[Attac-d] Medienluegen zur EU-Verfassung
Betreff: Medienlügen zur EU-Verfassung
Datum: Mon, 30 May 2005 12:41:30 +0200




metainfo/Pressemitteilung:  Attac- AG Demokratie/Information in
Kooperation mit der "Gesellschaft für operative Kunst", Hamburg

Medienlügen zur EU-Verfassung


Medien und europaeische Regierungspolitiker verbreiten nach dem
Scheitern des franzoesischen Referendums falsche und manipulative
Behauptungen ueber die Gegner der EU-Verfassung:

a) die Gegner der Verfassung seien gegen Europa.

Dies ist falsch bzw. trifft nur auf einen kleineren Teil der
Verfassungsgegner zu.
So sind zb. Attac oder die franzoesischen Sozialisten, die die
Verfassung ablehnen, fuer Europa, aber fuer ein friedliches,
demokratisches und soziales Europa, das in der Verfassung nicht
vorgesehen ist.

b) die Verfassungsgegner haetten keine Alternativen

Auch das ist falsch: von Attac-Frankreich wurden 21 Forderungen
gestellt, um eine EU-Verfassung angemessen zu gestalten.
Allerdings passen diese moeglicherweise nicht zu den Konzepten der
Regierungpolitiker zum Sozialabbaus, zur Verkrueppelung der Demokratie,
zur Aufruestung und zu einem Europa, dass von den Interessen der großen
Konzerne dominiert wird.

http://www.attac.de/eu-verfassung/non-zensiert.php
http://hh-online.net/eu/

Die 21 Forderungen von ATTAC Frankreich für den Verfassungsentwurf
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(erschienen in der Sondernummer von SiG zur EU-verfassung,
http://www.attac.de/rundbriefe/index.php)

Aus : “Cette “Constitution³ qui piège l´Europe³, Attac Frankreich, Kapitel
15, S. 151 ff

ATTAC ist der Auffassung, dass die Bezeichnung "Verfassung" für diesen Text
schlicht missbräuchlich ist.
Einerseits deshalb, weil die zur Ausarbeitung verwendete Prozedur nichts mit
einem verfassungsgebenden Verfahren zu tun hat, das die Wahl einer
verfassungsgebenden Versammlung voraussetzen würde.
Andererseits deswegen, weil eine Verfassung normalerweise einen Rahmen
festlegt, innerhalb dessen unterschiedliche und sogar gegensätzliche
politische Ansichten durchgesetzt werden können. Demgegenüber lässt die
Politik der Europäischen Union, so wie sie im 3. Teil des Textes genauer
definiert wird, keinerlei Spielraum für Alternativen zum Neoliberalismus,
selbst wenn solche Alternativen von der Mehrheit der BürgerInnen in den
Staaten Europas gewünscht würden. Dazu müsste der Vertrag überarbeitet
werden, was die Einstimmigkeit der 25 Unterzeichnerstaaten voraussetzt: ein
völlig unmögliches Vorhaben.

Vor diesem Hintergrund erscheint das, was uns heute in der Form eines
"Verfassungsvertrags" vorgeschlagen wird, im Hinblick auf den
institutionellen Gesichtspunkt tatsächlich als eine Verfassung, jedoch als
eine, die ohne Einhaltung der demokratischen Regeln für einen
verfassungsgebenden Prozess zustande gekommen ist, also lediglich als ein
ideologisches Manifest für den politischen Inhalt der Europäischen Union.

Nach Prüfung dieses Textes stellt Attac fest, dass seine Forderungen aktuell
bleiben. Denn nur zwei dieser Forderungen (die über die Gleichberechtigung
Frau/Mann und die Forderung nach der Beibehaltung der Einstimmigkeitsregel
für die Bereiche der Bildung, der Gesundheit und der sozialen Dienste bei
den Handelsverhandlungen der Union)  sind teilweise berücksichtigt worden ­
wobei diese Änderungen sehr begrenzt sind, wir werden es weiter unten
ausführen.

Es werden absichtlich keine besonderen Forderungen bezüglich der
institutionellen Ausgestaltung erhoben, wesentlich ist, dass sie einen
grundlegenden demokratischen Charakter haben sollen.. Für ATTAC ist der
Inhalt der europäischen Politik entscheidend, also ob der rechtliche Rahmen
ihre Umsetzung erlaubt und zwar unabhängig von den Institutionen, ihrer
Macht und ihren Beziehungen untereinander.

