaftungen dienen dazu den Preis der Ware hoch zu halten.
Geht man deshalb gegen Ärzte
vor, die sich mit Erfolg der Junkies und ihrer Sucht annehmen. Man redet von
Körperverletzung, wenn diese Abhängigen ihre „Ersatzmittel“ legal bekommen.
Wenn versucht wird sie in eine Therapie einzubinden und sie aus dem Elend zu
holen, denn redet man von Körperverletzung. Dieser Staat der sich einen Dreck
um die Abhängigen, um die Junkies kümmert, dieser Staat heuchelt Anteilnahme.
Die Verlogenheit dieses Systems ist enorm, ihre verschissenen Hirne müssen wir
mit der Wahrheit konfrontieren. Sie, die Hunderte von Toten auf dem Gewissen
haben, spielen sich als der Anwalt der Junkies auf. In heuchlerischer Manier
behaupten diese Täter am Wohl der Drogenpatienten interessiert zu sein. Sie,
welche verhaften, aburteilen und Drogentote in Kauf nehmen, sie gehen gegen die
vor, welche diesen Drogenpatienten helfen, gegen den Arzt Conzelmann.
Sie, welche kein Konzept haben,
höchstens das Konzept des Todes, der Repression, Sie beschuldigen den Arzt und
Therapeuten Conzelmann der Körperverletzung, der Körperverletzung begangen
durch Rezepte auf denen Substitutionsmittel verordnet wurden.
Sie hat Tradition, diese Methode. Derjenige der Drogenpatienten heilt begeht Körperverletzung, behaupten die Juristen. Haben sie keine Ahnung? Woher diese Feindseligkeit? Hier wird Hilfe, Großzügigkeit, Arbeit, Edelmut bestraft, kriminalisiert. Derjenige welcher ärztliche Leistung verschenkt, ist ein Betrüger, behaupten die Juristen. Derjenige welcher sich der Drogenpatienten annimmt, ist ein Körperverletzer, behaupten die Juristen.
Es gibt viele Arten des
Terrors, man kann Menschen schlagen, man kann sie beleidigen, man kann sie
ermorden. Was für eine Art von Verbrechen ist aber dieses, wenn man
Gesetze nimmt, als Vertreter des Gesetzes, und genau mit diesen Gesetzen das
Recht beugt.
Es gibt viele Arten von
Verbrechen. Welche Art von Verbrechen ist dieses, wenn man als Jurist bewusst
Gesetze verdreht, wenn man bewusst diese Macht benutzt um gegen demokratische
und fortschrittliche Menschen vorzugehen.
Ihr, die Ihr das Problem
begriffen habt und wisst, was Solidarität ist, ruft an, kommt vorbei. Jeder
Anruf, jede Unterstützung zählt. Lasst uns ein basisorientiertes Tribunal gegen
die herrschende Drogenpolitik organisieren.
Dies ist die Botschaft an
Euch, verbreitet sie.
E-Mail:
Conzelmann-Arzt@gmx.de Tel.:
030/4617923
Flugblatt vom November 1998
Weg mit
dem BTM-Gesetz: Ersatzlose
Streichung!!!
Sie alle haben ihre eigenen Erfahrungen im Umgang mit
Drogen, im Umgang mit Drogenbenutzern. Die bisherige Drogenpolitik hat kläglich
versagt:
Seit Jahren stellen wir einen zunehmenden Konsum von
Drogen fest. Neben den herkömmlichen Drogen wie Alkohol und Nikotin sind Drogen
wie Marihuana, Heroin, Kokain, Speed, Ecstasy, Tabletten etc. zunehmend in Mode
gekommen.
Die staatlichen Maßnahmen sind polizeilicher Natur.
Sie haben nicht verhindert, dass sich Drogen weiter
ausbreiten. Diese Politik ist gescheitert. Eine Behandlung der Sucht muss die
Wurzeln der Sucht erfassen. Diese Wurzeln sind gesellschaftlicher Natur. Jungen
Menschen fehlt es an einer Lebensperspektive. Ihnen fehlt das „Vorbild der
Väter“, also eine positive Identifikation, ein Leitbild. Es fehlt an Zuwendung,
Liebe und zugleich an Grenzsetzung. Die Clique der Gleichaltrigen ist das
Einstiegstor, wo aus Unwissenheit und Leichtsinn, junge Menschen ahnungslos ihr
Leben ruinieren.
