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47
|
UVP:
Rückwirkende Verbindlichkeit des Artikelgesetzes für
begonnene
Vorhaben.Durch Gesetzesänderungen gelten bundesweit neue
Bestimmungen
für den Bau sogenannter Windparks. Diese Bestimmungen, z. B.
für
die UVP, gelten sogar rückwirkend für Anträge, die vor
dem
14. März 1999 gestellt wurden. Sollen drei oder mehr Windanlagen
errichtet
werden, reicht eine einfache Baugenehmigung nicht mehr aus. In solchen
Fällen muss auch eine immissionsrechtliche Genehmigung eingeholt
werden.
Für den Bau von bis zu zwei Anlagen ändert sich
vorläufig
nichts. Die Änderung des Rechts zur Genehmigung von
Windkraftanlagen,
die seit dem 3. August gültig ist, durchkreuzt die Planungen... |
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48
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Im
Namen des Volkes - VG Trier
Az. 5 K 654/01.TR.
WKA-Privilegierung geht nicht über alles...
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49
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Im
Namen des Volkes - OVG Münster, Nordrhein-Westfalen, Az. 7 A
4857/00
- 4 K 1713/99 Arnsberg Die Gemeinden sind durch § 35 Abs. 3 Satz 3
BauGB dazu ermächtigt, die möglichen Standorte von
Windenergieanlagen
restriktiv zu steuern, indem sie zugleich durch Darstellung von
Vorrangzonen
geeignete Standorte im Flächennutzungsplan positiv festlegen;
dabei
reicht die Ausweisung nur einer Vorrangzone aus... |
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| 49a |
Kommunen
haben keine "Pflicht zur Förderung der Windenergie"- sie sind
auch nicht verpflichtet, einen wirtschaftlich optimalen Ertrag der
Windenergienutzung
sicherzustellen... Leitsätze und Kommentierung des OVG
Münster
NRW-Urteil vom 30. November 2001 - 7 A 4857/00. |
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50
|
Anfechtung
einer Baugenehmigunghier: Antrag auf Gewährung
vorläufigen
Rechtsschutzes. Beschluß des VG Potsdam, Az. 4 L 1127/01 vom
11.01.2002 |
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51
|
Im
Namen des Volkes - VG Arnsberg Verpflichtungsklage auf Erteilung
einer
uneingeschränkten Baugenehmigung für Windkraftanlagen in
einem
Bebauungsplan- gebiet. Az. 4 K 587/01 |
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52
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Ersetzung
des gemeindlichen Einvernehmens
Beschluß des niedersächsischen OVG Az.: 1 MA 3579/01 - 2
B 85/01 |
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53
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Im
Namen des Volkes - VGH Bayern Regionalplanerische Festsetzungen zur
Nutzung der Windenergie im Bodenseeraum - Az 26 B 01.2234 / Au 4 K
00.950 |
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54
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Beschluß
- VG Arnsberg 4 L 483/02
Veränderungssperre und WKA.
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55
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Beschluß OVG NRW 7 B
918/02 - 4 L
483/02 Arnsberg
Zurückstellung eines Bauantrags, hier: Regelung
der Vollziehung.
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56
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Beschluß
gegen Antrag auf Zulassung der Berufung
Im "Landschaftsschutzgebiet
Bayerischer Wald" darf keine Windkraftanlage gebaut werden. VGH
Bayern 14 ZB 02.231 / RN 6 K 00.1634 |
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57
|
Keine
Gleichheit im Unrecht
Verwaltungsgericht Wiesbaden 4 E 692/00 (1) Durch
den Bau der beiden Windkraftanlagen werde die Natur
geschädigt
und der Naturgenuss beeinträchtigt. Sie beeinträchtigen
erheblich,
nachhaltig und nicht ausgleichbar das Landschaftsbild und den
Erholungswert... |
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58
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Unsichere
Lärmprognose
Beschluss des OVG NRW, 10 B 669/02
Die aufschiebende Wirkung des
Widerspruchs gegen
die erteilte Baugenehmigung wird angeordnet. |
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59
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Aufschiebende
Wirkung einer Klage
Beschluß des VG Münster, Az. 2 L 992/02
Schädliche Umwelteinwirkungen infolge des Schattenwurfs und der
bedrängenden Wirkung des Rotors |
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60
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Im
Namen des Volkes
Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg
4 A 1324/00 Der Beklagte wird verpflichtet, den Klägern einen
positiven
Bauvorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit -
unter Ausklammerung der Lärmproblematik - für die Errichtung
von 2 Windenergieanlagen ... zu erteilen. |
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61
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URTEIL
- OVG Rheinland-Pfalz
A 10228/02.0VG / 5 K 654/01.TR Die
Windfarm mit sieben Windkraftanlagen dient der Nutzung der
Windenergie
und ist deshalb im Außenbereich zulässig, wenn
öffentliche
Belange nicht entgegenstehen. Dem Vorhaben stehen jedoch
öffentliche
Belange entgegen. |
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62
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Beschluß
- OVG NRW 10 B 940/02
Die zu
Gunsten
der Beigeladenen
erteilte Baugenehmigung verstößt ... gegen das in § 37
Abs. 1 VwVfG NRW niedergelegte Bestimmtheitsgebot, weil nicht
ersichtlich
ist, dass sie die maßgeblichen Schallleistungspegel der
genehmigten
drei Windenergieanlagen (WEA) festlegt.
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63
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Beschluß
- OVG NRW 10 B 939/02
Bei der nach §§ 80 a
Abs. 1
Nr. 2, Abs.
3, 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt
das Interesse der Antragsteller, von dem Vollzug der Baugenehmigung
vorerst
verschont zu bleiben, das Interesse der Beigeladenen an der sofortigen
Ausnutzung der Baugenehmigung.
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64
|
Beschluß
- BVerwG 4 B 36.02
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung
der Revision gegen das Urteil des OVG München bleibt erfolglos.