1. Forderung: Solidarität soll ein Grundwert und eine Richtschnur der Union
sein.
Artikel I-2 erwähnt Solidarität nicht als einen Grundwert der Union, während
unter anderem Freiheit und Gleichheit benannt werden. Solidarität wird
einfach und auf missbräuchliche Weise als "den Mitgliedstaaten gemeinsam"
unterstellt.
ATTAC fordert, dass sie als Wert und Richtschnur der Union festgeschrieben
wird.

2. Forderung: Die Gleichberechtigung von Mann und Frau soll ein Grundwert
der Union sein.
Artikel I-3 ("Die Ziele der EU") geht erst im 3. Absatz ausdrücklich darauf
ein, dass die Union "die Gleichstellung von Frau und Mann fördern" soll. Nun
geht es aber nicht nur um die Förderung, sondern vor allem um die
Sicherstellung dieser Gleichheit.
ATTAC fordert also, dass die Gleichstellung von Frau und Mann in Artikel I-2
("Die Werte der Union") zu stehen hat, und ihr derselbe Rang zukommt wie der
Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, dem Rechtsstaat
und der Beachtung der Menschenrechte.

3. Forderung: Wettbewerb kann kein Ziel und keine übergeordnete Richtlinie
der Union sein.
Artikel I-3 weist bezüglich der Ziele der Union in 2. Absatz darauf hin,
dass "die Union ihren Bürgern einen Binnenmarkt mit freiem und
unverfälschten Wettbewerb" bietet. ATTAC fordert, dass als Ziel und
übergeordnete Richtlinie Zusammenarbeit und nicht Wettbewerb gesetzt wird.
Im Übrigen ist ATTAC der Meinung, dass die Kommission in Sachen Wettbewerb
ausschließliche und übermäßig große Machtbefugnisse in Händen hält. ATTAC
fordert, dass auf Antrag eines Staates ein Beschluss der Kommission in
diesem Bereich solange unwirksam bleibt, bis der Europarat mit
qualifizierter Mehrheit und unter Mitentscheidung des Europäischen
Parlaments darüber entschieden hat.

4. Forderung: Die öffentlichen Dienste sollen als ein Ziel der Union
festgeschrieben und von den Regeln des Wettbewerbs ausgenommen werden.
ATTAC fordert, dass die öffentlichen Dienste (sogenannte "Dienstleistungen
von allgemeinem Interesse") nicht im 2. und 3. Teil des Vertrags, sondern im
1. Teil ("Definition und Ziele der EU") in Artikel I-3 ("Die Werte der
Union") stehen. Artikel III-166 unterstellt die Dienstleistungen von
allgemeinem Interesse den Wettbewerbsregeln.
ATTAC fordert eine Änderung der Artikel III-166, 167 und 168 dahingehend,
dass jeder Bezug auf Wettbewerb bezüglich dieser Dienstleistungen gestrichen
wird.

5. Forderung: Der Freihandel steht nicht im Dienste des allgemeinen
Interesses und darf kein Grundsatz der Union sein.
Es wird mehrmals, insbesondere in Artikel III-177, ausdrücklich vermerkt,
dass die Politik der Union sich "dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft
mit freiem Wettbewerb" anzupassen hat.
Bereits die 3. Forderung lehnt den Wettbewerb als ein Ziel der Union ab.
ATTAC fordert ebenso, dass der Ausdruck "offene Marktwirtschaft" generell
gestrichen wird, da damit nur eine andere Definition des Begriffs Freihandel
gemeint ist, der in keinem Fall als "Grundsatz" gelten darf.
Als sei es eine unumstößliche Wahrheit, setzt Artikel III-314 das
"gemeinsame Interesse" mit der "schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen
im internationalem Handelsverkehr und bei den ausländischen
Direktinvestitionen" gleich. Dieser Artikel steht unter anderem im
Widerspruch zum Grundsatz der Lebensmittelsouveränität, die einen Schutz
gegenüber der Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte voraussetzt. Im Übrigen
rechtfertigt er die Versuche der Union, die missbräuchlichen Klauseln des
1998 gescheiterten Multilateralen Investitionsabkommen (MAI) der OECD durch
die Hintertür der WTO wieder aufzunehmen.
ATTAC fordert die Streichung dieses Artikels.