Die Konsequenz kann nur sein, alle Drogen gleich zu
behandeln, d.h. alle Gesetze diesbezüglich ersatzlos zu streichen. So wie in
Chicago die Mafia entstand, als Ausdruck der Prohibition, ist durch die
Drogengesetze die Drogenmafia entstanden. Drogen müssen den Reiz des Verbotenen
verlieren, es muss möglich sein, angstfrei dieses Thema zu behandeln.
Ehrlichkeit und Offenheit müssen eine Chance haben. Gleichzeitig muss eine
wirkliche Aufklärung an den Schulen, bei den 12 bis 13 jährigen stattfinden.
Es sind Gelder in Millionen- oder Milliardenhöhe für eine
Suchtforschung auszugeben, denn der gesellschaftliche Schaden, ist nicht nur
noch viel höher; vielmehr ist die zunehmende Hinwendung zu Drogen aller Art mit
Ursache für den moralischen, wirtschaftlichen und politischen Zerfall dieser
Gesellschaft.
Drogen gab es schon immer, überall, in allen
Gesellschaften. Diese Drogen waren jedoch kulturell eingebunden. Bei uns wird
zwischen legalen und sogenannten illegalen Drogen unterschieden. Diese
Unterscheidung ist subjektiv, oft bestimmt durch den eigenen Konsum von Drogen.
Eine Gesellschaft, wo Bier und Schnaps getrunken werden, ist wenig bereit hier
ein Problem zu sehen. Dies sind also „legale“ Drogen. Schlimmer noch - der
Staat verdient an diesen Drogen -, ist quasi als Dealer beteiligt. Die so
„erwirtschafteten“ Gelder fließen aber nicht in den Gesundheitsbereich, sondern
in den allgemeinen Staatstopf.
Die Schädlichkeit der Drogen ist unterschiedlich. Hier ist
Hanf sicherlich im Vergleich z.B. zu Nikotin wesentlich ungefährlicher. Es muss
klar werden, dass die gefährlichsten Drogen Alkohol, Kokain und Heroin sind.
Legalisierung der Drogen heißt nicht, dass deren Verbreitung gebilligt wird. Es
ist vielmehr eine Lösung zu finden, wo kontrolliert,
-personenbezogen,- der Zugang möglich ist. Gleichzeitig
muss, damit verbunden, eine ärztliche Behandlung stattfinden. Dieses
Behandlungsangebot hat für alle Drogen, also auch für Alkohol und Nikotin zu
gelten.
Für die ärztliche
Therapiefreiheit
Eine Patentlösung zur Suchtbehandlung wurde bisher nicht
gefunden. Um so mehr sollte hier die ärztliche Therapiefreiheit zur Geltung
kommen. Es kann nicht angehen, dass Politiker sich über die Meinung von Fachleuten
hinwegsetzen. In der Schweiz wurde z. B. durch die kontrollierte Heroinfreigabe
an Schwerstabhängige ein neuer und erfolgreicher Weg beschritten. Die
Bundesärztekammer - an sich sehr konservativ -, hat sich dazu durchgerungen,
diese Arbeit objektiv zu würdigen und hat ihre bisherige restriktive Haltung
aufgegeben. Trotzdem werden in Deutschland Ärzte nach wie vor gegängelt und
bevormundet.
Es muss Aufgabe des Arztes sein, Suchtpatienten zu
behandeln und zwar mit den Mitteln und den Methoden, die er für richtig hält.
So ist es z.B. ein Unding, dass DHC nach wie vor als Mittel zweiter Wahl
bezeichnet wird. Methadon hat seine Berechtigung. Es ist jedoch sicherlich kein
Wundermittel. Deshalb muss es Aufgabe des Arztes - und nur des Arztes - sein,
hier verantwortungsvoll Wege zu finden, Süchtigen aus ihrer Sucht zu helfen.
