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Symbol einer gerechten und unbeeinflußten Rechtfindung ist die römische Göttin Justitia, dargestellt mit verbundenen Augen.   

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Unser Recht ist 2000 Jahre alt und stammt von den alten Römern ab. Sie kannten alle Arten von Verträgen bis hin zum "groben Undank". Sie wissen nun wie unser heutiges Recht zustande gekommen ist, dass wir in allen Bereichen den alten Römern zu verdanken haben. Es gab aber keine Gleichberechtigung. Ob es diese heute gibt, mag weitestgehend dahingestellt sei.

Justitia ist bekanntlich blind, manchmal wäre es von Vorteil, sie bliebe auch stumm. Man kann nämlich auch mit zu vielen Worten eigentlich "nichts" sagen. Denn bei Juristen pflegt man alles, eben nur nicht die deutsche Sprache. Denn im riesigen Wirrwarr der deutschen Paragraphen kommt so manch einem Nichtfachmann das Grauen. Schlimm genug, weil man dadurch leicht den roten Faden verlieren kann. Noch schlimmer ist es wenn die Gerichte erkennbar und offensichtlich selbst keine Orientierung mehr haben.

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Durch Uninformiertheit und Untätigkeit der kompetenten Stellen kann es so mitunter zu viel zu aufwendigen und langwierigen Verfahren und Entscheidungen kommen, die letztlich die Situation nicht mehr sachgemäß beantworten. Abgesehen von der Unnotwendigkeit werden dabei die fatalen menschlichen Folgen eines an für sich klaren Rechtsfalles nicht umsichtig genug bedacht. Für so etwas sollte Justitia eigentlich nicht dienbar sein. Wenn das Schiff gesunken ist bewährt man sich gerne irgendwelchen Scheinaussagen, die dann aber mehr der Tarnung statt der Aufklärung dienen.

Das Leben ist bekanntlich einfallsreicher als sämtliche Juristen und Gesetzbücher zusammen. Besonders dann wenn solch ein interessanter Fall wie meiner eigener vor die Schranken des Gerichts gerät. Wenn jemand (wie diese Pflegefamilie) auf ein Recht pocht, dass ihm erstens gar nicht zusteht, und zweitens die Interessen seines Gegenübers nicht im geringsten mit einbezieht, dann gleicht das ganze eher einer komödienhaften und höchst zweifelhaften Darstellung. Hinter dem Verhalten solcher Menschen steht nämlich eine gehörige Portion an sozialer Dummheit, Egoismus und beispielloser Rücksichtslosigkeit. Wer das Recht auf seiner Seite fühlt, muss derb auftreten; ein höfliches Recht will gar nichts heißen, sagte schon Goethe.

Was aber rechtfertigt Justitia über die Erkenntnisse eines bestätigten Bindungsleiden der Pflegemutter, und deren zwiespältigem Verhalten, hinwegzusehen?

Es stellt sich hier die große Frage, inwiefern aus behördlicher Sicht die erforderlichen Schritte gegen solche unerträglichen Mißstände fehlen. Was muss eigentlich noch geschehen, damit Justitia die Kindesentziehung, und die damit verbundene Kindeswohlgefährdung endlich ernsthaft bewusst wird? Der Grund könnte, nach näherer Betrachtung, in einer Befangenheit wegen meiner beruflichen Tätigkeit bei dem gleichen Gericht liegen. Ein weiterer Grund könnte darin bestehen, dass hinsichtlich der Pflegefamilie ein Befangenheitsmotiv bezüglich der Tätigkeit des Pflegevaters vorliegt. Sollte keiner dieser beiden Gründe gegeben sein, dann ist die Angelegenheit mehr als kurios und sonderbar.

Grundsätzlich ist auch gegen eine wohlbedachte Entscheidung zum "Wohl des Kindes"  nichts einzuwenden! Aber seit wann gilt dies im Fall eines klaren und deutlichen Pflegemissbrauches (Kindesentziehung), den Justitia sogar immer wieder selbst bestätigte? Wer dieser Tatsache dann trotzdem noch Rechnung trägt, handelt fahrlässig. Bei solchen Entscheidungen, bei denen man sich ausschließlich auf das "Wohl des Kindes" beruft, kann man nur noch die Hände über den Kopf zusammenschlagen. Mein Verfahren zeigt exemplarisch, wie ernsthaft es unser Rechtsstaat mit der Wahrheit nimmt. Nämlich überhaupt nicht! Die gravierende Nachwirkung besteht für mich in einer verloren gegangenen Glaubwürdigkeit und in einem zerbrochenen Vertrauen zu den Werten: Wahrheit und Gerechtigkeit!

