metainfo/Pressemitteilung: Attac- AG Demokratie/Information in
Kooperation mit der "Gesellschaft für operative Kunst", Hamburg
Medienlügen zur EU-Verfassung
Medien und europaeische Regierungspolitiker verbreiten nach dem
Scheitern des franzoesischen Referendums falsche und manipulative
Behauptungen ueber die Gegner der EU-Verfassung:
a) die Gegner der Verfassung seien gegen Europa.
Dies ist falsch bzw. trifft nur auf einen kleineren Teil der
Verfassungsgegner zu.
So sind zb. Attac oder die franzoesischen Sozialisten, die die
Verfassung ablehnen, fuer Europa, aber fuer ein friedliches,
demokratisches und soziales Europa, das in der Verfassung nicht
vorgesehen ist.
b) die Verfassungsgegner haetten keine Alternativen
Auch das ist falsch: von Attac-Frankreich wurden 21 Forderungen
gestellt, um eine EU-Verfassung angemessen zu gestalten.
Allerdings passen diese moeglicherweise nicht zu den Konzepten der
Regierungpolitiker zum Sozialabbaus, zur Verkrueppelung der Demokratie,
zur Aufruestung und zu einem Europa, dass von den Interessen der
großen
Konzerne dominiert wird.
Die 21 Forderungen von ATTAC Frankreich für den
Verfassungsentwurf -----------------------------------------------------------------
(erschienen in der Sondernummer von SiG zur EU-verfassung,
http://www.attac.de/rundbriefe/index.php)
Aus : “Cette “Constitution³ qui piège l´Europe³,
Attac Frankreich, Kapitel
15, S. 151 ff
ATTAC ist der Auffassung, dass die Bezeichnung "Verfassung"
für diesen Text
schlicht missbräuchlich ist.
Einerseits deshalb, weil die zur Ausarbeitung verwendete Prozedur
nichts mit
einem verfassungsgebenden Verfahren zu tun hat, das die Wahl einer
verfassungsgebenden Versammlung voraussetzen würde.
Andererseits deswegen, weil eine Verfassung normalerweise einen Rahmen
festlegt, innerhalb dessen unterschiedliche und sogar
gegensätzliche
politische Ansichten durchgesetzt werden können. Demgegenüber
lässt die
Politik der Europäischen Union, so wie sie im 3. Teil des Textes
genauer
definiert wird, keinerlei Spielraum für Alternativen zum
Neoliberalismus,
selbst wenn solche Alternativen von der Mehrheit der BürgerInnen
in den
Staaten Europas gewünscht würden. Dazu müsste der
Vertrag überarbeitet
werden, was die Einstimmigkeit der 25 Unterzeichnerstaaten voraussetzt:
ein
völlig unmögliches Vorhaben.
Vor diesem Hintergrund erscheint das, was uns heute in der Form eines
"Verfassungsvertrags" vorgeschlagen wird, im Hinblick auf den
institutionellen Gesichtspunkt tatsächlich als eine Verfassung,
jedoch als
eine, die ohne Einhaltung der demokratischen Regeln für einen
verfassungsgebenden Prozess zustande gekommen ist, also lediglich als
ein
ideologisches Manifest für den politischen Inhalt der
Europäischen Union.
Nach Prüfung dieses Textes stellt Attac fest, dass seine
Forderungen aktuell
bleiben. Denn nur zwei dieser Forderungen (die über die
Gleichberechtigung
Frau/Mann und die Forderung nach der Beibehaltung der
Einstimmigkeitsregel
für die Bereiche der Bildung, der Gesundheit und der sozialen
Dienste bei
den Handelsverhandlungen der Union) sind teilweise
berücksichtigt worden
wobei diese Änderungen sehr begrenzt sind, wir werden es weiter
unten
ausführen.
Es werden absichtlich keine besonderen Forderungen bezüglich der
institutionellen Ausgestaltung erhoben, wesentlich ist, dass sie einen
grundlegenden demokratischen Charakter haben sollen.. Für ATTAC
ist der
Inhalt der europäischen Politik entscheidend, also ob der
rechtliche Rahmen
ihre Umsetzung erlaubt und zwar unabhängig von den Institutionen,
ihrer
Macht und ihren Beziehungen untereinander.
1. Forderung: Solidarität soll ein Grundwert und eine
Richtschnur der Union
sein.