Auch nach dem 31. 12. 98 muss DHC diskriminationsfrei zur Substitution
einsetzbar sein.
„Rechtsstaat“
contra Conzelmann?
Ich habe eine kleine Praxis, in der ich, früher zumindest,
relativ viele Drogenpatienten betreute. Ich habe durch meine Arbeit diese
Menschen vom „Strich“ weggeholt, von der Szene weggeholt und psychisch
stabilisiert bzw. auch in vielen Fällen Drogenfreiheit erreicht. Damit wurde
der Gesellschaft Schaden durch Beschaffungskriminalität in Millionenhöhe
erspart. (Ein Junkie hat z.B. bei einem Verfahren allein 80 Wohnungseinbrüche
in kurzer Zeit zugegeben)
Die Kosten einer Langzeittherapie belaufen sich auf über
100 000.-DM pro Patient. Die Bezahlung, welche die Kassen uns niedergelassenen
Ärzten zugesteht, ist Ihnen bekannt. Es sind circa 600 Punkte pro Quartal, also
ungefähr 40 bis 50 DM in drei Monaten.
Der Aufwand einen Süchtigen zu therapieren ist immens. Es
bedarf langer durchdachter Gespräche. Diese Sisyphusarbeit habe ich jahrelang
vollbracht.
Nun scheint der Staats- und Polizeiapparat zum
Drogenproblem seine eigene Meinung zu haben. In den Köpfen einiger Polizisten
scheinen die Ärzte, welche sich der Drogenpatienten annehmen, schuld am
Drogenproblem zu sein.
Terrorist
oder Drogenpolizist ?
Im Sommer 1997 besuchte mich ein KHK Paul (Drogenpolizei)
in meiner Praxis und fragte scheinheilig, ob ein Rezept, welches sie
Drogenpatienten abgenommen hätten, gefälscht worden sei. Daraufhin machte er
einen „Bericht“ in dem er kundtat, dass in meiner Praxis Plakate hängen würden,
deren Inhalt er nicht billigte. Er würde am liebsten die Praxis durchsuchen
wollen. Dies teilte er der Staatsanwaltschaft mit, diese sammelte nun eilfertig
noch Zeitungsausschnitte öffentlicher Arztzeitungen als „Beweismittel“ in denen
von Chipkartenmissbrauch die Rede war. Das Ganze wurde garniert mit einem
wirren anonymen Schreiben in dem mein Name und der des Kollegen Dr. Müser
erwähnt wurden. Und schon war der „Anfangsverdacht“ des Abrechnungsbetruges
postuliert. Man fand eine willige Richterin (Frau Mönnich), die einen
Durchsuchungsbefehl für meine Praxis und meine Privaträume unterschrieb und so
zeigte, was sie von den Grundrechten der Unversehrtheit der Wohnung hält. Von
dem Recht des Patienten auf Schutz seiner persönlichen Daten und seiner
Lebenssituation hielt man auch nichts. Die Patienten wurden, vor allem, wenn
sie weiblich und jung waren, nachts um
22 Uhr von einem männlichen Kripobeamten aufgesucht. Er
hielt ihnen ein Foto von mir unter die Nase und überfiel sie mit dem Satz:
„Hier ist die Kripo kennen Sie den?“
Trotz all dieser Unverschämtheiten kam nichts dabei
heraus: Die Patienten existierten real, waren von mir real genauso behandelt
wie aufgeschrieben. Nun, da man bei meinen sogenannten Normalen Patienten
nichts fand, da ich nun mal kein Abrechnungsbetrüger bin, versuchte man
Drogenpatienten gegen mich aufzubringen, legte ihnen falsche Aussagen in den
Mund und ließ sie diese unterschreiben. Als Mittel zu diesem Vorgehen wurde nun
noch benutzt, dass der EBM polizeilich ausgelegt wurde. Jeder, der den EBM
kennt, weiß um die Schwächen einer solchen Gebührenordnung, die eben nicht in
der Lage ist, die Arbeit eines Arztes adäquat zu erfassen. Als Beispiel erwähne
ich die Ziffer 21. Hier wurden die Drogenpatienten gefragt, ob ich bei ihnen
einen Hausbesuch gemacht hätte. Dies ist aber lediglich gegebenenfalls also
nicht obligat Bestandteil dieser Leistung. Nebenbei wurden sie gefragt, ob sie
Selbstmordabsichten gehabt hätten. (Text: z. B. Suizid) Abgesehen davon, dass
auch hier der Beispielcharakter der Legende verkannt wird, ist es ein Unding
davon auszugehen, dass suizidale Personen einem Fremden, noch gar in einer
Vernehmungssituation, so intime Probleme ihres Lebens mitteilen würden.