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Offenbar wollen sich die Obrigkeiten auch nicht darum bemühen das Problem bis zum Ende durchzudenken. Denn Justitia spielt die Tatsachen herunter. Schlimmer kann es nicht mehr werden. Wenn ein Staatsdiener weiß, er muss etwas tun, aber nicht weiß, was er genau tun soll, flüchtet er sich in die Ausrede: "Es besteht kein Handlungsbedarf". Und je heißer die Sache, desto geringer besteht Handlungsbedarf. So etwas geht weit über meine eigene Substanz hinaus, denn meine Schmerzgrenze erreicht damit unermessliche und unerträgliche Dimensionen. Kennen Sie dieses Gefühl?

Meine dringenden Worte an Justitia lauten deshalb:

Missbrauch erlaubt keinen Schluß auf Gebrauchsrecht, und wer die Bösen schont, schädigt die Guten. Wer Unrecht nicht verfolgt, begeht es selbst und wer nicht missbilligt, der billigt. Schwerwiegende Verletzungen zu erkennen und zu beheben ist aber ohne Frage Aufgabe und Pflicht der Gerichte.

Eines scheint aber auch klar zu sein: Der Amtsapparat ist nicht adäquat darauf eingerichtet kompakte Lösungen zu schaffen, und die Entscheidungen selbst haben meistens nur richtungsweisenden Charakter. Beachtlich ist hierbei, dass diese Entscheidungen abhängig gemacht werden von Personen und Amtsträgern (Jugendamtspersonen, Gutachtern etc.), die selbst aufgrund ihrer naturgegebenen Aufgabe nur zu einem ganz bestimmten Urteil kommen können. Daraus lässt sich erkennen, dass das Gericht vorab eine bestimmte Ansicht der Dinge hat, diese dann nur noch manifestiert. Dazu den Begriff des "Kindeswohles" zu verwenden, stellt mehr noch als eine staatliche Willkürhandlung dar. Mit welchem Recht eigentlich, wenn dieses doch letztlich zu Lasten des Kindes geht?

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Alles hat seinen Gang. Es gibt Wertbildungs-, Entspannungs-, Fäulnis-, Zerrüttungs- oder Zermürbungsprozesse. Die letzteren Begriffe bedeuten dasselbe wie abwickeln und platt machen. Manches ist eine Geschmacksfrage, anderes eine Geldfrage. Und wer viel hinterfragt, bekommt auch viele hinterlistigen Antworten.

Das geldabhängige "Pflegeverhältnis", welches auch auf Kosten eines Mutter-Kind-Verhältnisses gegangen ist, kann nicht ohne weiteres akzeptiert werden. Denn es gibt zuletzt auch noch eine Schicksalsfrage. Es dient nicht der Höflichkeit und dem Respekt gegenüber meinem Kind, dieses in solch einer miserablen und unmöglichen Situation zu belassen. Von alledem her gesehen gibt es keine einzige überzeugende gerichtliche Entscheidung in meinem Fall, die eine volle Zustimmung und Anerkennung verdient hätte. Die scheinbare Verwendung des Rechtsbegriffes:" In dubio pureo" (im Zweifel für den Angeklagten) spendet ebenso wenig Trost.

Rechtssicherheit, eines der wesentlichen Elemente des Rechtsstaates, bedeutet nämlich, dass der Einzelne sich auf das, was als Recht gilt, verlassen kann. Doch nicht die Existenz von Gesetzen, sondern erst ihre Anwendungen sind maßgebend für den Wert des Rechts. Was fehlt ist leider, bzw. immer noch, die praktische Umsetzung! Und auch den grundrechtlich festgelegten Artikel: "Jede Mutter hat das Recht auf den Schutz der Gemeinschaft" scheint es ebenfalls nur auf dem Papier zu geben. Warum eigentlich?

Ein weiteres Beispiel für den Unterschied zwischen Theorie und Praxis bildet für mich der Artikel, den ich am 8. Juli 2000 in der Koblenzer Rheinzeitung gelesen habe:

             Schutz vor Gewalt !

Kindern wird das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung künftig rechtlich garantiert. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag verabschiedet. Mit dem Gesetz werden körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen, und andere entwürdigende Maßnahmen für unzulässig erklärt. Die Passage wird in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt.  

                    Schutz vor Gewalt ! Wo ?  

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Ebenso wie im Abschnitt - Jugendamt - können Sie das gerichtliche Geschehen und die Ereignisse detailliert in meinem erstellten Fallverlauf verfolgen!

Hierbei können Sie den Schriftverkehr (Anträge etc.) sowie gerichtliche Entscheidungen der einzelnen Gerichte im Überblick erfassen. Zu meinem eigenen Sammelwerk zählen u.a auch Tonbandaufnahmen, Zeitungsausschnitte und Videobänder von der Pflegemutter und ihrem Rechtsanwalt aus ihren Fernsehauftritten. Blättern Sie dazu im "Fallverlauf" weiter.

Haben Sie anhand des heutigen Aktenumfanges von über 1500 Seiten bitte Verständnis dafür, dass ich teilweise nur verkürzte Versionen wiedergeben konnte. Das wesentliche fehlt jedoch nicht!