(Windkraftanlagen
im Bodenseeraum, Wirkung der Regionalplanung, hier zum Beitrag 53). |
| |
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65
|
Urteil
des VG Koblenz
Der positive Bauvorbescheid vom 20. Dezember 1999 und
die Baugenehmigung vom 27. Juni 2000 sowie der hierzu ergangene
Widerspruchsbescheid
vom 22. Juni 2001 werden aufgehoben. Az. 7 K 1646/01.KO |
| |
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66
|
BVerwG
4. Senat
Beschluß vom 15. Oktober 2001, Az. 4 B 8901 - Windkraftanlagen,
Kriterien für Unzulässigkeit |
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67
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VG
Düsseldorf - Beschluß 9 L 3769/02
Widerruf einer Baugenehmigung samt
Einstellung
der Bauarbeiten für eine Windenergieanlage wegen unbestimmten
Bauauflagen |
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68
|
Urteil
des VG Koblenz Az. 7 K
1613/00.KO
Die der Beigeladenen zur Errichtung einer
Windkraftanlage
erteilte Baugenehmigung vom 28. Juli 1999 wird aufgehoben.
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| 69 |
OVG
Sachsen
Beschluß 1 E 156/02 - Streit um den Streitwert |
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| 70 |
BVerwG
4. Senat BVerwG 4 C 10.01 und VG 4 A 3439/98. Urteil vom 19.
September
2002. Keine Baugenehmigung für eine Windkraftanlage gegen Belange
des Flächennutzungsplan. |
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| 71 |
Urteil
des Hessischen VGH
Landschaftsschutz siegt vor Gericht über Golfträume.
Presseinformation |
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| 72 |
Gesetzlich
geschützte Biotope dürfen von einer Stadt oder Gemeinde
nicht
ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde durch einen Bebauungsplan
überplant werden. Presseinformation |
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| 73 |
Lärmbelästigung
durch Windräder
Az.: 7 A 2127/00. Wer in Außenbereichen von Städten wohnt,
muss eine höhere Lärmbelästigung durch Windräder
hinnehmen
als Menschen in reinen Wohngebieten. Presseinformation |
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| 74 |
BVerWG,
Urteil 4 C 15.01 vom
17.12.2002
Gemeinden
sind durch § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dazu
ermächtigt,
die möglichen Standorte von Windenergieanlagen restriktiv zu
steuern,
indem sie zugleich durch Darstellung von Vorrangzonen geeignete
Standorte
im Flächennutzungsplan positiv festlegen; dabei reicht die
Ausweisung
nur einer Vorrangzone aus. Diese Entscheidungen
zu Az: 64-2751 2000; 64
2753 2000; 64 2754
2000 des OVG NRW in Münster wurden vom
Bundesverwaltungsgericht
bestätigt.
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| 75 |
WKA-Lärm
Verwaltungsgericht
Oldenburg, Beschluß 5 B 3736/02 zur Wiederherstellung der
aufschiebenden
Wirkung eines Widerspruches gegen eine erteilte
immissionsschutzrechtliche
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen.
Unglaubwürdiges Lärmgutachten. |
|
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| 76 |
URTEIL
OVG NRW
7 A 2139/00. Das Oberverwaltungsgericht
NRW in Münster hat mit einem umfangreichen Schriftsatz die
Lärmproblematik einer Windkraftanlage beurteilt. Das verhandelte
Problem
kann aber nicht für alle WKA gelten. Außderdem gibt es
keinen
privilegierten Grund, weshalb die Anlage an einem Standort im
Landschaftsschutzgebiet
errichtet wurde. |
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| 77 |
URTEIL
VGH Hessen
Az.: 9 N 3208/98. Festsetzungen
zugunsten des Landschaftsschutzes sind höherrangig als
Bauleitplanung
- Nichtbeachtung macht den Bebauungsplan unwirksam - Bauherr muß
Eigentum an Ausgleichsgrundstücken vorweisen, sonst scheitert
Kompensation
für Natureingriff und damit auch die Planung. |
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| 78 |
URTEIL
VGH Baden-Württemberg
Az.:8 S 737/02 Landschaft
vor Windkraft, WKA im Landschaftsbild grob unangemessen.
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| 79 |
Diverse
ältere Entscheidungen: [1]
[2]
[3] |
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| 80 |
VG
Aachen 3 L 852/01
Gesamtschattendauer, Rücksichtnahmegebot, Wertverlust |
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| 81 |
URTEIL
OVG Sachsen
Az.: 1 D 7/02. Im Bereich des Regionalplans
"Oberes Elbtal/Osterzgebirge" hat der 1. Senat des Sächsischen
Oberverwaltungsgerichts
in Bautzen den Antrag auf Nichtigkeit in einem Normenkontrollverfahren
aus formellen und materiellen Gründen abgelehnt. |
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| 82 |
URTEIL
OVG Rheinland-Pfalz
Az.: 8 C 11016/02.0VG.
Bei Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen für
Eingriffe
in Natur und Landschaft muß innerhalb eines Bebauungsplanes der
Investor
das »Eigentum oder eine dingliche Berechtigung an den
Ausgleichsflächen
inne haben, die ihm auf Dauer die Durchführung und Unterhaltung
der
Ausgleichsmaßnahmen ermöglicht |
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| 83 |
URTEIL
OVG Sachsen
Az.: 1 D 36/01. Es ist nicht abwägungsfehlerhaft, wenn
ein Regionalplan nicht auf allen für eine wirtschaftliche Nutzung
der Windenergie geeigneten Flächen die Errichtung von
Windkraftanlagen
zulässt. Schließt er die Errichtung solcher Vorhaben in
bestimmten
Gebieten aus, muss dies auf einem in die Abwägung eingestellten
Belang
beruhen, der über das reine Anliegen der Erhaltung des
gegenwärtigen
Erscheinungsbildes des Gebietes hinausgeht. |
|
|
| 84 |
Planungsvorbehalt
bei den Gemeinden!