6. Forderung: Wir müssen verhindern, dass Kultur, Bildung und Gesundheit
durch die gemeinsame Handelspolitik zu Waren gemacht werden.
Artikel III-315 verallgemeinert das Prinzip der qualifizierten Mehrheit für
jeden Abschluss eines Handelsabkommens. Dies jedoch mit einer halben
Ausnahme: Im Bereich der kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen ist
Einstimmigkeit erforderlich, aber nur wenn diese Abkommen "die kulturelle
und sprachliche Vielfalt der Union beeinträchtigen können". ATTAC fordert
die Streichung dieser Klausel, bei der unklar bleibt, wer über ihre
Gültigkeit zu entscheiden hätte.
Ebenfalls ist Einstimmigkeit des Rats im Bereich des “Handels mit
Dienstleistungen des sozialen, der Bildungs- und Gesundheitssektors³
vorgesehen, aber nur “wenn diese Abkommen die einzel-staatliche Organisation
dieser Dienstleistungen ernsthaft stören und die Verantwortlichkeit der
Mitgliedsstaaten für die Erbringung beeinträchtigen könnten.³ (4b). Attac
fordert da auch die Abschaffung dieser restriktiven Klausel.
Diese Forderung ist um so wichtiger, als diese drei Bereiche ständig durch
das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der WTO
bedroht sind. Auch ist die Neigung der Kommission bekannt, diese Bereiche
gegen Zuge-ständnisse in anderen Bereichen einzutauschen.

7. Forderung: Die Handelspolitik soll Gegenstand demokratischer Kontrolle
sein.
Die Bestimmungen von Artikel III-314 und III-315 zur Handelspolitik sehen
keinerlei Kontrolle der Abgeordneten über deren Inhalt vor.
ATTAC fordert:
­    dass die Kommission einen eingehenden Jahresbericht über ihre Tätigkeit
ablegt, der dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zur
Genehmigung vorgelegt wird;
­    dass das Verhandlungsmandat des handelsbeauftragten Kommissars von einem
Mitentscheidungsverfahren von Parlament und Rat abhängig ist, wenn letzterer
sich mit qualifizierter Mehrheit dafür ausspricht.

8. Forderung: Das soziale und steuerliche Dumping in der Union muss bekämpft
werden.
Im sozialen und steuerlichen Bereich können gewisse Staaten durch die
Einstimmigkeitsregel eine Politik des Billigstanbieters betreiben, was den
anderen Staaten den Vorwand liefert, ihre eigene Politik in diesen Bereichen
nach unten anzugleichen.
ATTAC fordert, dass folgende politische Bereiche, für die zur Zeit die
Einstimmigkeitsregel gilt, dem Mitentscheidungs-verfahren von Parlament und
Rat (letzterer mit qualifizierter Mehrheit) unterstellt werden:
­    Unternehmensbesteuerung (Artikel III-171);
­    Umweltsteuer (Artikel III-234);
­    Sozialversicherung und Grundversorgung, Schutz bei Kündigung des
Arbeitsvertrags, kollektive Vertretung und Verteidigung der
ArbeitnehmerInnen, Zugang zum Arbeitsmarkt für Staatsangehörige von
Drittländern (Artikel III-210);
­    Umsetzung von Vereinbarungen zwischen Sozialpartnern (Artikel III-212).
Man sollte übrigens anmerken, dass im Bereich der Steuerlichen Vorschriften
der endgültige Text den ursprünglichen erheblich verschlechtert. Im Artikel
III-171 ist die im §2 ursprünglich festgelegte Möglichkeit gestrichen, mit
einer qualifizierten Mehrheit eine behördliche Kooperation zwischen Staaten
gegen die Steuerhinterziehung und die illegale Steuerflucht zu beschließen.
Der ursprüng-liche Artikel III-63 über die Unternehmenssteuern und über die
behördlichen Kooperation im Kampf gegen Steuerhinterziehung und illegale
Steuerflucht ist voll und ganz gestrichen. Die Steuerhinterzieher und die
Steueroasen werden sicher sehr diese “Fortschritte³ gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf sehr begrüßen.