Die Verlogenheit
Interessant ist nebenbei bemerkt, mit welch heuchlerischer
Verlogenheit der Gebrauch von Heroin und anderen Drogen verharmlost wird, wenn
es darum geht, das ärztliche Gespräch als ärztliche gebührenrechtliche Leistung
zu bewerten. Hier wird die schwere innere seelische Krise des Abhängigen
bewusst nicht zur Kenntnis genommen, während gleichzeitig weiterhin die
Freigabe selbst von Hanf verteufelt wird.
Arbeit
ein Verbrechen? oder Juristen als Terroristen?
Werte Kollegen, wie Sie wissen, ist durch die Budgets das,
was wir von den Kassen bezahlt bekommen budgetiert. Wenn ich also bei einem
Drogenpatienten 30 bis 40 mal pro Quartal die Leistung Ziffer 11 erbracht habe,
also mir 9000 Punkte zustehen würden, so habe ich davon 8400 Punkte unentgeltlich
gearbeitet.
Diese unentgeltliche Arbeit wird von der Staatsanwältin
Frau Sabine Schultze als Betrug betrachtet! Allein die Tatsache, dass man diese
immense Arbeit verrichtet, hätte eigentlich die Verleihung des
Bundesverdienstkreuzes verdient. Aber in Berlin muss die Staatsanwaltschaft von
einem derartigen Hass gegen Ärzte erfüllt sein, dass darin noch ein
Abrechungsbetrug erkannt wird.
Die
Stasijustiz
Dieses Verhalten hat Tradition. Vor einem Jahr im Sommer
1997 stand ich vor Gericht, weil ich bei einer Leichenschau weniger Geld
genommen habe als mir zusteht. Ich soll mich bereichert haben indem ich weniger
(!) Geld nahm als mir nach der GOÄ zustand!! Darin sah man damals eine
Erpressung. Die Tatsache, dass es dann zu einem Freispruch kam, macht das
feindliche Ansinnen gegen mich als Arzt nicht ungeschehen.
Mord inbegriffen ?
Eine Feindlichkeit bis hin zur Tötungsabsicht erfuhr ich
im Februar dieses Jahres, als ich mit meinem Golf nachts nach Hause fuhr.
Mitten in der Kurve versagte das Lenkrad und war funktionslos. Vom ADAC wurde
festgestellt, dass Schrauben gelockert wurden. Angesichts der skizzierten
Vorgeschichte muss ich davon ausgehen, dass auch hier staatliche Stellen
ursächlich verantwortlich sind.
Es ist Zeit sich zu wehren und gegen diese Machenschaften
des Staatsapparates vorzugehen.
Ich persönlich stehe trotz oder gerade wegen dieser
Verfolgungsmaßnahmen dafür, mich für die Belange und Interessen der Ärzte und
der Patienten einzusetzen. Ich erachte es für geboten, gegen Ignoranz und unsachliche
Berichterstattung zum Thema Ärzte und Drogen vorzugehen. Es ist an der Zeit,
wieder mit Stolz und Würde zu seinem Beruf zu stehen. Kollegialität und
Solidarität müssen wieder gelebt werden. Jeder Einzelne möge anhand seiner
Erfahrungen und anhand des von mir Vorgetragenen prüfen und urteilen.
Meine Anwältin ist Frau Goebel, Tel
Nr: 030/323 50 50
Flugblatt vom Sommer 2002
Gut drauf heute?
