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AKTUELLE THEMEN und STELLUNGNAHMEN

STELLUNGNAHME zum MUTTER - KIND - PASS

Die ARBEITSGRUPPE QUALITÄTSSICHERUNG UND DOKUMENTATION der ÖGKJNP hat im September 1997 zur Diskussion um eine Modifikation des Mutter - Kind - Passes folgende Stellungnahme an die Österr. Gesellschaft f. Kinder- u. Jugendheilkunde übermittelt:

Wir Kinder- und Jugendneuropsychiater halten selbstverständlich die Beachtung psychosozialer Gegebenheiten im Rahmen der kinderärztlichen Betreuung und somit auch im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen für ein wichtiges Thema, das allerdings hinsichtlich einer Dokumentation derzeit noch mit folgenden gravierenden Problemen behaftet ist:

Fragestellungen / Beurteilungen, wie sie im "Leitfaden" (FORTBILDUNGSBRIEF aus der Zeitung der Wiener Ärztekammer vor, der den Teil 2 des LEITFADENS ZUR DURCHFÜHRUNG DER UNTERSUCHUNGEN NACH DEM MUTTER-KIND-PASS) dargestellt werden, sind sehr allgemein und diffus, so daß sie eine fachlich begründete Beurteilung de facto ausschließen.

Beobachtungsinstrumente, die in den letzten Jahren entwickelt wurden (z.B. Zero to three - diagnostic classification; Diagnostic Inventory 0-2 Years von ZEANNAH et al.; Mannheimer Beurteilungsskala zur Erfassung der Mutter-Kind-Interaktion im Säuglingsalter von ESSER et al.; Procedures for videotaping infant-caregivers interaction von McDONOUGH et al.) sind sehr umfangreiche und aufwendige Instrumente, die sich überdies hinsichtlich ihrer Auswertung und ihrer prognostischen Wertigkeit noch im klinischen Forschungsstadium befinden und einer intensiven Einschulung bedürfen.

Somit kommen unserers Erachtens beide Strategien für eine breite Anwendung "im Feld" derzeit nicht in Betracht, da sie die große Gefahr in sich tragen, einen sensiblen Sektor der frühkindlichen Entwicklung mit simplen "common sense" Urteilen zu belegen und nicht auf qualifizierter fachlicher Grundlage zu beurteilen.

Dr. Ernst Berger, Univ. Doz. / Dr. Max H. Friedrich, Univ. Prof. / Dr. Werner Gerstl, Prim. / Dr. Georg Spiel, Univ. Doz. / Dr. Ernst Tatzer, Hofrat / Dr. Leonhard Thun - Hohenstein, OA


RITALIN

Konsensus - Statement der ÖGKJNP (Vollversammlung April 1998, Linz) Zur RITALIN - Verordnung PRÄAMBEL:

Die Anwendung des in Österreich neu zugelassenen Medikaments RITALIN im Indikationsbereich "hyperkinetisches Syndrom" erfordert ein besonders hohes Maß an fachlicher Kompetenz und Augenmerk insbesondere in der Differentialdiagnostik: Nur ein beschränkter Teil jener Kinder, die durch Konzentrationsmängel auffallen, sind der Diagnosegruppe "hyperkinetisches Syndrom" zuzuordnen! In diesem Sinne ist - auch im Hinblick auf die Entwicklung in anderen Ländern - einem unkritischen Einsatz des Präparates vorzubeugen.

EMPFOHLENE VORGANGSWEISE: 1) Diagnose / Indikation:

Die Indikationsstellung soll an einer Abteilung / Station für KJNP - nach Möglichkeit im Rahmen einer stationären Aufnahme - erfolgen.

Grundlage von Diagnose / Indikation sind die fachspezifischen (ärztlichen, psychologischen etc.) Standardverfahren der KJNP unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der Aufmerksamkeit; psychosozialen Aspekten, die zu einer Störung der Aufmerksamkeitsentwicklung führen können, ist besondere Beachtung zu schenken.

Themenspezifische diagnostische Verfahren sollen die Standarddiagnostik ergänzen.

2) Therapeutische Strategie:

Bei entsprechender Diagnose einer ADHD und Indikationsstellung zur medikamentösen Therapie mit RITALIN ist - parallel zur pharmakologischen Behandlung - ein adäquates Setting der psychosozialen Betreuung vorzusehen.

3) Verlaufsbeobachtung:

Bei ambulanten Kontrolluntersuchungen im 4 - Wochen - Intervall sollen überprüft werden:

· Durchführung der medikamentösen Behandlung und der psychosozialen Betreuung (Compliance) · klinische Beurteilung der Wirkung und etwaiger Nebenwirkung der Behandlung

Nach 4- 6 Monaten soll eine Überprüfung der Indikation im Rahmen einer Wiederholung der Eingangsdiagnostik erfolgen.