9. Forderung: Die Wirtschafts- und Währungspolitik soll Wachstum und
Beschäftigung fördern.
Artikel III-177 besagt: "die Wechselkurspolitik verfolgt vorrangig das Ziel
der Preisstabilität". Nun ist in den Zielen der Union (Artikel I-3) die Rede
von "einer in hohem Masse wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die
auf Vollbeschäftigung abzielt" sowie von einem "ausgewogenen
Wirtschaftswachstum".
ATTAC ist der Meinung, dass die Währungspolitik weder von der
Wirtschaftspolitik noch von der Beschäftigungspolitik abgekoppelt werden
darf, wobei das “Wachstums³-Konzept des Vertrags sehr zu hinterfragen wäre.
Folglich fordert die Vereinigung, dass Vollbeschäftigung und ein mit einer
nachhaltigen dauerhaften Entwicklung zu vereinbares Wachstum - auf derselben
Ebene wie die Preisstabilität - Hauptziele der Währungspolitik sein müssen.

10. Forderung: Die europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken
müssen den Regierungen und den Abgeordneten Rechenschaft ablegen.
Artikel III-188 zählt die Institutionen auf, von denen weder die Europäische
Zentralbank noch die nationalen Zentralbanken Empfehlungen oder Weisungen
annehmen können.
ATTAC fordert, dass die nationalen Zentralbanken der Autorität der
nationalen Regierungen und Abgeordneten unterstellt werden. Die Politik der
Zentralbank soll ebenfalls vom Europäischen Rat und vom Europäischen
Parlament kontrolliert werden.

11. Forderung: Die Union soll Darlehen aufnehmen dürfen.
In Artikel I-54 steht: "Der Haushalt der Union wird unbeschadet der
sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert".
ATTAC fordert, dass die Union über die derzeit durch Ratsbeschluss auf
höchstens 1,24% des BIP der Union festgelegten Eigenmittel hinaus - diese
obere Grenze muss nach Meinung von ATTAC überhaupt erreicht werden und dann
erhöht werden, zur Zeit beträgt sie nur 1% - Darlehen aufnehmen kann,
insbesondere für den erforderlichen Aufbau der Infrastruktur und für
Investitionen in den Ländern, die 2004 beigetreten sind. Diese Darlehen
sollten insbesondere bei der Europäischen Zentralbank aufgenommen werden,
was die Aufhebung von Artikel III-181 nach sich zieht, der der Europäischen
Zentralbank untersagt, "Organen, Einrichtungen, Ämtern oder Agenturen der
Union" sowie jeglicher nationalen Behörde "Überziehungs- oder andere
Kreditfazilitäten" zu gewähren.

12. Forderung: Die Union soll die Kapitalbewegungen kontrollieren können.
Artikel III-156 untersagt jegliche Einschränkung der Kapitalbewegungen. Auf
diesen Artikel hat sich bereits ein Europakommissär berufen, um die
Tobinsteuer für unmöglich zu erklären.
ATTAC fordert daher dessen Streichung.
Artikel III-157.3 führt aus, dass für Ausnahmen gegenüber der
Liberalisierung des Kapitalverkehrs mit Drittländern Einstimmigkeit
erforderlich ist. ATTAC fordert, dass die Einstimmigkeit durch die
qualifizierte Mehrheit ersetzt wird.

13. Forderung: Der Grundsatz der Sicherung von bestehenden Rechten
(Besitzstandwahrung) muss festgeschrieben werden.
Zu den Zielen der Union muss eine Klausel gehören, die den Grundsatz der
Beibehaltung von Rechten der Unions-bürgerInnen festhält, und zwar
dahingehend, dass EU-Gesetze nur dann anwendbar sind, wenn sie günstiger
sind als national-staatliche Vorschriften, Übereinkommen oder
Vereinbarun-gen, insbesondere im Hinblick auf die Beachtung der Grundrechte,
so wie sie in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung ausgeführt sind. Die
Präzedenzfälle der 48-Stunden-Woche oder der Frauennachtarbeit zeigen, dass
ein solcher Zusatz unverzichtbar ist. Die vorgesehenen Direktiven über die
Liberalisierung der Dienstleistungen (“Bolkestein-Richtlinie³) und über die
wöchentliche Arbeitszeit weisen darauf hin, dass eine solche Klausel
unbedingt notwendig ist.