Neulich
zeigte mir ein Patient eine Ladung der Kripo. Er sollte bekunden, ob ein
Radiologe, dem Abrechnungsbetrug vorgeworfen wird, seine Leistungen richtig
erbracht habe. Diesen Radiologen kenne ich als korrekt, freundlich, zuverlässig
und sachlich orientiert. Der Vorwurf eines Ex-Angestellten hatte die
Polizeiaktion ausgelöst. Polizeiaktion hieß, Großaufgebot von Beamten in der
Praxis, Beschlagnahmungen etc.
Irgendwie
kam mir das Ganze sehr bekannt vor. Am 17. Dezember 1997 durfte ich diese Art
der „Arzt-Betreuung“ selber erleben. Ich habe in diversen Flugblättern dazu den
Hintergrund erläutert. Immer mehr Ärzte machen jedoch inzwischen ihre eigenen
Erfahrungen mit unserem sogenannten „Rechtsstaat“. Und diese Entwicklung ist
noch nicht zu Ende. Offene ehrliche Auseinandersetzung mit der
gesellschaftlichen Realität ist die einzige Möglichkeit, um eine Umkehr der
Verhältnisse zu bewirken.
Einmischung in die
Arzt-Patienten-Beziehung.
Diese
Einmischung erfolgt nicht nur über die finanzielle Schiene: Was darf ein
Patient kosten? Welche Medikamente darf er bekommen? Wie viel ärztliche
Zuwendung wird bezahlt?
Mit
den DMP’s (Disease Management-Programmen) wird detailliert vorgeschrieben wie
die Therapie auszusehen hat. Dass durch bürokratische Schreibereien die
Patientenversorgung verbessert wird, ist Unfug. Die Einmischung in ärztliche
Therapie ist am krassesten ausgeprägt bei der Behandlung von Drogenpatienten.
Die BtmVV regelt z.B., dass sich ein Drogenpatient auch am Wochenende in
Behandlung begeben muss. In der Konsequenz dieser Verpflichtung wird dem Arzt
das Recht auf ein freies Wochenende abgesprochen. (Dass diese Arbeit bezahlt
würde ist natürlich eine Illusion, weil hier - wie ich selber erleben durfte -
prompt der Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit erhoben wird.)
Heilen als kriminelles Motiv
Wer Drogenpatienten
hilft, kommt ins Visier der Staatsanwaltschaft, sobald er die ausgetretenen
Pfade der Methadonbehandlung - gemäß NUB - überschreitet. In der Suchttherapie
hat bisher noch keiner den „Stein der Weisen“ gefunden. Die Problematik ist zu
different, um mit einem einheitlichen „Standartkonzept“ erfolgreich zu sein.
Andererseits habe ich die Erfahrung gemacht, dass Sucht heilbar ist. Dies ist
allerdings ein mühsamer und steiniger Weg für Arzt und Patient.
Wie reagiert der Staat auf
erfolgreiche Suchttherapie?
Ich
erlaube mir, meine eigene Erfahrung mitzuteilen. Ich gehöre zu den Ärzten, die
noch naiv genug sind, mehr den menschlich-ärztlichen Aspekt als den
finanziellen im Vordergrund zu sehen. In den Drogenpatienten sah ich
zuallererst Hilfe suchende Menschen. Ich machte mir die Mühe, mich mit jedem einzelnen
auseinander zusetzen. Ich begann das, was ich Motivationsarbeit nenne. Es kamen
immer mehr Junkies zu mir. Die meisten waren polytoxikoman, d.h. dass sie
riegelweiße Tabletten und anderes zu sich nahmen, finanziert war dieser
Gebrauch in aller Regel durch Kriminalität. Zur Behandlung der Polytoxikomanie
gibt es weltweit - zum Beispiel bei der Suche im Internet - keine nennenswerte
Literatur. Es gibt kein Konzept für eine schlüssige ambulante Behandlung.
Das
Elend dieser Menschen direkt vor Augen, entwickelte ich das Konzept der
„akzeptierenden Therapie“ für polytoxikoman Süchtige. Dieses Konzept basierte
auf permanenter Motivationsarbeit und Einwirkung auf die sozialen Bindungen.