Leitsatz
des
Bundesverwaltungsgerichtes: Eine
Gemeinde muss nicht sämtliche Flächen, die sich
für
Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB (hier:
Windkraftanlagen)
eignen, gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in ihrem
Flächennutzungsplan
darstellen. Bei der Gebietsauswahl und dem Gebietszuschnitt braucht sie
die durch § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB geschützten
Interessen
(hier: Windenergienutzung) in der Konkurrenz mit gegenläufigen
Belangen
nicht vorrangig zu fördern. Sie darf diese Interessen nach den zum
Abwägungsgebot entwickelten Grundsätzen zurückstellen,
wenn
hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe dies
rechtfertigen....Az.:
BVerwG 4 C 15.01 und OVG 7 A 4857/00 vom 17.12.2002
|
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|
| 85 |
Keine
Baugenehmigungen
Verwaltungsgericht Neustadt an
der
Weinstraße, Az. 4 K 682/02.NW.
Vorrang für den Landschaftsschutz. Windkraftanlagen sind nicht auf
einen bestimmten Standort angewiesen. Mit der
dieser
Entscheidung wurde eine Klage auf Erteilung von
Bauvorbescheiden
für 6 WKA abgewiesen. Das Verwaltungsgericht war der Ansicht, den
Vorhaben stünden öffentliche Belange iSv § 35 Absatz 3
BauGB
entgegen. Zum einen würden drei WKA gegen das
Rücksichtnahmegebot
und die Sicherheit des Luftverkehrs verstoßen, da die Standorte
der
100 Meter hohen Anlagen etwa 300 Meter von einem Segelfluggelände
entfernt errichtet werden sollten. Die anderen WKA verstießen
gegen
den öffentlichen Belang der Landschaftspflege i.S.v. § 35
Absatz
3 Nr. 5 BauGB, da die Errichtung nicht mit dem Schutzzweck der
Landesverordnung
über den Naturpark "Pfälzer Wald" vereinbar sei.
|
|
|
| 86 |
Naturschutz
geht vor
Obwohl
die
Brücke über das
Moseltal Teil einer großräumigen
Straßenverbindung
zwischen Belgien und dem Rhein-Main-Gebiet auf den geplanten Standort
angewiesen
ist, wurde der Planfeststellungsabschnitt II zwischen Platten und
Longkamp
einschließlich dem Zubringer Longkamp (bis zur B 50 alt bei
Kommen)
vom 28. Dezember 2000 vom OVG Rheinland-Pflaz als rechtswidrig erkannt
und darf nicht vollzogen werden. Grund: Grauspecht, Schwarzspecht,
Mittelspecht,
Fledermaus etc. sind gefährdet. Das Urteil könnte auch
für
WKA-Planer Gültigkeit haben.
Az.: 1 C 10187/01.OVG vom 09.01.2003 |
|
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| 87 |
Urteil
VG Koblenz
Az.: 7 K 3190/02.KO
- Wegen zu geringem Abstand: Bau einer Windkraftanlage muss eingestellt
werden |
|
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| 88 |
Urteil
VG Koblenz
Az.: 7 K 3216/02.KO
- Wegen zu geringem Abstand: Bau einer Windkraftanlage muss eingestellt
werden |
|
|
| 89 |
U
r t e i l
Verwaltungsgericht Trier Az.: 5 K 598/02.TR. Belange
des Natur- und Landschaftsschutzes können die Errichtung
eines
privilegierten Vorhabens verhindern. Keine erfolgreiche Klage auf
Erteilung
eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei
Windkraftanlagen. |
|
|
| 90 |
Zwei
nahezu
identische U r t e i l e
des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Az.: 4
K 2525/01 und 4
K 2331/01 jeweils vom 16.10.2002. Umfangreiche Erläuterung zur
"Verunstaltung des Landschaftsbildes". |
|
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| 91 |
Presseerklärung
zum Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 06.02.2003, Az: 1 A 11406/01
.OVG: 'Konzentration'
von Windkraftanlagen nur auf Grund sachgerechter Planung.
Windenergienutzung
im Außenbereich solle durch die Flächennutzungsplanung der
Verbandsgemeinde
und/oder die Raumordnungsplanung der Regionalen Planungsgemeinschaft
gesteuert
werden... |
|
|
| 92 |
Presseerklärung
zum Beschluss des OVG für das Land Brandenburg vom 27.03.2003
Az: 3 B 27/02. Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigt
vorläufige
Aussetzung der Baugenehmigung für zwei Windkraftanlagen in der
Gemeinde
Warchau (Landkreis Potsdam-Mittelmark). |
|
|
| 93 |
Abwehranspruch
gegen Windkraftanlagen. Az.: 8 C 11131/01.OVG Rheinland-Pfalz vom
18.03.2002
Weist die Bauleitplanung einer
Gemeinde ein Sondergebiet für Windkraftanlagen
aus, kann sich eine Nachbargemeinde hiergegen nur dann wehren, wenn sie
"gewichtige Auswirkungen" geltend machen kann.
|
|
|
| 94 |
Ausschluss
von Flächen für Windenergieanlagen. Az.: 8 A
11089/01.OVG
Weist ein Raumordnungsplan
Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen
aus, so ist ein Ausschluss anderer Flächen für diese Nutzung
nur zulässig, wenn diese Flächen im Plan deutlich bezeichnet
sind. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz
durch
Urteil vom 20.02.2002
|
|
|
| 96 |
Urteil
des VG Minden Az. 1 K 360/01
Gemeinde wertet Belange des Landschaftsschutzes höher als die
der Windenergienutzung |
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| 97 |
Bedrängende
Wirkung einer Windkraftanlage
OVG Münster - Beschluß 10 B
1572/02 zur aufschiebenden Wirkung einer vorangegangenen VG-Klage.
