todesstrafe, unschuldig zum tode verurteilt
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UNSCHULDIG ZUM TODE VERURTEILT 3

Richard Wayne Jones wurde wegen Mordes in schwerer Tateinheit für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Eine 20jährige Frau wurde am 19. Februar 1986 von einem Parkplatz entführt und noch in der Tatnacht auf einem Feld in der Nähe Tod aufgefunden. Das Feld war unter Feuer gesetzt worden, vermutlich um eine Identifizierung zu erschweren. Die Leiche wies 14 Stichwunden auf, es gab keinen Hinweis auf eine Vergewaltigung. Da das Opfer kein Bargeld bei sich hatte, nahm der Täter u.a. Schecks, Kreditkarten und Schmuck an sich. Diese Gegenstände wurden Richard von seiner Schwester zum Kauf angeboten, als sie ihn in seiner Wohnung aufsuchte. Sie weinte und bat ihn, ihr diese Sachen abzukaufen, die sie von ihrem Freund bekommen hätte. Sie sagte, daß sie dringend Geld für Drogen benötigte. Richard willigte zögernd ein und gab später die Sachen an seine Freundin weiter. Er ahnte nicht, daß die Gegenstände mit einem Mord in Verbindung standen.

Als seine Freundin am nächsten Tag versuchte die Schecks einzulösen, wurde sie festgenommen. Sie gab an, die Schecks von Richard erhalten zu haben, er wurde ebenfalls festgenommen und unter Mordanklage gestellt. Er beteuerte seine Unschuld und gab den Freund seiner Schwester als Täter an. Da er seine Schwester für unschuldig hielt und schützen wollte, erwähnte er nicht ihre Verwicklung in den Fall. Weder seine Schwester noch ihr Freund waren jemals bereit, Richard von dem Mordverdacht zu entlasten. Richard wurde während des Verhörs von den Polizeibeamten geschlagen und ihm wurde gesagt, daß seiner Freundin, die ein Kind von ihm erwartete, die Todesstrafe drohe. Er war außer sich vor Sorge und legte ein Geständnis ab.

Es gab insgesamt vier Zeugen. Eine Augenzeugin der Entführung berichtete, daß der Täter ein rotes Hemd und eine blaue Jeans trug, braune Haare hatte und glattrasiert war. Richard hingegen ist blond, trug einen Oberlippenbart und war zwar mit einer blauen Jeans bekleidet, jedoch kombiniert mit einem braun karierten Hemd. Fingerabdrücke und Haarproben vom Tatort und dem Auto des Opfers, stimmten nicht mit denen Richards überein. Gutachter stellten fest, daß die Kleidung des Mörders blutverschmiert gewesen sein mußte. Es fanden sich jedoch keine Spuren bei Richard. Diese Untersuchung wurde jedoch nicht bei der Beweisführung erwähnt.

Drei Zeugen identifizierten Walt, den Freund der Schwester, da er unmittelbar nach der Tat versucht hatte, einige der gestohlenen Schecks zu verkaufen. Einer dieser Zeugen sagte aus, daß die Kleidung des Mannes Blutflecken aufwies. Diese Zeugen waren bei der Verhandlung nicht erreichbar, daher erfuhren die Geschworenen nichts von ihren Aussagen.

Eine andere Zeugin gab vor zwei Polizeibeamten und der Staatsanwaltschaft eine Täterbeschreibung ab, die exakt auf Walt paßte. Während der Verhandlung identifizierte sie jedoch plötzlich Richard als Täter.

Ihre Tochter, die ebenfalls ausgesagt hatte, daß nicht Richard der Täter war, konnte vor Gericht nicht vernommen werden. Sie lebte zu dieser Zeit außerhalb des texanischen Staates und der Richter verweigerte die Erlaubnis, sie suchen und vorladen zu lassen. So wurde diese Entlastungszeugin ebenfalls nicht gehört. Es ist anzunehmen, daß ihre Mutter die Aussage revidierte, da eine Bewährungsstrafe wegen Diebstahls anhängig war. Sie war eine wichtige Zeugin der Anklage, da sie die einzige Zeugin vor Gericht war, die Richard mit der Tat in Zusammenhang brachte.

