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Loveparade Floats 2002 :
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Die Liste der Floats, die in die Endrunde gekommen sind. Wählt hier euren Favoriten!

 

 

 

 

 

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Hall Of Fame :
Alle DJs, die bislang bei der Abschlusskund- gebung auf der Siegessäule aufgelegt haben. Portraits, Releases, Bilder, DJ Sets, Coverart und vieles mehr...

 

 

 

 

 

 

 

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Drogen - Ecstasy

 

Führerschein und Drogen

 

Sogenannte Drogenaufklärung

 

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Bankrott traditioneller Therapieformen

 

Erfolgreiche Therapie, wie sie diskriminiert und verfolgt wird , hier am Beispiel des Arztes

 

Wolfgang Conzelmann

 

Wichtige Links.

 

Flugi’s des Solidaritätskreises Conzelmann

 

Spaßgesellschaft oder Lustverbot?

 

Spaß an Drogen?

Drogen:

Ursprünglich verstand man unter Drogen Substanzen, die aus Pflanzen, Tieren und Mineralien hergestellt und als Heilmittel oder Gewürze verwendet wurden. Heute bezieht man den Begriff Drogen in erster Linie auf Arzneimittel, im besonderen Sinne auf suchterregende Arzneimittel wie Rauschgifte.

Rauschgifte:

Unter der Sammelbezeichnung Rauschgifte werden einige chemisch sehr verschiedene Substanzen zusammengefasst, deren gemeinsames Kennzeichen ist, dass sie Rauschzustände und Drogenabhängigkeit (Sucht) hervorrufen. Im weiteren Sinne gehören hierzu auch Rauschmittel wie die Halluzinogene, Schnüffelstoffe sowie Alkohol und gewisse Arzneimittel, besonders Barbiturate und Amphetamine. Im Rausch sind die normalen Funktionen des Zentralnervensystems außer Kraft gesetzt. Sein Verlauf hängt sowohl von der Art der Droge als auch von der geistigen und körperlichen Verfassung des Betroffenen ab. Erwartet werden allgemein die Verdrängung quälender Sorgen, Hebung der Stimmung, schön gefärbte Träume oder Halluzinationen und eine Intensivierung der inneren Erlebnisfähigkeit. Die Möglichkeit, sich auf diese Weise den Problemen des Alltags zu entziehen, verleitet oft zu psychischer Abhängigkeit auch von Drogen, die eigentlich nicht zur Drogenabhängigkeit führen. Der Missbrauch bestimmter Rauschgifte ( und auch Arzneimittel) kann gegebenenfalls auch zur körperlichen Drogenabhängigkeit führen, die sich bei Absetzen der Droge in spezifischen Entzugserscheinungen (z.B Aggressivität, Ruhelosigkeit, Angstzustände, Schwitzen, Erbrechen, Durchfall) äußert. Nach gängiger Ansicht (auch nach dem Gesetz) werden Koffein, Nikotin und Alkohol nicht zu den Rauschgiften gezählt, obwohl gerade Alkohol den typischen Rausch verursacht (auch Blutalkohol) und sogar süchtig macht (Alkoholismus).
Der Handel und der medizinische Gebrauch anderer Rauschgifte wird in den meisten Staaten durch Gesetze geregelt und unterliegt entsprechend strengen Kontrollen. Zu den Rauschgiften dieser Gruppe gehören vor allem die Opiate ( Opium, Morphin, Heroin ), Kokain, Haschisch (bzw. Marihuana), LSD und Meskalin

 

Ecstasy / XTC

Übersicht 7:

Auswahl häufiger oder auffälliger Erscheinungsformen von Ecstasy-Tabletten

 

Lichtbild der
Vorderseite:

Bezeichnung:

Pferd

Punker

Barney

Tuple

Ninja Turtle

Zwerg 1

Zwerg 2

Zwerg 3

Apple

Rückseite:

Bruchrille

Bruchrille

Bruchrille

 

Bruchrille

Bruchrille

Bruchrille

Bruchrille

 

Die Tablettenmotive lassen keinen sicheren Rückschluss auf die enthaltenen Wirk- und Inhaltsstoffe (Amphetamin, Amphetaminderivate oder auch toxische Stoffe) zu.


MDMA (Ecstasy, XTC)

Chemisch hergestellter Abkömmling des Amphetamins. Wird in Form von Tabletten verschiedenster Form und Farbe gehandelt. Anwendung: schlucken.

Wirkung: Vereint die anregende Wirkung von Speed mit den halluzinogenen Effekten des LSD, wenn auch jeweils weniger stark. Wird deshalb der Gruppe der  Entactogene  zugeordnet, das sind Drogen, die  die Berührung mit dem Inneren ermöglichen. Wurde bis 1986 in der Psychoanalyse verwendet, um seelische Vorgänge sichtbar zu machen. Heute v.a. als Partydroge beliebt, um länger und intensiver Tanzen zu können und zwischenmenschliche Barrieren einzureißen. Hauptgefahr ist das Austrocknen, wenn vergessen wird, genug (alkoholfreies) zu trinken und Hitzeschock, der pro Jahr in der BRD 20 bis 40 Tote fordert. Bei intensivem Dauerkonsum können Schäden im Gehirn auftreten, die die Gedächtnisleistung beeinträchtigen.

Nach der Einnahme einer Tablette wird der Wirkstoff MDMA im Darm resorbiert. Über den Blutkreislauf erreicht MDMA das Gehirn und wirkt dort vor allem auf den Neurotransmitter Serotonin. Die Serotoninspeicher werden rasch entleert. Es kommt zu einem massiven Anstieg der Serotoninkonzentration im synaptischen Spalt und damit zu einer bewusstseinsverändernden Wirkung. Die Serotoninspeicher werden über einen Pumpmechanismus wieder aufgefüllt. Dieser Prozess dauert mehr als 20 Stunden. Aus diesem Grund erzeugt ein Nachdosieren keine bzw. nur eine geringe Wirkung. Die Wirkung von MDMA beginnt etwa 20 bis 40 Minuten nach Einnahme und hält 2 bis 4 Stunden an. MDMA entfaltet seine zentral-nervöse Wirkung vor allem im Bereich des Limbischen Systems, das als "Belohnungszentrum" die Emotionalität reguliert. Die KonsumentInnen erleben in der Regel positive Gefühle und Verhaltensänderungen. So gelingt es vielen leichter, sich in andere hineinzufühlen, Kontakte zu knüpfen und Gespräche zu führen. MDMA vermittelt das Gefühl, mit sich selbst im Einklang zu befinden und fähig zu sein, persönliche Probleme zu bewältigen. Die meisten fühlen sich fit und leistungsfähig und verspüren Gefühle von Zärtlichkeit und Glück. MDMA verändert die Wahrnehmung der Umgebung, akustische und optische Eindrücke werden verstärkt. Halluzinationen treten nur selten auf. Der Anstieg von Puls und Körpertemperatur wird oftmals nicht als Warnsignal wahrgenommen. Kurz nach der Einnahme von MDMA verspüren viele KonsumentInnen eine unangenehme Verspannung der Kiefermuskulatur. Gleichzeitig kann Mundtrockenheit und Brechreiz auftreten. Auch gesteigerte Anspannung, Niedergeschlagenheit und Verwirrtheit wird in der ersten Stunde nach Einnahme gelegentlich beklagt. Das Kurzzeitgedächtnis kann vorübergehend gestört sein. Nahezu alle KonsumentInnen sind nach Abklingen der Drogenwirkung erschöpft und ausgelaugt - ein Zustand der als "Kater" bekannt ist. MDMA vermindert die Wahrnehmung von Warnsignalen des Körpers. Symptome wie Durst, Schwindel, Kopfschmerz und Herzjagen werden unterdrückt, und es kann zu Kollapszuständen kommen. Dies insbesondere dann, wenn im Zusammenhang mit körperlichen Anstrengungen (Tanzmarathon) Flüssigkeitsverluste nicht ausgeglichen werden und/oder keine Ruhepausen (chill out) eingelegt werden. Bei häufigem Gebrauch entsteht eine Toleranzentwicklung, d.h. die Dosis muss gesteigert werden, um die gleiche Wirkung zu erreichen. Es kann zu schwerwiegenden psychischen Störungen (Angstzustände, Depressionen, Psychosen) und körperlichen Gesundheitsschäden im Bereich von Herz, Kreislauf, Nieren und Leber kommen. Blutbildveränderungen sind möglich (Anämie). Auch Appetitlosigkeit und Gewichtsabnahme können die Folge sein. MDMA erzeugt psychische Abhängigkeit. 

Am Schwarzmarkt wird heute vieles als Ecstasy oder Speed angeboten. Häufig sind in den Tabletten und Kapseln nicht die erwarteten Substanzen enthalten, die Dosierungen schwanken unvorhersehbar, und in wenigen Fällen finden sich gesundheitlich besonders bedenkliche Substanzen in den Proben. Eine Ecstasy-Tablette enthält durchschnittlich 50 bis 100 mg MDMA. Die Konzentrationen schwanken jedoch stark. Die Tablettenprägungen sind keine Garantie für tatsächliche Inhaltsstoffe. Jede Tablette kann zusätzlich Paracetamol, Coffein, Milchzucker, etc. enthalten. Nach neueren Untersuchungen sind toxische Beimengungen (Strychnin, LSD, etc.) bisher nur extrem selten vorgekommen. Dieser Kategorie gesundheitlich besonders bedenkliche Substanz werden folgende Proben zugerechnet: Ungewöhnlich hoch dosierte Ecstasy, Speed oder LSD-Proben. Also etwa alle Ecstasy-Proben, die mehr als 120mg MDMA, MDE oder mehr als 100mg MDA enthalten. Nachdem die Wirkung einer Substanz und ihre gesundheitliche Gefährlichkeit zu großen Teilen vom Körpergewicht und dem Geschlecht der jeweiligen UserIn abhängt, sind die 120mg nur ein ungefährer Richtwert. Dosierungen in dieser Höhe werden von UserInnen nicht erwartet und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass es zu längerfristigen Veränderungen im Gehirn kommt. Bei Dosierungen über 150 mg MDMA oder bei Kombination mit anderen Drogen kann es zu Vergiftungen (Intoxikationen) kommen. Kennzeichen sind:

Die betroffene Person bequem lagern, beruhigen (talk down) und auf keinen Fall ohne Aufsicht lassen. Neben hoch dosierten Substanzen fallen in diese Kategorie auch alle Stoffe, die in Wechselwirkung mit Ecstasy oder Speed gesundheitlich besonders bedenklich sind - also etwa Ecstasy-Tabletten, die zusätzlich Aspirin enthalten - und Proben, die auch ohne den gleichzeitigen Konsum von Ecstasy oder Speed schwere gesundheitliche Probleme verursachen können, z.B. Atropin oder Methadon. Besonders risikoreich ist die Kombination von MDMA mit anderen Suchtmitteln. Grundsätzlich erhöht der Mischkonsum alle gesundheitliche Risiken - teilweise in potenzierter Form.

Alkohol

Häufig wird zusätzlich zu MDMA Alkohol konsumiert. Einigen KonsumentInnen dient Alkohol dazu, am Ende einer Party "abzutörnen" und den "Kater" zu verschlafen. Alkohol spült jedoch Körperflüssigkeit ebenso verstärkt aus wie Ecstasy, wodurch sich, insbesondere in der Verbindung mit exzessivem Tanzen, die Gefahr des "Austrocknens" und damit eines Kreislaufkollapses erhöht.

Haschisch

Als "Einschlafhilfe" nach körperlicher Anstrengung im Zusammenhang mit Tanzveranstaltungen wird oft Cannabis in Form von Haschisch oder Marihuana geraucht. Die Substanz wirkt beruhigend und verringert die gesteigerte Wahrnehmung von Außenreizen als Folge des MDMA-Konsums. Gleichzeitig können aber andere Wirkungen (vor allem körperliche, z. B. Herzrasen) durch den Konsum von Cannabis wieder angehoben werden.

LSD

LSD gehört zur Gruppe der Halluzinogene und wird in Form von Trips angeboten. Es wird häufig zusammen mit Ecstasy konsumiert, um eine Steigerung der Vorstellungskraft zu erzielen. LSD wirkt im Gehirn auf einem anderen Stoffwechselweg (Dopamin) wie MDMA. Es erzeugt unter Umständen "Horrortrips", die über Tage und Wochen anhalten können. LSD führt bei länger dauerndem Gebrauch nachweislich zu psychischen Spätschäden im Sinne von Persönlichkeitsstörungen (Psychosen).

Speed

Speed ist ein Sammelbegriff für Amphetaminabkömmlinge unterschiedlicher Wirkungsstärke. Es potenziert und verlängert die euphorisierende und leistungssteigernde Wirkung von MDMA. Es wirkt zudem stärker halluzinogen. Speed kann Schäden im Bereich der Hirnsubstanz und damit bleibende psychische Defekte erzeugen.

Kokain

Auch Kokain wird mittlerweile mit MDMA kombiniert. Es wird in der Regel als weißes Pulver angeboten und geschnupft. Die Wirkung tritt nach wenigen Sekunden ein und hält 15 bis 45 Minuten an. Die Konsumenten/-nnen verspüren eine hohe Leistungsbereitschaft, Handlungsdrang und Erregung. Kokain führt zu starker psychischer Abhängigkeit und kann nach Absetzen massive Depressionen auslösen. Die Schleimhäute der Nase werden gereizt und können Schaden nehmen.

 

Parties sind auch ohne Drogen geil. Unsinn ist das verbreitete Vorurteil auf Techno könnte mann nur zugedröhnt abtanzen.

Da von staatlicher Seite weder präventive Maßnahmen übernommen noch Informationen geliefert werden, haben wir den aktuellen Wissensstand kurz zusammengefasst. Die Info's sollen helfen, die Risiken des Konsums einzuschätzen und Schäden gering zu halten.

 

Autofahren nach Drogen- und Cannabiskonsum

 

 

 

 

Zum 01.01.1999 trat die Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV, in Kraft und regelt seit dem unter anderem mit den §§ 11, 13, 14 und der Anlage 4 (Mängelkatalog) die generelle Fahreignung. Der § 11 FeV legt in Verbindung mit der Anlage 4 die generelle Fahreignung fest.

Alleine 1999 waren 11,5% (900) der Verkehrstoten auf Alkohol und „lediglich“ 0,77% (60) auf Drogenkonsum und Medikamente zurückzuführen, wobei Cannabiskonsum nicht extra ausgewiesen wird und wenn überhaupt wohl nur für ein winzigen Bruchteil der 0,77 % der Verkehrstoten verantwortlich ist.


§ 13 legt die Regeln zur Überprüfung der Fahreignung bei Alkohol fest.