OVG-Richter
bestätigen die möglichen Folgen einer monströsen Technik. |
|
|
| 98 |
Die
Errichtung
von Windkraftanlagen
kann den Zielen der Regionalplanung widersprechen - das Kyoto-Protokoll
schreibt weder die bestmögliche Förderung der Windenergie vor
noch legt es konkrete innerstaatliche Umsetzungsstrategien fest - eine
Planung ist aber nicht schon deshalb abwägungsfehlerhaft, weil bei
einer großzügigeren Ausweisung von Standorten für die
Windenergienutzung
die im Klimaschutzabkommen festgelegten nationalen Reduktionsziele
schneller
erreichbar wären - Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht die
einträglichste
Nutzung des Eigentums...
Im
Namen des Volkes
Urteil BVerwG 4 C 4.02, OVG 1 A 11625/01vom
13.03.2003 |
|
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| 99 |
Raumbedeutsamkeit
von Windkraftanlagen
Beschluß des BVerwG 4 B 36.02, VGH 26 B 01.2234
vom 22. Mai 2002 |
|
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| 100 |
Windenergievorhaben
verunstaltet Orts- und Landschaftsbild
Beschluß des BVerwG 4 B 69.01, OVG 10 A 97/99 15. Oktober 2001 |
|
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101
|
Der
Rechtsschutz
einer Gemeinde gegen eine immissionsrechtlich erteilte
Genehmigung von Windenergieanlagen ist auf die Geltendmachung eigener
Rechte beschränkt; sie ist nicht befugt, die Rechte ihrer
gemeindeansässigen Bürger geltend zu machen. Die Verletzung
der Planungshoheit setzt das Bestehen einer hinreichend bestimmten
Planung voraus (hier verneint).
kommunaler Nachbarschaftsstreit wegen
Windkraftanlagen.
Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom
23. Januar 2003 - Az. 5 B 3767/02
|
|
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102
|
Nachbarklage
gegen
den Windpark
Conneforde.
Kein Abwehrrecht gegen zusätzlichen Lärm durch WKA, wenn
Grenzwerte
eingehalten werden.
Urteil 4 A 4333/00 des
VG Oldenburg
|
|
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103
|
Wegen
Beeinträchtigung des Schutzzwecks der Landesverordnung
über den "Naturpark Pfälzerwald" durch Windenergieanlagen
an einem Standort am östlichen Haardtrand hat das OVG
Rheinland-Pfalz eine
Berufung nicht zugelassen. Wesentliche Aussage: »Weiter
ist nicht ernsthaft zweifelhaft, dass Gründe des Wohls der
Allgemeinheit
eine Befreiung von den Festsetzungen der Landschaftsschutzverordnung
nicht
erfordern, weil dem Anliegen der Förderung der erneuerbaren
Energie,
das Anlass für die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4
BauGB
ist, auch an anderen Standorten Rechnung getragen werden kann und daher
diese
Anlagen nicht auf den aus den oben genannten Gründen besonders
schützenswerten
Standort angewiesen sind.«
Beschluß
OVG Rheinland-Pfalz 8 A 10564/03.OVG - 4 K 1678/02.NW vom 9.5.2003
|
|
|
104
|
Ein Investor für
Windkraftanlagen
wendet
sich im Wege der Normenkontrolle gegen eine als Satzung beschlossene
Veränderungssperre
einer Kommune. Er betreibt bundesweit Windenergieanlagen und plant die
Errichtung
solcher Anlagen auch auf dem Stadtgebiet der Antragsgegnerin...
Urteil VGH Hessen
Az. 3 N 1557/02 vom 20.02.2003
|
|
|
105
|
Gemeinden
dürfen Windkraftanlagen 'konzentrieren'. Obwohl
Windenergieanlagen im Außenbereich bevorrechtigt zulässig
sind, dürfen sie im Wege der Flächennutzungsplanung auf
bestimmte
Flächen konzentriert werden...
OVG Rheinland-Pfalz
8 A 10569/02.OVG - Pressemitteilung Nr. 28/2003
|
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106
|
Zu
den
Voraussetzungen eines faktischen
Vogelschutzgebietes im Zusammenhang mit dem Bau von Windkraftanlagen.
OVG Rheinland-Pfalz
Urteil 8 A 10481/02.OVG - 4 K 1069/00.NW
|
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107
|
Die Baubehörde hat eine
Baugenehmigung widerufen. Die Beschwerde des Betreibers gegen diesen Widerruf samt Einstellung
der Bauarbeiten für eine Windenergieanlage wurde vom OVG NRW wegen
unbestimmten Bauauflagen abgewiesen.
Beschluß
10 B 2139/02 - 9 L 3769/02 Düsseldorf |
108
|
Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den aufschiebenden
Widerspruch eines Nachbarn zu einer genehmigten Windenergieanlage
angeordnet. Die gebotene Abwägung der widerstreitenden Interessen
ergibt,
dass das Interesse des Antragstellers als Grundstücksnachbar,
nicht
vor vollendeten Tatsachen gestellt zu werden, das Interesse der
Beigeladenen,
die ihr erteilte Baugenehmigung auszunutzen, überwiegt. Bei dieser
Interessenabwägung
ist in erster Linie auf die Erfolgsaussichten des Nachbarwiderspruchs
abzustellen.
Windkraftanlage zu laut
Beschluß 25 L 776/03
|
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109
|
Der
angefochtene
Bauschein zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen und der
dazu ergangene Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses sind
rechtswidrig
und verletzen den Kläger in seinen nachbarlichen Rechten...
Aufhebung einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen.
URTEIL
OBERVERWALTUNGSGERICHT RHEINLAND-PFALZ 1 A 10708/02.0VG, 1 K 222/00.KO
|
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110
|
Beschließt eine Gemeinde
die
Aufstellung eines Bebauungsplans, um in
einem Vorranggebiet für Windenergieanlagen ein sonstiges
Sondergebiet
nach § 11 BauNVO sowie die Anzahl und die maximal zulässige
Höhe
der Windenergieanlagen festzusetzen, liegt ein hinreichend konkretes
Planungskonzept
vor, das den Erlass einer Veränderungssperre rechtfertigt.