Richards mehrmalige Einsprüche und seine Bitten, die Glaubwürdigkeit dieser Zeugin nochmals zu überprüfen, wurden abgelehnt. Die Jury erfuhr nicht, daß eben diese Staatsanwaltschaft, jederzeit die Bewährungsstrafe dieser Hauptzeugin hätte widerrufen können. Dies hätte eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren bedeutet.

Richard wurde sein verfassungsmäßiges Recht verwehrt, eine bedeutungsvolle Zeugin einer genaueren Befragung und Untersuchung ihrer Befangenheit im Kreuzverhör zu unterziehen. Alle Zeugen, die vor der Untersuchungskommission der Tarrant County Staatsanwaltschaft zu Richards Entlastung ausgesagt hatten, waren bei der Gerichtsverhandlung nicht anwesend. Das Gericht verweigerte die Verlesung dieser Aussagen, somit gab es keine entlastenden Beweise. Sein Pflichtverteidiger erwies sich als inkompetent, u.a. versäumte er es, Revision aufgrund möglicher Verfahrensfehler während der Hauptverhandlung einzulegen.

Die Aussage von Richards Freundin war entscheidend für seine Verteidigung, weil sie sein Alibi für die Tatzeit und seine Aussage bestätigte. Ihre Aussage erfolgte zwei Tage nach dem Mord, wurde jedoch nicht unter Eid abgelegt. Es folgten weitere Versionen, die sich immer mehr mit den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft deckten.

Später gab sie zu, daß sie während des Verhörs bedroht wurde, ihr die Hilfe eines Anwalts verwehrt wurde und sie zur Unterschrift der veränderten Aussage genötigt wurde. Es wurde ihr Fälschung und Scheckbetrug zur Last gelegt und ein Pflichtverteidiger zugeteilt. Sie bekam das Angebot, eine Bewährungsstrafe von zehn Jahren zu erhalten, im ,,Gegenzug" zu ihrer belastenden Aussage vor der Untersuchungskommission und im Prozeß. Andernfalls hätte sie eine Anklage zu erwarten. Tatsächlich wurde ihr nach der Aussage vor dem Untersuchungsausschuß Straffreiheit gewährt.

Ein Jahr später jedoch, bei ihrer Vorladung vor der Untersuchungskommission der Bezirksstaatsanwaltschaft, machte sie eine überwiegend entlastende Aussage für Richard. Daraufhin wurde ihr erschwerter Meineid und Mißbrauch von wichtigen Beweismitteln zur Last gelegt. Ein Antrag des Verteidigers auf Straffreiheit wurde abgewiesen und so machte sie von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Während der Verteidiger bei der Berufung die Streitfrage über den Ausschluß der Zeugenaussage von Richards Freundin hervorbrachte, schwieg er bezüglich der anderen vier Entlastungszeugen. Es wurde Richard bei keinem seiner Haftprüfungsanträge gestattet, seine Version der Geschehnisse darzulegen.

Das Gericht versäumte es, den Geschworenen bezügl. der Schuldfrage den Begriff ,,begründete Zweifel" zu erläutern. Die Art der Prozeßführung, die wiederholte Verletzung von Richards verfassungsmäßigen Rechten, die Manipulationen der Staatsanwaltschaft und die zweifellos inkompetente Verteidigung führten zu dem Todesurteil.

Inzwischen ist eine namhafte private Ermittlerin damit beauftragt, damalige Zeugen ausfindig zu machen und weiteres entlastendes Material zu finden. Diese Ermittlerin und sein neuer Anwalt sind sehr zuversichtlich, bezügl. der Erfolgsaussichten in einem neuen, fairen Verfahren. Diese Recherchen und die anwaltliche Vertretung erfordern viel Geld. Die Kosten bis zu einem Prozeß belaufen sich ca. auf $100.000.

(Quellennachweis: nannyogg)