Um die Fahreignung bei Alkoholkonsumenten unabhängig von einer Verkehrsteilnahme zu überprüfen, müssen laut §13 Abs. 1 Tatsachen bekannt werden, die auf eine Alkoholabhängigkeit oder einen Missbrauch schließen lassen.
Hier ist dann von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein fachärztliches Gutachten nach § 11 Abs. Abs. Satz 3 anzuordnen. Hierbei ist aber zu bedenken, das die Straßenverkehrsbehörden in der Regel aber erst dann den Verdacht eines Alkoholmissbrauchs ableiten können, wenn eine Verkehrsauffälligkeit vorlag, da der reine Besitz oder Konsum von Alkohol einen Verdacht auf einen Missbrauch oder eine Abhängigkeit nicht zulässt.
Bei mehrfacher Verkehrsauffälligkeit unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 und 1,59 Promille BAK
oder einer einmaligen Verkehrsauffälligkeit ab 1,6 Promille BAK ist nach § 13 Abs.2 die Überprüfung der Fahrtauglichkeit mittels medizinisch psychologischen Untersuchung, kurz MPU anzuordnen.
Dies bedeutet de fakto, dass mindestens zwei Verkehrsverstöße unter nicht unerheblichem Alkoholeinfluss, oder ein Verstoß unter Alkoholeinfluss weit im Strafbarkeitsbereich vorliegen muss, bevor die Straßenverkehrsbehörde die Fahreignung bei Alkoholkonsumenten in Zweifel zieht und einen Aufklärungsbedarf sieht.

§ 14 legt die Regeln zur Überprüfung der Fahreignung bei Drogen und Medikamenten-Missbrauch“ fest.

Um die Fahreignung nach §14 FeV zu überprüfen, müssen Tatsachen bekannt werden, die auf eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, oder auch nur auf eine Einnahme von Betäubungsmitteln schließen lässt. Auch wenn der § 14 FeV die Überprüfung der Fahreignung bei Besitz von Betäubungsmitteln ausdrücklich als Kann-Bestimmung auslegt, sehen die Straßenverkehrsbehörden gerade bei dem Besitz von geringfügigen Mengen hier einen Aufklärungsbedarf, da der Besitz von geringen Mengen auf einen Eigenbedarf schließen lässt und demnach Tatsachen bekannt sind, die auf eine Einnahme von Betäubungsmitteln schließen lassen.
Das heißt, sobald ein Strafermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das BtMG eingeleitet wird, sieht auch die Straßenverkehrsbehörde einen Aufklärungsbedarf bezüglich der generellen Fahreignung. Hier ist dann auch ein fachärztliches Gutachten nach § 11 Abs.2 Satz 3 anzuordnen. Dieses Gutachten hat den Zweck, festzustellen, ob eine Einnahme von Betäubungsmitteln vorliegt, bzw. ob bei Cannabiskonsumenten ein regel- und gewohnheitsmäßiger Konsum vorliegt. Wird die Einnahme von Betäubungsmitteln (ausgenommen Cannabis) festgestellt, ist nach §11 i.V.m. der Anlage 4 die Fahreignung zu verneinen. Liegt bei Cannabis ein regel- und gewohnheitsmäßiger Konsum vor, ist auch hier die Fahreignung auszuschließen. Nur bei einem gelegentlichem Konsum von Cannabis kann die Fahreignung gegeben sein, wenn kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt und ein klares Trennungsvermögen gegeben ist. Wird ein gelegentlicher Konsum von Cannabis festgestellt, kann die Straßenverkehrsbehörde weitere Maßnahmen anordnen, wenn weitere Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen. Dies ist u.a. gegeben, wenn ein Verstoß gegen § 24a StVG vorlag (Verkehrsteilnahme unter „akutem“ Cannabiseinfluss; positiver THC- Befund bei einer Verkehrsteilnahme). Hier ist dann laut § 14 Abs. 1 Satz 3 eine MPU anzuordnen.

Für die Feststellung des regel- und gewohnheitsmäßigen Konsums von Cannabis gibt es zur Zeit aber kein standardisiertes Verfahren. In NRW und in Bremen wird die Konsumfrequenz nach Prof. Dr. Daldrup mittels Blut und Urinanalyse ermittelt und an Hand des Abbauproduktes THC-COOH in Blutplasma bestimmt. Für NRW und Bremen gibt es demnach „Grenzwerte“. Unter 5 nG THC-COOH pro mL Blutplasma liegt nach Prof. Dr. Daldrup (Rechtsmedizin Düsseldorf) ein einmaliger Konsum von Cannabis vor. Zwischen 5 und 75 nG liegt ein gelegentlicher Konsum vor. Ab 75 nG liegt ein regel- und gewohnheitsmäßiger Konsum vor und die Fahreignung ist zu verneinen. Dies Betrifft aber wie gesagt nur Bremen und NRW. In einigen Bundesländern wird keine Konsumfrequenz nach Dr. Daldrup bestimmt, sondern dort wird nur geprüft, ob ein Konsum, bzw. ein wiederholter Konsum stattgefunden hat. Dies wird oftmals an Hand einer Urin-, bzw. Haaranalyse ermittelt. Aber gerade die alleinige Urin- oder auch Haaranalyse ist zur Bestimmung einer aktuellen Konsumfrequenz sehr umstritten.

Hat ein wiederholter Konsum stattgefunden, gehen die Straßenverkehrsbehörden von einer Nichteignung aus oder ordnen MPU`s an.

 

Die tatsächliche Fahruntauglichkeit und damit das tatsächliche Gefährdungspotenzial im Straßenverkehr durch akuten Cannabiseinfluss ist umstritten.

Ein Gutachten welches über die Bundesanstalt für Straßenwesen -kurz BAST- veröffentlicht worden ist, kommt zu der Feststellung, dass die akute Cannabiswirkung zu Einschränkungen führt .

Zitat:

„Als besonders empfindlich gegenüber einer THC-Wirkung erweisen sich „Aufmerksamkeit“ „Tracking“ und „Psychomotorik“. „Fahren“ als Ausdruck von Mehrfachleistung erscheint dagegen als relativ unempfindlich“.

 

Nach Untersuchungen von Hausmann, Möller, Otte“ , bei denen man das relative Unfallrisiko bei nüchternen Fahrern auf Faktor eins gesetzt hat, kommt man zu dem Schluss, dass das relative Unfallrisiko bei alkoholisierten Fahrern unter 0,8 Promille BAK um das 2,5fache steigt. Bei einer BAK über 1,0 Promille steigt das relative Unfallrisiko auf das 9,1 fache. Dagegen sinkt das relative Unfallrisiko unter Cannabiseinfluss laut Terhune auf den Faktor 0,9. Laut Hausmann, Möller, Otte sank das relative Unfallrisiko unter (nur) Cannabiseinfluss auf den Faktor 0,6 und damit deutlich unter das eines nüchternen Fahrers.

 

Rechtliche Bewertung

Schon 1997, auf dem Kongress der deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., setzte sich Herr Dr. H. J. Bode sehr detailliert und kritisch mit der Überprüfung der Fahrtauglichkeit –damals noch nach §15b StVZO- auseinander.

In seinem „Aufsatz“ kritisiert er unter anderem die „Anlass“ - Rechtsprechung

bei gelegentlichem Cannabiskonsum

 

„Zu bedenken ist zudem, dass die Fahrerlaubnisbehörde auch bei dem Fahrerlaubnisinhaber, der durch „gelegentlichen“ Alkoholkonsum aufgefallen ist, nicht in jedem Fall überprüft, ob er den Alkohol „regelmäßig“ trinkt und deshalb seine Kraftfahreignung verloren hat. Selbst wenn er unter erheblichem Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholwert von 0,8 bis 1,09 Promille im Kraftverkehr ein Kraftfahrzeug geführt hat, nimmt die Fahrerlaubnisbehörde keine solche Überprüfung vor.“....
„Solange als unverhältnismäßig angesehen wird, den „gelegentlichen“ Alkoholkonsumenten darauf zu untersuchen, ob er „regelmäßiger“ Alkoholkonsument ist, muss auch als unverhältnismäßig angesehen werden, den „gelegentlichen“ Cannabiskonsumenten darauf hin zu untersuchen, ob er „regelmäßiger“ Cannabiskonsument ist“

 

bei Besitz von Cannabis

„Schließlich bestätigt das BverwG die Ungleichbehandlung von Alkohol- und Haschischkonsumenten mit dem ausdrücklichem Hinweis, dass „sich auch ein Kraftfahrer, bei dem der Verdacht übermäßigen Alkoholgenusses besteht, eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit nach §36 Abs. 5 StVO und ggf. die Abnahme einer Blutprobe nach Maßgabe des –verfassungsrechtlich unbedenklichen- §81 a StPO(BverfG 16, 200) gefallen lassen „ müsse. Denn der solchenfalls erforderliche Verdacht übermäßigen Alkoholgenusses wird eben nicht alleine daraus hergeleitet, dass der Kraftfahrer Alkohol besitzt, sondern daraus, dass er unter Alkohol am Straßenverkehr teilgenommen hat. Der weitere Hinweis des BVerwG , der unter dem Verdacht übermäßigen Alkoholgenusses stehende Kraftfahrer unterliege „ferner (ebenfalls) der Überprüfung seiner Kraftfahreignung durch die Maßnahme nach § 15b StVZO“, unterstreicht das noch und macht die Ungleichbehandlung von Alkohol- und Haschischkonsumenten gerade besonders deutlich. Denn solche Überprüfungsmaßnahmen werden eben erst angeordnet bei wiederholter Verkehrszuwiderhandlung unter Alkohol oder bei Überscheitung der 1,6 Promille-Grenze bei Verkehrsteilnahme.“

 

bei Erwerb von Cannabis

„Wenn der Erwerb von 1,85 g Haschisch ein Drogenscreening rechtfertigen soll – wie der VGH Baden- Württemberg annimmt ...-, müsste auch der Erwerb einer kleinen Flasche Schnaps durch ein Fahrerlaubnisinhaber Anlas zur Aufklärung eines etwaigen regelmäßigen bzw. gewohnheitsmäßigen Alkoholkonsums geben. .....Die Ungleichbehandlung von Alkohol- und Haschischerwerbern liegt auf der Hand."

Die derzeitige Rechtslage macht die von Herrn Dr. Bode kritisierten Punkte noch deutlicher, da mit den §§ 13 und 14 der FeV die „Ungleichbehandlung“ zwischen Alkohol- und Cannabiskonsumenten in den einzelnen §§ festgeschrieben wurde.

§ 14 FeV wurde auch von VG Berlin in einem Urteil aus 03.2000 als nicht verfassungsgemäß kritisiert.

Zitat:

„1. Die Begutachtung der Kraftfahreignung bei Eignungszweifeln auf Grund von Cannabiskonsum (§14 I 1 Nr.2 FeV) muss durch einen Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erfolgen. Aus Gründen der
Verhältnismäßigkeit genügt dabei in der Regel zunächst die Anordnung eines Drogenscreenings.
2. Es bestehen Zweifel an der verfassungsrechtlichen Haltbarkeit des § 14 I 1 Nr.2 FeV, soweit der Fahrerlaubnisbehörde darin aufgegeben wird, ein ärztliches Eignungsgutachten auch in Fällen einmaligen Cannabiskonsums ohne Bezug zum Straßenverkehr anzuordnen.“

und im Text:

„§ 14 I 1 Nr.2 FeV erscheint bei summarischer Prüfung verfassungswidrig, weil es jedes Maß vernünftiger, sachnaher Präzisierung typischer straßenverkehrsbezogener Gefährdungskonstellationen im Zusammenhang mit Cannabiskonsum vermissen lässt“ (so auch Kreuzer, NZV 1999, 353 8357]).

 

Schlussbetrachtung

 

Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen ist es notwendig, die Verkehrsicherheit mittels „Rahmenbedingungen“ zu gewährleisten. Dies bleibt auch nach wie vor unumstritten.
Darüber hinaus darf man aber nicht vergessen, welch einen hohen Stellenwert die individuelle Mobilität, alleine was die Berufsperspektive anbelangt, einnimmt. Gerade aus diesem Grunde darf es nicht sein, dass der Gesetzgeber, allen Erkenntnissen und Zahlen zum Trotz, seine repressive Drogenpolitik auf das Straßenverkehrsrecht verlagert und somit Konsumenten von illegalisierten Substanzen auch indirekt aus dem Erwerbsleben ausgrenzt, bzw. dies einschränkt.

 

Ohne eine Änderung im Fahrerlaubnisrecht wird eine weitere Liberalisierung in der Drogenpolitik wohl kaum umsetzbar sein, da es den Cannabiskonsumenten kaum zu vermitteln ist, das sie zwar straffrei geringe Mengen für den Eigenbedarf besitzen dürfen, aber damit rechnen müssen, dass sie ihre Fahreignung mittels kostspieligen Gutachten nachweisen müssen, oder ihnen gar die Fahreignung abgesprochen wird.

 

Drogenaufklärung in Deutschland ?

 

Alle sind sich einig: Die DROGENAUFKLÄRUNG ist ein zentraler Schlüssel zur Bewältigung der Drogenproblematik schlechthin. Doch wie steht es mit der Drogenaufklärung in diesem unserem Lande?

Die meisten Bürger werden sagen: "Na klar wird aufgeklärt!". Doch weit gefehlt. Was uns Bundesregierung und Medien präsentieren ist eine pauschalierte Schwarzmalerei, die nur ein einzigen Ziel hat: Das Erreichen von Drogenabstinenz durch Fehlinformation.

 

Das Problem der Urteilskraft: Wann ist man "aufgeklärt"?

 

Um die Qualität z.B. der Drogen-Aufklärung beurteilen zu können, muss man sich natürlich zunächst mit dem Thema "Drogen" beschäftigt haben - wie sonst sollte man die Qualität einschätzen können? Ein interessantes Problem... wenn ich als Bürger genau so viel weiß, wie mir Regierung und Medien täglich melden, dann fühle ich mich gut informiert. Das ist logisch, aber leider auch falsch.

Warum ich die Bundesregierung und die Medien so kritisch sehe? Das ist ganz einfach: Die Bundesregierung muss in ihrer Informationspolitik den vorsichtigsten Weg gehen. Im Zweifelsfall müssen alle Risiken übertrieben werden und auch der schwächste Bürger geschützt werden. Das funktioniert nur auf Kosten der Wahrheit, die in ihrer Komplexität nicht betrachtet werden kann.

Die Medien haben ein anderes Problem: "bad news are good news". Das bedeutet konkret, dass ein Verleger seine Stückzahlen/Einschaltquoten nur halten kann, wenn er etwas berichtet, was die Menschen reizt... und das sind bekanntlich Sex, Gewalt, Katastrophen und Tragödien. Wir können folglich nicht von den Medien verlangen, dass sie über Karl W. berichten, der am Sonntag einen wunderbaren und friedvollen Trip erlebt hat. Das interessiert niemanden.