URTEIL
7 aD 131/02 des OVG NRW vom 04.06.2003
|
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111
|
Die im
Baugenehmigungsverfahren vorgelegte Schallprognose
der Herstellerfirma Enercon vom 30. November 2001 beruht auf erkennbar
unsicherer
Basis. Sie ist daher nicht geeignet, die auf das Haus der Antragsteller
durch
die streitige sowie die nordwestlich davon gelegenen zwei weiteren
Windkraftanlagen
vom Typ Vestas V 80 - 2 MW einwirkenden Lärmimmissionen
hinreichend sicher
zu bestimmen.
OVG
NRW-Urteil
10 B 700/03 vom 04.08.2003
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112
|
Keine
Windkraftanlagen
neben Segelflugplatz. Die Errichtung von
Windkraftanlagen kann mit Rücksicht auf den sicheren Betrieb eines
in der Nachbarschaft vorhandenen Segelflugplatzes unzulässig sein.
Pressemitteilung
OVG-Koblenz
URTEIL
OVG-Koblenz 8 A 10814/03.OVG / 4 K
682/02.NW |
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113
|
Dem Bauvorhaben
einer
Windkraftanlage mit 100 m Nabenhöhe stehen Belange des
Naturschutzes und der Landespflege sowie der Landesplanung und
Raumordnung entgegen. Die Erschließung ist nicht gesichert, auch
nicht auf dem Luftweg. Windkraftanlagen sind auch nicht deshalb
naturnah, weil sie einer naturnahen Energieerzeugung dienen.
Entscheidend ist das naturfremde Erscheinungsbild der Anlagen....
Im Namen des Volkes
Verwaltungsgericht Trier 5 K 547/03.TR.
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|
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114
|
Die Errichtung von Windkraftanlagen
bedeutet für Deutschland die größte
Landschaftszerstörung aller Zeiten.
Sie ist weitgehend rechtswidrig, aber mit den Mitteln des Rechts auch
weitgehend verhinderbar. Diese werden jedoch offensichtlich bei weitem
nicht voll ausgeschöpft. Das dürfte damit
zusammenhängen, daß die
Schutzwürdigkeit der Landschaft begrifflich schlecht zu fassen
ist.
Insbesondere im Hinblick hierauf sollen die nachfolgenden
Ausführungen
einen Beitrag leisten.
Die
Zerstörung der Landschaft durch Windkraftanlagen
Fachbeitrag von Prof. Dr. Erwin Quambusch, FH Bielefeld
|
|
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115
|
Bei der Aufstellung eines
Flächennutzungsplans
können Fehler im Abwägungsvorgang zu einer Teilnichtigkeit
des
Flächennutzungsplans führen. Auf diese Weise kann im Falle
der
Feststellung eines Abwägungsfehlers nur bei einzelnen
Darstellungen ein
"Totalschaden", nämlich unerträgliche Rechtsunsicherheit
einer einen
Flächennutzungsplan aufstellenden Gemeinde, vermieden werden,
entschied
das OVG Lüneburg. Es betritt mit dieser Entscheidung Neuland in
der
Rechtsprechung. ...
Teilnichtigkeit eines
Flächennutzungsplans
Hierzu: Vorrangflächen
für Windenergieanlagen in Flächennutzungsplänen
Entscheidung des OVG
Niedersachsen
9 LB 10/02, Urteil vom 28.01.2004 |
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116
|
In der Gemeinde
Enger hat
das OVG NRW die Errichtung einer Windkraftanlage untersagt. Eine
verlässliche Aussage, mit welchem Schallleistungspegel bei
höheren Windgeschwindigkeiten zu rechnen ist, lässt sich dem
Gutachten nicht entnehmen... OVG NRW-Beschluß 7 B 2622/03
Mangelhaftes
Schallgutachten
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117
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Durch die
Erteilung ihres Einvernehmens zu einem Bauvorhaben wird die
Gemeinde grundsätzlich nicht gehindert, eine dem Vorhaben
widersprechende Bauleitplanung zu betreiben und sie durch eine
Veränderungssperre zu sichern.
Urteil: BVerwG 4 CN 16.03
oder
http://www.bverwg.de/media/archive/1932.pdf vom 19. Februar 2004.
Bezug: OVG Münster vom 15.05.2003 Az.: OVG 7a D 1/02.NE
Beabsichtigt eine
Gemeinde, für große Teile ihres Gemeindegebiets
(hier: 560 ha) einen Bebauungsplan aufzustellen, so kann diese Planung
nicht durch eine Veränderungssperre gesichert werden, wenn die
Bereiche, in denen unterschiedliche Nutzungen verwirklicht werden
sollen, nicht einmal grob bezeichnet sind.
Urteil: BVerwG 4 CN 13.03
oder
http://www.bverwg.de/media/archive/1948.pdf vom 19. Februar 2004.
Bezug: VGH Kassel vom 20.02.2003 Az.: VGH 3 N 1557/02
Stichworte zu beiden Urteilen:
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung;
Windenergieanlagen; Konzentrationszone; Feinsteuerung; Bebauungsplan;
Einvernehmen; Sicherungsbedürfnis; Konkretisierung; Planungsziel. |
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Aufgrund einer
Beschwerde
des Antragstellers beim OVG NRW gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts Münster wurde die aufschiebende Wirkung eines
Widerspruchs gegen den Genehmigungsbescheid zur Errichtung und zum
Betriebs einer Windenergieanlage wiederhergestellt. WKA zu laut, keine
verläßliche Lärmimmissionsprognose - somit keine
Bejahung eines überwiegenden Betreiberinteresses möglich.
Beschluss des OVG NRW
21 B 573/03 - 7 L 1948/02 Münster |
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Windrad in der Eifel
gestoppt
- Windräder dürfen nach einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Koblenz das Landschaftsbild nicht verunstalten.
