todesstrafe, unschuldig zum tode verurteilt
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European Coalition to Abolish the Death Penalty



UNSCHULDIG ZUM TODE VERURTEILT 4

Fernando Eros Caro, ein Yaqui-Indianer, wurde wegen des angeblichen Mordes an zwei Weissen zum Tode verurteilt. Herr Caro beteuerte seine Unschuld. Während der Verhandlung wurde ihm zu keiner Zeit eine Aussage erlaubt, weder vor dem Schuldspruch noch vor der Festsetzung des Strafmaßes. Herr Caro war völlig außerstande, sich vor Gericht zu verantworten. Infolge brutalen körperlichen und sexuellen Missbrauchs in seiner Kindheit, extremer Armut, offenem Rassismus und anderer Entbehrungen, und da er Zeit seines Lebens schädlichen Nervengiften ausgesetzt war, litt er an schweren Geistesstörungen und organischen Hirnschädigungen. Der Staat Kalifornien durfte im Rahmen der Verfassung nicht gegen ihn verhandeln und ihn zum Tode verurteilen.

Während der Verhandlung wurde keine glaubwürdige Verteidigung aufgeboten, obwohl eine solche Verteidigung ohne weiteres zur Verfügung stand. Mit verfassungsmäßig angemessenem Beistand hätte Herr Caro die Möglichkeit gehabt, zu zeigen, daß er wegen der vielfachen Geistesstörungen und neurologischen Schädigungen infolge lebenslangen Kontaktes mit Nervengiften nicht in der Lage war, die Vorsätzlichkeit und die Planung zu entwickeln, die für eine Verurteilung wegen Mordes Voraussetzung ist. Herr Caro war eines verfassungsmäßigen Rechtes auf kompetenten psychiatrischen Beistand und fachkundigen Rechtsbeistand wärend der Verhandlung beraubt. Ein kompetentes und glaubhaftes psychiatrisches Gutachten, auf welches er Anspruch hatte, wurde nicht strafmildernd geltend gemacht. Es wurde weder Beweismaterial zu seinen andauernden und bedenklichen Kontakten mit neurotoxischen Chemikalien wärend seiner Kindheit, Hochschulzeit und am Arbeitsplatz direkt vor der Straftat angeboten, noch wurden irgendwelche Gutachten über Herrn Caros ernste und langfristige Geistesstörungen oder über seinen kulturellen und ethnischen Hintergrund vorgelegt. Herr Caro war völlig unfähig, den Prozeßverlauf zu verstehen oder seinem Verteidiger zu helfen.

Potentielle Geschworene spanischsprachiger oder indianischer Abstammung wurden systematisch aus allen Phasen der Gerichtsverhandlung herausgehalten.

Der Richter erlaubte unnötige und vorverurteilende Fesselung bei der Verhandlung. Weder der Richter noch sein Verteidiger versuchten jemals, die rassistischen physischen und psychischen Mißhandlungen zu verhindern, denen Herr Caro durch Gefängnispersonal und Häftlinge wärend der Verhandlung im Gefängnis ausgesetzt war.

Ein vom Gericht gestellter Psychiater gab Herr Caro den grausamen Rat, Selbstmord zu begehen.

Der Staatsanwalt warf Behauptungen bezüglich anderer unbewiesener und nicht angeklagter Verbrechen auf, die für Herrn Caros Fall irrelevant waren. Zusätzlich hielt er entscheidendes Entlastungsmaterial zurück, forderte die Geschworenen zu Mutmaßungen auf, untergrub Experten der Verteidigung, belog die Geschworenen und machte irreführende Angaben zu Strafalternativen.

Der verhandelnde Richter versäumte es, Fakten zu Protokoll zu geben, er fügte persönliche Überzeugungen ein, gestattete eine Zeugenaussage unter Hypnose und wurde im folgenden selbst von Staatsanwalt und mehrere Anwälten auf seine Kompetenz als Richter hin untersucht.

(Quellennachweis: nannyogg)