14. Forderung: Keine Vorrechte für die Kirchen, die Europäische Union soll
eine säkulare sein.
Der gesamte Wortlaut von Artikel I-52 ist dem Status der Kirchen und
"weltanschaulicher" Organisationen gewidmet. Absatz 3 führt näher aus, dass
"die Union einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog" mit den
Kirchen und Organisationen aufrechterhält. Diese Institutionen sind die
einzigen, denen in diesem Vertrag eine solche offizielle Anerkennung
garantiert wird.
ATTAC fordert die Streichung von Absatz 3, der bereits in Artikel I-46
enthalten ist: "Die Organe der Union unterhalten einen offenen,
transparenten und regelmäßigen Dialog mit repräsentativen Verbänden und der
Zivilgesellschaft."

15. Forderung: Die NATO ist keine europäische Institution.
Artikel I-41 bezieht sich an zwei Stellen auf den Nordatlantikpakt (NATO).
Es wird insbesondere festgehalten: Die gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der Union ist vereinbar "mit der (im Rahmen der NATO)
festge-legten Sicherheits- und Verteidigungspolitik". Nun umfasst die NATO
aber zwei nicht-europäische Staaten (Kanada und die USA); 6 derzeitige
EU-Staaten (Österreich, Zypern, Finnland, Irland, Malta und Schweden)
gehören nicht zur NATO; und drei der europäischen NATO-Mitglieder (Island,
Norwegen, Türkei) sind nicht Mitglieder der EU. Die NATO ist keine
europäische Institution, sondern das wichtigste Instrument der Beherrschung
Europas durch die USA.
ATTAC fordert die Streichung aller Verweise auf diese Institution im
Vertragswerk.

16. Forderung: Militarisierung kann keine Verpflichtung der Union sein.
Artikel I-41 besagt: "Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich dazu, ihre
militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern".
ATTAC fordert die Streichung dieses Satzes.

17. Forderung: Die verstärkte Zusammenarbeit muss erleichtert werden.
Artikel I-44 über die verstärkte Zusammenarbeit, durch die mehrere Staaten
bei der Annahme einer gemeinsamen Politik schneller und weiter vorankommen
sollen, macht eine solche Zusammenarbeit schwierig und ihre Umsetzung
langwierig oder gar unmöglich: Es ist eine einstimmige Entscheidung des
gesamten Rats erforderlich, ein Drittel der EU-Staaten müssen beteiligt sein
usw.
ATTAC fordert die Streichung dieser Mindestzahl beteiligter Staaten und eine
einfache Information an den Europäischen Rat und an das Europäische
Parlament durch die Regierungen, die eine verstärkte Zusammenarbeit
aufnehmen.

18. Forderung: Die EU-Staatsangehörigkeit muss ausgeweitet werden.
Artikel II-99 bis II-106 über die Bürgerrechte müssen nicht nur auf
EU-BürgerInnen, sondern auch - nach Verfahren, die noch zu bestimmen sind-
auf Bewohner anwendbar sein, die nicht BürgerInnen eines EU-Mitgliedstaates
sind.

19. Forderung: Für ein wirksames Initiativrecht der BürgerInnen in der
EU-Politik.
Gemäß Artikel I-47 kann die Kommission auf Initiative von mindestens einer
Million EU-BürgerInnen "aus einer erheblichen Zahl von Mitgliedsstaaten"
aufgefordert werden, "geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu
denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der
Union bedarf, um diese Verfassung umzusetzen." Bleibt man bei dieser
Formulierung, so hat die Kommission allein zu bestimmen über Inhalt und
Zweckmäßigkeit eines solchen Vorschlags.
ATTAC fordert, dass der Europäische Rat und das Europäische Parlament
automatisch und ohne "Filter" durch die Kommission angerufen werden, wenn
eine Million Unterschriften für den Entwurf eines Rechtsakts oder eines
Gesetzentwurf gesammelt wurden, selbst wenn dabei nicht das Ziel verfolgt
wird, “diese Verfassung umzusetzen³.