Wegen der Schönheit und der unverbauten Eifellandschaft
untersagten die Richter den Bau einer rund 114 m hohen Windkraftanlage
im Kreis Ahrweiler bei Wimbach ( Az.: 1 K 2673/03.KO). Der geplante
Standort des Windrades liege in einem unverbauten Gebiet mit Fernblick
auf die Hohe Acht und die Nürburg, begründete das Gericht
seine Entscheidung. Ebenso seien Leitarten wie
Raubwürger und Heidelerche betroffen.
Urteil VG Koblenz
1 K 2673/03.KO |
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120
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Der naturschutzrechtliche Artenschutz
steht
dauerhaft dem Bau der Strasse entgegen. Denn der Straßenbau
verstößt
nach dem Urteil des VGH Kassel gegen das Verbot einer absichtlichen
Beeinträchtigung der Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten
des vom
Aussterben bedrohten Steinkauzes und anderer geschützter Arten wie
etwa
Mittelspecht, Gartenrotschwanz, Grünspecht, Dorngrasmücke,
Kleinspecht,
Feldlerche, Klapper- und Gartengrasmücke. ... Gibt
es Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders seltener Arten,
ist dem im Rahmen der Ermittlungen (durch eine Erfassung des
Tierbestands) vor dem Satzungsbeschluß über den
Bebauungsplan nachzugehen. Rückschlüsse aus vorgefundenen
Vegetationsstrukturen ersetzen dann die Tierbestandsaufnahme nicht
BVerwG vom 3. Juni 2004 Az.: 4 BN 25.04.
Stärkung des
Artenschutzes,
des Klimaschutzes und der Freiraumerholung. Hunderte
Bebauungspläne bundesweit unwirksam... |
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Das
Verwaltungsgericht
Dresden hat das Ansinnen zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen in
der Oberlausitz abgelehnt. Dem nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB
privilegierten Vorhaben stünden öffentliche Belange entgegen.
U.a. wurden in der Nähe des geplanten Standortes der
Windenergieanlagen sechs verschiedene Arten von Fledermäusen,
geschützt nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, festgestellt.
URTEIL
Az.: 7 K 2583/02
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Weil die Gemeinde
Schöntal das erforderliche Einvernehmen zur Erteilung der
Baugenehmigung versagte, hat das Landratsamt Hohenlohekreis den
Bauantrag für zwei Windkraftanlagen abgelehnt. Der Widerspruch der
Klägerin blieb erfolglos. Nun hat das Verwaltungsgericht Stuttgart
mit Urteil vom 12.05.2004 (Az. 16 K 3344/03 und 16 K 3345/03) der Klage
eines Unternehmens stattgegeben und das Landratsamt verpflichtet, einen
neuen Bescheid zu erteilen und wesentliche Belange des Naturschutzes,
der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge prüfen. Als
weiteren Grund für sein Urteil formuliert das Gericht:
»Daneben komme den vertraglichen Verpflichtungen der
Bundesrepublik Deutschland im Kyoto-Protokoll zur Reduzierung des
Schadstoffausstoßes in die Luft eine erhebliche Bedeutung als
öffentlicher Belang zu«.
Anmerkung hierzu: Eine Bezugnahme
auf vertragliche Verpflichtungen im Kyoto-Protokoll kann nicht
abwägungsrelevant sein. Behauptungen, Windkraftanlagen
könnten die Umwelt mit einer jeweils bestimmten Menge eines
genannten Schadstoffes - angegeben in Kilogramm oder Tonnen -
entlasten, sind Propagandainformationen der WKA-Lobby ohne
meßtechnischen Nachweis.
Windkraftanlagen in
Schöntal zulässig
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2004 (Az: 16 K 3344/03
und 16 K 3345/03)
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»Der
naturschutzrechtliche Artenschutz steht dauerhaft dem Bau der Strasse
entgegen. Denn der Straßenbau verstößt nach dem Urteil
des VGH Kassel gegen das Verbot einer absichtlichen
Beeinträchtigung der Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten
des vom Aussterben bedrohten Steinkauzes und anderer geschützter
Arten wie etwa Mittelspecht, Gartenrotschwanz, Grünspecht,
Dorngrasmücke, Kleinspecht, Feldlerche, Klapper- und
Gartengrasmücke. ... Gibt es Anhaltspunkte für das
Vorhandensein besonders seltener Arten, ist dem im Rahmen der
Ermittlungen (durch eine Erfassung des Tierbestands) vor dem
Satzungsbeschluß über den Bebauungsplan nachzugehen.
Rückschlüsse aus vorgefundenen Vegetationsstrukturen ersetzen
dann die Tierbestandsaufnahme nicht« - kommentiert der Anwalt
Matthias
Möller-Meinecke den Beschluß des BVerwG vom 3. Juni 2004
Az.: 4 BN 25.04.
Stärkung des
Artenschutzes,
des [realen]
Klimaschutzes und der Freiraumerholung. Hunderte
Bebauungspläne bundesweit unwirksam....
Realen
Klimaschutz erzielt man durch Vermeiden der Bebauung
in Kaltluftentstehungsgebieten
und ebenso durch Freihaltung der
in abschüssigen Landschaften anzutreffenden Kaltluftschneisen.
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Das
Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom 30. Juni 2004
den Begriff "Windfarm" definiert: Eine "Windfarm" i.S. der Nr. 1.6 der
Anlage 1 zum UVPG und der Nr. 1.6
des Anhangs zur 4. BImSchV ist dadurch gekennzeichnet, daß sie
aus
mindestens drei Windkraftanlagen besteht, die einander räumlich so
zugeordnet sind, daß sich ihre
Einwirkungsbereiche oder wenigstens berühren.
U r t e i l
BVerwG 4 C 9.03 - OVG 1 A 11186/02
Sobald die
für eine
"Windfarm" maßgebliche Zahl von drei
Windkraftanlagen erreicht oder überschritten wird, ist
unabhängig von der Zahl der Betreiber ein
immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.