Wer also beim Thema "Drogenaufklärung" der Bundesregierung und den Medien traut, der muss meiner Meinung nach noch einiges lernen. Doch welcher Weg bleibt dann übrig, um sich "aufzuklären"? Muss man Erfahrung mit Drogen gemacht haben, um über sie urteilen zu können? Ja, ich glaube schon. Dies bedeutet nicht, dass man Drogen nehmen soll; vielmehr soll das bedeuten, dass man nicht zu jedem Thema eine Meinung haben muss.

'Drogen-Aufklärung' übertragen auf 'Sexual-Aufklärung'

 

Um ein Bild davon zu vermitteln, wie oberflächlich die momentane Drogen-Aufklärung der Medien ist, werde ich die Aussagen über Drogen auf die Sexualität übertragen. Anschließend werden die einzelnen Parallelen analysiert.

 

Hier nun die Sexual-Aufklärung für Kinder, die der aktuellen Drogen-Aufklärung gleicht:

"Die Sexualität ist ein Fehlverhalten, was besonders bei jungen Menschen verbreitet ist. Der Geschlechtsakt führt immer zur Schwangerschaft. Alle Sexualpraktiken sind pervers. Der Orgasmus ist ein bewusstseinsverändernder (!) Rausch. Sexuell aktive Menschen treiben sich im kriminellen Milieu der Prostitution herum. Man flüchtet in die Sexualität, um seine (Beziehungs-) Probleme zu verdrängen. Am Schrei des Orgasmus erkennt man, was für eine schmerzvolle Quälerei der Sex wirklich ist. Niemand macht freiwillig Sex, denn er bringt nur Sorgen und Krankheit. Der einzige Weg diesem Teufelskreis zu entgehen ist ENTHALTSAMKEIT."

Na, wiedererkannt? Ist das die Sexualität in Deutschland? Ist ein heranwachsendes Kind hiermit gut aufgeklärt worden? Wird das Kind nun ein gesundes Sexualleben haben? Nein, natürlich nicht.

 

Wo liegen nun die Parallelen zum heutigen Stand der Drogen-Aufklärung?

 

1.)Die Sexualität ist ein Fehlverhalten, was besonders bei jungen Menschen verbreitet ist?

 

Die Drogenproblematik ist ein Problem der Jugend? Das könnte den "Erwachsenen" so passen. Damit wäre das Problem schön weit weg geschoben. Frei nach dem Motto: "Meine Welt ist in Ordnung. Aber die Jugendlichen haben da ein gefährliches Problem". 

Fakt ist, dass in der BRD 4 Millionen Menschen alkoholabhängig sind, bzw. ein ernstes Alkoholproblem haben; und das sind vermutlich zu 90% "Erwachsene". Darüber hinaus haben wir 1,5 Mio. Beruhigungsmittel-Abhängige; dies sind sehr oft ältere Frauen. Wir haben ca. 6,7 Mio. Raucher, die mehr als 20 Zigaretten pro Tag rauchen; und das sind nicht nur Jugendliche. Die 150.000 spielsüchtigen Menschen in unserem Land sind zum allergrößten Teil erwachsen.

Jede Generation hat ihre eigenen Drogen: die 16-jährigen bevorzugen synthetische Aufputschmittel, 20-jährige bevorzugen Cannabis und der restlichte Teil der Bevölkerung schüttet Alkohol in sich hinein und stopft sich mit Tabletten voll. Wer also hier die deutsche Drogenproblematik auf die Jugendlichen abschiebt, der ist schlecht aufgeklärt.

 

2.) Der Geschlechtsakt führt immer zur Schwangerschaft?

 

Drogen machen immer süchtig? Davon gehen wohl die allermeisten Menschen aus. Genauso war früher die Sexualaufklärung: Sex macht immer schwanger. Der wirklich aufgeklärte Mensch weiß, dass die Realität sehr viel komplexer ist.
Die wichtigste Botschaft: Cannabis (alias "THC", "Haschisch", "Gras", "Shit" ...) selbst macht NICHT abhängig oder gar süchtig. Hunderttausende Bundesbürger, die Cannabis regelmäßig konsumieren, können das bestätigen. Man kann jederzeit den Konsum stoppen. Das ist wissenschaftlich bewiesen und ist unumstößlich. Wer nach langer Zeit des Konsums mit Cannabis aufhört, hat die gleichen Probleme wie derjenige, der seinen Fernseher abschafft. Das ist nicht übertrieben!

Das gleiche gilt für LSD und Psilocybin-Pilze: Die Gefahr einer Abhängigkeit oder Sucht ist Null. Es macht keinen Unterschied, ob man einmal im Monat einen "Trip wirft" oder ins Kino geht.

Was die härteren Drogen angeht, so ist der Fall komplizierter. Hier gibt es durchaus Wirkstoffe, die abhängig und süchtig machen können und somit dem Alkohol gleich gestellt werden können.

 

ACHTUNG:

 

Allerdings ist nicht immer der Wirkstoff entscheidend, sondern die Psyche des Konsumenten. Bei näherer Betrachtung sind wir Menschen nämlich von sehr vielen Dingen abhängig, ohne es zu wissen. Bei Cannabis zum Beispiel geht die Wissenschaft davon aus, dass Abhängigkeitssymptome die Folge von psychischen Problem sind; und nicht die Ursache.
Das soll die Drogensucht nicht verharmlosen; es soll vielmehr zum Denken anregen.

Wer also die Auffassung vertritt, dass Drogen stets mit Abhängigkeit gleichzusetzen sind, ist nicht aufgeklärt.

 

3.)Alle Sexualpraktiken sind pervers?

 

Ist es wirklich so, dass alle Drogenkonsumenten besinnungslos in der Zimmerecke hocken - röchelnd, kotzend, schreiend, jederzeit bereit, sich aus dem Fenster zu stürzen? Sind die menschlichen Wracks an den Bahnhöfen repräsentativ?

Natürlich nicht. Das sind Märchen - von unwissenden Menschen geglaubt und verbreitet. Wäre der Drogenkonsum derart schrecklich, dann würde es doch niemand tun! Es ist in 90% der Fälle nicht so, dass die Konsumenten aus Zwang zu den Drogen greifen - es ist der WUNSCH es zu tun. Somit ist die Situation vollends vergleichbar mit der normalen Situation eines unauffälligen Alkohol-Konsumenten.

Ein typischer Cannabis-Rausch ist wie ein intensives und entspanntes Träumen. Entweder schläft man dabei ein oder man unterhält sich angeregt mit Freunden. Nach 1-4 Stunden lässt die Wirkung immer weiter nach bis man wieder nüchtern ist. Warum gibt es zu Gewalttaten unter Alkohol ausführliche Studien - und zu Cannabis nicht? Ganz einfach: Cannabis macht jeden Menschen absolut friedfertig. LSD und Psilocybin sind derart eindrucksvoll, dass man nicht an Gewalt-Exzesse irgendeiner Art denken würde.

Lediglich eine kleine Gruppe von Konsumenten illegaler Drogen entsprechen dem Bild, welches die Medien gerne zeichnen. Und es sind vor allem die Alkoholiker, die in großer Zahl das Elend auf die Straße tragen. Die Statistik sieht so aus: es werden bundesweit 2.000 Tote gezählt, die durch illegale Drogen sterben. Das sind (bedauernswerte) 5 Menschen am Tag. Im Gegensatz dazu sterben täglich über 400 Menschen an Tabak und Alkohol.

Wer mit Drogenkonsum "Sodom und Gomorra" assoziiert, ist seiner Phantasie (oder den Medien) zum Opfer gefallen. Die einzige Droge, die in weiten Bereichen diesem Vorurteil gerecht wird, ist....na?...Alkohol. Nicht darauf gekommen? Da zeigt sich der blinde Fleck unserer Gesellschaft.

4.) Der Orgasmus ist ein bewusstseinsverändernder (!) Rausch?

Ja, die Bewusstseinsveränderung ist ein extrem interessantes Thema. Wenn man Nichtaufgeklärte sprechen hört, dann wird das Wort "bewusstseinsverändernd" ähnlich angewidert ausgesprochen wie "Aidskrank" oder "pädophil". 

Ist denn die Bewusstseinsveränderung etwas schlimmes, was man dem Konsumenten vorwerfen dürfte? Ist denn der Genuss von Bier und Korn nicht ebenfalls bewusstseinsverändernd? Warum spricht denn niemand davon? Man trinkt Bier, um sein Bewusstsein zu verändern; man möchte locker, gesellig und offen sein.

Ist denn der Kinobesuch nicht ebenfalls bewusstseinsverändernd? Warum fragt denn niemand verständnislos: "Du gehst in einen Liebesfilm? Ja, aber damit veränderst Du doch Dein Bewusstsein! Das, was Du dort siehst, hat doch nichts mit dem ECHTEN Leben zu tun".

 

Ist denn Sex keine Bewusstseinsveränderung? Schweben wir hier nicht in ganz anderen Gefühlen; weit ab vom Alltag?

 

Bewusstseinsveränderung gehört zu unserem Leben. Punkt.


Also soll man z.B. Cannabis-Konsumenten bitte nicht vorwerfen, sie wollten MUTWILLIG ihr Bewusstsein verändern. Denn das ist ein ganz normaler Prozess, den wir durch Kaffee, Nikotin, Alkohol, Spielen, Fernsehen, Sex, Medikamente usw. hervorrufen. Seit es die Menschheit gibt, verändert sie ihr Bewusstsein.

Wer also die Bewusstseinsveränderung von Drogen kritisiert, ist schlecht aufgeklärt. Es wäre an der Zeit mal intensiv über unser Bewusstsein und unsere alltägliche Veränderung dessen nachzudenken.

 

5.) Sexuell aktive Menschen treiben sich im kriminellen Milieu der Prostitution herum?

Sind Drogen-Konsumenten grundsätzlich kriminell? 

Je nach dem, wie man es sehen will. Die Alkoholtrinker und Zigarettenraucher haben einfach Glück, dass ihre Drogen (obwohl nachweislich schädlich und suchterzeugend) gesetzlich erlaubt sind. Und Cannabis-Konsumenten haben einfach Pech, dass ihre Droge (obwohl gesundheitsfördernd und NICHT suchterzeugend) verboten ist. Um diesem offensichtlichen Problem rechtlich Rechnung zu tragen, muss der Cannabis-Konsum seit 1994 nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. So will es das Bundesverfassungsgericht.

Weil Cannabis-Konsumenten also Pech haben, müssen sie sich in das kriminelle Milieu begeben, um an Cannabis zu gelangen. Sie müssen dies tun, weil der Gesetzgeber dies so fordert; mit allen Problemen, die daraus resultieren... kein Konsument legt Wert darauf, sich mit "Dealern" zu treffen. Keiner möchte das Drogen-Milieu finanzieren.

Aber selbstverständlich gibt es auch eine zahlenmäßig kleine Gruppe von Drogensüchtigen, die durch Kriminalität den Drogenkonsum finanzieren muss. Aber um objektiv zu sein, muss man einfach sehen, dass mindestens 90% aller Drogenkonsumenten ein völlig unauffälliges Leben führen.

6.) Man flüchtet in die Sexualität, um seine (Beziehungs-) Probleme zu verdrängen?

Flüchtet man in die Welt der Drogen, um der "wahren Welt" auszuweichen? Ist der Konsum von Drogen die "Kapitulationserklärung" und der "Problemverdränger" schlechthin? 

Viele Menschen würden dies genau so sehen. Andere Menschen würden in der Nutzung von Drogen ein HINWENDUNG zur "wahren Welt" sehen - viele Einweihungswege sind ohne Drogen nicht denkbar (z.B. Castaneda). Beides kann richtig sein, das kommt ganz darauf an...

Ich behaupte, dass wir alle jede Menge Möglichkeiten gefunden haben, um unsere Probleme zu verdrängen. Da sollten wir uns nichts vormachen. Der Sachbearbeiter, der (trotz Familie) den ganzen Abend vor seinem Computer sitzt... der Arbeitslose, der den ganzen Tag im Bodybuilding-Studio verbringt... der Architekt, der seine ganze Freizeit mit seiner Modelleisenbahn vertreibt... alle diese Menschen verdrängen!

Wer von uns kann schon behaupten, dass er sich allen Problemen stellt? Wer würde an den Problemen dieser Welt nicht wahnsinnig, wenn er sich mit ihnen beschäftigt?

Das Spektrum der Möglichkeiten zur Verdrängung ist so riesig (und wird von uns allen so eifrig genutzt), dass es nicht zu vertreten ist, hier den stofflichen Drogen einen besonderen Vorwurf zu machen.

7.) Am Schrei des Orgasmus erkennt man, was für eine schmerzvolle Quälerei der Sex wirklich ist?

Kann man den Konsum von Drogen mit einem "Horrortrip" gleichsetzen? Sind die grauenvollen Berichte, von denen man hört und liest, repräsentativ für Drogen? Viele Menschen schrecken vor Cannabis zurück, weil sie Angst vor einem Horrortrip haben.

Der Horrortrip ist ein unglaublich großer Mythos. Er ist der Sammelbegriff für alle unangenehmen Erfahrungen, die man unter Drogen sammeln kann. Das Wort ist einfach - doch die dahinterliegende Wahrheit ist sehr komplex.

Befreien wir uns zunächst von diesem Wort und sprechen lieber von "Krisen" - das ist Wertneutraler und befreit unser Denken.

Es ist richtig, dass Drogen extreme Erfahrungen und Krisen bringen können - sowohl körperliche wie geistige. Viele dieser Erfahrungen haben wir in unserem Alltag noch nicht erlebt. Manchen Menschen sind offen; ihnen fällt es einfach, diese starken Erfahrungen zu machen. Andere Menschen sind schwächer und haben mit Krisen große Probleme.

Wir brauchen ein harmloses Beispiel: der Tod eines Elternteils. Diese Krise ist in den meisten Fällen eine unangenehme Erfahrung (alias "Horrortrip"). Uns geschieht etwas Schreckliches, denn ein geliebter Mensch ist plötzlich fort und kommt nie wieder. Doch dieses Ereignis hat auch noch eine gänzlich andere Bedeutung: Wir werden ein Stück erwachsener. Und wir müssen lernen, Abschied zu nehmen und unser Leben weiterzuführen. In dieser Krise steckt eine Chance, denn wir können stärker werden und die nächste Krise besser und stabiler bewältigen. Jede Krise hat eine goldene Seite - man muss sie erkennen und nutzen. Krisen fördern die Entwicklung!