20. Forderung: Die Kommission darf nicht das Monopol der Gesetzinitiative
auf europäischer Ebene innehaben.
Nach Artikel I-25 behält die Kommission das Monopol bezüglich
Gesetzesvorschläge.ATTAC fordert, dass das Europäische Parlament und der
Europäische Rat das gleiche Recht wie die Kommission besitzen sollen,
Gesetzesvorschläge einzubringen.

21. Forderung: Der Vertrag soll effektiv geändert werden können.
Artikel IV-443 über das Verfahren zur Überarbeitung des verfassungsgebenden
Vertrags sieht für Änderungen am Vertrag einen regelrechten Hindernislauf
vor, der Jahre dauern kann: "Die Änderungen treten in Kraft, nachdem sie von
allen Mitgliedsstaaten gemäss ihren verfassungs-rechtlichen Vorschriften
ratifiziert worden sind". Dadurch können beispielsweise der Vorrang von
Wettbewerb und Freihandel oder die abgewertete Rolle der öffentlichen
Dienste von einem einzigen Staat dauerhaft festgeschrieben werden.
ATTAC hatte wie viele andere gefordert, dass die qualifizierte Mehrheit
ausreicht, um die Überarbeitung des Vertrags vornehmen zu können, diese
Forderung wurde aber nicht berücksichtigt. Wenn auch nicht juristisch, so
blockiert doch faktisch diese Einstimmigkeitsregel jegliche mögliche
zukünftige Veränderung.

Ehrenamtliche Übersetzung: Angelika Gross, Yan-Christoph Pelz,
coorditrad@attac.org - sig-kv, bw
Überarbeitung der ursprünglichen Übersetzung ­ in SiG 29 veröffentlicht ­
auf der Grundlage des im März 2005 veröffentlichen Textes von ATTAC
Frankreich  durch die SiG-Redaktion  11. Mai 2005

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AG Demokratie & Information / Attac-Hamburg

Das zensierte NON!


17.000 Menschen in Frankreich fordern: "Das zensierte NON in den Medien ­ es reicht!"
Attac ruft zur Unterstützung protestierender JournalistInnen und BürgerInnen auf

Anfang Mai brachen 15 FernsehjournalistInnen ein Tabu. Obwohl per Berufsethos zur Neutralität verpflichtet, veröffentlichten sie in ihrer Eigenschaft als BürgerInnen und als JournalistInnen einen Aufruf, der einen Skandal bekannt macht: von Januar bis März entfielen bei Sendungen zur EU-Verfassung 71 % der Sendezeit zugunsten des Ja, 29 % zugunsten des Nein. Die JournalistInnen, die sich "gegenüber der Demokratie und gegenüber einer umfassenden, pluralistischen Information" verpflichtet fühlen, fordern deshalb eine ausgewogene Berichterstattung - "das NON muss ab heute vollständig in den Medien wiedergegeben werden".

Am 17. Mai übergab eine Delegation über 12.000 Unterschriften an Präsident Chirac. Inzwischen haben bereits weitere 5.000 Menschen den Aufruf online unterzeichnet. Attac Frankreich unterstützt im Infobrief 51 (attac-f-info51.rtf) diese Initiative und bittet um weitere Unterschriften.

Auch wir meinen, dass es - im Sinne einer sich derzeit in zarten Ansätzen entwickelnden kritischen gesamteuropäischen Öffentlichkeit - ganz allgemein höchst wünschenswert wäre, wenn 'denen da oben' zunehmend ein heftiger gesamteuropäischer Wind ins Gesicht bliese, zumindest bei denjenigen Scheußlichkeiten, die auch mindestens gesamteuropäisch Auswirkungen haben.

In unserem konkreten Fall wäre es zudem besonders wünschenswert, wenn Attac D einen Teil dieses Windes mitorganisieren könnte. Dies gehört unmittelbar zu unserer Unterstützung des französischen NON, vor allem jetzt, da die Auseinandersetzung in die Zielgerade einbiegt.

€ "Das zensierte NON in den Medien - es reicht!" Ausführliches Dokument zum Herunterladen

€ !online unterzeichnen! (Nach dem Absenden der Unterschrift erhält man eine Bestätigungs-Email, die einen klickbaren Link enthält - erst nach Klicken dieses Links ist die Unterschrift gültig)

http://www.attac.de/eu-verfassung/non-zensiert.php
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Forum der AG: http://forum.net-hh.de/list.php?f=18
WebSite: http://attac-hh.de/info