Ferner benutzte ich tiefenpsychologische Methoden wie „assoziatives Zeichnen/Malen“
mit anschließender Interpretationsanalyse. Ich problematisierte auch die
kriminellen Verhaltensmuster, die in Drogenkreisen üblich sind, wie: Klauen,
Rezepte fälschen, lügen etc. Ziel der Therapie war Umbau der Persönlichkeit der
Süchtigen, sie zu entkriminalisieren und die Gesellschaft zu schützen. Durch
meine Arbeit habe ich zahlreiche Heroinsüchtige und an Polytoxikomanie
erkrankte aus ihrer Sucht herausgeholt, sie sind erfolgreich den Weg in ein
drogenfreies Leben gegangen. Mein Ziel war baldest möglich Drogenfreiheit
zu erreichen. Dieser Weg ist auch von Niederlagen begleitet. Im Ergebnis zählt
das, was langfristig herauskommt. Inzwischen ist der Gedanke, dass Sucht bei
Menschen unterschiedliche Konzepte und unterschiedliche Formen der Akzeptanz
benötigt, nicht mehr eine Außenseiterposition. Dies zeigt sich z.B. an dem
Heroinprojekt, welches nun endlich umgesetzt wurde. Hier ist der Begriff
„Schwerstabhängigkeit“ lediglich auf die Abhängigkeit von einem Stoff,
dem Heroin, bezogen. Dies, im Gegensatz zur Mehrfachabhängigkeit, meines
Klientels. Soviel zur Vorgeschichte und zu mir.
Recht und Lüge?
Meine
hier skizzierte Arbeit war der Drogenpolizei ein Dorn im Auge. Im Sommer 1997
schrieb ein KHK (Kriminalhauptkommissar) Paul, dass er die Absicht habe, meine
Praxis deshalb zu durchsuchen. Das Verfolgungsszenario fing an
mit dem Vorwurf „Verstoß gegen das AMG (Arzneimittelgesetz)“. Dieses, heimlich
durchgeführte, Ermittlungsverfahren wurde von der Staatanwaltschaft selber
eingestellt, weil absurd. Dafür fielen sie dann 1997 über die Praxis her und
fantasierten etwas von „Abrechnungsbetrug“ begründet mit – Zeitungsartikeln
-!!(über Chipkartenmissbrauch)
Was
wollten sie damit? Patienten terrorisieren? Die Praxis schädigen?? Klar, das
haben sie erreicht, den Vorwurf beweisen? Nein, die Patienten widerlegten diese
Intrige: Conzelmann ist kein Betrüger. Also, Vorwurf einstellen, neue Anklage,
diesmal: Körperverletzung: „Er hat seine Drogenpatienten süchtig gemacht“. Die
Verhandlung im Sommer 2001 ergab aus dem Munde der, als Belastungszeugen
geladenen Drogenpatienten: Auch das ist falsch, Conzelmann hat ihnen
erfolgreich geholfen!
Die
Staatsanwaltschaft kapitulierte, beantragte einen Freispruch und
forderte gleichzeitig die Verurteilung wegen Verstoßes gegen das AMG
(Arzneimittelgesetz). Sie behauptete: Conzelmann ist für den Schwarzmarkt
verantwortlich. (Sie erinnern sich, so fing es an) Dieser Vorwurf war
jedoch weder Bestandteil der Anklage, noch Gegenstand des Verfahrens gewesen,
noch wurde ein solcher Sachverhalt überhaupt erörtert!!! Dies hielt den Richter
Schultz nicht davon ab, den Arzt zu verurteilen!
Der Vorwurf:
„Conzelmann war beseelt, zu heilen und zu therapieren.“
Das
Motiv der Staatsanwaltschaft: Der eigentliche Vorwurf: „Conzelmann war
beseelt, zu heilen und zu therapieren um jeden Preis, er nahm sogar
finanzielle Verluste in Kauf, die ihm durch Urinkontrollen entstanden“. Dies
wäre wohl ganz besonders verwerflich, zeige seine kriminelle Energie. Der
Prozess entlarvte auch die polizeiliche Vernehmung von Zeugen. Immer wieder
wurde klar, dass die Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung gelogen waren.