Auch unter Drogen kann man Krisen erleben. Wenn also Menschen sagen: "Ich nehme keine Drogen, weil ich Angst vor Krisen habe", so gibt der Mensch damit zum Ausdruck, dass er entweder in seinem Alltag schon genug Krisen hat oder dass er krisenscheu ist. In beiden Fällen sollte man seine Finger von den Drogen lassen.

Es gibt nicht wenige Drogenkonsumenten, die Drogen nehmen um eben diese Krisen zu erfahren. Kranke Menschen? Nein, es sind Menschen, die sich weiterentwickeln wollen und wissen, dass dies ohne Krisen nicht funktioniert. Es sind Menschen, die es als eine Herausforderung sehen, sich immer wieder neu zu entdecken. Es sind Menschen, die nicht an dem alltäglichen Ego hängen und ihre Psyche wesentlich weiter definieren. Diese Krisensucher nutzen die Droge so, wie es Medizinmänner und -Frauen schon seit Tausenden von Jahren tun: als heilige Handlung. 
Es gibt Personenkreise, die den bewussten Konsum von Drogen (im Sinne dieser Krisensuche) voraussetzen und es als eine unvertretbare Schwäche eines "starken" und "erwachsenen" Menschen ansehen, diese Chance nicht zu nutzen. Es gibt Drogenkonsumenten, die sagen: "Ich hatte wahrlich viele schöne Trips. Aber die 'Horrortrips' waren für mich die wertvollsten Erfahrungen, die ich um keinen Preis missen möchte". Eine wahrlich neue Perspektive, oder?

Die Krise unter Drogen (alias "Horrortrip") ist kompliziert. Denn eine Droge alleine löst keinen Horrortrip aus. Es ist IMMER der einzelne Mensch, der die jeweilige Krise nicht verarbeiten kann. Dabei ist das "Setting" außerordentlich wichtig. So hat der berühmte Amerikaner Timothy Leary Tausende von Menschen an LSD herangeführt und behauptet: Es gab keine Horrortrips.

Wer also "Drogen" mit "Horrortrip" und "Horrortrip" mit "destruktiver Katastrophe" gleichsetzt, macht einen schwerwiegenden Fehler. Die Wahrheit ist sehr viel komplexer.

8.) Niemand macht freiwillig Sex, denn er bringt nur Sorgen und Krankheit?

Nehmen alle Drogen-Konsumenten ihre Drogen nur deshalb, weil sie davon abhängig sind? Folgen alle diese Menschen dem inneren Zwang, obwohl sie keinen Vorteil davon haben?

Die Antwort ist nicht einheitlich zu geben. Natürlich nehmen viele Menschen ihre Drogen, weil der Verzicht einen großen Verlust an Lebensqualität bedeuten würde. Dies gilt für Alkoholiker, Medikamentenabhängige, Heroinspritzer und viele andere.

Viele andere Menschen hingegen haben ein völlig anderes Verhältnis zu ihrer Droge. Viele hunderttausend Menschen rauchen oder essen Cannabis, weil es eben Spaß macht. Wollte man sie bedauern, so müsste man Millionen Deutsche bedauern, weil sie jeden Abend nur vor dem Fernseher sitzen, obwohl man doch weiß, dass sie dadurch fett, träge und dumm werden.

9.) Der einzige Weg diesem Teufelskreis zu entgehen ist ENTHALTSAMKEIT?

Wenn man den Begriff "Droge" angemessen weit fasst, so ist DIE Enthaltsamkeit eine Illusion. Wer von uns ist nicht Beziehungsabhängig? Wer könnte sich kein Leben ohne seine Familie vorstellen? Wer kann sich ein Leben ohne Sexualität vorstellen?

Jeder Mensch hat seine eigenen Drogen. Was dem einen einen "Kick" gibt, lässt den anderen kalt. Der eine raucht kein Cannabis, der andere lässt sich sterilisieren.

Wir alle müssen ein gesundes Verhältnis zu unserem Geist und unserem Körper entwickeln und bewahren. Ist ein rauchender Sportler schlechter zu beurteilen als ein bewegungsfauler Nichtraucher? Solche Vergleiche kann man auf vielen Ebenen anstellen. Das Gesamtbild zählt... eine Enthaltsamkeit von ALLEN Drogen dieser Welt (im weitesten Sinne) erreicht von uns niemand, auch wenn er noch so sehr z.B. dem buddhistischen Weltbild anhängt.

 Soweit die verbreitetsten Vorurteile bezüglich Drogen.

 

Geheime Dienste, geheimer Terror, geheime Kriminalität

 

Jegliche weltweite Friedensbestrebung würde bei Erfolg die G-Dienste mehr oder weniger überflüssig machen, wenn man davon ausgeht, das die Dienste dazu da seien, andere Staaten im Vorfeld eines potentiellen Krieges zwischen Nationen auszuforschen.
Wären Sie als Geheimdienstler bereit Ihren Job, der Ihnen eine gewisse Macht gibt aufzugeben?

- Rüstungsfirmen haben einen recht teuren Produktionsprozess und großen Geldbedarf für die Entwicklung neuer Waffen.
Meinen Sie, das die gut bezahlten Mitarbeiter dieser Firmen bereit sind ihren Job aufzugeben, bei dem sie zumindest im Entwicklungsbereich an der Spitze der Forschung den abgedrehtesten Forschungen ohne moralische Bedenken nachgehen können?

- Rüstungsfirmen haben immer Konjunktur, wenn der jeweilige Staat in Konflikten verwickelt ist.
Glauben Sie, das Rüstungsfirmen in den "Konjunkturtiefs" auf eine Vermarktung ihrer Produkte unter Umgehung der staatlichen Kontrollen verzichten?

- Vergleichen Sie einmal die Zahlen der durch Drogenkonsum zu Tode gekommenen Menschen mit den Zahlen, der durch den Auto-Verkehr zu Tode gekommenen Menschen.
Würden Sie, wenn sie feststellen, das es mehr Tote im Auto-Verkehr als Drogentote gibt fordern, das das Auto verboten wird?

- Vergleichen Sie einmal die Anzahl der durch Alkoholeinfluss mittel- und unmittelbar getöteten, mit der Zahl der durch Cannabis zu Tode gekommenen Menschen.
Welcher Grund könnte dahinter stehen zwischen Alkohol und Cannabis einen solchen Unterschied zu machen, das die einen kriminalisiert werden und die anderen an jeder Ecke ihrer Sucht nachgehen können?

 

Sucht als Vorwand der Kriminalisierung

 

Mit welcher Akribie Gründe gesucht werden den Drogenkonsum - vor allem der sogenannten weichen Drogen - als schlecht darzustellen sollte eigentlich aufmerksam machen, aber in Form einer selbsterfüllenden Prophezeiung wird alles getan, um Vorraussetzungen zu schaffen das Schlechte, das Böse, die Krankheit in den Vordergrund zu stellen und mit Verboten dieses Schlechte gesellschaftlich zu sanktionieren, sodass der dann Illegale aus der Gesellschaft ausgrenzbar wird und zu einem ausbeutbaren Freiwild wird.
Manche sind zwar bereit zu erkennen, das das Problem des Drogenkonsums nicht auf illegale Drogen beschränkt ist, gar ein bei weitem überwiegender Teil der Suchtproblematik aus legalen Formen des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Medikamenten besteht, aber eine Reform käme nicht in Frage, weil dann ja die Problematik angeblich noch verschärft werden würde.
Am 26.04.2001 schrieb Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, F.D.P.-Fraktion

Nach seriösen Schätzungen kostet in Deutschland der Konsum legaler und illegaler Drogen jährlich etwa 150.000 Menschen das Leben. Zwar verbirgt sich in dieser seit Jahren konstant schlimmen Bilanz "nur" eine Zahl von etwa 2.000 Opfern illegaler, "harter" Drogen, doch sollte deren letztjähriger Anstieg um über elf Prozent als besondere Aufforderung verstanden werden, in den Bemühungen zur Eindämmung des Drogenkonsums und zur Vermeidung seiner tödlichen Folgen nicht nachzulassen.

Auch wenn sie deutlich macht, wie das Verhältnis zwischen legalen und illegalen Drogen ist, kann ich den Eindruck nicht verlieren, das nach wie vor eine Stimmung gegen Drogen aus bestimmten Gründen gemacht werden soll.

Weitere Bausteine einer rationalen Drogenbekämpfungsstrategie sind die allgemeine Aufklärung, die Ausweitung therapeutischer Angebote und die kontrollierte Substitution sowie die kontrollierte Verabreichung harter Drogen an Schwerstabhängige. Einer Strategie, die sich nicht - wie leider immer noch gefordert wird - vorrangig am Strafrecht, sondern an der Erkenntnis orientiert, dass drogenabhängige Menschen keine kriminellen, sondern sehr kranke, hilfsbedürftige Menschen sind.

Scheinbar wird gegen die Strafverfolgung als einziges Mittel argumentiert, aber statt als Krimineller nun als Kranker betrachtet zu werden ist nur ein kleiner Fortschritt.
Hier reicht es noch einmal darauf hinzuweisen, das Sucht mit Strafen in der momentan realisierten Form nicht geheilt werden kann,
dass die Schwarzmarkt-Aktivitäten durch das Verbot von Drogen gefördert werden ohne sichtlichen Grund.
Immerhin wurden im Bericht zur Drogenproblematik dieses Jahr das erste mal auch die legalen Drogen erwähnt und Maßnahmen zur Prävention vorgestellt. Ein dreijähriger Versuch Schwerstabhängige mit der Abgabe von Heroin ist in Vorbereitung.
Dennoch fragen sich zwischen 4-8 Millionen Cannabis-Konsumenten wann sie endlich aus der gesellschaftlichen Ächtung entlassen werden, wenn das Bundesverfassungsgericht anmahnte das eine Verfolgung von Kleinkonsumenten nicht erfolgen braucht, ist dadurch noch keine Rechtssicherheit gegeben.

 

Aufrechterhaltung einer Einnahmequelle verdeckter Operationen?

 

Zynisch muss ich nun anmerken, da es ja keine wirklichen Argumente gegen eine Legalisierung von Drogen gibt, das ein anderes Interesse eine andere Motivation hinter dieser Gesetzeslage und der zähen Änderung der selben stehen muss. Ich frage mich halt warum nicht ein entscheidender Schlag gegen die Illegalität durchgeführt wird. Würden wir die Drogen legalisieren, was in erster Linie eine Freigabe des Anbaus zum persönlichen Bedarf und eine Versteuerung der in den Handel kommenden Substanzen und konkreter Handelsbeziehungen zu Anbauländern bedeuten würde, was nebenbei die Möglichkeit schafft eine Qualitätskontrolle und Dosierungsstabilität zu ermöglichen (Diese Maßnahme würde entscheidend die Zahl der Drogentoten senken), und was eine demokratische Kontrolle eines Milliarden-Marktes ermöglichte, dann wäre damit auch unmittelbar ein Schlag gegen diverse kriminelle Organisationen und mittelbar gegen verdeckte Operationen der G-Dienste möglich. Genau hier beginnt die zynische Unterstellung, wenn ich meine dass die Politiker eine Legalisierung nicht durchführen, weil sie das Interesse haben weiterhin verdeckte Operationen mit illegalem Geld von G-Diensten durchführen lassen zu wollen.
Wie geschrieben: es ist eine Unterstellung, denn eher wäre es so, was ebenfalls eine Unterstellung ist, das die Politiker durch verschiedene Maßnahmen der G-Dienste unter Druck stehen.
Jede(r) kann jedenfalls nachvollziehen in der Dokumentenrecherche das G-Dienste und Drogen-Händler an sehr vielen Stellen zusammengearbeitet haben, das mit Hilfe von Drogengeldern illegale Waffen gekauft wurden, um Regierungen von Staaten, die den vitalen Interessen von Weltmächten nicht passten destabilisieren zu können.
Vergl.:"Noriega - Figur im globalen Spiel" Im Namen des Staates, A.v.Bülow,
Ethnische Minderheiten als fünfte Kolonne der G-Dienste auf dem Drogen und Waffenmarkt.
Verwicklungen des CIA in der Installierung von Militär-Chuntas in Südamerika.
Verwicklungen der STASI und Iranischer Drogenhändler

 

Angst, das größte Mittel der massenhaften Manipulation

 

Als Miltär-Chuntas und Todesschwadrone und die Verwicklungen der G-Dienste nach und nach an die Öffentlichkeit gedrungen waren, musste die Strategie angepasst werden. Der Pike-Report erwähnt Geldzahlungen in der Höhe von mehreren Millionen Mark in den 50er Jahren an ein großes europäisches Verlagshaus(Springer Verlag?). Dies ist nur ein Indiz wie G-Dienste mit Hilfe von Massenmedien die Menschen psychologisch kontrollieren wollen. Natürlich wird, wenn ein Terroranschlag zum rechten Zeitpunkt unter Begleitung der richtigen Pressemitteilungen erfolgt, Einfluss auf demokratische Entscheidungen genommen. Und auch heute sind wir diesen Mechanismen ausgeliefert, wie man an der Durchsetzung der Sicherheitspakete derzeit erleben kann. Wer aber muss denn Angst haben vor dem Schwarzen Mann? Das Volk? Die Mächtigen? Wer denn nun?
Es wäre lächerlich zu nennen, wenn nicht tatsächlich eine psychologische Wirkung erreicht werden würde. Es wurde Angst vor den bösen Kommunisten, vor den bösen Kapitalisten und jetzt vor den Terroristen geschürt. Und sollte diese Angst nicht durch die Medien ermöglicht werden, dann werden eben Anschläge inszeniert, gebilligt oder zumindest nicht verhindert. So hat Mensch immer etwas vorzuweisen, wenn erneut Bürgerrechte eingeschränkt werden, wenn Milliarden in Dienste gesteckt werden, die diese Saat des Misstrauens sähen.

 

Geheimdienste verhindern Entspannung

 

Wenn es stimmt, das das Ausmaß der verdeckten Aktionen und die Verknüpfung von Drogen und Waffenhandel und G-Dienste bereits einen Milliardenschweren Markt ausmacht, dann kann diese Struktur nicht länger bestehen, wenn es gelingen würde per Entspannungspolitik die Nationalen- und die Block- Grenzen aufzulösen. Eine Konfrontation und steigende Militärausgaben wäre absurd und die Auswirkungen solcher Politik würden Destabilisierungsmaßnahmen überflüssig machen, es sei denn eine oder mehrere der mächtigen Staaten würde verdeckt zur Weltmacht greifen wollen. Dann aber ist es klar, das G-Dienste geradezu ein Interesse daran und auch den Auftrag haben das Entspannungspolitik nicht funktioniert. Zusätzlich hat auch die Rüstungsindustrie kein Interesse überflüssig zu werden und wird, da sie offiziell nicht mehr gegen die Entspannungspolitik vorgehen kann, Wege suchen ihre Berechtigung zu erhalten. G-Dienste und Rüstungsindustrie haben gemeinsame Ziel in einer Welt dauerhaft zu existieren, die mit Konflikten vollgestopft ständig in der Nähe eines Abgrundes manövriert.

