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Vereinszweck: Das HOFFMANN-VON-FALLERSLEBEN-BILDUNGSWERK e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenverordnung. Zweck des Vereins ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens in Deutschland und Berlin und des Heimatgedankens.
Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:-Durchführung von Veranstaltungen der politischen Bildung, -Durchführung von Bildungsreisen zur Förderung des Heimatgedankens, -Maßnahmen zur Förderung
der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung begabter und charkterlich geeigneter junger Menschen, -Förderung wissenschaftlicher Forschung zur Erarbeitung von Grundlagen für politisches Handeln, -internationale
Zusammenarbeit durch Informationen, Kontakte und partnerschaftliche Hilfe, Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus Berlins als Hauptstadt und Regierungssitz des vereinten Deutschlands, -Herausgabe von Publikationen.
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