Als die Anwältin des Angeklagten nun eine Eidesstattliche Erklärung dem Gericht
vorlegte, aus der hervorging, dass die Ermittlungsbeamten zu Falschaussagen
aufgefordert hatten, reagierten Staatsanwältin Frau Gögge und Richter G.
Schultz auf ihre Art. Richter Schultz führte aus: „Dies kann nicht gut
ausgehen, da müsste jemand (z.B. die Ermittlungsbeamten) verurteilt werden.“
Deshalb!!! nahmen sie von der ihnen zur Kenntnis gebrachten Straftat - dies
laut verkündend - einfach keine Kenntnis. Könnte ja nicht gut ausgehen! Soviel
zur Wahrheitsliebe dieser Art von Juristen. Statt Straftaten zu verfolgen,
verfolgen sie lieber Unschuldige, die ihnen nicht in den Kram passen. Dass sie
sich dabei selber strafbar machen, scheint sie nicht zu kümmern. Das geltende
Recht bedeutet also: Ärzte, die erfolgreich therapieren, die müssen
ins Gefängnis. Auf der anderen Seite dürfen Staatsanwälte in Ausübung ihres
Amtes Vereitelung von Strafverfolgung, Rechtsbeugung und anderes begehen. Das
eben ist die Gerechtigkeit in diesem Staat, die Gleichheit vor dem Gesetz.
Nebenbei gesagt, hat der BND die Heroingeschäfte der UCK in Süddeutschland mit
möglich gemacht!
Arzt für Patienten haftbar?
Gegen
das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten ist Berufung eingelegt, so dass der
Prozess nun vor das Landgericht geht. Sollte
sich die Rechtsauffassung des Amtsgerichtes durchsetzen, so hat jeder Arzt die
Verantwortung für das, was ein Patient mit ihm verschriebenen Medikamenten
macht, sobald sie in seinem Besitz sind.
Dieser
Prozess wird somit direkt alle Ärzte und alle Patienten betreffen. Zunächst
die, welche Drogenpatienten haben, denn jeder von uns weiß, dass
Drogenpatienten ihr Methadon weitergeben, klar, nicht alle, dennoch kommt es
immer wieder vor. Aber auch von anderen Patienten hört man, dass sie die
Tabletten der Nachbarin so gut finden etc.. Nun, als Arzt sind wir
offensichtlich Freiwild der Justiz.
Ich appelliere an Eure
Solidarität! Verbreitet dieses
Flugblatt weiter, habt ihr Beziehungen zur Presse, so nutzt diese und setzt
euch mit mir in Verbindung. Wir brauchen aktive Unterstützung, euer
Engagement. Was wir auch brauchen, ist Geld, euer Geld. Macht eine Spende, seid nicht
geizig, seid großzügig, die Anwaltskosten, Flugblattkosten, etc. gehen in die
Tausende von Euro.
Konto: Berliner
Volksbank, BLZ 100 900 00 Konto Nr.: 2004158000 Stichwort: Conzelmann
Arztpraxis
Conzelmann, Luxemburger Str. 33, 13353 Berlin
Tel. Nr. 030/461 79 23 oder E-Mail: Conzelmann-Arzt@gmx.de
Für
euer Feedback wäre ich sehr dankbar. Schreibt oder mailt an die Arztpraxis
Conzelmann:
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Ich
protestiere gegen die Verfolgung des Arztes Wolfgang Conzelmann durch die
Berliner Justiz. Er hat, durch seine Behandlung, erfolgreich
Schwerst-Drogenabhängige geheilt. Er wurde verurteilt, weil Süchtige angeblich
Teile ihres Ersatzstoffes auf dem Schwarzmarkt handelten. Statt Anerkennung -
Strafe. Ich finde dieses Urteil empörend und beschämend. Ich fordere die
sofortige Aufhebung dieses ungeheuerlichen Urteils!
Name
Vorname Anschrift Tel.
Nr. Unterschrift.
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Patienten- und
Solidaritätskreis Arztpraxis Conzelmann