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Vorerst kein
Baubeginn
für Windpark über Hohenstein-Breithardt. Aufschiebende
Wirkung einer Klage wiederhergestellt. Ein
alsbaldiger Baubeginn sei nämlich schon deshalb nicht
möglich, weil nicht sichergestellt sei, dass die Baufahrzeuge die
Grundstücke erreichen könnten.
Verwaltungsgerichts
Wiesbaden 4 G 412/04
Pressemitteilung
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Mit acht
Windkraftanlagen - halbkreisförmig um Wohngebäude
eines Betroffenen konzentriert - mußte sich das
Verwaltungsgericht Trier (5 L 1045/04.TR) befassen und nutzte die
Vorgabe des neulich
vom Bundesverwaltungsgericht publizierten Urteils BVerwG 4 C 9.03 zur
Anwendung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes. Mehr als zwei WKA im räumlichen
Zusammenhang sind ein Windpark. Auch wenn Betreiber ihr Vorhaben, wie
im vorliegenden Fall, auf acht Bauanträge, verteilt auf Inhaber
und Mitarbeiter eines Unternehmens zwecks Umgehung des BImSchG,
gesplittet hatten. Insbesondere schon dann, wenn diese selber von einem
Windpark oder einer Windfarm sprechen. Dank der Gerichtsentscheidung
gemäß BVerwG 4 C 9.03 wurden heute bereits umfangreiche
Bauarbeiten abgebrochen - so die erlösende Mitteilung aus der
Widerstandsbewegung vor Ort.
Schluß mit der
manipulierten Genehmigungspraxis
Neben dem Immissionsschutz ist auch das bauplanungsrechtliche
Rücksichtnahmegebot zu beachten.
Verwaltungsgericht Trier 5 L 1045/04.TR
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Der
Bundesgerichtshof in
Karlsruhe hat mit seinem Urteil V ZR 85/04 zur TA-Lärm Nr. 6.9 ein
Urteil gefällt: »Beruft sich der Störer darauf,
daß die in der TA-Lärm festgelegten Grenz- oder Richtwerte
eingehalten seien, so daß nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB
von einer nur unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen sei, so
ist von dem ermittelten Lärmpegel kein Meßabschlag zu
machen, wie er nach Nr. 6.9 der TA-Lärm für
Überwachungsmessungen vorgesehen ist. Nur wenn ohne diesen
Abschlag die Immissionen diesen Grenzwert einhalten, besteht eine
gesicherte Grundlage dafür, daß dem Störer die sich aus
§ 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ergebende Beweiserleichterung
zugebilligt werden kann.«
Im Namen des Volkes
Bei einem reinen
Wohngebiet mit dem Grenzwert von 35 dB(A) konnten auch 38 dB(A)
gemessen werden, ohne daß die Behörden eingriffen....
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128
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Eine
Ortsgemeinde versagte ihr Einvernehmen zu den Vorhaben der
Antragstellerin
mit der Begründung, daß die Neufassung des (damals) im
Entwurf vorliegenden Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz auf der
Gemarkung der Beigeladenen bzw. in der dortigen Region keine
Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen ausweise, die beiden
Vorhaben der Antragstellerin außerdem Belange des Naturschutzes
und der Landschaftspflege, die natürliche Eigenart der Landschaft
sowie deren Erholungswert beeinträchtigten und das Orts- und
Landschaftsbild verunstaltet werde. Es handele sich bei den geplanten
Standorten der Windenergieanlagen um naturnahe, atypisch herausragende
Standorte, in deren Sichtachse sich denkmalgeschützte
Gebäude, u. a. auch die historische Dorfkirche der Beigeladenen,
befänden. Die geplanten Standorte lägen auf einem völlig
unbelasteten Höhenzug. Das Gebiet werde als Erholungsbereich
genutzt. Die Raumbedeutsamkeit einer Einzelanlage kann sich
insbesondere aus ihren Dimensionen (Höhe, Rotordurchmesser), aus
ihrem Standort oder aus ihren Auswirkungen auf bestimmte Ziele der
Raumordnung (Schutz von Natur und Landschaft, Erholung und
Fremdenverkehr) ergeben. Die Ersetzung des
gemeindlichen
Einvernehmens durch den Kreisrechtsausschuß war rechtswidrig.
Kein
Sofortvollzug für zwei Windkraftanlagen
Richter
als die besseren Naturschützer? |
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Wir
wollen
für
Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und
Bürgern in Europa sorgen" - läßt der deutsche
Umweltminister Trittin in seinem BMU-Pressedienst Nr. 358/04 vom 20.
Dezember 2004 verbreiten. »Die Öffentlichkeit
wird einen besseren Zugang zu Umweltinformationen der EU-Organe
erhalten. Rechtzeitig vor der nächsten Vertragsstaatenkonferenz im
Mai in Kasachstan kann die EU Vertragspartei der Aarhus-Konvention
werden.« Der EU-Umweltministerrat hat heute das
"Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die
Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten“, die so genannte
Aarhus-Konvention, ratifiziert. Ob diese Konvention für die Praxis
taugt? Im bayerischen Arnstein mußte sich eine
Bürgerinitiative ihr Recht auf ein Bürgerbegehren vor dem
Verwaltungsgericht in Würzburg erstreiten.
VG
Würzburg, Urteil W 2 K 04.569
gegen Windkraftprofiteure im Gemeinderat. |
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130
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Das
Verwaltungsgreicht Minden hat
zwei Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung für
Windkraftanlagen mit
zwei Urteilen 1 K 4189/03 und 1 K 1513/02 abgewiesen.
Kein
Erfolg für WKA
Der Landschaftsplan und bauplanungsrechtliche Vorschriften stehen dem
Vorhaben entgegen. |
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131
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Kein
Windpark
ohne Genehmigung nach § 19 BImSchG. Bereits drei Anlagen
bilden genehmigungsrechtlich eine
Einheit.