Waffenhandel und Konflikte –

Motor einer Resourcenvernichtung im Dienst der Wachstumswirtschaft

Noch heikler wird das Thema, wenn man betrachtet wie viele Ressourcen durch die Kriegsmaschinerie verschwendet wird. Niemand kann mir weiß machen, das der Waffenhandel von den Regierungen kontrolliert wird. Woher kommen dann die ganzen Waffen und die Munition in den Kriegen und Bürgerkriegen? Das Waffenkontrollgesetz ist unzureichend (Bei Kleinwaffen versagt es völlig). Ein Export von Waffen ist die Billigung von Mord, ja sogar von Massenmord.
Wozu dient das? Ist die Chimäre der Wachstumswirtschaft ein Ergebnis des Zwangs ständig Waffen produzieren zu müssen und dann wieder im Krieg zu vernichten? Wär es möglich eine Kreislaufwirtschaft aufzubauen, wenn die Rüstungsindustrie beseitigt werden würde? Wäre eine bessere Verteilung, ein besserer Katastrophenschutz, ein besseres Bildungswesen, eine bessere Welternährung usw. das Ergebnis?

 

Photo Copyright Kenneth Jarecke 1991

 

Die Früchte der unheiligen Allianz sind Terror, Ressourcenverschwendung, Intrige, Hunger, Verelendung, Entmenschlichung, ...
Wie lange werden wir noch zuschauen?

DIE WELT, 14.9.1998

Bülow: Geheimdienste handeln kriminell

Ex-Minister greift CIA, Mossad und BND scharf an

dpa Bonn - Die westlichen Geheimdienste - insbesondere die amerikanische CIA und der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) - mischen beim Drogenhandel, im Terrorismus und in der organisierten Kriminalität "kräftig mit", behauptet der frühere Bundesminister Andreas von Bülow (SPD).

Sie machten "Gewinne im Rauschgifthandel und verüben Attentate", schreibt Bülow in seinem Buch "Im Namen des Staates - CIA, BND und die kriminellen Machenschaften der Geheimdienste". Mit Schwarzgeld würden die Nachrichtendienste illegale Operationen finanzieren.

Bülow, von 1976 bis 1980 Parlamentarischer Staatssekretär auf der Hardthöhe und von 1980 bis 1982 Forschungsminister, wirft den Diensten auch Machtmissbrauch vor.

Die Idee zu dem Buch sei ihm durch den Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Aufklärung des Bereiches "Kommerzielle Koordinierung" (KoKo) gekommen. Sobald die Rede auf westliche Dienste in ihrer Rolle in dem "schmutzigen Spiel um Waffen, Geld und Drogen kam, wurde gnadenlos abgeblockt", so Bülow.

Bülow schreibt, das Ministerium für Staatssicherheit in Ost-Berlin habe von Siemens Hochleistungscomputer zur Erfassung der vielen Daten der zu bespitzelnden DDR-Bürger bezogen. Probleme bei der Ausfuhr seien nicht aufgetaucht. Auch der im Kalten Krieg verbotene Handel mit amerikanischen High-Tech-Computern sei für den gesamten Osten immer wieder über Agenten der CIA und des BND vermittelt worden, so Bülow.

Der Sicherheitsberater von Ex-US-Präsident Ronald Reagan, Robert McFarlane, habe, so Bülow, von dem israelischen Geheimdienst Mossad regelmäßig Stichwortlisten erhalten, zu denen der Mossad die Datenbanken der US-Geheimdienste hätte abfragen wollen.

Drogenmafia und Geheimdienste würden sich "in ihren jeweiligen Geschäften" stützen, schreibt Bülow. Der Öffentlichkeit werde eine Bekämpfung des Drogenhandels vorgegaukelt. Gebe es Probleme, würden die deckenden Regierungen von der Mafia "der Bloßstellung und Abdankung preisgegeben".

Bankrott der traditionellen Drogentherapie

 

- Heroin allein ist nicht schuld. Eine Studie belegt, dass der Drogentod viele Ursachen hat.

 

Nur das ist unstrittig: Wer zuviel Heroin konsumiert, kann davon sterben. Das gilt auch für Alkohol, Barbiturate oder Tranquilizer. Warum die Zahl der Drogentoten aber gerade in Deutschland in den letzten Jahren dramatisch angestiegen ist, warum sich Junkies eine Überdosis spritzen und wer warum in die Kategorie Drogentoter fällt, ist keinesfalls geklärt.

 

Niemand weiß genau, wie viele Menschen in Deutschland von Heroin abhängig sind. Ihre Zahl schwankt, je nach Schätzung, zwischen 30000 und 400000 Personen. Die Diskussion über die Gefahren des Drogenmissbrauchs krankte bisher daran, dass kaum verwertbare Fakten vorlagen. Die einzige Informationsquelle der Medien und der Bundesregierung ist die Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS) in Hamm. Kritiker werfen ihr vor, mit ihren Verlautbarungen zum Thema vorwiegend Lobbyarbeit für die Träger der Abstinenztherapien zu betreiben, also beispielsweise für kirchliche Einrichtungen, die den absoluten Drogenverzicht als Therapiekonzept predigen.

 

Neues indes findet sich in der Studie Drogennot- und -todesfälle, gefördert vom Bundesgesundheitsministerium. Die rechtsmedizinischen Institute der Universitäten Hamburg und Berlin, das Berliner Sozialpädagogische Institut und in Bremen der rechtsmedizinische Dienst sowie das Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin untersuchten 545 Todesfälle zwischen Juli 1991 und Juli 1992, immerhin ein Viertel der insgesamt registrierten Todesfälle während dieser Zeit.

 

Das Ergebnis ist offenbar so brisant, dass die Daten bis jetzt unter Verschluss gehalten wurden. Aus der Untersuchung kann nämlich geschlossen werden: Die deutsche Drogenpolitik und der Vorrang des Abstinenzdogmas sind mitverantwortlich für den Drogentod. Diese These kann jetzt mit wissenschaftlich erhobenem Zahlenmaterial belegt werden.

 

Reines Heroin ist nicht gesundheitsschädlich. In der Studie heißt es: Auf die direkte Drogeneinwirkung zurückführende Organschäden sind bei Opiaten (im Gegensatz zu Alkohol) auch bei chronischem Konsum nicht zu erwarten.

 

Der elend aussehende Fixer, der das Image des Heroinkonsumenten prägt, leidet an Hepatitis, Lungenkrankheiten, Abszessen oder Aids - Folgen der sozialen Verelendung und einer mangelnden medizinischen Betreuung. Hinzu kommt, dass die illegale Droge Heroin von Dealern im Straßenverkauf mit Substanzen wie Puderzucker oder gar Waschpulver gestreckt wird. Diese Beimengungen haben aber in keinem der untersuchten Fälle zum Tod geführt.

 

Wann kommt es zum sogenannten goldenen Schuss? Der Begriff Überdosis ist relativ und hängt von der aktuellen Toleranz des Süchtigen ab. Die individuelle Wirkung des Heroins sei, so die Verfasser der Studie, noch viel zu wenig erforscht. Auch bleibt in einer großen Anzahl von Todesfällen ungeklärt, ob es sich um einen beabsichtigten Selbstmord oder um eine nicht beabsichtigte, unfallmäßige Überdosierung handelt.

 

Überdies brachte die Untersuchung ans Licht, dass 85 Prozent aller Drogentoten Männer sind, obwohl sie bei Heroinabhängigen insgesamt nur 60 Prozent ausmachen. Diese Zahl ist jedoch nur eine grobe Schätzung. Genau festlegen lässt sie sich nicht, da Heroinkonsumenten, die nur gelegentlich Heroindämpfe inhalieren oder die feste Droge sniefen (in die Nase hochziehen), nicht immer abhängig sind.

 

Warum mehr Männer als Frauen an Drogen sterben, hat wohl zwei Gründe: Zum einen greifen männliche Heroinsüchtige häufiger zu Alkohol. Die legale und am weitesten verbreitete Droge verstärkt die atemdepressive Wirkung des Heroins und kann in Kombination mit einer hohen Dosis zum Tod führen. Zum anderen gibt es für abhängige Frauen, die sich häufig prostituieren, mehr geschlechtsspezifische Hilfsprojekte, zum Beispiel Frauenläden und andere Projekte, die ausschließlich für weibliche Junkies gedacht sind. Weibliche Süchtige konsumieren außerdem eher Tranquilizer und Barbiturate, um sich "zuzuknallen."

 

Selbst der Begriff Drogentote ist bis jetzt unscharf definiert. Die von der DHS veröffentlichten Zahlen dürften reine Spekulation sein: In Deutschland gehört auch derjenige zur Kategorie der Drogentoten, der wegen Fehlverhaltens aus einer Zwangstherapie geworfen wird und sich aus Verzweiflung mit Alkohol und Schlaftabletten umbringt. .

 

Mehr als die Hälfte aller Heroinabhängigen ist nicht freiwillig in einer Drogentherapie, sondern hat sie als Alternative zum Gefängnis gewählt. Die Gerichte können bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz von einer Strafe absehen, wenn der Delinquent willig ist, sich therapieren zu lassen. In den Drogentherapien sind Abbrüche jedoch an der Tagesordnung. Danach drohen Betreuungsverlust, eventuell Widerruf der Bewährung und Haftbefehl. Das Bundeskriminalamt, kritisiert die Studie, nehme sogar Selbsttötungen aus Verzweiflung über die Lebensumstände in die Statistik der Drogentoten auf, zum Beispiel einen Sprung vom Hochhaus. Die Zahlen gelten dann als Beweis für die Gefährlichkeit des Heroins, nicht als Beleg dafür, dass die Kriminalisierung der Abhängigen diese oft in den Selbstmord treibt.

 

Auch nur ein vager Verdacht, etwa eine zufällig neben einem Toten liegende Spritze, reiche, so die Studie, viel zu häufig zur Registrierung eines Rauschgifttodesfalles aus. Die Praxis vieler Staatsanwälte, neuerdings bei Drogentodesfällen von vornherein von gerichtlichen Sektionen abzusehen, kann als Anleitung zum perfekten Mord angesehen werden. Deuten die Umstände darauf hin, dass das Opfer drogenabhängig war, wird offenbar in der Regel nur noch sehr nachlässig ermittelt.

 

Fast immer gingen, so schließt die Studie, dem Drogentod und auch den Drogennotfällen eine dramatische Zuspitzung der Lebenssituation voraus, etwa die Trennung vom Lebenspartner. Drei Viertel aller Drogentoten waren arbeitslos, die wenigsten wohnten in den letzten drei Monaten vor dem Tod eigenständig oder selbstbestimmt.

 

Häufigste Todesursache ist wohl ein "Konsummusterwechsel": Die Junkies können nach einer Clean-Phase, etwas nach einem Aufenthalt im Gefängnis oder in einer Therapieeinrichtung, bei einem Rückfall die gewohnte Menge nicht mehr einschätzen. Rund ein Viertel aller Drogentoten hatte innerhalb eines Zeitraums von einem Monat vorher eine Therapie regulär beendet oder abgebrochen. Das heißt: Trotz erfolgreichen Abschlusses einer Therapie, der als solcher in die Statistik eingeht, kommt es in manchen Fällen kurz darauf zu einem Rückfall - oft mit tödlichem Ausgang.

 

Einrichtungen, die eine Abstinenztherapie verfechten, weigern sich bisher durchweg, eine Abbruchberatung für ihre Insassen anzubieten. Und das, obwohl viele die Therapie abbrechen - wie viele es sind, schwankt je nach Therapieform und je nachdem, wer die Zahlen mit welcher Intention ermittelt.

 

Die Autoren der Studie geben deshalb allen Therapeuten den dringenden Rat, sie sollten mit disziplinarischen Maßnahmen, die kurzfristig zur Entlassung führen, äußerst vorsichtig umgehen. Gemeint sind damit beispielsweise Anordnungen, den Kontakt zu rückfällig gewordenen Partnern abzubrechen.

 

Sogenannte Kriseninterventionsstellen, wo Sozialarbeiter und Ärzte Tag und Nacht Hilfe leisten, könnten gleichfalls die Zahl der Toten verringern. Eine typische Risikosituation für Heroinabhängige sei, so die Rechtsmediziner, eine Überdosierung im öffentlichen Raum: Die Junkies spritzen schnell und gehen fahrlässig mit "Pillen" um, aus Angst, erwischt zu werden. Selbst in Privatwohnungen greifen Anwesende häufig genug nicht ein, entweder aus mangelnder Sachkenntnis oder, wenn sie auch abhängig sind, aus Furcht, von der Polizei behelligt zu werden.

 

Die Autoren der Untersuchung fordern als pragmatische Sofortmaßnahme mehr Möglichkeiten für den "warmen" Entzug. Das heißt: langsames "Ausschleichen" mit Medikamenten oder medikamentengestützte Entzüge. Die sind - auch in Zentren des Drogenmissbrauchs wie Berlin, Frankfurt oder Hamburg - immer noch die große Ausnahme. Niedrigschwellige Angebote, die den Willen zum sofortigen Ausstieg nicht voraussetzen, verminderten der Studie zufolge die Gefahr des sozialen und körperlichen Abstiegs und somit des Drogentodes.

 

Die Kriminalisierung der Süchtigen müsse unbedingt aufhören. Das bedeute nicht, den Stoff unkontrolliert abzugeben. Das Reizwort Legalisierung wird nicht ausdrücklich genannt, aber angedeutet: Die Einnahme eines immer gleich konzentrierten und reinen Heroins unter sterilen Bedingungen könnte womöglich für die Konsumenten einen risikomindernden Stellenwert haben.

Interessante Links

http://www.drogentherapie.online.cx/                  http://fly.to/conzelmann

 

http://mafia.clan-in.de/           http://www.drogenmafiastaat.online.cx/

 

Erfolgreiche Drogentherapie

Entgegen der bewussten Desinformation über die Medien ist Sucht heilbar. Sie ist kein Schicksaal das unabänderlich wäre. Hinter den Medien stehen die Geheimdienste wie BND und CIA. Diese Dienste haben ein unmittelbares Interesse an der Aufrechterhaltung der Illegalität des Drogenmarktes.

 


If you have any problems with drugs:

 

 

 

This doc can help you!