Artikel I-2 erwähnt Solidarität nicht als einen Grundwert der
Union, während
unter anderem Freiheit und Gleichheit benannt werden. Solidarität
wird
einfach und auf missbräuchliche Weise als "den Mitgliedstaaten
gemeinsam"
unterstellt.
ATTAC fordert, dass sie als Wert und Richtschnur der Union
festgeschrieben
wird.
2. Forderung: Die Gleichberechtigung von Mann und Frau soll ein
Grundwert
der Union sein.
Artikel I-3 ("Die Ziele der EU") geht erst im 3. Absatz
ausdrücklich darauf
ein, dass die Union "die Gleichstellung von Frau und Mann fördern"
soll. Nun
geht es aber nicht nur um die Förderung, sondern vor allem um die
Sicherstellung dieser Gleichheit.
ATTAC fordert also, dass die Gleichstellung von Frau und Mann in
Artikel I-2
("Die Werte der Union") zu stehen hat, und ihr derselbe Rang zukommt
wie der
Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, dem
Rechtsstaat
und der Beachtung der Menschenrechte.
3. Forderung: Wettbewerb kann kein Ziel und keine
übergeordnete Richtlinie
der Union sein.
Artikel I-3 weist bezüglich der Ziele der Union in 2. Absatz
darauf hin,
dass "die Union ihren Bürgern einen Binnenmarkt mit freiem und
unverfälschten Wettbewerb" bietet. ATTAC fordert, dass als Ziel und
übergeordnete Richtlinie Zusammenarbeit und nicht Wettbewerb
gesetzt wird.
Im Übrigen ist ATTAC der Meinung, dass die Kommission in Sachen
Wettbewerb
ausschließliche und übermäßig große
Machtbefugnisse in Händen hält. ATTAC
fordert, dass auf Antrag eines Staates ein Beschluss der Kommission in
diesem Bereich solange unwirksam bleibt, bis der Europarat mit
qualifizierter Mehrheit und unter Mitentscheidung des Europäischen
Parlaments darüber entschieden hat.
4. Forderung: Die öffentlichen Dienste sollen als ein Ziel
der Union
festgeschrieben und von den Regeln des Wettbewerbs ausgenommen werden.
ATTAC fordert, dass die öffentlichen Dienste (sogenannte
"Dienstleistungen
von allgemeinem Interesse") nicht im 2. und 3. Teil des Vertrags,
sondern im
1. Teil ("Definition und Ziele der EU") in Artikel I-3 ("Die Werte der
Union") stehen. Artikel III-166 unterstellt die Dienstleistungen von
allgemeinem Interesse den Wettbewerbsregeln.
ATTAC fordert eine Änderung der Artikel III-166, 167 und 168
dahingehend,
dass jeder Bezug auf Wettbewerb bezüglich dieser Dienstleistungen
gestrichen
wird.
5. Forderung: Der Freihandel steht nicht im Dienste des
allgemeinen
Interesses und darf kein Grundsatz der Union sein.
Es wird mehrmals, insbesondere in Artikel III-177, ausdrücklich
vermerkt,
dass die Politik der Union sich "dem Grundsatz einer offenen
Marktwirtschaft
mit freiem Wettbewerb" anzupassen hat.
Bereits die 3. Forderung lehnt den Wettbewerb als ein Ziel der Union ab.
ATTAC fordert ebenso, dass der Ausdruck "offene Marktwirtschaft"
generell
gestrichen wird, da damit nur eine andere Definition des Begriffs
Freihandel
gemeint ist, der in keinem Fall als "Grundsatz" gelten darf.
Als sei es eine unumstößliche Wahrheit, setzt Artikel
III-314 das
"gemeinsame Interesse" mit der "schrittweisen Beseitigung der
Beschränkungen
im internationalem Handelsverkehr und bei den ausländischen
Direktinvestitionen" gleich. Dieser Artikel steht unter anderem im
Widerspruch zum Grundsatz der Lebensmittelsouveränität, die
einen Schutz
gegenüber der Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte voraussetzt.
Im Übrigen
rechtfertigt er die Versuche der Union, die missbräuchlichen
Klauseln des
1998 gescheiterten Multilateralen Investitionsabkommen (MAI) der OECD
durch
die Hintertür der WTO wieder aufzunehmen.
ATTAC fordert die Streichung dieses Artikels.
6. Forderung: Wir müssen verhindern, dass Kultur, Bildung
und Gesundheit
durch die gemeinsame Handelspolitik zu Waren gemacht werden.