Windpark
Wallhausen darf vorerst nicht gebaut werden
Vollziehung von zwei
Baugenehmigungen
für drei WKA vom Kreisrechtsausschuß ausgesetzt.
Überwiegendes Interesse der Widerspruchsführer.
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132
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Bis
zum
Bundesverwaltungsgericht reichte
die
Dreistigkeit von
Antragstellern für eine WKA-Baugenehmigung, denen ein seit 40
Jahren existierender Segelflugplatz im Weg war.
Keine
WKA in Flugplatznähe
Rücksichtnahme auf andere ist wichtiger als eine Baugenehmigung
für WKA. Urteil 4 C 1.04 des BVerwG vom 18.11.2004. |
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133
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Das
Verwaltungsgericht Minden
hat zwei Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung für
Windkraftanlagen mit zwei Urteilen 1 K 4189/03 und 1 K 1513/02
abgewiesen.
Kein
Erfolg für WKA
Der Landschaftsplan und bauplanungsrechtliche Vorschriften stehen dem
Vorhaben entgegen. |
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134
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1. Bei der Beurteilung, ob
Windenergieanlagen das
Landschaftsbild verunstalten, kann
insbesondere die anlagentypische Drehbewegung der Rotorblätter
nicht außer Betracht bleiben.
2. Eine Verunstaltung
ist zu bejahen, wenn in einer Mittelgebirgslandschaft an exponierter
Stelle zu errichtende Windenergieanlagen unmittelbar in das Blickfeld
einer bislang unbeeinträchtigten Fernsicht treten und durch ihre
Rotoren optisch eine Unruhe stiften würden, die diesem Bild fremd
ist und seine ästhetisch wertvolle Einzigartigkeit massiv
beeinträchtigt.
3. Es erscheint
zweifelhaft, ob § 4 Abs. 3 Nr. 4 LG NRW, wonach die Errichtung von
bis zu zwei nahe beieinander liegenden Windkraftanlagen nicht als
Eingriff im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gilt,
von der Ermächtigung des § 18 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG gedeckt
ist; aus der naturschutzrechtlichen Sonderregelung des § 4 Abs. 3
Nr. 4 LG NRW lässt sich jedenfalls nichts dafür herleiten,
wie die landschaftsästhetische Wirkung von Windenergieanlagen
unter dem bundesrechtlichen Aspekt einer Verunstaltung des
Landschaftsbilds zu werten ist.
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135
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Im
folgenden Verfahren geht es um die
Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer
Windenergieanlage. Auch das Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 9.03
- zeigt Wirkung.
WKA zu laut
Beschluß 9 L
1003/04 des Verwaltungsgerichtes Minden
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136
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Aufgrund der
fehlenden Öffentlichkeitsbeteiligung nach UVP für
Windparks mit mehr als 5 Anlagen hat das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz mit seinem Beschluß vom 25. Januar 2005 die
aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen die
immissionsschutzrechtlichen Baugenhmigungen wiederhergestellt.
Beschluß
7 B 12114/04.OVG
Der Antragsteller
macht
geltend, die Genehmigungen verletzen seine drittgeschützten Rechte,
insbesondere auch sein Recht auf Durchführung eines
förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens -
weil es sich um einen einheitlichen Windpark mit mehr als 5 Anlagen
handelt.
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137
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Für
Windkraftanlagen
bemißt sich die Tiefe der Abstandfläche nach der
größten Höhe der Anlage Die größte Höhe
errechnet sich bei Anlagen mit Horizontalachse aus der Höhe
der Rotorachse über der Geländeoberfläche in der
geometrischen Mitte des Mastes zuzüglich des Rotorradius. Die
Abstandsfläche ist ein Kreis um den geometrischen Mittelpunkt des
Mastes."
Gesetz zur
Änderung der
Bauordnung Sachsen-Anhalt vom 19. Juli 2004
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139
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Das Gebiet der Verbandsgemeinde
Lauterecken
war bereits im Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz als
Ausschlußgebiet für Windenergienutzung vorgesehen. Im
gültigen
Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz 2004 ist im Text des Plans
ausgeführt, daß außerhalb der Vorrang- und
ausschlußfreien Gebiete
Vorhaben und Maßnahmen zur Windenergienutzung ausgeschlossen
sind.
Keine Baugenehmigung
für zwei Windkraftanlagen
Beschluß 3 L
2542/04.NW des VG Neustadt an der Weinstraße
beiden
Vorhaben der Antragstellerin beeinträchtigen Belange des
Naturschutzes
und der Landschaftspflege, die natürliche Eigenart der Landschaft
sowie
deren Erholungswert und verunstalten das Orts- und Landschaftsbild. Für
die Beurteilung ist maßgeblich, ob die vorhandene
städtebauliche Struktur von Grund auf verändert wird, etwa
weil das
bauliche Gefüge um ein Element angereichert wird, das die
übrige
Bebauung dominiert und dem Ort im Vergleich mit dem vorherigen Zustand
ein neuartiges Gepräge verleiht. Rotoren überflügeln den
Kirchturm! Die Beschwerde gegen obigen Beschluß
blieb ohne Erfolg
Beschluß OVG Rheinland-Pfalz
8 B 12203/04.OVG |
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140
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Die Errichtung und der Betrieb einer
Windfarm
mit mindestens drei Windkraftanlagen bedürfen gemäß
§ 4 Abs. 1 BImSchG,
§ 1 Abs. 1 Satz 1 4. BImSchV i.V.m. Nr. 1.6 des Anhangs zur 4.
BImSchV
in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der
UVP-Änderungsrichtlinie,
der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.
Juli 2001 (BGBl I S. 1950) seit dem 3. August 2001, dem Tag des
Inkrafttretens des Gesetzes (vgl. Art. 25), einer
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
[pdf]
BVerwG 4 C 11.04 / OVG 1 LC 281/02. Das Urteil des
Niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichts vom 25. September 2003 wird aufgehoben |
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Stand
16.02.2005
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