 

Zu den Flugblättern:

Dass die Drogensucht und andere Suchterkrankungen auch erfolgreich behandelt werden können, dies zeigt die Arbeit des Arztes Wolfgang Conzelmann.

 

Wer als Arzt oder Wissenschaftler Erfolg haben will, muss von den Realitäten ausgeben. In der Drogentherapie ist jedoch ein ideologisch bestimmtes Denken oder genauer gesagt ein Denkverbot bestimmend welches sich als Abstinenzdogma verbalisiert.

Die Realität ist bestimmt durch die Illegalität der Drogensucht. Sie ihrerseits wirkt zurück auf den User.

Eine Sucht als Krankheit zu behandeln setzt bei dem Betroffenen voraus, dass er seinen Drogengebrauch als Sucht erlebt. Er muss einen Leidensdruck haben und daraus die Motivation wieder ohne Drogen zu leben. Diesen Entscheidungsprozess muss der Süchtige selber vollziehen. Es gilt dann durch Motivationsarbeit diesen Entschluss zu stärken und in die Praxis umzusetzen.

 


 

Wie erfolgreiche Suchttherapie wegen des Erfolges verfolgt wird.

 

Leider ist es aus zeitlichen Gründen nicht mehr gelungen die Flugblätter aufzuarbeiten und zusammenzufassen, deshalb hier ein kleiner Auszug unbearbeitet.

 

Flugblatt vom April 2000

Verbrecherstaat oder Demokratie?

 

Eine provokative Frage? Viele denken an Kohl, aber bei Betrachtung des Drogenproblems wird dies noch deutlicher.

Eine Gesellschaft in der man Bier trinkt, Zigaretten raucht, und sich als nicht süchtig deklariert! Süchtig, ist immer der andere, der Junkie, der Kiffer, der Illegale. Diese Einstellung kennzeichnet das Problem. Die Ursache liegt jedoch in der Gesellschaft. („Westimport“ Made in USA.)

Sucht macht kaputt

Die Sucht hat eine Doppelfunktion. Zum einen gibt sie einen Sündenbock ab. Man ist ja besser; selber kein Junkie. Zum anderen, verfangen sich gerade junge Menschen in dem „Lustgestrüpp“ Drogen. Schon bald sind sie abhängig. Anstatt sich kritisch mit ihrer Situation und der Gesellschaft auseinander zusetzen, sind sie als Widerstandpotential gegen gesellschaftliche Missstände nicht mehr zu gebrauchen. Dem Staat nützt also das Suchtproblem. Daher sein Interesse Ärzte anzugreifen, die genau dieses Problem erfolgreich lösen. Das Beispiel:

Staat contra Conzelmann

Conzelmann ist einer, der seine eigene Meinung, seinen eigenen Kopf hat. Conzelmann ist unbeugsam, deshalb wollen sie ihn beseitigen. Sie scheuen dabei vor nichts zurück. Der Terror hat Tradition. Sie haben ihre eigene perverse Methode entwickelt. Ihr Problem: Wie kriminalisiere ich jemanden, der die Gesetze dieses Staates einhält: Antwort - man stellt die Wahrheit auf den Kopf. Beispiel für die Schamlosigkeit dieser verbrecherischen Methode:

Im September 1995 stellte Wolfgang im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes einen Leichenschein aus. Dieser ist als Sterbeurkunde von den Hinterbliebenen zu bezahlen. Wolfgang nahm statt 90 DM nur 60 DM (verschenkte also 30 DM)

Dies (zuwenig Geld zu nehmen!!) wurde als Bereicherung und Erpressung deklariert. Absurd!! Um diesen Vorwurf zu begründen missachtete man die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Das Gesetz (GOÄ), wurde durch eine angebliche Falschauskunft bei der Ärztekammer ersetzt. Sollte der Jurist nicht die Gesetze selber kennen??! Peinlich! Die Anklage endete in einem Freispruch, dennoch sind bis heute Anwaltskosten sowie notwendige Aufwendungen nicht bezahlt. Zum Vorwurf der Rechtsbeugung billigte das Kammergericht Berlin dieser Art Juristen Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Gesetz zu, um sie dadurch vor einer Anklage zu retten. Nun wendet dieselbe Seilschaft der Staatsanwaltschaft I, bzw. die Abteilung 241 wieder genau diese Methode an. Worum geht es?

Wolfgang ist als Praktischer Arzt im Wedding niedergelassen. Er lehnte Drogenpatienten nie ab, sondern akzeptierte sie als Patienten. Die meisten nahmen Heroin, Kokain, Rohypnol, Diazepam, Alkohol, Methadon, Codein, einfach alles und zwar in hoher Dosis. Sie waren teilweise 10, 15 Jahre oder länger drauf. Die Ehrlichkeit dieser Menschen und ihr Therapiewunsch war unterschiedlich. Es gab auch solche, die in der Arztpraxis klauten, die sich vor der Praxis im Dreck wälzten und auf den Arzt schimpften, wenn sie nicht bekamen was sie wollten. Ein schwieriges Publikum.

Das Therapeutische Konzept: Akzeptierende Therapie

Die Behandlung eines Drogenpatienten ist nur möglich, wenn man seine Mitarbeit hat. Diese Menschen kamen aus unterschiedlichen Motiven. Ein Teil wollte ehrlich aufhören, ein Teil war ambivalent - wollte heute so, morgen anders. Ein Teil war einfach unehrlich und verlogen. Es ist nicht Aufgabe des Arztes über diese Menschen zu richten. Es gilt ihnen soviel Hilfe wie möglich zu geben (im Rahmen der bestehenden Gesetze). Diese Menschen haben nicht nur ein Problem, das der Sucht, sondern auch eines der Illegalität. Schritt eins der Therapie: Substitution mit legalen Ersatzstoffen, in einer Dosis die ärztlich besprochen wurde.

Prinzipiell lässt sich die Therapie in 2 Phasen einteilen.

Phase I                       Stabilisierung und Einbindung des Patienten auf dem gewohnten Niveau unter Verzicht auf illegale Drogen (Heroin, Kokain), respektive bereits gewisse Reduzierung.

Phase II          Reduktion der Ersatzstoffe und Neugewinnung seiner Persönlichkeit. Berufliche und soziale Integration.

Um diese Therapie durchzuführen ist Voraussetzung, dass der Patient

                                               1) regelmäßig in der Praxis erscheint und

2) dass sich ein Vertrauensverhältnis entwickelt.

Erst im Rahmen dieses Vertrauensverhältnisses kann sich eine medikamentengestützte Therapie entfalten. Der Drogenpatient ist nicht vergleichbar mit einem normalen Patienten, der sich an ärztliche Anweisungen hält. Dieses gewünschte Verhalten muss erst erarbeitet werden. Der Drogenpatient ist primär von seiner Sucht definiert. Eine ärztliche Vorgabe der Dosis, die er nicht akzeptiert wird ignoriert. Er besorgt sich das Erwünschte anderweitig, mittels Chipkarte, andere Ärzte, oder eben illegal.

Also steht im Vordergrund aller Bemühungen die ärztliche Überzeugungsarbeit (Motivationsarbeit). Dies geschah in der Arztpraxis Conzelmann. Jeder neue Drogenpatient hatte ein Aufnahmegespräch zu führen (Anamnese). Danach wurde der Verlauf der Therapie besprochen. Es fand eine umfangreiche Aufklärung statt. Auch jeder weitere zukünftige Kontakt war ein direkter Arzt/Patienten-Kontakt. (Keine Rezeptvergabe über eine Arzthelferin.) Es ging jedes mal um den konkreten Verlauf der Therapie zwischen den Kontakten. Der Patient hatte darüber Aufzeichnungen zu machen, bezüglich eines  eventuellen Beikonsums, sowie seiner Entzugssituation und seiner seelischen Verfassung (Stimmung). All dies wurde jedes Mal ausführlich besprochen einschließlich der therapeutischen Einwirkung zur Stabilisierung bzw. Reduktion von Substitutionsmitteln. Zusammengefasst möchte ich dies als „Akzeptierende Therapie“ bezeichnen. Sie ist ein Spagat zwischen der Bereitschaft des Abhängigen und dem Ziel der Abstinenz.

Was wurde erreicht?

1)      Verbesserung der körperlichen Auswirkungen der Sucht, z.B. Behandlung von Abszessen etc..

2)      Seelische Betreuung, Stabilisierung. Weniger Kriminalität. Weniger Sekundärkrankheiten (HIV, Hepatitis C).

3)      Akzeptanz der therapeutischen Beziehung, dann Mitarbeit, Reduktion der Sucht- und Ersatzmittel.

4)      Heilung der Sucht.

Die hier beschriebenen Behandlungsstandards sind weit über dem Niveau des von anderen Ärzten praktizierten Verhaltens. Demzufolge wurde, gemessen an der Erfolgsquote ambulanter als auch stationärer Therapien anderer Ärzte, dieses Maximalziel überdurchschnittlich häufig erreicht.

Justiz: Therapie gleich Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft I. störte, dass hier Junkies effektiv geholfen wurde. Sie wollten jedoch nicht gleich die Katze aus dem Sack lassen. Also ging man nach dem Motto vor: Es war einmal ein Schwein das wollte keines sein und versuchte seine Absicht zu verbergen. Man hatte förmlich nichts gegen Conzelmann in den Händen. Man behauptete einfach den Vorwurf „Chipkartenbetrug“ und die Intrige nahm ihren Lauf. Beweismittel: Zeitungsartikel!! (kein Witz) Mit diesem wahrhaft „juristisch begründeten Verdacht“ machte man sich über die Praxis, die Wohnung und die Patienten her. Man fand was man insgeheim suchte: Zurückgebrachte Substitutionsrezepte ordentlich abgeheftet. Grob wahrheitswidrig und ihre Absicht verschleiernd erklärte die Staatsanwältin Frau Sabine Schultze dies zum „Zufallsfund“.

Bezüglich des „Abrechnungsbetruges“ bot die Staatsanwaltschaft Einstellung gegen Zahlung von 3000 DM an. Aber Conzelmann ist kein Betrüger und lässt sich auf solche „Angebote“ nicht ein.

Die Substanz des Betrugsvorwurfes (ursprünglich angeblich Chipkartenmissbrauch) wurde auf Drogenpatienten reduziert. Man verdrehte in bekannter Weise (siehe Leichenschau) die Gebührenordnung, bzw. man legte Drogenpatienten gefälschte Protokolle vor, die sie zu unterschreiben hatten.

Körperverletzung: Missbrauch des Gesetzes

Zunächst einige Fakten deutlich ausgesprochen:

1)                  Heroin, Kokain -  innerhalb bestimmter Dosisbreite - hinterlässt selbst nach Jahrzehnten des exzessiven i.V. Konsums keine nachweisbaren körperlichen Schäden.

2)                  Rohypnol alleine genommen, ist selbst in Höchstdosis ungeeignet einen Suizid zu begehen. Bei Mischkonsum allerdings ändert sich das psychische Verhalten. Todesfälle werden beschrieben. Körperliche Langzeitschäden sind jedoch selbst bei Mischkonsum über Jahrzehnte nicht nachweisbar. Der Schaden des Drogenkonsums entsteht primär durch die Illegalität. Der Stoff ist nicht rein. Konzentration? Beimengungen diverser Art. Die Applikation ist nicht fachgerecht, so dass Überdosierungen oder Intoxikationen, z.B. durch Lidocainbeimengungen, tödlich verlaufen können.

3)                  Nikotin – gesellschaftlich akzeptiertes Suchtmittel. 70 000 Tote pro Jahr, alleine in der BRD. Näheres unter: www.rauchen.de.

4)                  Alkohol - gesellschaftlich akzeptiertes Suchtmittel. Verbrauch z.B. 123 Liter Bier pro Kopf pro Jahr. 2,5 Millionen in der BRD  alkoholabhängig erkrankt.

Wie reagiert hier die Justiz? In Deutschland gibt es keine Ermittlungen gegen die Tabakindustrie, den Tabakhandel, den Tabakverkäufer. Ebenso verhält es sich bei Alkohol. Der Staat beteiligt sich über den Einzug der Steuer als Nutznießer von tausendfachem Mord und millionenfacher Körperverletzung. Um es klarzustellen der Konsument von Tabak oder Alkohol ist primär selbst verantwortlich für seinen Konsum. (Dies ist beim Passivrauchen bereits nicht mehr der Fall). Die staatliche Duldung der Werbung für Suchtmittel, ist eine Duldung zur Auforderung von Straftaten.

Vor dem Gesetz alle gleich?

Denkste - Nikotin, Alkohol - obwohl tödliche Folgen und schwere körperliche Schäden unstrittig sind: Keine Ermittlungen, keine Anklage, im Gegenteil der Staat verdient mit. Ist die Industrie tabu? Oder säuft, raucht Herr Staatsanwalt selber? Bei Drogentherapie jedoch werden Ärzte, die hier helfen, immer wieder vor Gericht gestellt, um ihre Arbeit zu kriminalisieren.

Die Arbeit von Conzelmann hat dazu beigetragen Menschen aus der Illegalität heraus einer Therapie zuzuführen. Hat also ihren gesundheitlichen und geistigen Zustand gebessert.

Die innere Verlogenheit

Vergewärtigen wir uns, dass die Staatsanwaltschaft Körperverletzung, wie die der Nikotinvergiftung etc., durchgehen lässt, sich durch ihre Untätigkeit mitschuldig macht. Vergewärtigen wir uns wie die Staatsanwaltschaft mit Junkies umgeht. Diese Staatsanwaltschaft gibt vor sich um die „körperliche Unversehrtheit“ der Drogenpatienten zu kümmern. Dies ist ein Witz. Mal abgesehen davon, dass Körperverletzung durch Therapie nicht vorlag. (Nebenbei: Auch ein Drogenpatient hat das Recht über seinen Körper frei zu entscheiden, bis hin zum Entschluss sich das Leben zu nehmen oder sonst irgendwie sich zu verstümmeln.)

Da, wo jedoch Körperverletzung durch Suchtmittel wie Nikotin oder Alkohol vorliegt, wird geschwiegen. Schlimmer noch Politik und Justiz begehen ständig Körperverletzung bis hin zur „Produktion von Drogentoten“. Die Begründung dieser Behauptung ergibt sich aus den Tatsachen. 1999 gab es einen neuen Rekord an Drogentoten. Schleswig-Holstein 48.1% mehr, Berlin 28,1% mehr Drogentote (Ausnahme Hamburg auf Grund seiner liberaleren Drogenpolitik). Dies ist die Folge der BtMVV von 1998. Bleibt die Frage ob hier Dummheit oder Absicht ursächlich waren. Viele Drogenpatienten haben dafür sterben müssen. Es wird klar, der Justiz geht es nicht um das vermeintliche Wohl der Junkies. Interessiert sie denn das Wohl der „Normalen Patienten“ so wenig, dass sie den tausendfachen Mord mittels Nikotin und Alkohol ignoriert oder ist es die abgrundtiefe innere Verlogenheit, dass sie hier nicht erkennt, nicht erkennen will. Sind Tabak- und Spirituosenindustrie tabu? Sind Ärzte Freiwild? Die repressive Linie von 1998 setzt sich auch in den Ermittlungen gegen Conzelmann fort. Hier geht es nicht um die Verschreibung bestimmter Substitutionsmittel. (Dies ist eine übliche Praxis, selbst vom inzwischen verstorbenen KV Vorsitzenden Dr. Raudszus praktiziert – hier allerdings ohne therapeutische Betreuung.)