Artikel III-315 verallgemeinert das Prinzip der qualifizierten Mehrheit
für
jeden Abschluss eines Handelsabkommens. Dies jedoch mit einer halben
Ausnahme: Im Bereich der kulturellen und audiovisuellen
Dienstleistungen ist
Einstimmigkeit erforderlich, aber nur wenn diese Abkommen "die
kulturelle
und sprachliche Vielfalt der Union beeinträchtigen können".
ATTAC fordert
die Streichung dieser Klausel, bei der unklar bleibt, wer über ihre
Gültigkeit zu entscheiden hätte.
Ebenfalls ist Einstimmigkeit des Rats im Bereich des “Handels mit
Dienstleistungen des sozialen, der Bildungs- und
Gesundheitssektors³
vorgesehen, aber nur “wenn diese Abkommen die einzel-staatliche
Organisation
dieser Dienstleistungen ernsthaft stören und die
Verantwortlichkeit der
Mitgliedsstaaten für die Erbringung beeinträchtigen
könnten.³ (4b). Attac
fordert da auch die Abschaffung dieser restriktiven Klausel.
Diese Forderung ist um so wichtiger, als diese drei Bereiche
ständig durch
das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen
(GATS) der WTO
bedroht sind. Auch ist die Neigung der Kommission bekannt, diese
Bereiche
gegen Zuge-ständnisse in anderen Bereichen einzutauschen.
7. Forderung: Die Handelspolitik soll Gegenstand demokratischer
Kontrolle
sein.
Die Bestimmungen von Artikel III-314 und III-315 zur Handelspolitik
sehen
keinerlei Kontrolle der Abgeordneten über deren Inhalt vor.
ATTAC fordert:
dass die Kommission einen eingehenden
Jahresbericht über ihre Tätigkeit
ablegt, der dem Europäischen Parlament und den nationalen
Parlamenten zur
Genehmigung vorgelegt wird;
dass das Verhandlungsmandat des
handelsbeauftragten Kommissars von einem
Mitentscheidungsverfahren von Parlament und Rat abhängig ist, wenn
letzterer
sich mit qualifizierter Mehrheit dafür ausspricht.
8. Forderung: Das soziale und steuerliche Dumping in der Union
muss bekämpft
werden.
Im sozialen und steuerlichen Bereich können gewisse Staaten durch
die
Einstimmigkeitsregel eine Politik des Billigstanbieters betreiben, was
den
anderen Staaten den Vorwand liefert, ihre eigene Politik in diesen
Bereichen
nach unten anzugleichen.
ATTAC fordert, dass folgende politische Bereiche, für die zur Zeit
die
Einstimmigkeitsregel gilt, dem Mitentscheidungs-verfahren von Parlament
und
Rat (letzterer mit qualifizierter Mehrheit) unterstellt werden:
Unternehmensbesteuerung (Artikel III-171);
Umweltsteuer (Artikel III-234);
Sozialversicherung und Grundversorgung, Schutz
bei Kündigung des
Arbeitsvertrags, kollektive Vertretung und Verteidigung der
ArbeitnehmerInnen, Zugang zum Arbeitsmarkt für
Staatsangehörige von
Drittländern (Artikel III-210);
Umsetzung von Vereinbarungen zwischen
Sozialpartnern (Artikel III-212).
Man sollte übrigens anmerken, dass im Bereich der Steuerlichen
Vorschriften
der endgültige Text den ursprünglichen erheblich
verschlechtert. Im Artikel
III-171 ist die im §2 ursprünglich festgelegte
Möglichkeit gestrichen, mit
einer qualifizierten Mehrheit eine behördliche Kooperation
zwischen Staaten
gegen die Steuerhinterziehung und die illegale Steuerflucht zu
beschließen.
Der ursprüng-liche Artikel III-63 über die
Unternehmenssteuern und über die
behördlichen Kooperation im Kampf gegen Steuerhinterziehung und
illegale
Steuerflucht ist voll und ganz gestrichen. Die Steuerhinterzieher und
die
Steueroasen werden sicher sehr diese “Fortschritte³ gegenüber
dem
ursprünglichen Entwurf sehr begrüßen.
9. Forderung: Die Wirtschafts- und Währungspolitik soll
Wachstum und
Beschäftigung fördern.