Es geht darum eine bestimmte Form der Therapie zu bekämpfen, gemeint ist die “Akzeptierende Therapie“ bzw. niedrigschwellige Substitution (auch mit Codein). Der Angriff gegen Conzelmann ist also ein Angriff gegen eine erfolgreiche Form von Suchttherapie. Viele von Euch mögen denken, dass sich durch die Rot-grüne Regierung die Drogenpolitik verbessert hätte. Teilweise ist das Gegenteil der Fall, wobei hier ursächlich nicht Frau Fischer oder Frau Nickels verantwortlich sind, sondern der zum Teil unveränderte Verwaltungsapparat. (z.B. NUB Richtlinien).

Es gibt nichts Gutes außer man tut es.

Widerstand fängt an mit kritischen Fragen:

Wo bleibt eine Anklage gegen diesen Staat, gegen die Tabakindustrie, gegen die Spirituosenindustrie. Wo? Ist die Gesundheit dieser Bürger nichts wert?

Ist der Staat am Heroingeschäft beteiligt? Hat er Interesse am Fortbestand dieses Systems der Dealer? Polizisten schauen gelassen zu, wenn Dealer Geschäfte machen. Gelegentliche Verhaftungen dienen dazu den Preis der Ware hoch zu halten.

Geht man deshalb gegen Ärzte vor, die sich mit Erfolg der Junkies und ihrer Sucht annehmen. Man redet von Körperverletzung, wenn diese Abhängigen ihre „Ersatzmittel“ legal bekommen. Wenn versucht wird sie in eine Therapie einzubinden und sie aus dem Elend zu holen, denn redet man von Körperverletzung. Dieser Staat der sich einen Dreck um die Abhängigen, um die Junkies kümmert, dieser Staat heuchelt Anteilnahme. Die Verlogenheit dieses Systems ist enorm, ihre verschissenen Hirne müssen wir mit der Wahrheit konfrontieren. Sie, die Hunderte von Toten auf dem Gewissen haben, spielen sich als der Anwalt der Junkies auf. In heuchlerischer Manier behaupten diese Täter am Wohl der Drogenpatienten interessiert zu sein. Sie, welche verhaften, aburteilen und Drogentote in Kauf nehmen, sie gehen gegen die vor, welche diesen Drogenpatienten helfen, gegen den Arzt Conzelmann.

Sie, welche kein Konzept haben, höchstens das Konzept des Todes, der Repression, Sie beschuldigen den Arzt und Therapeuten Conzelmann der Körperverletzung, der Körperverletzung begangen durch Rezepte auf denen Substitutionsmittel verordnet wurden.

Sie hat Tradition, diese Methode. Derjenige der Drogenpatienten heilt begeht Körperverletzung, behaupten die Juristen. Haben sie keine Ahnung? Woher diese Feindseligkeit? Hier wird Hilfe, Großzügigkeit, Arbeit, Edelmut bestraft, kriminalisiert. Derjenige welcher ärztliche Leistung verschenkt, ist ein Betrüger, behaupten die Juristen. Derjenige welcher sich der Drogenpatienten annimmt, ist ein Körperverletzer, behaupten die Juristen.

Es gibt viele Arten des Terrors, man kann Menschen schlagen, man kann sie beleidigen, man kann sie ermorden. Was für eine Art von Verbrechen ist aber dieses, wenn man Gesetze nimmt, als Vertreter des Gesetzes, und genau mit diesen Gesetzen das Recht beugt.

Es gibt viele Arten von Verbrechen. Welche Art von Verbrechen ist dieses, wenn man als Jurist bewusst Gesetze verdreht, wenn man bewusst diese Macht benutzt um gegen demokratische und fortschrittliche Menschen vorzugehen.

 

Ihr, die Ihr das Problem begriffen habt und wisst, was Solidarität ist, ruft an, kommt vorbei. Jeder Anruf, jede Unterstützung zählt. Lasst uns ein basisorientiertes Tribunal gegen die herrschende Drogenpolitik organisieren.

Dies ist die Botschaft an Euch, verbreitet sie.

Arztpraxis Conzelmann,  Luxemburger Str. 33,  13353 Berlin

E-Mail: Conzelmann-Arzt@gmx.de    Tel.: 030/4617923

 

Flugblatt vom November 1998

Weg mit dem BTM-Gesetz:  Ersatzlose Streichung!!!

 

Sie alle haben ihre eigenen Erfahrungen im Umgang mit Drogen, im Umgang mit Drogenbenutzern. Die bisherige Drogenpolitik hat kläglich versagt:

Seit Jahren stellen wir einen zunehmenden Konsum von Drogen fest. Neben den herkömmlichen Drogen wie Alkohol und Nikotin sind Drogen wie Marihuana, Heroin, Kokain, Speed, Ecstasy, Tabletten etc. zunehmend in Mode gekommen.

 

Die staatlichen Maßnahmen sind polizeilicher Natur.

 

Sie haben nicht verhindert, dass sich Drogen weiter ausbreiten. Diese Politik ist gescheitert. Eine Behandlung der Sucht muss die Wurzeln der Sucht erfassen. Diese Wurzeln sind gesellschaftlicher Natur. Jungen Menschen fehlt es an einer Lebensperspektive. Ihnen fehlt das „Vorbild der Väter“, also eine positive Identifikation, ein Leitbild. Es fehlt an Zuwendung, Liebe und zugleich an Grenzsetzung. Die Clique der Gleichaltrigen ist das Einstiegstor, wo aus Unwissenheit und Leichtsinn, junge Menschen ahnungslos ihr Leben ruinieren.

Die Konsequenz kann nur sein, alle Drogen gleich zu behandeln, d.h. alle Gesetze diesbezüglich ersatzlos zu streichen. So wie in Chicago die Mafia entstand, als Ausdruck der Prohibition, ist durch die Drogengesetze die Drogenmafia entstanden. Drogen müssen den Reiz des Verbotenen verlieren, es muss möglich sein, angstfrei dieses Thema zu behandeln. Ehrlichkeit und Offenheit müssen eine Chance haben. Gleichzeitig muss eine wirkliche Aufklärung an den Schulen, bei den 12 bis 13 jährigen stattfinden.

Es sind Gelder in Millionen- oder Milliardenhöhe für eine Suchtforschung auszugeben, denn der gesellschaftliche Schaden, ist nicht nur noch viel höher; vielmehr ist die zunehmende Hinwendung zu Drogen aller Art mit Ursache für den moralischen, wirtschaftlichen und politischen Zerfall dieser Gesellschaft.

Drogen gab es schon immer, überall, in allen Gesellschaften. Diese Drogen waren jedoch kulturell eingebunden. Bei uns wird zwischen legalen und sogenannten illegalen Drogen unterschieden. Diese Unterscheidung ist subjektiv, oft bestimmt durch den eigenen Konsum von Drogen. Eine Gesellschaft, wo Bier und Schnaps getrunken werden, ist wenig bereit hier ein Problem zu sehen. Dies sind also „legale“ Drogen. Schlimmer noch - der Staat verdient an diesen Drogen -, ist quasi als Dealer beteiligt. Die so „erwirtschafteten“ Gelder fließen aber nicht in den Gesundheitsbereich, sondern in den allgemeinen Staatstopf.

Die Schädlichkeit der Drogen ist unterschiedlich. Hier ist Hanf sicherlich im Vergleich z.B. zu Nikotin wesentlich ungefährlicher. Es muss klar werden, dass die gefährlichsten Drogen Alkohol, Kokain und Heroin sind. Legalisierung der Drogen heißt nicht, dass deren Verbreitung gebilligt wird. Es ist vielmehr eine Lösung zu finden, wo kontrolliert,

-personenbezogen,- der Zugang möglich ist. Gleichzeitig muss, damit verbunden, eine ärztliche Behandlung stattfinden. Dieses Behandlungsangebot hat für alle Drogen, also auch für Alkohol und Nikotin zu gelten.

 

Für die ärztliche Therapiefreiheit

 

Eine Patentlösung zur Suchtbehandlung wurde bisher nicht gefunden. Um so mehr sollte hier die ärztliche Therapiefreiheit zur Geltung kommen. Es kann nicht angehen, dass Politiker sich über die Meinung von Fachleuten hinwegsetzen. In der Schweiz wurde z. B. durch die kontrollierte Heroinfreigabe an Schwerstabhängige ein neuer und erfolgreicher Weg beschritten. Die Bundesärztekammer - an sich sehr konservativ -, hat sich dazu durchgerungen, diese Arbeit objektiv zu würdigen und hat ihre bisherige restriktive Haltung aufgegeben. Trotzdem werden in Deutschland Ärzte nach wie vor gegängelt und bevormundet.

Es muss Aufgabe des Arztes sein, Suchtpatienten zu behandeln und zwar mit den Mitteln und den Methoden, die er für richtig hält. So ist es z.B. ein Unding, dass DHC nach wie vor als Mittel zweiter Wahl bezeichnet wird. Methadon hat seine Berechtigung. Es ist jedoch sicherlich kein Wundermittel. Deshalb muss es Aufgabe des Arztes - und nur des Arztes - sein, hier verantwortungsvoll Wege zu finden, Süchtigen aus ihrer Sucht zu helfen. Auch nach dem 31. 12. 98 muss DHC diskriminationsfrei zur Substitution einsetzbar sein.

 

„Rechtsstaat“ contra Conzelmann?

 

Ich habe eine kleine Praxis, in der ich, früher zumindest, relativ viele Drogenpatienten betreute. Ich habe durch meine Arbeit diese Menschen vom „Strich“ weggeholt, von der Szene weggeholt und psychisch stabilisiert bzw. auch in vielen Fällen Drogenfreiheit erreicht. Damit wurde der Gesellschaft Schaden durch Beschaffungskriminalität in Millionenhöhe erspart. (Ein Junkie hat z.B. bei einem Verfahren allein 80 Wohnungseinbrüche in kurzer Zeit zugegeben)

Die Kosten einer Langzeittherapie belaufen sich auf über 100 000.-DM pro Patient. Die Bezahlung, welche die Kassen uns niedergelassenen Ärzten zugesteht, ist Ihnen bekannt. Es sind circa 600 Punkte pro Quartal, also ungefähr 40 bis 50 DM in drei Monaten.

Der Aufwand einen Süchtigen zu therapieren ist immens. Es bedarf langer durchdachter Gespräche. Diese Sisyphusarbeit habe ich jahrelang vollbracht.

Nun scheint der Staats- und Polizeiapparat zum Drogenproblem seine eigene Meinung zu haben. In den Köpfen einiger Polizisten scheinen die Ärzte, welche sich der Drogenpatienten annehmen, schuld am Drogenproblem zu sein.

 

Terrorist oder Drogenpolizist ?

 

Im Sommer 1997 besuchte mich ein KHK Paul (Drogenpolizei) in meiner Praxis und fragte scheinheilig, ob ein Rezept, welches sie Drogenpatienten abgenommen hätten, gefälscht worden sei. Daraufhin machte er einen „Bericht“ in dem er kundtat, dass in meiner Praxis Plakate hängen würden, deren Inhalt er nicht billigte. Er würde am liebsten die Praxis durchsuchen wollen. Dies teilte er der Staatsanwaltschaft mit, diese sammelte nun eilfertig noch Zeitungsausschnitte öffentlicher Arztzeitungen als „Beweismittel“ in denen von Chipkartenmissbrauch die Rede war. Das Ganze wurde garniert mit einem wirren anonymen Schreiben in dem mein Name und der des Kollegen Dr. Müser erwähnt wurden. Und schon war der „Anfangsverdacht“ des Abrechnungsbetruges postuliert. Man fand eine willige Richterin (Frau Mönnich), die einen Durchsuchungsbefehl für meine Praxis und meine Privaträume unterschrieb und so zeigte, was sie von den Grundrechten der Unversehrtheit der Wohnung hält. Von dem Recht des Patienten auf Schutz seiner persönlichen Daten und seiner Lebenssituation hielt man auch nichts. Die Patienten wurden, vor allem, wenn sie weiblich und jung waren, nachts um

22 Uhr von einem männlichen Kripobeamten aufgesucht. Er hielt ihnen ein Foto von mir unter die Nase und überfiel sie mit dem Satz: „Hier ist die Kripo kennen Sie den?“

Trotz all dieser Unverschämtheiten kam nichts dabei heraus: Die Patienten existierten real, waren von mir real genauso behandelt wie aufgeschrieben. Nun, da man bei meinen sogenannten Normalen Patienten nichts fand, da ich nun mal kein Abrechnungsbetrüger bin, versuchte man Drogenpatienten gegen mich aufzubringen, legte ihnen falsche Aussagen in den Mund und ließ sie diese unterschreiben. Als Mittel zu diesem Vorgehen wurde nun noch benutzt, dass der EBM polizeilich ausgelegt wurde. Jeder, der den EBM kennt, weiß um die Schwächen einer solchen Gebührenordnung, die eben nicht in der Lage ist, die Arbeit eines Arztes adäquat zu erfassen. Als Beispiel erwähne ich die Ziffer 21. Hier wurden die Drogenpatienten gefragt, ob ich bei ihnen einen Hausbesuch gemacht hätte. Dies ist aber lediglich gegebenenfalls also nicht obligat Bestandteil dieser Leistung. Nebenbei wurden sie gefragt, ob sie Selbstmordabsichten gehabt hätten. (Text: z. B. Suizid) Abgesehen davon, dass auch hier der Beispielcharakter der Legende verkannt wird, ist es ein Unding davon auszugehen, dass suizidale Personen einem Fremden, noch gar in einer Vernehmungssituation, so intime Probleme ihres Lebens mitteilen würden.

Die Verlogenheit

 

Interessant ist nebenbei bemerkt, mit welch heuchlerischer Verlogenheit der Gebrauch von Heroin und anderen Drogen verharmlost wird, wenn es darum geht, das ärztliche Gespräch als ärztliche gebührenrechtliche Leistung zu bewerten. Hier wird die schwere innere seelische Krise des Abhängigen bewusst nicht zur Kenntnis genommen, während gleichzeitig weiterhin die Freigabe selbst von Hanf verteufelt wird.