Artikel III-177 besagt: "die Wechselkurspolitik verfolgt vorrangig das
Ziel
der Preisstabilität". Nun ist in den Zielen der Union (Artikel
I-3) die Rede
von "einer in hohem Masse wettbewerbsfähigen sozialen
Marktwirtschaft, die
auf Vollbeschäftigung abzielt" sowie von einem "ausgewogenen
Wirtschaftswachstum".
ATTAC ist der Meinung, dass die Währungspolitik weder von der
Wirtschaftspolitik noch von der Beschäftigungspolitik abgekoppelt
werden
darf, wobei das “Wachstums³-Konzept des Vertrags sehr zu
hinterfragen wäre.
Folglich fordert die Vereinigung, dass Vollbeschäftigung und ein
mit einer
nachhaltigen dauerhaften Entwicklung zu vereinbares Wachstum - auf
derselben
Ebene wie die Preisstabilität - Hauptziele der
Währungspolitik sein müssen.
10. Forderung: Die europäische Zentralbank und die
nationalen Zentralbanken
müssen den Regierungen und den Abgeordneten Rechenschaft ablegen.
Artikel III-188 zählt die Institutionen auf, von denen weder die
Europäische
Zentralbank noch die nationalen Zentralbanken Empfehlungen oder
Weisungen
annehmen können.
ATTAC fordert, dass die nationalen Zentralbanken der Autorität der
nationalen Regierungen und Abgeordneten unterstellt werden. Die Politik
der
Zentralbank soll ebenfalls vom Europäischen Rat und vom
Europäischen
Parlament kontrolliert werden.
11. Forderung: Die Union soll Darlehen aufnehmen dürfen.
In Artikel I-54 steht: "Der Haushalt der Union wird unbeschadet der
sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert".
ATTAC fordert, dass die Union über die derzeit durch Ratsbeschluss
auf
höchstens 1,24% des BIP der Union festgelegten Eigenmittel hinaus
- diese
obere Grenze muss nach Meinung von ATTAC überhaupt erreicht werden
und dann
erhöht werden, zur Zeit beträgt sie nur 1% - Darlehen
aufnehmen kann,
insbesondere für den erforderlichen Aufbau der Infrastruktur und
für
Investitionen in den Ländern, die 2004 beigetreten sind. Diese
Darlehen
sollten insbesondere bei der Europäischen Zentralbank aufgenommen
werden,
was die Aufhebung von Artikel III-181 nach sich zieht, der der
Europäischen
Zentralbank untersagt, "Organen, Einrichtungen, Ämtern oder
Agenturen der
Union" sowie jeglicher nationalen Behörde "Überziehungs- oder
andere
Kreditfazilitäten" zu gewähren.
12. Forderung: Die Union soll die Kapitalbewegungen
kontrollieren können.
Artikel III-156 untersagt jegliche Einschränkung der
Kapitalbewegungen. Auf
diesen Artikel hat sich bereits ein Europakommissär berufen, um die
Tobinsteuer für unmöglich zu erklären.
ATTAC fordert daher dessen Streichung.
Artikel III-157.3 führt aus, dass für Ausnahmen
gegenüber der
Liberalisierung des Kapitalverkehrs mit Drittländern Einstimmigkeit
erforderlich ist. ATTAC fordert, dass die Einstimmigkeit durch die
qualifizierte Mehrheit ersetzt wird.
13. Forderung: Der Grundsatz der Sicherung von bestehenden
Rechten
(Besitzstandwahrung) muss festgeschrieben werden.
Zu den Zielen der Union muss eine Klausel gehören, die den
Grundsatz der
Beibehaltung von Rechten der Unions-bürgerInnen festhält, und
zwar
dahingehend, dass EU-Gesetze nur dann anwendbar sind, wenn sie
günstiger
sind als national-staatliche Vorschriften, Übereinkommen oder
Vereinbarun-gen, insbesondere im Hinblick auf die Beachtung der
Grundrechte,
so wie sie in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung
ausgeführt sind. Die
Präzedenzfälle der 48-Stunden-Woche oder der
Frauennachtarbeit zeigen, dass
ein solcher Zusatz unverzichtbar ist. Die vorgesehenen Direktiven
über die
Liberalisierung der Dienstleistungen (“Bolkestein-Richtlinie³) und
über die
wöchentliche Arbeitszeit weisen darauf hin, dass eine solche
Klausel
unbedingt notwendig ist.