 

Arbeit ein Verbrechen? oder Juristen als Terroristen?

 

Werte Kollegen, wie Sie wissen, ist durch die Budgets das, was wir von den Kassen bezahlt bekommen budgetiert. Wenn ich also bei einem Drogenpatienten 30 bis 40 mal pro Quartal die Leistung Ziffer 11 erbracht habe, also mir 9000 Punkte zustehen würden, so habe ich davon 8400 Punkte unentgeltlich gearbeitet.

Diese unentgeltliche Arbeit wird von der Staatsanwältin Frau Sabine Schultze als Betrug betrachtet! Allein die Tatsache, dass man diese immense Arbeit verrichtet, hätte eigentlich die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes verdient. Aber in Berlin muss die Staatsanwaltschaft von einem derartigen Hass gegen Ärzte erfüllt sein, dass darin noch ein Abrechungsbetrug erkannt wird.

Die Stasijustiz

 

Dieses Verhalten hat Tradition. Vor einem Jahr im Sommer 1997 stand ich vor Gericht, weil ich bei einer Leichenschau weniger Geld genommen habe als mir zusteht. Ich soll mich bereichert haben indem ich weniger (!) Geld nahm als mir nach der GOÄ zustand!! Darin sah man damals eine Erpressung. Die Tatsache, dass es dann zu einem Freispruch kam, macht das feindliche Ansinnen gegen mich als Arzt nicht ungeschehen.

Mord inbegriffen ?

Eine Feindlichkeit bis hin zur Tötungsabsicht erfuhr ich im Februar dieses Jahres, als ich mit meinem Golf nachts nach Hause fuhr. Mitten in der Kurve versagte das Lenkrad und war funktionslos. Vom ADAC wurde festgestellt, dass Schrauben gelockert wurden. Angesichts der skizzierten Vorgeschichte muss ich davon ausgehen, dass auch hier staatliche Stellen ursächlich verantwortlich sind.

 

Es ist Zeit sich zu wehren und gegen diese Machenschaften des Staatsapparates vorzugehen.

 

Ich persönlich stehe trotz oder gerade wegen dieser Verfolgungsmaßnahmen dafür, mich für die Belange und Interessen der Ärzte und der Patienten einzusetzen. Ich erachte es für geboten, gegen Ignoranz und unsachliche Berichterstattung zum Thema Ärzte und Drogen vorzugehen. Es ist an der Zeit, wieder mit Stolz und Würde zu seinem Beruf zu stehen. Kollegialität und Solidarität müssen wieder gelebt werden. Jeder Einzelne möge anhand seiner Erfahrungen und anhand des von mir Vorgetragenen prüfen und urteilen.

Meine Anwältin ist Frau Goebel, Tel Nr:            030/323 50 50

 

Flugblatt vom Sommer 2002

Gut drauf heute?

 

 

 

Neulich zeigte mir ein Patient eine Ladung der Kripo. Er sollte bekunden, ob ein Radiologe, dem Abrechnungsbetrug vorgeworfen wird, seine Leistungen richtig erbracht habe. Diesen Radiologen kenne ich als korrekt, freundlich, zuverlässig und sachlich orientiert. Der Vorwurf eines Ex-Angestellten hatte die Polizeiaktion ausgelöst. Polizeiaktion hieß, Großaufgebot von Beamten in der Praxis, Beschlagnahmungen etc.

 

Irgendwie kam mir das Ganze sehr bekannt vor. Am 17. Dezember 1997 durfte ich diese Art der „Arzt-Betreuung“ selber erleben. Ich habe in diversen Flugblättern dazu den Hintergrund erläutert. Immer mehr Ärzte machen jedoch inzwischen ihre eigenen Erfahrungen mit unserem sogenannten „Rechtsstaat“. Und diese Entwicklung ist noch nicht zu Ende. Offene ehrliche Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Realität ist die einzige Möglichkeit, um eine Umkehr der Verhältnisse zu bewirken.

 

Einmischung in die Arzt-Patienten-Beziehung.

 

Diese Einmischung erfolgt nicht nur über die finanzielle Schiene: Was darf ein Patient kosten? Welche Medikamente darf er bekommen? Wie viel ärztliche Zuwendung wird bezahlt?

Mit den DMP’s (Disease Management-Programmen) wird detailliert vorgeschrieben wie die Therapie auszusehen hat. Dass durch bürokratische Schreibereien die Patientenversorgung verbessert wird, ist Unfug. Die Einmischung in ärztliche Therapie ist am krassesten ausgeprägt bei der Behandlung von Drogenpatienten. Die BtmVV regelt z.B., dass sich ein Drogenpatient auch am Wochenende in Behandlung begeben muss. In der Konsequenz dieser Verpflichtung wird dem Arzt das Recht auf ein freies Wochenende abgesprochen. (Dass diese Arbeit bezahlt würde ist natürlich eine Illusion, weil hier - wie ich selber erleben durfte - prompt der Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit erhoben  wird.)

 

Heilen als kriminelles Motiv

 

Wer Drogenpatienten hilft, kommt ins Visier der Staatsanwaltschaft, sobald er die ausgetretenen Pfade der Methadonbehandlung - gemäß NUB - überschreitet. In der Suchttherapie hat bisher noch keiner den „Stein der Weisen“ gefunden. Die Problematik ist zu different, um mit einem einheitlichen „Standartkonzept“ erfolgreich zu sein. Andererseits habe ich die Erfahrung gemacht, dass Sucht heilbar ist. Dies ist allerdings ein mühsamer und steiniger Weg für Arzt und Patient.

 

Wie reagiert der Staat auf erfolgreiche Suchttherapie?

 

Ich erlaube mir, meine eigene Erfahrung mitzuteilen. Ich gehöre zu den Ärzten, die noch naiv genug sind, mehr den menschlich-ärztlichen Aspekt als den finanziellen im Vordergrund zu sehen. In den Drogenpatienten sah ich zuallererst Hilfe suchende Menschen. Ich machte mir die Mühe, mich mit jedem einzelnen auseinander zusetzen. Ich begann das, was ich Motivationsarbeit nenne. Es kamen immer mehr Junkies zu mir. Die meisten waren polytoxikoman, d.h. dass sie riegelweiße Tabletten und anderes zu sich nahmen, finanziert war dieser Gebrauch in aller Regel durch Kriminalität. Zur Behandlung der Polytoxikomanie gibt es weltweit - zum Beispiel bei der Suche im Internet - keine nennenswerte Literatur. Es gibt kein Konzept für eine schlüssige ambulante Behandlung.

Das Elend dieser Menschen direkt vor Augen, entwickelte ich das Konzept der „akzeptierenden Therapie“ für polytoxikoman Süchtige. Dieses Konzept basierte auf permanenter Motivationsarbeit und Einwirkung auf die sozialen Bindungen. Ferner benutzte ich tiefenpsychologische Methoden wie „assoziatives Zeichnen/Malen“ mit anschließender Interpretationsanalyse. Ich problematisierte auch die kriminellen Verhaltensmuster, die in Drogenkreisen üblich sind, wie: Klauen, Rezepte fälschen, lügen etc. Ziel der Therapie war Umbau der Persönlichkeit der Süchtigen, sie zu entkriminalisieren und die Gesellschaft zu schützen. Durch meine Arbeit habe ich zahlreiche Heroinsüchtige und an Polytoxikomanie erkrankte aus ihrer Sucht herausgeholt, sie sind erfolgreich den Weg in ein drogenfreies Leben gegangen. Mein Ziel war baldest möglich Drogenfreiheit zu erreichen. Dieser Weg ist auch von Niederlagen begleitet. Im Ergebnis zählt das, was langfristig herauskommt. Inzwischen ist der Gedanke, dass Sucht bei Menschen unterschiedliche Konzepte und unterschiedliche Formen der Akzeptanz benötigt, nicht mehr eine Außenseiterposition. Dies zeigt sich z.B. an dem Heroinprojekt, welches nun endlich umgesetzt wurde. Hier ist der Begriff „Schwerstabhängigkeit“ lediglich auf die Abhängigkeit von einem Stoff, dem Heroin, bezogen. Dies, im Gegensatz zur Mehrfachabhängigkeit, meines Klientels. Soviel zur Vorgeschichte und zu mir.

 

Recht und Lüge?

 

Meine hier skizzierte Arbeit war der Drogenpolizei ein Dorn im Auge. Im Sommer 1997 schrieb ein KHK (Kriminalhauptkommissar) Paul, dass er die Absicht habe, meine Praxis deshalb zu durchsuchen. Das Verfolgungsszenario fing an mit dem Vorwurf „Verstoß gegen das AMG (Arzneimittelgesetz)“. Dieses, heimlich durchgeführte, Ermittlungsverfahren wurde von der Staatanwaltschaft selber eingestellt, weil absurd. Dafür fielen sie dann 1997 über die Praxis her und fantasierten etwas von „Abrechnungsbetrug“ begründet mitZeitungsartikeln -!!(über Chipkartenmissbrauch)

Was wollten sie damit? Patienten terrorisieren? Die Praxis schädigen?? Klar, das haben sie erreicht, den Vorwurf beweisen? Nein, die Patienten widerlegten diese Intrige: Conzelmann ist kein Betrüger. Also, Vorwurf einstellen, neue Anklage, diesmal: Körperverletzung: „Er hat seine Drogenpatienten süchtig gemacht“. Die Verhandlung im Sommer 2001 ergab aus dem Munde der, als Belastungszeugen geladenen Drogenpatienten: Auch das ist falsch, Conzelmann hat ihnen erfolgreich geholfen!

Die Staatsanwaltschaft kapitulierte, beantragte einen Freispruch und forderte gleichzeitig die Verurteilung wegen Verstoßes gegen das AMG (Arzneimittelgesetz). Sie behauptete: Conzelmann ist für den Schwarzmarkt verantwortlich. (Sie erinnern sich, so fing es an) Dieser Vorwurf war jedoch weder Bestandteil der Anklage, noch Gegenstand des Verfahrens gewesen, noch wurde ein solcher Sachverhalt überhaupt erörtert!!! Dies hielt den Richter Schultz nicht davon ab, den Arzt zu verurteilen!

 

Der Vorwurf: „Conzelmann war beseelt, zu heilen und zu therapieren.“

 

Das Motiv der Staatsanwaltschaft: Der eigentliche Vorwurf: „Conzelmann war beseelt, zu heilen und zu therapieren um jeden Preis, er nahm sogar finanzielle Verluste in Kauf, die ihm durch Urinkontrollen entstanden“. Dies wäre wohl ganz besonders verwerflich, zeige seine kriminelle Energie. Der Prozess entlarvte auch die polizeiliche Vernehmung von Zeugen. Immer wieder wurde klar, dass die Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung gelogen waren. Als die Anwältin des Angeklagten nun eine Eidesstattliche Erklärung dem Gericht vorlegte, aus der hervorging, dass die Ermittlungsbeamten zu Falschaussagen aufgefordert hatten, reagierten Staatsanwältin Frau Gögge und Richter G. Schultz auf ihre Art. Richter Schultz führte aus: „Dies kann nicht gut ausgehen, da müsste jemand (z.B. die Ermittlungsbeamten) verurteilt werden.“ Deshalb!!! nahmen sie von der ihnen zur Kenntnis gebrachten Straftat - dies laut verkündend - einfach keine Kenntnis. Könnte ja nicht gut ausgehen! Soviel zur Wahrheitsliebe dieser Art von Juristen. Statt Straftaten zu verfolgen, verfolgen sie lieber Unschuldige, die ihnen nicht in den Kram passen. Dass sie sich dabei selber strafbar machen, scheint sie nicht zu kümmern. Das geltende Recht bedeutet also: Ärzte, die erfolgreich therapieren, die müssen ins Gefängnis. Auf der anderen Seite dürfen Staatsanwälte in Ausübung ihres Amtes Vereitelung von Strafverfolgung, Rechtsbeugung und anderes begehen. Das eben ist die Gerechtigkeit in diesem Staat, die Gleichheit vor dem Gesetz. Nebenbei gesagt, hat der BND die Heroingeschäfte der UCK in Süddeutschland mit möglich gemacht!

 

Arzt für Patienten haftbar?

 

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten ist Berufung eingelegt, so dass der Prozess nun vor das Landgericht geht. Sollte sich die Rechtsauffassung des Amtsgerichtes durchsetzen, so hat jeder Arzt die Verantwortung für das, was ein Patient mit ihm verschriebenen Medikamenten macht, sobald sie in seinem Besitz sind.

Dieser Prozess wird somit direkt alle Ärzte und alle Patienten betreffen. Zunächst die, welche Drogenpatienten haben, denn jeder von uns weiß, dass Drogenpatienten ihr Methadon weitergeben, klar, nicht alle, dennoch kommt es immer wieder vor. Aber auch von anderen Patienten hört man, dass sie die Tabletten der Nachbarin so gut finden etc.. Nun, als Arzt sind wir offensichtlich Freiwild der Justiz.

 

Ich appelliere an Eure Solidarität! Verbreitet dieses Flugblatt weiter, habt ihr Beziehungen zur Presse, so nutzt diese und setzt euch mit mir in Verbindung. Wir brauchen aktive Unterstützung, euer Engagement. Was wir auch brauchen, ist Geld, euer Geld. Macht eine Spende, seid nicht geizig, seid großzügig, die Anwaltskosten, Flugblattkosten, etc. gehen in die Tausende von Euro.

 

Konto: Berliner Volksbank, BLZ 100 900 00 Konto Nr.: 2004158000 Stichwort: Conzelmann

 

Arztpraxis Conzelmann, Luxemburger Str. 33, 13353 Berlin

 

Tel. Nr. 030/461 79 23 oder E-Mail: Conzelmann-Arzt@gmx.de

 

Für euer Feedback wäre ich sehr dankbar. Schreibt oder mailt an die Arztpraxis Conzelmann:

 

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Ich protestiere gegen die Verfolgung des Arztes Wolfgang Conzelmann durch die Berliner Justiz. Er hat, durch seine Behandlung, erfolgreich Schwerst-Drogenabhängige geheilt. Er wurde verurteilt, weil Süchtige angeblich Teile ihres Ersatzstoffes auf dem Schwarzmarkt handelten. Statt Anerkennung - Strafe. Ich finde dieses Urteil empörend und beschämend. Ich fordere die sofortige Aufhebung dieses ungeheuerlichen Urteils!

Name                         Vorname       Anschrift                                           Tel. Nr.                  Unterschrift.

 

 

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Patienten- und Solidaritätskreis Arztpraxis Conzelmann