14. Forderung: Keine Vorrechte für die Kirchen, die
Europäische Union soll
eine säkulare sein.
Der gesamte Wortlaut von Artikel I-52 ist dem Status der Kirchen und
"weltanschaulicher" Organisationen gewidmet. Absatz 3 führt
näher aus, dass
"die Union einen offenen, transparenten und regelmäßigen
Dialog" mit den
Kirchen und Organisationen aufrechterhält. Diese Institutionen
sind die
einzigen, denen in diesem Vertrag eine solche offizielle Anerkennung
garantiert wird.
ATTAC fordert die Streichung von Absatz 3, der bereits in Artikel I-46
enthalten ist: "Die Organe der Union unterhalten einen offenen,
transparenten und regelmäßigen Dialog mit
repräsentativen Verbänden und der
Zivilgesellschaft."
15. Forderung: Die NATO ist keine europäische Institution.
Artikel I-41 bezieht sich an zwei Stellen auf den Nordatlantikpakt
(NATO).
Es wird insbesondere festgehalten: Die gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der Union ist vereinbar "mit der (im Rahmen der
NATO)
festge-legten Sicherheits- und Verteidigungspolitik". Nun umfasst die
NATO
aber zwei nicht-europäische Staaten (Kanada und die USA); 6
derzeitige
EU-Staaten (Österreich, Zypern, Finnland, Irland, Malta und
Schweden)
gehören nicht zur NATO; und drei der europäischen
NATO-Mitglieder (Island,
Norwegen, Türkei) sind nicht Mitglieder der EU. Die NATO ist keine
europäische Institution, sondern das wichtigste Instrument der
Beherrschung
Europas durch die USA.
ATTAC fordert die Streichung aller Verweise auf diese Institution im
Vertragswerk.
16. Forderung: Militarisierung kann keine Verpflichtung der
Union sein.
Artikel I-41 besagt: "Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich dazu, ihre
militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern".
ATTAC fordert die Streichung dieses Satzes.
17. Forderung: Die verstärkte Zusammenarbeit muss
erleichtert werden.
Artikel I-44 über die verstärkte Zusammenarbeit, durch die
mehrere Staaten
bei der Annahme einer gemeinsamen Politik schneller und weiter
vorankommen
sollen, macht eine solche Zusammenarbeit schwierig und ihre Umsetzung
langwierig oder gar unmöglich: Es ist eine einstimmige
Entscheidung des
gesamten Rats erforderlich, ein Drittel der EU-Staaten müssen
beteiligt sein
usw.
ATTAC fordert die Streichung dieser Mindestzahl beteiligter Staaten und
eine
einfache Information an den Europäischen Rat und an das
Europäische
Parlament durch die Regierungen, die eine verstärkte Zusammenarbeit
aufnehmen.
18. Forderung: Die EU-Staatsangehörigkeit muss ausgeweitet
werden.
Artikel II-99 bis II-106 über die Bürgerrechte müssen
nicht nur auf
EU-BürgerInnen, sondern auch - nach Verfahren, die noch zu
bestimmen sind-
auf Bewohner anwendbar sein, die nicht BürgerInnen eines
EU-Mitgliedstaates
sind.
19. Forderung: Für ein wirksames Initiativrecht der
BürgerInnen in der
EU-Politik.
Gemäß Artikel I-47 kann die Kommission auf Initiative von
mindestens einer
Million EU-BürgerInnen "aus einer erheblichen Zahl von
Mitgliedsstaaten"
aufgefordert werden, "geeignete Vorschläge zu Themen zu
unterbreiten, zu
denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines
Rechtsakts der
Union bedarf, um diese Verfassung umzusetzen." Bleibt man bei dieser
Formulierung, so hat die Kommission allein zu bestimmen über
Inhalt und
Zweckmäßigkeit eines solchen Vorschlags.
ATTAC fordert, dass der Europäische Rat und das Europäische
Parlament
automatisch und ohne "Filter" durch die Kommission angerufen werden,
wenn
eine Million Unterschriften für den Entwurf eines Rechtsakts oder
eines
Gesetzentwurf gesammelt wurden, selbst wenn dabei nicht das Ziel
verfolgt
wird, “diese Verfassung umzusetzen³.
20. Forderung: Die Kommission darf nicht das Monopol der
Gesetzinitiative
auf europäischer Ebene innehaben.
Nach Artikel I-25 behält die Kommission das Monopol bezüglich
Gesetzesvorschläge.ATTAC fordert, dass das Europäische
Parlament und der
Europäische Rat das gleiche Recht wie die Kommission besitzen
sollen,
Gesetzesvorschläge einzubringen.
21. Forderung: Der Vertrag soll effektiv geändert werden
können.
Artikel IV-443 über das Verfahren zur Überarbeitung des
verfassungsgebenden
Vertrags sieht für Änderungen am Vertrag einen regelrechten
Hindernislauf
vor, der Jahre dauern kann: "Die Änderungen treten in Kraft,
nachdem sie von
allen Mitgliedsstaaten gemäss ihren verfassungs-rechtlichen
Vorschriften
ratifiziert worden sind". Dadurch können beispielsweise der
Vorrang von
Wettbewerb und Freihandel oder die abgewertete Rolle der
öffentlichen
Dienste von einem einzigen Staat dauerhaft festgeschrieben werden.
ATTAC hatte wie viele andere gefordert, dass die qualifizierte Mehrheit
ausreicht, um die Überarbeitung des Vertrags vornehmen zu
können, diese
Forderung wurde aber nicht berücksichtigt. Wenn auch nicht
juristisch, so
blockiert doch faktisch diese Einstimmigkeitsregel jegliche
mögliche
zukünftige Veränderung.
Ehrenamtliche Übersetzung: Angelika Gross, Yan-Christoph Pelz,
coorditrad@attac.org - sig-kv, bw
Überarbeitung der ursprünglichen Übersetzung in
SiG 29 veröffentlicht
auf der Grundlage des im März 2005 veröffentlichen Textes von
ATTAC
Frankreich durch die SiG-Redaktion 11. Mai 2005
----------------------------------------------------------
AG Demokratie & Information / Attac-Hamburg
Das zensierte NON!
17.000 Menschen in Frankreich fordern: "Das zensierte NON in den Medien
es reicht!"
Attac ruft zur Unterstützung protestierender JournalistInnen und
BürgerInnen auf
Anfang Mai brachen 15 FernsehjournalistInnen ein Tabu. Obwohl per
Berufsethos zur Neutralität verpflichtet, veröffentlichten
sie in ihrer Eigenschaft als BürgerInnen und als JournalistInnen
einen Aufruf, der einen Skandal bekannt macht: von Januar bis März
entfielen bei Sendungen zur EU-Verfassung 71 % der Sendezeit zugunsten
des Ja, 29 % zugunsten des Nein. Die JournalistInnen, die sich
"gegenüber der Demokratie und gegenüber einer umfassenden,
pluralistischen Information" verpflichtet fühlen, fordern deshalb
eine ausgewogene Berichterstattung - "das NON muss ab heute
vollständig in den Medien wiedergegeben werden".
Am 17. Mai übergab eine Delegation über 12.000 Unterschriften
an Präsident Chirac. Inzwischen haben bereits weitere 5.000
Menschen den Aufruf online unterzeichnet. Attac Frankreich
unterstützt im Infobrief 51 (attac-f-info51.rtf) diese Initiative
und bittet um weitere Unterschriften.
Auch wir meinen, dass es - im Sinne einer sich derzeit in zarten
Ansätzen entwickelnden kritischen gesamteuropäischen
Öffentlichkeit - ganz allgemein höchst wünschenswert
wäre, wenn 'denen da oben' zunehmend ein heftiger
gesamteuropäischer Wind ins Gesicht bliese, zumindest bei
denjenigen Scheußlichkeiten, die auch mindestens
gesamteuropäisch Auswirkungen haben.
In unserem konkreten Fall wäre es zudem besonders
wünschenswert, wenn Attac D einen Teil dieses Windes
mitorganisieren könnte. Dies gehört unmittelbar zu unserer
Unterstützung des französischen NON, vor allem jetzt, da die
Auseinandersetzung in die Zielgerade einbiegt.
€ "Das zensierte NON in den Medien - es reicht!"
Ausführliches Dokument zum Herunterladen
€ !online unterzeichnen! (Nach dem Absenden der Unterschrift
erhält man eine Bestätigungs-Email, die einen klickbaren Link
enthält - erst nach Klicken dieses Links ist die Unterschrift
gültig)
http://www.attac.de/eu-verfassung/non-zensiert.php
_______________________________________________
Forum der AG: http://forum.net-hh.de/list.php?f=18
WebSite: http://attac-hh.de/info